Beförderung im mittleren Dienst

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Knaecke77
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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Knaecke77 » Di 30. Jun 2015, 20:01

Das Thema wird bei uns kontrovers diskutiert. Natürlich könnte man sich an die "ungeliebten Flughäfen" oder nach Hamburg - Jonas etc. bewerben um voran zu kommen, für mich und viele andere ist das aber keine gangbare Alternative (es sei den, man ist ohne "Anhang" und mit dem Dienstherrn verheiratet).
Grundsätzliche finde ich es zudem bedenklich, junge Beamte in A6 in Hochpreisregionen zu verfrachten ohne diesen Kollegen wenigstens eine Ballungsraumzulage zukommen zu lassen.
Auch hier stellt sich der Zoll gegenüber anderen Vollzugsbehörden nicht gut auf.
Polizei- und und Justizbeamte starten nach der Ausbildung immerhin A7 (soweit diese Polizeibehörden noch einen mD haben)

Laut Berechnungen des hiesigen Personalrats wird es ca. 10 Jahre dauern, bis durch Altersabgänge wieder etliche A9 / Z Dienstposten frei werden.

Der Unmut ist jetzt schon groß und er wird noch größer werden, wenn sich gute Beurteilungen nicht irgendwann auch auf dem Konto bemerkbar machen.

Letztendlich eine ungute Entwicklung, da sich hier ein riesen Stau abzeichnet....und so mancher wird evtl. als A8er in Pension gehen dürfen. Na toll.

Der Zoll steht beim sogenannten Kampf um die "besten Köpfe" nicht gut da.
Leute die was drauf haben und Karriere machen wollen, werden sicher einen großen Bogen um den Verein machen. :buhu:
Und ja....recht haben sie.

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Grenzwolf » Mi 1. Jul 2015, 19:11

In einer der BDZ Zeitungen stand, dass eine durchlässige Laufbahn gefordert wird.
Sprich von A6 - A11 m.D.

Das wäre natürlich supi wenn das in den nächsten 10 Jahren kommen würde.

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon DonFalcone » Mi 1. Jul 2015, 21:36

Dass es nach 9 erstmal eng wird, war doch absehbar. ( ich verkneifen mir mal, dass ich die Prognose schon vor etlichen Monaten gestellt habe :pfeif: )

Klar sind einige mit den Punkten erheblich nach oben gerauscht, weil ja mit dem Gnadenerlass alle Kollegen ab 10 Punkte befördert wurden. Dadurch sind viele "Altlasten" befördert worden und es gab Spielraum, bei den Beurteilungen Leute ordentlich zu heben. Der Nachteil ist, dass die
A9er Quote somit auch ausgeschöpft wurde, und es dauert, bis wieder genug Stellen frei werden.

Ich kann den Frust der betroffenen Kollegen verstehen, zumal die 10 Punkte-Regelung-Kollegen ihren Dienstposten nachgetragen bekommen haben, ohne sich bewerben zu müssen.

Es ist wie so oft: "Des einen Freud ist des anderen Leid!"

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon J12 » Mi 1. Jul 2015, 21:40

Knaecke77 hat geschrieben: Polizei- und und Justizbeamte starten nach der Ausbildung immerhin A7 (soweit diese Polizeibehörden noch einen mD haben)
Bitte nicht immer nur die Dp-Bewertungen betrachten. Gucke mal in die Gehaltstabellen der Landesbeamten. Da wirst du feststellen, dass ein A6er Bundesbeamter mehr Grundgehalt hat, als ein A7er Landesbeamter! Insofern relativieren sich diese Forderungen nach dem Einstiegamt A7 im mD der ZV zumindest im Vergleich z.B. zu den Landesbeamten der Polizei oder der Justizverwaltung.

Link: http://www.dbb.de/service/entgelttabell ... ldung.html
Knaecke77 hat geschrieben: Der Zoll steht beim sogenannten Kampf um die "besten Köpfe" nicht gut da.
Leute die was drauf haben und Karriere machen wollen, werden sicher einen großen Bogen um den Verein machen. :buhu:
Und ja....recht haben sie.
Unsere Bewerber/innen und die Nachwuchskräfte sehen das aber überwiegend (Gott sei Dank) anders! :ja:


Ich rege auch an, den Begriff der "Karriere" nicht immer nur umgangssprachlich zu betrachten und somit in einen falschen Kontext zu setzen.
Definition Karriere: https://de.wikipedia.org/wiki/Karriere

Das was du meinst, ist Fortkommenserfolg im Sinne einer höheren Bezahlung und eines damit einhergehenden höheren Lebensstandards.

