Beförderung im mittleren Dienst

Erfahrungsberichte, Probleme und Verbesserungsvorschläge...

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J12
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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon J12 » Mo 5. Feb 2018, 18:51

Und bitte nicht vergessen, dass wir in den letzten Jahren recht viele Aufsteiger/innen zu verzeichnen hatten. Diese Anzahl war früher undenkbar. Es gab Zeiten, da durften pro OFD pro Jahr max. zwei Aufsteiger/innen ihr Lehrgangsglück versuchen.

Zur Zeit sind es pro Jahr rd. 80 Aufstiegskandidaten vom mD zum gD im Rahmen des Praxisaufstieges. Vom gD zum hD sieht es allerdings nicht ganz so rosig aus.
Hinweis:
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.

Nachwuchswerbung des Zolls:
https://www.talent-im-einsatz.de/DTIEWe ... _node.html

Sauerkraut
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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Sauerkraut » Do 8. Mär 2018, 11:23

Zitat J12: Und bitte nicht vergessen, dass wir in den letzten Jahren recht viele Aufsteiger/innen zu verzeichnen hatten. Zur Zeit sind es pro Jahr rd. 80 Aufstiegskandidaten vom mD zum gD im Rahmen des Praxisaufstieges.

Aha - 80 an der Zahl - das sind Pi mal Daumen - roundabout....bezogen auf den "mD" (21.706,5 Planstellen 2018, A6-A9+Z; davon zum 01.06.2017 - 19.855,6 besetzt) = 0,368 %

Zitat "wir-sind-bund": Die Bundesverwaltung bietet sichere und interessante Arbeitsplätze in allen Regionen Deutschlands und vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten. Durch bestimmte Voraussetzungen sowie verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen können die Laufbahngrenzen durchbrochen und die nächsthöhere Stufe erreicht werden. In jeder Behörde gibt es Abteilungen, die speziell die Weiterentwicklung und Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Aufgabe haben und gezielt Programme zu deren Qualifizierung entwerfen.

:applaus:

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon zulu » Do 8. Mär 2018, 12:13

Bei der Bundespolizei gibt es zum Beispiel einige Möglichkeiten zum Aufsteig. Da ist nicht die ganze Bundesverwaltung schuld, sondern der Zoll selbst. :verweis:

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Knaecke77 » Do 8. Mär 2018, 13:08

zulu hat geschrieben:
Do 8. Mär 2018, 12:13
Bei der Bundespolizei gibt es zum Beispiel einige Möglichkeiten zum Aufsteig. Da ist nicht die ganze Bundesverwaltung schuld, sondern der Zoll selbst. :verweis:
Wer braucht schon ein Attraktivitätsprogramm a la Bundespolizei? :sauer:
Ich habe gehört, dass eine bekannte Interessenvertretung des Zolls im vorhergehenden Jahrhundert (1980/1990er), den Zoll als "preisgünstige" Variante zum damaligen BGS "verkauft" hat.
In der Tradition des "billigen Jakobs" scheint man sich auch heutzutage noch zu sehen....gem. dem Motto: Sicherheit geht auch günstig. :zunge:

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Sauerkraut » Do 8. Mär 2018, 13:37

Nun manche Fragen müssen unbeantwortet bleiben oder bleiben offen... - oder um es in den Worten der Bundesregierung zu formulieren: jetzt durchstaaten.de

Wir – Bund, Länder und Kommunen - suchen Menschen, die sich einbringen und Verantwortung übernehmen wollen. Wir suchen Menschen, die bereit sind, sich für das Gemeinwohl einzusetzen - genannt "talent-im-Einsatz.de" - Du beim Zoll - Beim Zoll kannst du deine Talente voll entfalten.
Bundesadlerauge, offizieller Fake-Check oder Robin Hood im Blätterwald...

Finde heraus welches "Labyrinth" zu dir passt und finde den Ausgang.... :zunge:

siehe auch Urteil des bayerischen VGH: VGH München, Beschluss v. 04.05.2016 – 6 CE 16.187 (Beschwerde gegen Entscheidung im Auswahlverfahren um einen Dienstposten)

Zitat Gewerkschaft der Polizei (GdP): Die GdP erreichte, dass die neuen Stellen nicht als Eingangsämter A7 bzw. A9g, sondern als Beförderungsstellen ausgeworfen werden. Daraus resultiert ein doppelter positiver Effekt: Neue Kolleginnen und Kollegen werden eingestellt und zugleich Kolleginnen und Kollegen des Stammpersonals befördert!
Die GdP setzte durch, dass die zusätzlichen Beförderungsplanstellen an den „Obergrenzen“ ausgerichtet werden. Wirkung: 50% der neuen Stellen im mD werden als PHM/PHMmz beschlossen; stärker Zuwachs bei A11, A12 und A13.

