Beförderung im mittleren Dienst

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frodo_beutlin
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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon frodo_beutlin » Fr 16. Nov 2018, 11:54

J12 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 09:36
Knaecke77 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 09:04
Befördert wurde man lange Zeit trotzdem nicht und nun kommt man nicht mehr weg, weil es momentan nur noch Beförderungsauschreibungen gibt. :buhu:
Ich betrachte diese reinen Beförderungsausschreibungen äußerst kritisch. Früher war mal die Rede davon, dass lediglich 50% der Ausschreibungen als Beförderungsausschreibungen klassifiziert werden sollten.

Das wäre doch mal ein Spielfeld für unsere Interessenvertretungen. :lupe:
letzten Endes darf der Dienstherr bestimmen wie er etwas ausschreibt - solange es nicht willkürlich ist ... und wer entsprechende private Gründe hat, kann auch unter Absehen von einer Ausschreibung umgesetzt werden (sofern die beteiligten Personalräte zustimmen)

fmaster2000
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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon fmaster2000 » Fr 16. Nov 2018, 14:58

Tigertom hat geschrieben:
Do 15. Nov 2018, 18:24
Sammelzoellner hat geschrieben:
Mi 14. Nov 2018, 21:57
fmaster2000 hat geschrieben:
Mi 14. Nov 2018, 21:20
Mit 35 A9 und das wars?? Da muss man was machen
Nö. Man könnt sich auch freuen, dass man Glück hatte und das mit Mitte 35 erreicht hat, was andere Kollegen erst Mitte 50 erreicht haben oder erst kurz vor der Pension erreichen.

Alternativ muss man halt nochmal die Schulbank drücken, anstatt nur zu "hoffen", dass die Laufbahnen durchgängig werden. Sollte ja eigentlich kein Problem sein, wenn man mit Mitte 35 A9 wird, denn dafür muss man fachlich ein Überflieger sein.


Sehr gute Antwort, Sammelzöllner. Genau so ist es. Mir gegenüber hat auch mal ein frisch-ZBI+Z Anfang 40 mal mitleidserregend geäußert, dass er geknickt sei, da er nicht mehr weiter kommt. Ohne zu bedenken, einen Dienstgrad mit 43 erreicht zu haben, den andere entweder nie erreichen, oder erheblich älter sind, als er es ist/war.

Ich bin weder besonders schlecht, noch besonders gut gefahren.
Mit 19 ZSz.A.
21 ZS
24 ZOS
33 ZHS
nun mit 38 genug Punkte für A9, aber keine Stelle. Bis 40 klappt es vielleicht. Nie im Leben würde ich auf solche Aussagen wie ein anderer Forumsteilnehmer kommen, sondern froh sein, bedenkt man, dass immer noch Beamte mit A8 in Pension gehen. Im Übrigen auch bei der Polizei (Thüringen und Sachsen-Anhalt).


"Beitrag von fmaster zuletzt geändert von J12 am Do 15. Nov 2018, 18:51, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Ggf. beleidigendes "Stupid-Smilie" wurde entfernt."

Aha.. Ein Träumchen. Markige Sprüche und dann noch so was. Geil !
Ich empfehle -wie Sammelzöllner auch- das Drücken der Schulbank - viel Spaß in Münster. Der mittlere Dienst scheint wahrlich unter dem Niveau von.. Ähm.. Einem Forumsteilnehmer zu sein.


"Und was kann ich dafür wenn andere schlecht befördert werden??"

An Arroganz kaum zu überbieten. Mit 35 A9mD zu sein ist die absolute Ausnahme - etwas mehr Realitätsnähe wäre wünschenswert. Sorry, aber ich muss mich wirklich zusammenreißen, hier nicht zu äußern, dass es da eindeutig den XXX - aber ich schaffe es und äußere das jetzt mal nicht.

Moment mal.. Da ist doch noch die Amtszulage - der größte Gehaltssprung im mittleren Dienst. Aber wenn das auch so flutscht wie bisher... Naja. Dan ist ja mit Ende 30 wieder die Situation erreicht - man kommt nicht weiter. Mein Beileid schon mal im Voraus.