Wenn also ein hohes monatliches Einkommen das Lebensziel der eigenen Karriereplanung ist, wird man schon in der Schule gut aufpassen, das Abi mit 0,8 bis 1,1 machen, anschließend die richtigen Studiengänge belegen, das Studium mit summa cum laude abschließen, teure Auslandsaufenthalte auf Kosten der Eltern absolvieren und dank Vitamin C-G in ein Unternehmen, die Politik, in die elterliche Firma oder in eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei einsteigen.
Oder einfach viel Geld, Grundbesitz etc. erben...

Also haben wir Beamten höchstpersönlich offensichtlich schon den Karriereplanungsfehler in der Schule oder dem Studium begangen, wenn es denn nur um die Kohle geht. Oder wir waren eben nicht schlau genug oder zu faul.

Bekanntlicherweise ist der Rock des Beamten warm, aber eng! Und manchmal hilft einem ja auch der Blick in den Familien- oder Freundeskreis, wenn man dort mal sieht, wie viel Geld andere mit identischen Bildungsabschluss (z.B. Mittlere Reife) denn so monatlich (bei legaler Berufsausübung) nach Hause bringen.

Sicher ist ein Mehr, Höher und Weiter immer klasse, aber jammern wir nicht auf recht hohem Niveau? :gruebel:
Hinweis:
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Knaecke77 » Do 2. Jul 2015, 19:57

J12 hat geschrieben:
Bitte nicht immer nur die Dp-Bewertungen betrachten. Gucke mal in die Gehaltstabellen der Landesbeamten. Da wirst du feststellen, dass ein A6er Bundesbeamter mehr Grundgehalt hat, als ein A7er Landesbeamter! Insofern relativieren sich diese Forderungen nach dem Einstiegamt A7 im mD der ZV zumindest im Vergleich z.B. zu den Landesbeamten der Polizei oder der Justizverwaltung.

Link: http://www.dbb.de/service/entgelttabell ... ldung.html
Richtig. Sicher wirst du mir aber zustimmen, dass ein junger Kollege / eine junge Kollegin die nach Frankfurt oder München etc. versetzt werden, mit dem Gehalt A6 nicht zu üppig besoldet werden.
Grundsätzlich befürworte ich eine eigenständige Laufbahn "Zollvollzug". Dies würde aber wohl die Grundfesten der "Einheitsverwaltung" zum Einsturzt bringen.
Somit darf der Zollbeamte der jahrzentelang im Vollzug tätig war, wohl auch weiterhin bis 67 Dienst verrichten, während der Polizeibeamte je nach Bundesland und Laufbahn mit 61 oder 62 in den wohlverdienten Ruhestand gehen darf.
Knaecke77 hat geschrieben: Der Zoll steht beim sogenannten Kampf um die "besten Köpfe" nicht gut da.
Leute die was drauf haben und Karriere machen wollen, werden sicher einen großen Bogen um den Verein machen. :buhu:
Und ja....recht haben sie.
J12 hat geschrieben:
Wenn also ein hohes monatliches Einkommen das Lebensziel der eigenen Karriereplanung ist, wird man schon in der Schule gut aufpassen, das Abi mit 0,8 bis 1,1 machen, anschließend die richtigen Studiengänge belegen, das Studium mit summa cum laude abschließen, teure Auslandsaufenthalte auf Kosten der Eltern absolvieren und dank Vitamin C-G in ein Unternehmen, die Politik, in die elterliche Firma oder in eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei einsteigen.
Oder einfach viel Geld, Grundbesitz etc. erben...

Also haben wir Beamten höchstpersönlich offensichtlich schon den Karriereplanungsfehler in der Schule oder dem Studium begangen, wenn es denn nur um die Kohle geht. Oder wir waren eben nicht schlau genug oder zu faul.

Bekanntlicherweise ist der Rock des Beamten warm, aber eng! Und manchmal hilft einem ja auch der Blick in den Familien- oder Freundeskreis, wenn man dort mal sieht, wie viel Geld andere mit identischen Bildungsabschluss (z.B. Mittlere Reife) denn so monatlich (bei legaler Berufsausübung) nach Hause bringen.

