Zollbeamte & die deutsche Bahn
Moderator: Team Zoll
Zollbeamte & die deutsche Bahn
Hallo zusammen,
es gibt bei der Polizei und ich glaub auch bei der Bundespolizei die Möglichkeit das Beamte bzw sich in der Ausbildung befindliche, mit der Bahn kostenlos fahren können ( wenn sie in Uniform reisen und eingreifen wenn es die Situation erfordert ) .
Gibt es da auch eine Regelung für im Zoll befindliche Beamte.
Ich rede hier von "außerhalb" des Dienst, nicht die dort beruflich für Kontrollen eingesetzt sind.
ich hab leider kein passenden Thread dazu gefunden. Hab auch das Internet durchstöbert und gegensprüchliche Aussagen gefunden.
Danke für eure Hilfe
es gibt bei der Polizei und ich glaub auch bei der Bundespolizei die Möglichkeit das Beamte bzw sich in der Ausbildung befindliche, mit der Bahn kostenlos fahren können ( wenn sie in Uniform reisen und eingreifen wenn es die Situation erfordert ) .
Gibt es da auch eine Regelung für im Zoll befindliche Beamte.
Ich rede hier von "außerhalb" des Dienst, nicht die dort beruflich für Kontrollen eingesetzt sind.
ich hab leider kein passenden Thread dazu gefunden. Hab auch das Internet durchstöbert und gegensprüchliche Aussagen gefunden.
Danke für eure Hilfe
- master2000
- Corporal
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Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
definitiv NEIN !
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Danke für das "definitiv NEIN" da nichts aus dem Netz darüber hervorgeht und es bsp. bei anderen Behörden gibt, für mich eine legitime Frage.
Wenn ich mich Irre und man hier solche Fragen nicht stellen soll, dann bin ich jetzt eines besseren belehrt.
Wenn ich mich Irre und man hier solche Fragen nicht stellen soll, dann bin ich jetzt eines besseren belehrt.
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Ist in den Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen nachzulesen. Meist um das subjektive Sicherheitsgefühl zu erhöhen oder um die ZUB bei Personalienfeststellungen z.B. behiflich zu sein.
Nicht mehr im Polizeidienst.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Warum ist der TE über die Antwort verstimmt. Ist halt so. Kann Master2000 doch nix für?
- master2000
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Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
falls du es ausführlicher willst.
Zollvollzugsbeamte, welche außerhalb dem Dienst, ist es definitiv nicht gestattet mit öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos mitzufahren. so einfach.
während der Ausbildung würde es sowieso erst recht nicht gehen. da die Zollanwärter erst nach der Ausbildung mit der Waffe ausgebildet werden (falls sie in eine Vollzugseinheit kommen) und erst dann gibt es die Uniform.
Während der Ausbildung egal mittlerer oder gehobener Dienst bist du stets in zivil.
was die Polizei hat oder darf ist es dem BMF egal. Wir sind eine Finanzverwaltung und keine Polizeiverwaltung
Zollvollzugsbeamte, welche außerhalb dem Dienst, ist es definitiv nicht gestattet mit öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos mitzufahren. so einfach.
während der Ausbildung würde es sowieso erst recht nicht gehen. da die Zollanwärter erst nach der Ausbildung mit der Waffe ausgebildet werden (falls sie in eine Vollzugseinheit kommen) und erst dann gibt es die Uniform.
Während der Ausbildung egal mittlerer oder gehobener Dienst bist du stets in zivil.
was die Polizei hat oder darf ist es dem BMF egal. Wir sind eine Finanzverwaltung und keine Polizeiverwaltung
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Danke für die letzte Info, mit der kann ich was anfangen und verstehe den Hintergrund.
Mir war zum bsp. nicht klar das es die Uniform erst nach der Ausbildung gibt. Ich ging davon aus das für die praktischen Teile (gD) Uniform Pflicht ist.
Mir war zum bsp. nicht klar das es die Uniform erst nach der Ausbildung gibt. Ich ging davon aus das für die praktischen Teile (gD) Uniform Pflicht ist.