Die GdP setzte zusätzlich durch, dass in 2017/2018 weitere 800 Stellenhebungen vom mittleren in den gehobenen Dienst erfolgen. Doppelschlag-Erfolg: 800 zusätzliche Kurzaufstiege in zwei Jahren für den mD und 800 Zusatzbeförderungen nach A11,12 & 13 für den gD.

Durch die 800 Aufstiegsmöglichkeiten in die höhere Laufbahn und den Fakt, dass die Hebungen ausschließlich durch Planstellen der Wertigkeiten A7 & A8 kompensiert wurden, eröffnet zudem jede/r aufsteigende PHM/’in mit oder ohne Zulage weitere Beförderungs- bzw. Einweisungsmöglichkeiten im mittleren Dienst, so dass Beschäftigte beider Laufbahnen von den Hebungen profitieren: Die 800 Plus-Aufsteiger machen weitere 800 Beförderungen frei!

Die GdP vereinbarte zudem mit den Haushaltspolitikern, dass 200 zusätzliche Hebungen von A7 nach A9/A9mZ erfolgen.

Immerhin - ein Anfang...

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Cologne » Do 8. Mär 2018, 17:28

Knaecke77 hat geschrieben:
Do 8. Mär 2018, 13:08

Ich habe gehört, dass eine bekannte Interessenvertretung des Zolls im vorhergehenden Jahrhundert (1980/1990er), den Zoll als "preisgünstige" Variante zum damaligen BGS "verkauft" hat.
Das ist ja noch keine 30 Jahre her, wie aktuell..., und war das die Interessenvertretung oder ein einzelner Verwirrter?
Seitdem scheint sich einiges getan zu haben
Kernforderungen
..... folgende gewerkschaftliche Kernforderungen:

Schaffung durchlässiger Laufbahnen

ersatzlose Abschaffung des einfachen Dienstes
mittlerer Dienst: A 6 bis A 11
gehobener Dienst: A 9 bis A 15
höherer Dienst: A 13 bis A 16 + B-Besoldung


flexiblere Ausgestaltung der Dienstpostenbewertung..................
@Sauerkraut
Das war jetzt alles BPol?

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon zulu » Do 8. Mär 2018, 19:05

Der mittlere Dienst bis A11? :o Bei der Polizei sind Zugführer von Einsatzeinheiten und viele Dienstgruppenleiter A11. Was gibt es im mD für Jobs, um so eine Besoldung zu rechtfertigen?

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 8. Mär 2018, 20:00

Bei der LaPo NRW sind das Bandbreitenstellen und egal, ob du Schütze einfach, BD oder K SB bist, A11 kann jeder haben.
:lah:

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Cologne » Do 8. Mär 2018, 20:04

Haufenweise Sachbearbeiter im Besteuerungsverfahren(Einsprüche, Erstattung, Nacherhebzng),
Jeder Abfertigunsbeamte mit schwierigen Tötigkeiten.
Da gäbe es genug; im Vollzug sind es weniger Stellen.

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon frodo_beutlin » Fr 9. Mär 2018, 06:51

Cologne hat geschrieben:
Do 8. Mär 2018, 20:04
Haufenweise Sachbearbeiter im Besteuerungsverfahren(Einsprüche, Erstattung, Nacherhebzng),
Jeder Abfertigunsbeamte mit schwierigen Tötigkeiten.
Da gäbe es genug; im Vollzug sind es weniger Stellen.
Mitarbeiter oder Sachbearbeiter?

Mitarbeiter bis A9m+Z

Sachbearbeiter ab A9g

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Knaecke77 » Fr 9. Mär 2018, 07:49

Cologne hat geschrieben:
Do 8. Mär 2018, 17:28
Das ist ja noch keine 30 Jahre her, wie aktuell..., und war das die Interessenvertretung oder ein einzelner Verwirrter?
Seitdem scheint sich einiges getan zu haben
Leider habe ich den Bericht nicht mehr im www gefunden. Vor einigen Jahren war ein entsprechender Bericht noch eingestellt. Soviel dazu, dass das Netz nichts vergisst. Meine, diese Äußerung hätte der damalige BdZ-Vorsitzende getätigt. Sicher weiß ich das aber nicht mehr. Aber natürlich ist das Schnee von gestern. Die Forderungen des BdZ sind richtig. Der BdZ hat ja auch die letzten Jahre einiges erreicht. Es gebietet die Fairness dies anzuerkennen.