Abgesehen von den ganzen Prämien die ich erhalten habe :polizei3:

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon J12 » Fr 16. Nov 2018, 15:05

fmaster2000 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 14:58

Abgesehen von den ganzen Prämien die ich erhalten habe :polizei3:
Schön für dich - wenn es denn stimmt! :pfeif:

Du provozierst scheinbar gerne, um ggf. Grenzen auszuloten und/oder andere Menschen zu düpieren.
Wenn du hier so weiter machst, wundere dich bitte nicht über die Reaktionen der User/innen und der Mods.
Hinweis:
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon fmaster2000 » Fr 16. Nov 2018, 16:14

J12 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 15:05
fmaster2000 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 14:58

Abgesehen von den ganzen Prämien die ich erhalten habe :polizei3:
Schön für dich - wenn es denn stimmt! :pfeif:

Du provozierst scheinbar gerne, um ggf. Grenzen auszuloten und/oder andere Menschen zu düpieren.
Wenn du hier so weiter machst, wundere dich bitte nicht über die Reaktionen der User/innen und der Mods.
Es war niemals meine Absicht Leute zu provozieren.
Ich habe eine normale Frage gestellt.

Es kann sein dass der ein und andere besser oder schlechter beurteilt und befördert wird. Das ist mir schon klar.
Ich verstehe nicht warum hier die Leute ihre Frust bei mir auslassen. Wenn ihr mit 50 immer noch A8 seit ist es nicht meine schuld.

Einen reguleren Aufstieg ist für viele Kollegen nicht attraktiv.
Stelle geht verloren. 3 Jahre Münster. Bei mir 600 km einfach.
Das wollte ich nur mitteilen.

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Vollzugsbub » Fr 16. Nov 2018, 16:40

J12 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 09:36

Ich betrachte diese reinen Beförderungsausschreibungen äußerst kritisch. Früher war mal die Rede davon, dass lediglich 50% der Ausschreibungen als Beförderungsausschreibungen klassifiziert werden sollten.

Das wäre doch mal ein Spielfeld für unsere Interessenvertretungen. :lupe:
Sehr richtig!
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon J12 » Fr 16. Nov 2018, 17:07

fmaster2000 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 16:14
Einen reguleren Aufstieg ist für viele Kollegen nicht attraktiv.
Stelle geht verloren. 3 Jahre Münster. Bei mir 600 km einfach.
Das wollte ich nur mitteilen.
Wieso drei Jahre MS im Falle des Praxisaufstiegs? :gruebel:

- > https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__38.html

Auszug § 38 BLV:
(1) Fachspezifische Qualifizierungen dauern
1. für den Aufstieg in den mittleren Dienst mindestens ein Jahr und sechs Monate und
2. für den Aufstieg in den gehobenen Dienst mindestens zwei Jahre.
(2) Die fachtheoretische Ausbildung soll für den Aufstieg in den mittleren Dienst sechs Monate und für den Aufstieg in den gehobenen Dienst acht Monate nicht unterschreiten. Sie kann für den Aufstieg in den gehobenen Dienst zum Teil berufsbegleitend durchgeführt werden.


Begleitende Info: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/ ... nsicht.pdf
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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon fmaster2000 » Fr 16. Nov 2018, 17:19

J12 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 17:07
fmaster2000 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 16:14
Einen reguleren Aufstieg ist für viele Kollegen nicht attraktiv.
Stelle geht verloren. 3 Jahre Münster. Bei mir 600 km einfach.
Das wollte ich nur mitteilen.
Wieso drei Jahre MS im Falle des Praxisaufstiegs? :gruebel:

- > https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__38.html

Auszug § 38 BLV:
(1) Fachspezifische Qualifizierungen dauern
1. für den Aufstieg in den mittleren Dienst mindestens ein Jahr und sechs Monate und
2. für den Aufstieg in den gehobenen Dienst mindestens zwei Jahre.
(2) Die fachtheoretische Ausbildung soll für den Aufstieg in den mittleren Dienst sechs Monate und für den Aufstieg in den gehobenen Dienst acht Monate nicht unterschreiten. Sie kann für den Aufstieg in den gehobenen Dienst zum Teil berufsbegleitend durchgeführt werden.

