Chaotische Situation der FKS

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Moderator: Team Zoll

Knaecke77
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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Knaecke77 » Di 26. Mär 2019, 07:39


In diesem Zusammenhang wies Scholz auf einen neuen Gesetzesentwurf hin. Das Gesetz solle die Befugnisse des Zolls stärken und für mehr "Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt" sorgen, so Scholz. Der Entwurf sieht beispielsweise vor, dass der Zoll schon "bei der Anbahnung von illegaler Beschäftigung" einschreiten kann, beispielsweise an sogenannten Tagelöhnerbörsen. Zudem sollen Zollbeamte die Möglichkeit haben, einfach gelagerte Strafverfahren wie Vorenthaltung oder Veruntreuung von Arbeitsentgelt selbst als "kleine Staatsanwaltschaft" führen können. Des Weiteren soll der Informationsaustausch zwischen einzelnen Behörden verbessert werden. So soll der Zoll künftig bei unberechtigtem Kindergeldbezug direkt die Familienkassen informieren dürfen. Das Gesetz soll in diesem Jahr verabschiedet werden.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -1.4382196
Wie darf man sich das vorstellen? Künftige Abwicklung als Owi durch das SG F ?

Erfreulich ist, dass die FKS bedeutend mehr Personal bekommen soll. Man sollte sich allerdings Gedanken machen, evtl. die temporäre Bewerbungssperre wieder einzuführen, damit der Drehtür-Effekt etwas abgemildert wird. Das FKS-Geschäft ist nicht von heute auf morgen zu erlernen. :polizei4:

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Buford T. Justice » Di 26. Mär 2019, 08:59

Polizei und Staatsanwaltschaft wären sicher nicht böse drum, Vorenthalten/Veruntreuen an Euch abzugeben.

Allerdings würde damit ein geklärter Fall pro Krankenkasse aus der PKS verschwinden...

:gruebel: Wenn ich’s mir recht überlege; vielleicht werden dann auch 60-Mann-Kriminalpolizeien in Landkreisen mal mit Personal bedacht.
:applaus:

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Sauerkraut » Di 26. Mär 2019, 12:25

ERMITTLUNGSBEHÖRDEN IM ZOLLSTRAFVERFAHREN

Zuständig für die Ermittlung und Verfolgung von Zollstraftaten sind die Zollfahndungsämter, die Hauptzollämter (ggf. unter Einschaltung der Zollfahndungsämter) und das Zollkriminalamt. Die Zuständigkeit der einzelnen Behörden ergibt sich nicht einheitlich aus einem einzigen Gesetz, sondern aus verschiedenen Vorschriften (Gesetze und Dienstvorschriften).

Strafrechtliche Ermittlungen werden durch die Zollfahndungsämter und die Hauptzollämter geführt. Die Hauptzollämter treten dabei als Staatsanwaltschaft in Steuersachen (bei reinen Steuerdelikten nach § 386 Abs. 2 AO), als Ermittlungsbehörde/Finanzbehörde (§ 386 Abs. 1 AO) als Ermittlungspersonen der Staatssanwaltschaft (u.a. Beamte des GAD, MKG) und speziell auch mit den Prüfgruppen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung auf....

Wer die Situation bei der "FKS" kennt - die in kürze wiederholt - ungelerntes Personal aufnehmen muss - sich doch Fragen stellen würde, warum gerade seitens der Staatsanwaltschaft/Polizei Ermittlungsverfahren an die FKS geleitet werden.

Die PKS zählt m.W, die Anzahl der Gesamt-Ermittlungsverfahren - und nicht die Anzahl je Schadensfall Krankenkasse. Die Anzahl der Schadensfälle je Krankenkasse/Monat, dient lediglich der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für die DRV - die ihr von der FKS - sehr Personal und zeitaufwendig - auf dem Tablett aufbereitet werden.

Allerdings wäre die Gesamtzahl der im Bereich 266a StGB geführten EVs ein Riesenbrocken in der PKS - für 2018 waren es demnach 111.000 EV-Verfahren (Statistisch betrachtet).

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Buford T. Justice » Di 26. Mär 2019, 13:55

Die PKS zählt in keiner Weise intelligent, sondern schlicht das, was sie gemeldet bekommt.

Wird ein Vorgang mit Tatverdächtigem gemeldet, ist der Fall geklärt, ohne ist er ungeklärt.