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
Do 8. Mär 2018, 20:00
Bei der LaPo NRW sind das Bandbreitenstellen und egal, ob du Schütze einfach, BD oder K SB bist, A11 kann jeder haben.
Personal mit Führungss- bzw. Sonderaufgaben erhält dann eine Stellenzulage?

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 9. Mär 2018, 08:16

Nein...die kriegen ein Beurteilungsmerkmal mehr und dürfen ggf um A12/A13 mitspielen. Das ist ja das, was wir hier stets versuchen, zum Thema DGA darzustellen: Bei Polente hat der A10er u. U. schon mal mehr zu sagen als ein A11er.
:lah:

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon zulu » Fr 9. Mär 2018, 10:22

Wenn es nurnoch zwei Laufbahnen gibt, muss man das ja auch so schlüsseln. Behält man aber den mD, sollte man schon irgendwo trennen. Selbes gilt für die Überschneidung von gD und hD. Unter Umständen kann es sein, dass ein A10er mehr zu verantworten hat, als ein A11er. Das stimmt. Nimmt man aber nun ein Polizeirat A13 als Revierleiter, der die Verantwortung für die ganze OE trägt, wäre es nicht fair, wenn der DGL auf dem selben Revier dann in A15 wäre. Sowas darf nicht zur Regel werden.

mD A7-A9+Z
gD A9-A13
hD A13-Bx

Das ist meiner Ansicht nach eine faire Verteilung. Nicht in Ordnung ist im Fall Zoll, dass man immernoch an A6 festhällt und nur extrem langsam befördert. Das Endamt im mD sollte für die Meisten realisitisch erreichbar sein. Keine Pensionierung in A8.

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Sauerkraut » Fr 9. Mär 2018, 11:17

Zitat: Knaecke77: Der BdZ hat ja auch die letzten Jahre einiges erreicht.

Was das Mitglied des "dbb" erreicht hat oder nicht - das würde ich doch die Kollegen/-innen beantworten lassen...

Für Beamte/Beamtinnen gibt es weder eine detaillierte Tätigkeitsdarstellung noch Tätigkeitsbewertung (analog zu den Tarifbeschäftigten des öD). Lt. der Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums "Die Zollverwaltung" ist der Zoll ist eine moderne Wirtschaftsverwaltung des Bundes. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von reiner Dienstleistung bis zum hoheitlichen Handeln.

Gem. BVerfG heisst es: Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln und verpflichtet die Grundrechtsadressaten, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Verschiedenheit und Eigenart ungleich zu behandeln. Er ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt, kurzum, wenn die Maßnahme als willkürlich bezeichnet werden muss.

Festzustellen ist, dass sich die Anforderungen hinsichtlich der Aufgenwahrnehmung und -erledigung verändert haben und insbesondere der mittlere Dienst in vielerlei Bereichen des "Zolls" (Zollvollzug und Zollverwaltung) Tätigkeiten des gehobenen Dienstes wahrnimmt. Unbestritten ist sicher auch, dass viele Kollegen/-innen auf solchen "Dienstposten" eingesetzt werden.

Insbesondere im Bereich des "Zollvollzugs" wo es sich um "polizeiliche Kernaufgaben" handelt gibt es keine Unterscheidungen (mehr). Der Zoll muss darauf achten, dass bereits an dieser Stelle die nötige „Augenhöhe“ sowohl bei der Dienstpostenbewertung als auch bei der polizeifachlichen Qualifikation mit den Zusammenarbeitsbehörden hergestellt wird.

Dazu bedarf es -zwingend- ausführlicher (Ver-)Änderungen im Beamten-, Laufbahn- u. Besoldungsrecht - auch im Hinblick auf die verstärkte Digitalisierung der Bundesverwaltungen.

Wir alle leisten tagtäglich hervorragende Arbeit - sprich - daraus muss sich auch ein Anspruch auf eine höhere Besoldung ableiten lassen, was sich anhand von Vorhersagen, jährlich steigender Steuermehreinnahmen i.H. von 4-5%, sicher problemlos bewerkstelligen lässt.

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon 1957 » Fr 9. Mär 2018, 12:10

Schon allein dieser ( unbegründete) Anspruch "Wir alle leisten tagtäglich hervorragende Arbeit" stellt deine Schlußfolgerung in Frage. Das liegt außerhalb der Lebenswirklichkeit.

Die Beamtenlaufbahnen sind nun mal so wie sie sind - Gesetz. Es hat Jahrzehnte gedauert, Regelungen für die Mitarbeiter erarbeiten und durchzusetzen.

Eine Laufbahn, die keinen Aufstieg, oder sonst kaum erreichbare Beförderungen ermöglicht, ist keine. Sie widerspricht auch dem Leistungungsprinzip.


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