Gibt es doch nicht mehr. Zurzeit nur regulär

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Skorpion69
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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Fr 16. Nov 2018, 17:25

fmaster2000 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 17:19
J12 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 17:07
fmaster2000 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 16:14
Einen reguleren Aufstieg ist für viele Kollegen nicht attraktiv.
Stelle geht verloren. 3 Jahre Münster. Bei mir 600 km einfach.
Das wollte ich nur mitteilen.
Wieso drei Jahre MS im Falle des Praxisaufstiegs? :gruebel:

- > https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__38.html

Auszug § 38 BLV:
(1) Fachspezifische Qualifizierungen dauern
1. für den Aufstieg in den mittleren Dienst mindestens ein Jahr und sechs Monate und
2. für den Aufstieg in den gehobenen Dienst mindestens zwei Jahre.
(2) Die fachtheoretische Ausbildung soll für den Aufstieg in den mittleren Dienst sechs Monate und für den Aufstieg in den gehobenen Dienst acht Monate nicht unterschreiten. Sie kann für den Aufstieg in den gehobenen Dienst zum Teil berufsbegleitend durchgeführt werden.

Gibt es doch nicht mehr. Zurzeit nur regulär
Den gibt es demnächst (wieder), wenn auch etwas anders als bisher. Ab 01.04.2019 sollen die ersten Kolleginnen und Kollegen damit anfangen. Der neue Aufstieg dauert dann zwei Jahre, davon acht Monate Theorie, die in großen Teilen als Selbststudium zu Hause absolviert werden - also auch ein bisschen familienfreundlich :zustimm:

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon fmaster2000 » Fr 16. Nov 2018, 17:40

Skorpion69 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 17:25
fmaster2000 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 17:19
J12 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 17:07


Wieso drei Jahre MS im Falle des Praxisaufstiegs? :gruebel:

- > https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__38.html

Auszug § 38 BLV:
(1) Fachspezifische Qualifizierungen dauern
1. für den Aufstieg in den mittleren Dienst mindestens ein Jahr und sechs Monate und
2. für den Aufstieg in den gehobenen Dienst mindestens zwei Jahre.
(2) Die fachtheoretische Ausbildung soll für den Aufstieg in den mittleren Dienst sechs Monate und für den Aufstieg in den gehobenen Dienst acht Monate nicht unterschreiten. Sie kann für den Aufstieg in den gehobenen Dienst zum Teil berufsbegleitend durchgeführt werden.

Gibt es doch nicht mehr. Zurzeit nur regulär
Den gibt es demnächst (wieder), wenn auch etwas anders als bisher. Ab 01.04.2019 sollen die ersten Kolleginnen und Kollegen damit anfangen. Der neue Aufstieg dauert dann zwei Jahre, davon acht Monate Theorie, die in großen Teilen als Selbststudium zu Hause absolviert werden - also auch ein bisschen familienfreundlich :zustimm:

Woher hast du die Information?

Kann ich das irgendwo im Intranet lesen?
Vielen Dank

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Fr 16. Nov 2018, 17:47

fmaster2000 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 17:40
Skorpion69 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 17:25
fmaster2000 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 17:19



Gibt es doch nicht mehr. Zurzeit nur regulär
Den gibt es demnächst (wieder), wenn auch etwas anders als bisher. Ab 01.04.2019 sollen die ersten Kolleginnen und Kollegen damit anfangen. Der neue Aufstieg dauert dann zwei Jahre, davon acht Monate Theorie, die in großen Teilen als Selbststudium zu Hause absolviert werden - also auch ein bisschen familienfreundlich :zustimm:

Woher hast du die Information?