Sicher ist ein Mehr, Höher und Weiter immer klasse, aber jammern wir nicht auf recht hohem Niveau? :gruebel:

Du vergisst, dass manchmal auch das notwendige Kleingeld der Eltern vorhanden sein sollte um eine Karriere wie oben geschrieben angehen zu können. Zumindest erleichtert es das eine oder andere umgemein.
Zudem war das Thema Geld in meiner frühen Berufsplanung nie ausschlaggebend.
Ich wollte schon immer zur Polizei oder zum Zoll. Ersteres hat nicht geklappt.

Der Verdienst beim Zoll war und ist ja auch nicht schlecht. Wäre ich in meinem alten Beruf verblieben oje oje....

Nun, in jungen Jahren (bis Mitte 20) braucht man Geld evtl. nicht so dringend. Vielleicht hat man das Glück und kann noch lange zuhause wohnen (und spart sich dadurch die Miete und andere Lebenshaltungskosten)

Aber diese Zeit geht irgendwann einmal vorbei (nicht bei allen ;D ) man gründet eine Familie und einen eigenen Hausstand.
Nun bleibt nicht mehr so viel von dem übrig was einem die Bundeskasse monatlich überweist. Beruflich verändern ist auch nicht mehr, da das Finanzamt und das E-Werk ihr Geld sehen wollen.
Wenn man also mehr Geld braucht, bleibt zum einen die Aufnahme eines Nebenjobs zum anderen der berufliche Aufstieg (Beförderung) innerhalb der Verwaltung. (Lotto hat bisher nicht geklappt)

Und hier fängt das Ärgernis an. Der berufliche Aufstieg im öD ist von Anderen abhängig.
Man kann seinen Teil dazu beitragen (als Grenzzöllner hieß das noch Aufgriff! Aufgriff! Aufgriff!), wenn das seitens der Vorsetzten allerdings nicht gesehen wird, oder andere in ihren Augen bessere "Aufgriffe" haben, dann verweilt man eben mitunter sehr lange in einem Amt.

Und das zweite Ärgernis ist dieses :motz: :motz: Beurteilungssystem.
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 21 Dienstliche Beurteilung
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten sind regelmäßig zu beurteilen. Ausnahmen von der Beurteilungspflicht kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung regeln.
Lt. Gesetz sollen also Eignung, Befähigung und fachliche Leistung beurteilt werden.

So schön so falsch. Seitens meines direkten Vorgesetzten wurde meine Arbeit gelobt und als gut erachtet.
Seitens der Sachgebietsleitung habe ich eine unerwartet schlechte Beurteilung erhalten. Diese wurde noch nicht einmal mit einer schlechten oder ungenügenden Leistung begründet (was aufgrund meiner Arbeit auch schlecht möglich gewesen wäre), sondern mit einer kurzen Verweildauer im neuen Amt.

Verrichte ich den als A8 - Beamter bei der FKS etwa "leichtere" Fälle als der Kamerad A9?
Oder könnte es nicht eher so sein, dass man Fälle gleich gelagerter Schwierigkeitsstufe bearbeitet?

Noch weiter steigt die Frustration an, wenn man vernimmt, dass unsere guten Leute (die mit den hohen Punktzahlen) nicht voran kommen, weil keine freie Stellen A9 verfügbar sind.
Wenn man den einmal zu rechnen beginnt, wann es den selber bei einem so weit sein könnte :buhu: ....vielleicht verstehst du jetzt meinen Frust.
Gehaltsverhandlungen wie in der freien Wirtschaft kann ich nicht führen.
Gute Arbeit wird erwartet, die leiste ich auch, bekomme sie aber monetär oder zumindest in Form einer guten Beurteilung nicht honoriert.

Gemäß der Beurteilung vom SG - Leiter scheine ich sogar mit dem abstempeln grüner Zettel (AKZ) intellektuell überfordert zu sein (wenn ich mir die Texte in den angekreuzten Feldern so durchlese.) Eine Frecheit. :motz: :motz:

Die Arbeitsplatzsicherheit und das angenehme Arbeitsumfeld beim Zoll schätze ich und anerkenne dass das keine Selbstverständlichkeit ist.
Aber ist es den unbescheiden, wenn man für gute Arbeit eine Beförderung und eine wahrheitsgemäße Beurteilung seiner Leistungen für sich einfordert?

