Ich habe keine Anlassbeurteilung erhalten. Habe innerhalb eines normalen Beurteilungszeitraums den Arbeitsbereich gewechselt. (Stellenbündelung A6-A8)Kaeptn_Chaos hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 14:48Und bei uns gehen Anlassbeurteilungen beim Wechsel nicht in die Quote. Ist das bei euch anders?
Beförderung im mittleren Dienst
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Re: Beförderung im mittleren Dienst
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Re: Beförderung im mittleren Dienst
bei einem Stellenwechsel gibt es einen Beurteilungsbeitrag der abgebenden Stelle - die Regelbeurteilung erfolgt an der neuen Stelle unter Berücksichtigung des Beurteilungsbeitrags (und der Quote)Knaecke77 hat geschrieben: ↑Mi 11. Apr 2018, 09:00Ich habe keine Anlassbeurteilung erhalten. Habe innerhalb eines normalen Beurteilungszeitraums den Arbeitsbereich gewechselt. (Stellenbündelung A6-A8)Kaeptn_Chaos hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 14:48Und bei uns gehen Anlassbeurteilungen beim Wechsel nicht in die Quote. Ist das bei euch anders?
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Re: Beförderung im mittleren Dienst
Unzufriedenheit mit der Beurteilung, ausbleibende Beförderung, Animositäten .... und das schon unendlich lange von einigen wenigen gebetsmühlenartig vorgetragen.
Wer hier als Außenseiter mitliest muss doch glauben, dass Zöllner keine anderen Sorgen und Probleme mehr haben.
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Re: Beförderung im mittleren Dienst
Wo genau ist denn die Aufhebung der Quotierung unter 10 Punkten geregelt? Nehme an, in der entsprechenden Beurteilungsrichtlinie. Wo ist die abgelegt?Silly hat geschrieben: ↑Do 2. Nov 2017, 06:32Die Beurteilungsrunde wird für alle (ghD und mD) zur Farce. Die Quotenregelung für den Bereich 6 - 9 Punkte wurde aufgehoben. Mein HZA hat aber bereits angekündigt, dass es weiter im Bereich 6 - 9 Punkte Unterscheidungen geben wird. Aus anderen HZÄ weis ich aber, dass die schlechteste Beurteilung bei 9 Punkten liegen wird!
Soviel zur "Leistungsbeurteilung"!
Die Suche über das Mitarbeiterportal gestaltete sich recht mühsam (und letztendlich erfolglos)
Danke.
Re: Beförderung im mittleren Dienst
Und ab eins macht jedes HZA seins!!!
Da hilft wohl nur klagen, klagen und nochmals klagen!!!
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Re: Beförderung im mittleren Dienst
Wie lange dauern denn solche Verfahren aktuell bei euch?
Re: Beförderung im mittleren Dienst
Was meinst du denn?
Meine Widerspruch bei einer Anerkennung durch die ZV von einer früheren Tätigkeit einer anderen Behörde ging mit Rechtsbeistand recht schnell, 8 Wochen und die GZD war auch dabei!
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Re: Beförderung im mittleren Dienst
Ich meine eine ordentliche Konkurrentenklage vor eurer Verwaltungsgerichtsbarkeit. Bei uns sind solche Verfahren derzeit von 12 Monaten Dauer oder mehr.
Re: Beförderung im mittleren Dienst
Persönlich habe ich es noch nicht erlebt! Vermutlich genau so lange. Aber dann legt man das ganze System damit lahm.
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Re: Beförderung im mittleren Dienst
Deshalb frage ich. Ich persönlich rate eher von 'klagen, klagen, klagen' ab.
Re: Beförderung im mittleren Dienst
Das muss jeder persönlich entscheiden, aber manchmal gibt es leider nur diesen Weg!
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Re: Beförderung im mittleren Dienst
So genau ist das nirgends geregelt. Nimm dir die aktuelle BRZV in der EVSF und vergleiche sie mit der Vorgängerversion. Schau dir den Passus mit den Quotierungen an.
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Re: Beförderung im mittleren Dienst
Habe die alte und neue Version endlich gefunden. Weshalb kam es den zur Änderung(Abschaffung) der Quotierung der Staffelung 7-9 Punkten?Sammelzoellner hat geschrieben: ↑Mi 11. Apr 2018, 21:16So genau ist das nirgends geregelt. Nimm dir die aktuelle BRZV in der EVSF und vergleiche sie mit der Vorgängerversion. Schau dir den Passus mit den Quotierungen an.
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Re: Beförderung im mittleren Dienst
Keine Ahnung, warum das geändert wurde. Problematisch daran ist lediglich die unterschiedliche Auslegung dieser Regelung durch die HZÄ.
Re: Beförderung im mittleren Dienst
Mir wurde erklärt, dass in den Gremien auch immer jemand von der GZD mit saß um der "freien Gestaltung" á la nur noch 9-Punkte-Kandidaten vorzubeugen. Ob dem wirklich so ist, keine Ahnung.Sammelzoellner hat geschrieben: ↑Do 12. Apr 2018, 20:57Problematisch daran ist lediglich die unterschiedliche Auslegung dieser Regelung durch die HZÄ.
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