Zollbeamte & die deutsche Bahn
Moderator: Team Zoll
- Skorpion69
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Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Auf Wunsch Thema wieder eröffnet und Beiträge aus "Polizeiliche Eilzuständigkeit..." hierher verschoben.
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Das Idee mit den Soldaten ist ja mal ganz toll. Nix gegen die Bundeswehr, aber auf welcher Grundlage genau schreitet der Soldat denn dann im Zug ein? Wie ist er in Sachen Dienstunfallschutz abgesichert, wenn die Nummer mit dem Jederamnnsrecht mal ins Auge geht? Hat überhaupt jeder Soldat eine persönliche Dienstwaffe, die er auch bei der Zugfahrt mit sich führen darf, um einschreiten zu können?
Oder soll einfach nur jemand in Uniform im Zug sitzen und eine Sicherheit vorspielen, die er unter den gegebenen Rahmenbedingungen gar nicht gewährleisten kann?
Oder soll einfach nur jemand in Uniform im Zug sitzen und eine Sicherheit vorspielen, die er unter den gegebenen Rahmenbedingungen gar nicht gewährleisten kann?
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Die Frage ist vielmehr: Welche Waffe hätte ein Soldat theoretisch zur Verfügung? In der Regel dürfte das ein G36 sein. Von daher dürfte da keinerlei Diskussionsansatz sein.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Wäre ja auch merkwürdig, wenn man im Rahmen des vorgeschriebenen Dienstes Fahrkarten privat bezahlen müsste.Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Also bezahlten musstet ihr auch nix, woll?
Majestro hat geschrieben:Die Frage ist hier doch, ob es als klassische Aufgabenwahrnehmung i.S.d. §64 bzw. des §3 BPOLG zu sehen ist, wenn ich aus privaten Gründen die Freifahrtregelung der DB in Anspruch nehme. Imho zumindest diskussionswürdig.Knaecke77 hat geschrieben:Wenns auch mit dem eigentlichen Thema des Threads nichts zu tun hat
.....obwohl Zollbeamte nach § 64 Absätze 1 und 3 Bundespolizeigesetz die vollzugspolizeilichen Aufgaben der Bundespolizei in Zügen und auf Bahnanlagen als Vollzugsbeamte des Bundes wahrnehmen können......
Ein Rückgriff auf diese Befugnisnorm wäre gar nicht notwendig, wenn man den CDU -Vorschlag (Freifahrt für Soldaten in Uniform ) analog anwenden würde.
Allerdings steht dem noch eine entsprechende Verfügung aus dem BMF entgegen.
Ob man sich allerdings ohne FEM diesem Risiko aussetzen will, dass müsste jeder für sich selber entscheiden.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Keine Frage. Nur ist das Beispiel dann schlecht gewählt.
Ich würde mich nicht ohne FuEM uniformiert bewegen - und schon gar nicht einschreiten.
Ich würde mich nicht ohne FuEM uniformiert bewegen - und schon gar nicht einschreiten.
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Ist bekannt, an welcher Instanz das Ganze denn scheitert?
Ist es die Bahn, die da nicht mit einverstanden ist oder das BMF? Denn so rein vom Logischen her macht es ja nun wirklich nicht viel Sinn, dass Soldaten das Gefühl von Sicherheit geben sollen.
Ist es die Bahn, die da nicht mit einverstanden ist oder das BMF? Denn so rein vom Logischen her macht es ja nun wirklich nicht viel Sinn, dass Soldaten das Gefühl von Sicherheit geben sollen.
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Man kann bei der ganzen Diskussion den Eindruck gewinnen, dass bei vielen Befürwortern der Freifahrtregelung das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste und Kontrolleure eher eine sekundäre Rolle spielt.
Das sollte aber immer das Hauptargument sein.
LG
Das sollte aber immer das Hauptargument sein.