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon J12 » Fr 3. Jul 2015, 17:16

Knaecke77 hat geschrieben: Und das zweite Ärgernis ist dieses :motz: :motz: Beurteilungssystem.
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 21 Dienstliche Beurteilung
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten sind regelmäßig zu beurteilen. Ausnahmen von der Beurteilungspflicht kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung regeln.
Lt. Gesetz sollen also Eignung, Befähigung und fachliche Leistung beurteilt werden.

So schön so falsch. Seitens meines direkten Vorgesetzten wurde meine Arbeit gelobt und als gut erachtet.
Seitens der Sachgebietsleitung habe ich eine unerwartet schlechte Beurteilung erhalten. Diese wurde noch nicht einmal mit einer schlechten oder ungenügenden Leistung begründet (was aufgrund meiner Arbeit auch schlecht möglich gewesen wäre), sondern mit einer kurzen Verweildauer im neuen Amt.
Erstbeurteilungen im neuen Amt werden derzeit Laufbahn übergreifend grds. mit 6 Punkten ausgefertigt.
Wie gesagt: grundsätzlich. Auch hier gibt es immer mal wieder erstaunliche Ausnahmen.

Wer glaubt, Beurteilungen haben vorrangig was mit Leistung, Eignung und Befähigung zu tun, der glaubt auch, dass Führungskräfte Kräfte führen oder Zitronenfalter Zitronen falten.

Beurteilungen sind priorität ein Steuerungsinstrument, das bestimmten Zielen folgt. Und diese Ziele des Beurteilers oder die Zielvorgaben des BMF sind nicht immer identisch mit den eigenen.

Also Knaecke, gräme dich nicht zu sehr. :hallo:
Die nächste Beurteilung in zwei Jahren bringt mehr Punkte. Halte durch und lass dich nicht von irgendwelchen Punkten verbiegen oder innerlich kündigen!

PS:
Deine Sachgebietsleitung ist lediglich Berichterstatter - Beurteiler ist die Leitung deines HZÄ.
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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Vollzugsbub » Fr 3. Jul 2015, 19:47

Ein Kollege,

verrichtet seinen Dienst "angeblich" zur Zufriedenheit
hat Belobigungen von der StA, ist Funktioner,
bei allen Maßnahmen immer dabei:
Erstbeurteilung 5 Punkte, Zweitbeurteilung 6 Punkte.
Soviel zu nächste Beurteilung bringt mehr Punkte.
Gottseidank hab ich den Sch..... hinter mir.

Mfg.
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Cologne » Sa 4. Jul 2015, 09:22

Knaecke77 hat geschrieben:
Aber ist es den unbescheiden, wenn man für gute Arbeit eine Beförderung und eine wahrheitsgemäße Beurteilung seiner Leistungen für sich einfordert?

In keinster weise Knaecke,

aber dein Argument greift auch für die anderen 100% der zu Beurteilenden.
Und da wir eine vergleichende Beurteilung haben, kannst du natürlich immer nur im Vergleich zu anderen beurteilt werden. Und so lange es eine Quote gibt, und die gibt es nicht nur beim Zoll, müssen alle zu Beurteilenden innerhalb dieser Quote eingestuft werden.
Also hast du automatisch eine Reihung, wie im alten System auch.
Das problematische am neuen System finde ich die gefühlten massiven Unterschiede auf Grund der Punkte.
So kann es zwei Beamte im gleichen SG geben, die bei annähernd gleicher Arbeit deutlich unterschiedliche Punktzahlen bekommen, obwohl sie punktemäßig gar nicht so weit auseinander liegen dürften.