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Hat nichts zwanghaft mit der Eigenschaft der Polizeiverwaltung zu tuen, in Berlin bspw. fährt auch die Feuerwehr kostenlos in Uniform mit! Ist einzig und allein die Sache der Verkehrsbetriebe.
Nicht mehr im Polizeidienst.
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- Lieutenant
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Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Auch bei der Polizei ist es nicht erlaubt (Ausnahme Bayern), dass Anwärter kostenlos Bus und Bahn fahren. Dazu gibt es dutzende Threads im Forum.
So many times, it happens too fast.
You change your passion for glory.
Don't lose your grip on the dreams of the past.
You must fight just to keep them alive.
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Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Die Verkehrsbetriebe sind nur eine Seite. Der Dienstherr die andere. Da gibt es je nach Behörde die ein oder andere Einschränkung.
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Und in Bayern dürfen, soweit ich weiß, die POW (m/w) auch nur bayernweit mit der Bahn in Uniform fahren.
In allen anderen BL gibts den POW-Zwischenschritt eben nicht. Bis zur Ernennung PM/PK (m/w) ist man eben Anwärter/in.
In allen anderen BL gibts den POW-Zwischenschritt eben nicht. Bis zur Ernennung PM/PK (m/w) ist man eben Anwärter/in.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Deutschlandweit.
http://www.mit-sicherheit-anders.de
Ab 2018 Bewerbungen bis 31J möglich!
Ab 2018 Bewerbungen bis 31J möglich!
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
In Hamburg gibt des den "POW-Zwischenschritt" zwar nicht, aber nach Abschluss des Praktikums darf man auch als Anwärter mD und gD in Uniform die Bahn nutzen.
- master2000
- Corporal
- Beiträge: 270
- Registriert: Mo 24. Sep 2012, 16:18
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
ich hab zwar gehört, dass zwar die Bahn nichts dagegen hätte, wenn Zöllner mit der Bahn in Uniform kostenlos mitfahren, jedoch ist das BMF strikt dagegen.
-
- Cadet
- Beiträge: 3
- Registriert: Fr 21. Sep 2007, 00:00
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Aus den allgemeinen Tarif- und Beförderungsbedingungen der Nord-Ostsee-Bahn GmbH
http://www.nob.de/befoerderungsbedingungen
§7 Abs. 8
(8) Polizeibeamte, Beamte der Bundespolizei und Zollvollzugsbedienstete werden unentgeltlich in der 2. Wagenklasse befördert, sofern sie die Uniform des Vollzugsdienstes tragen. Als Gegenleistung sind sie verpichtet, sich für die Sicherheit und Ordnung in den Fahrzeugen einzusetzen; insbesondere gegen Randalierer, Vandalisten, erkennbare „Schwarzfahrer“ etc. vorzugehen. Sie haben sich vor Fahrtantritt beim Zugbegleiter bzw. beim Triebfahrzeugführer
zu melden und sind für diese direkte Ansprechpartner. Eine Gruppenbeförderung (ab 5 Personen) ist kostenpichtig.
Nützt nur leider nichts, weil uns die Inanspruchnahme dieses "Vorteils" von seitens des Zoll untersagt ist.
http://www.nob.de/befoerderungsbedingungen
§7 Abs. 8
(8) Polizeibeamte, Beamte der Bundespolizei und Zollvollzugsbedienstete werden unentgeltlich in der 2. Wagenklasse befördert, sofern sie die Uniform des Vollzugsdienstes tragen. Als Gegenleistung sind sie verpichtet, sich für die Sicherheit und Ordnung in den Fahrzeugen einzusetzen; insbesondere gegen Randalierer, Vandalisten, erkennbare „Schwarzfahrer“ etc. vorzugehen. Sie haben sich vor Fahrtantritt beim Zugbegleiter bzw. beim Triebfahrzeugführer
zu melden und sind für diese direkte Ansprechpartner. Eine Gruppenbeförderung (ab 5 Personen) ist kostenpichtig.
Nützt nur leider nichts, weil uns die Inanspruchnahme dieses "Vorteils" von seitens des Zoll untersagt ist.
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