Bei tateinheitlicher Wertung wird ein Vorgang gemeldet, bei tatmehrheitlicher Wertung werden entsprechende Fallkopien erstellt und einzeln gemeldet. Was in welcher Konstellation tatmehrheitlich zu werten ist, wird in den regelmäßig aktualisierten (und auch veränderten!) PKS-Erfassungsrichtlinien (bzw. wenn der Sachverhalt dort nicht klar aufgeführt ist, durch zusätzliche Verfügungen) mitgeteilt.

Die jetzt, 2019, gültige Verfahrensweise kenne ich nicht, weiß aber, dass vor nicht allzu langer Zeit bei Vorenthalten/Veruntreuen ein (geklärter :polizei2:) Fall pro geschädigter Krankenversicherung zu melden war.
:applaus:

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Sauerkraut » Di 26. Mär 2019, 14:42

Schauen wir uns das doch genauer an...

Seite 13:

3.4.5 Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen

Der Summenschlüssel "893500 Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen" umfasst die folgenden Straftatenschlüssel (nur Fälle mit Sonderkennung Wikri = ja):

893500
-522000 Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
-713000 Delikte im Zusammenhang mit Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

4.4 PKS-ERFASSUNGSREGELN (S.18)
4.4.1 Grundsatz
Jede im Rahmen eines Ermittlungsvorganges bekannt gewordene rechtswidrige Handlung (Straftat) ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Geschädigten als 1 Fall zu erfassen.
Jede aufgeklärte rechtswidrige Handlung ist als 1 aufgeklärter Fall zu erfassen, unabhängig von der Zahl der
Tatverdächtigen.

Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik in der Fassung vom 01.01.2017; Stand: 21.12.2016, Quelle: BKA

Würden hier tatsächlich die Zahl der "Schadensfälle Krankenkasse/Monat" erfasst - dann denke ich, dass bundesweit dann mehrere Millionen an "Fällen" zusammenkommen....

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Buford T. Justice » Di 26. Mär 2019, 22:56

Um es vorwegzunehmen; bei Deinem Fazit gebe ich Dir recht. Möglicherweise gibt es uneinheitliche Verfahrensweisen (mindestens eine Behörde weicht ab :polizei1:) oder die von Dir zitierte Ziffer 4.4.1 bietet die Möglichkeit, sie entsprechend auszulegen (rein sprachlich). Man könnte es auch so auffassen: Jede (einzelne) rechtswidrige Handlung ist als (je) ein Fall zu erfassen.

Anders kann ich auch nicht erklären, dass auch die Insolvenzverschleppung und im Verfahren etwaig bekannt gewordene Bankrottstraftaten jeweils einzeln gemeldet werden (in mindestens einer Behörde).

Es muss dazu auch noch einen anderen Schrieb geben (wahrscheinlich der, in dem auch steht, welcher Schaden PKS-relevant ist). Ich habe aber nichts gefunden :neutral:
:applaus:

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Sauerkraut » Mi 27. Mär 2019, 07:03

@Buford T. Justice: Es könnte dann aber auch deine Auslegungsweise zutreffend sein, dass dann - alle - Fälle - je Krankenversicherung/Monat - erfasst werden müssten - müsste man doch einmal abklären und Anfragen...

aber lesen wir weiter:

Kleine Anfrage der Grünen - Kontrollen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel- BT-Drucksache 19/7622
7. Fließen die Ermittlungen bzw. Tatbestände aus dem Aufgabenbereich der FKS rund um den Bereich ausbeuterische Beschäftigungsbedingungen nach Kenntnis der Bundesregierung in die polizeiliche Kriminalstatistik ein?

Wenn ja, welche?

Fälle aus dem Aufgabenbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) fließen nicht in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ein.

a) Wenn nein, warum nicht?

Straftaten, die von anderen Behörden abschließend bearbeitet werden, sollen nach der Beschlusslage der Kommission PKS (KPKS) in eigenen Statistiken ausgewiesen werden. Wie unter 1 ausgeführt, beruhen die Daten des „Bundeslagebildes Menschenhandel und Ausbeutung“ auf den Meldungen abgeschlossener polizeilicher Ermittlungsverfahren mit Tatorten in Deutschland durch die Landeskriminalämter, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei.


in einer anderen Anfrage heisst es:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14433

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 24.09.18 und Antwort des Senats

Der im Sinne der Fragestellung verwendete Begriff „Schwarzarbeit“ wird ausschließlich im Zusammenhang mit dem Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG) benutzt; der Begriff wird in keiner weiteren Strafnorm verwendet.