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon J12 » Sa 4. Jul 2015, 09:42

Cologne hat geschrieben: Und da wir eine vergleichende Beurteilung haben, kannst du natürlich immer nur im Vergleich zu anderen beurteilt werden. Und so lange es eine Quote gibt, und die gibt es nicht nur beim Zoll, müssen alle zu Beurteilenden innerhalb dieser Quote eingestuft werden.
Auch hier ist der eigene, subjektive Vergleich nicht immer identisch mit der Vergleichswertung des Bereichterstatters bzw. des Beurteilers. Im Regelfall ist man zumindest bei der Erstbeurteilung im neuen Amt ein "Quotenopfer".
Und wenn dann noch Antipathien des Berichterstatters zur eigenen Person eine Rolle spielen (die als sachfremde Erwägungen natürlich nie nachzuweisen sind), wird es eng. Manchmal muss man dann warten, bis dieser Berichterstatter eine andere Verwendung erhält oder man muss selbst woanders hingehen.
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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Knaecke77 » Do 30. Jul 2015, 18:03

Ein paar Glückliche können sich freuen. Es wird wieder befördert.

http://www.bdz.eu/medien/nachrichten/de ... ienst.html

J12 & Cologne

Man wird sich damit abfinden müssen, dass Leistung eben nur eine Meßgröße bei Beurteilungen sind.
Vitamin B, Nase und Außendarstellung (Werbung in eigener Sache) scheinen ebensowichtig zu sein.
Wenn man mit dem sog. Berichterstatter dann nicht kann, dann wirds tatsächlich eng.
Dann muss man schauen das man Land gewinnt. Wenn auch nicht auf einen ausgeschriebenen Posten A 9, darauf kann man sich mit 6 Punkten leider nicht bewerben. :/

Cologne
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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Cologne » Sa 1. Aug 2015, 12:55

Aussendarstellung war schon immer wichtig,
Wenn es über Vitamin B läuft wäre das absolut unangemessen, ein solcher Berichterstatter/Beurteiler hat auf seinem Posten in dieser Beziehung nichts verloren, das dürfte aber nur schwer nachweisbar sein.
Gefälligkeitsbeurteilungen schaden bei einem Führungswechsel mehr für den Fortgang der beruflichen Enwicklung als sie in dem konkreten Zeitraum helfen.
Das trifft natürlich nur auf die niedrigeren Besoldunsämter zu.

Und die Nase, tja, da hilft nur ein offenes Gespräch, wenn das nichts fruchtet bleibt wirklich nur die Flucht nach vorne...

Falls du mit 6 Punkten nicht wegkommst kannst du es mit einem Personalentwicklungsgespräch versuchen.

LG

Cologne

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Knaecke77 » Fr 15. Apr 2016, 18:50

Liebe Kollegen,

wann wird im mD endlich wieder beurteilt?

Man vernahm Mai/Juni 16, dann hört man wieder es werde im Herbst beurteilt.....was gibts neues aus den Gerüchteküchen, was berichtet der Flurfunk :hallo:

Das Projekt A9 ist immer noch nicht abgeschlossen :pfeif:
Unter Schröder und Merkel knallhart weggekürzt! Politiker: Haltet eure Zusagen aus den 00er Jahren ein!
Deshalb --> Urlaubs- und Weihnachtsgeld & 38,5 h - Wochenarbeitszeit (ohne Einkommensverlust) auch wieder für Beamte! JETZT!! :zustimm:

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Cologne » Sa 16. Apr 2016, 12:59

Der sonst immer gut unterrichtete Flurfunk scheint zur Zeit Störungen zu haben.

Hängt vielleicht mit der GZD zusammen.

Termin ist bis dato nicht bekannt.

Wann war der letzte Termin? 09 2014?

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Vollzugsbub » Sa 16. Apr 2016, 17:55

......Regelbeurteilung!!

Mfg.
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............

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Re: Beförderung im mittleren Dienst

Beitragvon Knaecke77 » Di 19. Apr 2016, 16:36

Cologne hat geschrieben:Der sonst immer gut unterrichtete Flurfunk scheint zur Zeit Störungen zu haben.

Hängt vielleicht mit der GZD zusammen.

Termin ist bis dato nicht bekannt.

Wann war der letzte Termin? 09 2014?

Die letzte Beurteilung mD war vor ca. 1 Jahr.....Stichtag 01.05.2015.......diesen Termin muss ich verdrängt haben :gruebel:
Unter Schröder und Merkel knallhart weggekürzt! Politiker: Haltet eure Zusagen aus den 00er Jahren ein!
Deshalb --> Urlaubs- und Weihnachtsgeld & 38,5 h - Wochenarbeitszeit (ohne Einkommensverlust) auch wieder für Beamte! JETZT!! :zustimm:


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