Beispiel BDZ:
Der BDZ erhebt folgende gewerkschaftliche Kernforderungen:
Schaffung durchlässiger Laufbahnen
ersatzlose Abschaffung des einfachen Dienstes
mittlerer Dienst: A 6 bis A 11
gehobener Dienst: A 9 bis A 15
Es ist ja nicht so, dass die Bäume im gD bei Zolls in den Himmel wachsen. Auch hier erlebe ich zuhauf, wie qualifizierte und engagierte Sachbearbeiter nicht voran kommen.
letzten Endes wird es nur eine bestimmte Anzahl an Stellen zu verteilen geben, daran wird sich nie etwas ändern, egal wie die Stellenbündelung aussieht und zumindest für die FKS hat man auch erkannt, dass die Tätigkeit (durch die Tiefe und Schwierigkeit) mehr gehobenen Dienst erfordert - das wird in der Zukunft durch die vermehrte Zuführung von einer größerenZahl von Beschäftigten des gehobenen Dienstes auch so umgesetzt
Das mag die Überzeugung des Dienstherrn sein, (die Du Dir leider zu eigen gemacht hast
).... Als Gewerkschaftsmitglied trete ich für Verbesserungen und nicht für Stillstand ein.
Den Kampf um die besten Köpfe führt man nicht mit einem unattraktiven und veralteten (undurchlässigen) Laufbahnrecht.
1957 hat geschrieben: ↑Fr 16. Mär 2018, 01:43
meines Wissens wurde nur in einer Verwaltung der mittlere Dienst durch "Handauflegen" in den g.D. überführt. Das wäre die Polizei in einzelnen Bundesländern.
Bevor das möglich wurde, mussten einige Studien erstellt und viele Bretter gebohrt werden, denn die Grundlage für diese Änderung war die Feststellung, dass Polizeiarbeit grundsätzlich dem gehobenen Dienst zuzuordnen ist. Das hatte auch etwas zu tun mit der Anerkennung und Attraktivität des Berufes und dem politischen Willen, einen höheren Bildungsdurchschnitt mit der Zeit zu erlangen.
Ob das für den m.D. des Zolls auch gelten kann, weiß ich nicht.
Es bestünde ja die Möglichkeit, den Wechsel in die nächst höhere Laufbahn etwas praktikabler (und zügiger) zu gestalten. Man könnte das Verfahren, dass beim Aufstieg vom eD in den mD genutzt wurde, auch für den Aufstieg in den gD verwenden.
Wir sollten uns im mD endlich vom Gedanken lösen, dass das Endamt damit zu tun hätte, dass der Inhaber dieser Stelle irgendwelche Führungsaufgaben wahrnimmt. Dass mag in der Vergangenheit noch der Fall gewesen sein: da war der AB der GASt noch in A8 , der der Gast S in A9 besoldet (BzbV A9/A9Z).
Aber das ist Schnee von gestern.
In allen Bereichen des Zolls wird wichtige und qualitativ hochwertige Arbeit geleistet. Dies bestätigt doch auch Jahr für Jahr der Minister in diversen Vorworten und Pressekonferenzen. Es wird Zeit, dies endlich auch monetär anzuerkennen.