Unter den Begriff „Schwarzarbeit“ fallen alle einschlägigen Arbeitgeberverstöße, wiebeispielsweise das Vorenthalten von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Strafgesetzbuch (StGB), Verstöße gemäß §§ 10 SchwarzArbG, Betrug zum Nachteil der Agentur für Arbeit hinsichtlich Förder- und Ausgleichszahlungen für den Arbeitgeber gemäß § 263 StGB sowie Verstöße gemäß §§ 15 fortfolgende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Die Polizei erfasst Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS); das Merkmal „Schwarzarbeit“ wird in der PKS nicht erfasst.

Verstöße gemäß §§ 10 SchwarzArbG werden ausdrücklich nur unter der PKS-Schlüsselzahl 713030 – Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen gemäß § 10 SchwarzArbG – erfasst.

Die unter dem PKS-Schlüssel 713030 erfassten Fälle sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Jahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle
2015 0 0
2016 1 1
2017 0 0
1. Halbjahr 2018 1 1

Alle anderen Delikte im Sinne der Fragestellung werden in der PKS wie folgt erfasst: PKS-Schlüssel 522000 Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt
PKS-Schlüssel 517100 Leistungsbetrug (nur teilweise einschlägig)
PKS-Schlüssel 710000 Strafrechtliche Nebengesetze Wirtschaft (Summen- schlüssel)

Darüber hinaus ist eine Differenzierung von Delikten im Sinne der Fragestellung und anderen nicht im Sinne der Fragestellung einschlägigen Delikten unter den PKSSchlüsseln 522000, 517100 sowie 710000 erfassten Delikte nicht möglich. So enthält zum Beispiel der PKS-Schlüssel 5222000 auch Delikte, in denen der Arbeitgeber aus anderen Gründen das fällige Arbeitsentgelt nicht zahlt.

Für die Beantwortung wäre eine manuelle Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums an den für die einschlägigen Delikte zuständigen Dienststellen des Landeskriminalamtes (LKA) erforderlich. Die Auswertung mehrerer Tausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Das lässt weitere Fragen zu.....

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Sauerkraut » Mi 27. Mär 2019, 07:12

Im Rahmen des Themas "Bundesregierung: Keine Belege für Sozialmissbrauch von EU-Zuwanderern" (2014) zitiert Staatssekretär Asmussen:
Asmussen weist zudem darauf hin, dass in Bezug auf den Missbrauch von Sozialleistungen lediglich die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) genannt werden könnten und deshalb für den Deliktsbereich des Sozialmissbrauchs “keine bundesweiten Aussagen” möglich seien. Das liege daran, dass die Daten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) nicht in die PKS einflössen.

“Eine Auswertung der von der FKS bearbeiteten Fälle nach Nationalitäten erfolgt jedoch nicht und ist auch künftig nicht vorgesehen”, fügte Asmussen auch mit Blick auf die von Beck erfragten Erkenntnisse der Bundesregierung hinsichtlich des Sozialmissbrauchs durch Bulgaren und Rumänen hinzu.
Keine richtige Antwort ist auch eine Form von Antwort....

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Vollzugsbub » Mi 27. Mär 2019, 11:40

Mit solchen Maßnahmen hält man die Problematik klein!!

Keine Zahlen = keine Änderungen!!
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Apollo » Do 2. Mai 2019, 21:49

Stimmt es dass es wieder eine Reform gibt?
Arbeitsbereich 3 soll für die FKS kommen.
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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Trainer » Fr 3. Mai 2019, 06:05

Apollo hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 21:49
Stimmt es dass es wieder eine Reform gibt?
Arbeitsbereich 3 soll für die FKS kommen.
Welche Aufgaben soll denn dieser AB3 dann haben? :lupe:

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Apollo » Fr 3. Mai 2019, 06:21

Sachgebiet Einsatzunterstützung
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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Trainer » Fr 3. Mai 2019, 07:25

Apollo hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 06:21
Sachgebiet Einsatzunterstützung
geht es etwas genauer???

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Apollo » Fr 3. Mai 2019, 13:02

- Planung und Durchführung von StPO Maßnahmen (DuSu, TKÜ, BAOen etc)

- evtl auch die ganze Kontroll- u. SPP Schiene
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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Vollzugsbub » Fr 3. Mai 2019, 14:31

Apollo hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 13:02
- Planung und Durchführung von StPO Maßnahmen (DuSu, TKÜ, BAOen etc)

- evtl auch die ganze Kontroll- u. SPP Schiene
Na, das wär doch was!!!
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............


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