LG
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Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Stimmt, als Argument sollte das vorangestellt werden. Jedoch bezweifle ich auch bei Polizeibeamten, dass die Sicherheit der Fahrgäste Vorrang vor dem persönlichen materiellen Nutzen hat.
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Also die Bahn hat ne generelle Reglung das Beamte in Dienstkleidung umsonst fahren können, dass BMF hat aber wie schon gesagt ne Weisung rausgegeben das dies zu unterlassen ist!
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
@ACX209
Nein, soweit ich die Beförderungsbedingungen der BAHN gelesen habe, darf die POLIZEI in Uniform umsonst fahren. Vom ZOLL steht da nichts.
Nein, soweit ich die Beförderungsbedingungen der BAHN gelesen habe, darf die POLIZEI in Uniform umsonst fahren. Vom ZOLL steht da nichts.
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Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Wo kann ich das nachlesen? Gilt das auch für Feuerwehrbeamte?ACX209 hat geschrieben:Also die Bahn hat ne generelle Reglung das Beamte in Dienstkleidung umsonst fahren können, dass BMF hat aber wie schon gesagt ne Weisung rausgegeben das dies zu unterlassen ist!
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Nein, das Hauptargument sollte sein, ob objektiv mehr Sicherheit entsteht. Bei einem voll ausgerüsteten PVB würde ich das bejahen, auch wenn er persönlich nicht nur mit diesem Anliegen uniformiert fährt. Aber der Soldat ohne Waffe und Eingreifbefugnisse? Der bringt am Ende nur was für das subjektive Sicherheitsempfinden von Fahrgästen, die von der Materie keine Ahnung haben. Wäre ich böse, würde ich behaupten, dass das manchem bei der CDU auch schon reicht, weil subjektives Sicherheitsgefühl ja auch Wählerstimmen bringen kann. Objektiv ist der Vorschlag für die Tonne.Cologne hat geschrieben:Man kann bei der ganzen Diskussion den Eindruck gewinnen, dass bei vielen Befürwortern der Freifahrtregelung das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste und Kontrolleure eher eine sekundäre Rolle spielt.
Das sollte aber immer das Hauptargument sein.
LG
Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
Bei der objektiven Sicherheit wird's schwer das für den Zoll zu begründen.Lone Soldier hat geschrieben: Nein, das Hauptargument sollte sein, ob objektiv mehr Sicherheit entsteht...
Ein P(Z)VB der zur "normalen" Tageszeit zu Dienstbeginn und Dienstende auf gewöhnlich
"sicheren" Strecken im Zug sitzt, bringt objektiv nicht viel mehr Sicherheit.
Bleiben von den wenigen Zöllnern im Schichtdienst nicht viele übrig, die tatsächlich ÖPNV nutzen.
Also kann's, nach meiner Meinung, nur um das subjektive Sicherheitsgefühl gehen.
LG
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Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
PVB, die im Berufsverkehr mitfahren .....
denke schon, dass das was bringt.
Und da die Fahrpläne wohl auch ein wenig mit der Nutzung und Auslastung zu tun haben dürften
Überall kann man halt nicht sein.
denke schon, dass das was bringt.
Und da die Fahrpläne wohl auch ein wenig mit der Nutzung und Auslastung zu tun haben dürften
Überall kann man halt nicht sein.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Zollbeamte & die deutsche Bahn
War ich wieder zu schreibfaul
Der PVB fährt jetzt im Berufsverkehr auch schon mit.
Wo ist der objektive Sicherheitsgewinn, wenn daneben noch ein ZVB mitfährt?
Es mag Situationen geben wo ein mehr an PVB/ZVB wünschenswert wäre,
aber, man kann nicht überall sein.
LG
Der PVB fährt jetzt im Berufsverkehr auch schon mit.
Wo ist der objektive Sicherheitsgewinn, wenn daneben noch ein ZVB mitfährt?
Es mag Situationen geben wo ein mehr an PVB/ZVB wünschenswert wäre,
aber, man kann nicht überall sein.
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