@Buford T. Justice: Es könnte dann aber auch deine Auslegungsweise zutreffend sein, dass dann - alle - Fälle - je Krankenversicherung/Monat - erfasst werden müssten - müsste man doch einmal abklären und Anfragen...
aber lesen wir weiter:
Kleine Anfrage der Grünen - Kontrollen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel- BT-Drucksache 19/7622
7. Fließen die Ermittlungen bzw. Tatbestände aus dem Aufgabenbereich der FKS rund um den Bereich ausbeuterische Beschäftigungsbedingungen nach Kenntnis der Bundesregierung in die polizeiliche Kriminalstatistik ein?
Wenn ja, welche?
Fälle aus dem Aufgabenbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) fließen nicht in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ein.
a) Wenn nein, warum nicht?
Straftaten, die von anderen Behörden abschließend bearbeitet werden, sollen nach der Beschlusslage der Kommission PKS (KPKS) in eigenen Statistiken ausgewiesen werden. Wie unter 1 ausgeführt, beruhen die Daten des „Bundeslagebildes Menschenhandel und Ausbeutung“ auf den Meldungen abgeschlossener polizeilicher Ermittlungsverfahren mit Tatorten in Deutschland durch die Landeskriminalämter, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei.
in einer anderen Anfrage heisst es:
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14433
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 24.09.18 und Antwort des Senats
Der im Sinne der Fragestellung verwendete Begriff „Schwarzarbeit“ wird ausschließlich im Zusammenhang mit dem Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG) benutzt; der Begriff wird in keiner weiteren Strafnorm verwendet.
Unter den Begriff „Schwarzarbeit“ fallen alle einschlägigen Arbeitgeberverstöße, wiebeispielsweise das Vorenthalten von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Strafgesetzbuch (StGB), Verstöße gemäß §§ 10 SchwarzArbG, Betrug zum Nachteil der Agentur für Arbeit hinsichtlich Förder- und Ausgleichszahlungen für den Arbeitgeber gemäß § 263 StGB sowie Verstöße gemäß §§ 15 fortfolgende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Die Polizei erfasst Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS); das Merkmal „Schwarzarbeit“ wird in der PKS nicht erfasst.
Verstöße gemäß §§ 10 SchwarzArbG werden ausdrücklich nur unter der PKS-Schlüsselzahl 713030 – Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen gemäß § 10 SchwarzArbG – erfasst.
Die unter dem PKS-Schlüssel 713030 erfassten Fälle sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Jahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle
2015 0 0
2016 1 1
2017 0 0
1. Halbjahr 2018 1 1
Alle anderen Delikte im Sinne der Fragestellung werden in der PKS wie folgt erfasst: PKS-Schlüssel 522000 Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt
PKS-Schlüssel 517100 Leistungsbetrug (nur teilweise einschlägig)
PKS-Schlüssel 710000 Strafrechtliche Nebengesetze Wirtschaft (Summen- schlüssel)
Darüber hinaus ist eine Differenzierung von Delikten im Sinne der Fragestellung und anderen nicht im Sinne der Fragestellung einschlägigen Delikten unter den PKSSchlüsseln 522000, 517100 sowie 710000 erfassten Delikte nicht möglich. So enthält zum Beispiel der PKS-Schlüssel 5222000 auch Delikte, in denen der Arbeitgeber aus anderen Gründen das fällige Arbeitsentgelt nicht zahlt.
Für die Beantwortung wäre eine manuelle Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums an den für die einschlägigen Delikte zuständigen Dienststellen des Landeskriminalamtes (LKA) erforderlich. Die Auswertung mehrerer Tausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Das lässt weitere Fragen zu.....