Kann ich das irgendwo im Intranet lesen?
Vielen Dank
BMF hat einen Auftrag an GZD erteilt, alles weitere auszuarbeiten - und dabei auch den Termin vorgegeben. Die Details werden aktuell erarbeitet, es gibt also nicht viel mehr als den groben Rahmen. Aber es wird sicher bald mehr Infos geben, da die Zeit drängt...

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon J12 » Fr 16. Nov 2018, 17:56

@Skorpion:
Laufen nicht auch schon die 36er Auswahlverfahren neben den 10aer für 2019?

Gruß,
J12
:hallo:
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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Fr 16. Nov 2018, 17:59

J12 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 17:56
@Skorpion:
Laufen nicht auch schon die 36er Auswahlverfahren für 2019?

Gruß,
J12
:hallo:
Soweit ich weiß noch nicht - denn es muss ja erst eine Verordnung des BMF geben, mit der das Verfahren geregelt wird. Auch dafür wurde ein Auftrag erteilt. Wahrscheinlich wird alles etwas kurzfristig erfolgen.
Aktuell geprüft werden nur die Ausbildungsaufsteiger, die in den normalen Auswahlverfahren für die Einstellung "mitlaufen".

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon fmaster2000 » Fr 16. Nov 2018, 20:14

Skorpion69 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 17:47
fmaster2000 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 17:40
Skorpion69 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 17:25

Den gibt es demnächst (wieder), wenn auch etwas anders als bisher. Ab 01.04.2019 sollen die ersten Kolleginnen und Kollegen damit anfangen. Der neue Aufstieg dauert dann zwei Jahre, davon acht Monate Theorie, die in großen Teilen als Selbststudium zu Hause absolviert werden - also auch ein bisschen familienfreundlich :zustimm:

Woher hast du die Information?

Kann ich das irgendwo im Intranet lesen?
Vielen Dank
BMF hat einen Auftrag an GZD erteilt, alles weitere auszuarbeiten - und dabei auch den Termin vorgegeben. Die Details werden aktuell erarbeitet, es gibt also nicht viel mehr als den groben Rahmen. Aber es wird sicher bald mehr Infos geben, da die Zeit drängt...

Vielen Dank für die Information. Mal schauen was am schluss rauskommt.

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon VuB » Fr 16. Nov 2018, 20:38

fmaster2000 hat geschrieben:
Fr 16. Nov 2018, 16:14

Einen reguleren Aufstieg ist für viele Kollegen nicht attraktiv.
Stelle geht verloren. 3 Jahre Münster. Bei mir 600 km einfach.
Das wollte ich nur mitteilen.
Stelle geht verloren? Geschenkt

Das man nach dem Aufstieg nicht direkt auf seinen Wunsch-DP kommt - nunja, that`s Life bei einer (Bundes)behörde...

3 Jahre Münster, oder eben doch nur 18 Monate...den Rest der Zeit bist du ja nicht in Münster :polizei2:

600km ist natürlich nicht ohne...Vor allem wenn man Kinder/Familie/Häuschen/was auch immer, hat.

Aber das ist nunmal Individuell - Dienstherr kann da nix für.

Aber sich nicht "lohnen"? Kommt drauf an was man darunter Versteht...Wenn man den Verwendungs- und Verantwortungsbereich mal außen vor lässt, dann lohnt es sich zumindest finanziell. Selbst wenn man "nur" A11 wird - einfach mal Besoldungstabelle checken und gff. mal Pensionsrechner anschmeisen....Gar keine so schlechte Ausbeute für "3 Jahre" (oder eben "nur" 18 Monate :polizei2:) Münster. :zustimm:

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Kaeptn_Chaos
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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 16. Nov 2018, 21:01

That's what I mean.
Und auch bei der Polente hat man keine Stellengarantie nach Aufstieg. Also mal locker bleiben und rational betrachten.
NRW ist zugebenermaßen mit sechs, sieben FH Standorten komfortabel - aber wer Bund wählt, muss auch mit Bund Aufstiegsstandorten klarkommen.
Genau wie mit Bund A9er Stellenangeboten für Beförderung.
:lah:


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