Bewaffnung der BZV ausreichend?

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Knaecke77
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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Knaecke77 » Di 1. Dez 2015, 19:12

master2000 hat geschrieben: Ich bin froh dass dies Diskussion über die Entwaffnung der FKS wenigstens aufs Eis gelegt wurde. (voerst)
Seitens der GdP wird etwas ganz anderes gefordert....
GdP fordert MP 5 für alle Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste des Zolls

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in Frankreich, die deutlich machen, wie nah und ernsthaft terroristische Bedrohungen für Deutschland sind, fordert die GdP-Zoll eine ergänzende Bewaffnung mit der Maschinenpistole MP 5 für alle Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste. Zudem müssen zukünftig wieder alle Vollzugsbeamten an dieser Waffe ausgebildet werden.
http://www.gdp-zoll.de/2015/11/gdp-ford ... des-zolls/

Ich befürworte das ohne wenn und aber. Ich verstehe auch nicht, weshalb die MP 5 nicht bei allen KEs geführt wird?
Gleiches gilt für die FKS. Natürlich muss diese nicht mitgeführt werden, sondern lediglich für Alarmlagen vorrätig gehalten werden.

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master2000
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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon master2000 » Di 1. Dez 2015, 19:40

Knaecke77 hat geschrieben:
master2000 hat geschrieben: Ich bin froh dass dies Diskussion über die Entwaffnung der FKS wenigstens aufs Eis gelegt wurde. (voerst)
Seitens der GdP wird etwas ganz anderes gefordert....
GdP fordert MP 5 für alle Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste des Zolls

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in Frankreich, die deutlich machen, wie nah und ernsthaft terroristische Bedrohungen für Deutschland sind, fordert die GdP-Zoll eine ergänzende Bewaffnung mit der Maschinenpistole MP 5 für alle Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste. Zudem müssen zukünftig wieder alle Vollzugsbeamten an dieser Waffe ausgebildet werden.
http://www.gdp-zoll.de/2015/11/gdp-ford ... des-zolls/

Ich befürworte das ohne wenn und aber. Ich verstehe auch nicht, weshalb die MP 5 nicht bei allen KEs geführt wird?
Gleiches gilt für die FKS. Natürlich muss diese nicht mitgeführt werden, sondern lediglich für Alarmlagen vorrätig gehalten werden.
Das traurige ist, dass alle Behörden aufrüsten.. Vorallem die BPOL an den Flughäfen oder Bahnhöfen aufgrund der aktuellen Lage. (bessere Schutzwesten, MP5, Schlagstock Digitalfunk etc. etc.) und unseren Kollegen an den Flughäfen ist es strikt untersagt Einsatzhose anzuziehen.. Geschweig den von Schutzwesten. Grund: Viel zu Martialisch!!

Aber komischerweise stören sich die Reisenden nicht vom Auftreten der Bpol. Und den Terroristen interessiert es nicht ob ein Zöllner oder ein Bundespolizist vor ihm steht!!

Deswegen müssten wir mit den kleinen Sachen anfangen, die viel wichtiger sind: Persönliche Schutz bzw Stichschutzwesten für alle Vollzugszöllner.
Einsatzorientierte Dienstkleidung
Schlagstock oder Taser als Ausstattung.

Muss man immer darauf warten bis was passiert und dann erst Änderungen vornehmen?

Gruß

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Cologne » Di 1. Dez 2015, 21:03

Knaecke77 hat geschrieben: Ich befürworte das ohne wenn und aber. Ich verstehe auch nicht, weshalb die MP 5 nicht bei allen KEs geführt wird?
Gleiches gilt für die FKS. Natürlich muss diese nicht mitgeführt werden, sondern lediglich für Alarmlagen vorrätig gehalten werden.
KE wäre gut, FKS bei Alarmlagen auch.
Die MP5 war richtig gut im Handling. Vielleicht gibt's mittlerweile ja auch was besseres.
Auf Flughäfen oder bei der ZoFa erschließt sich mir der Sinn allerdings nicht.An internationalen Flughäfen habe ich in der Regel andere staatliche Einsatzkräfte die bei entsprechenden Gefährdungslagen eingreifen, die ZoFA seh' ich bei Gefährdungslagen nicht als Kontrollorgan.

Die Thematik hat aber wenig mit dem alten Thread zu tun.
Könnte man auch einen eigenen für aufmachen :)

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Diag » Di 1. Dez 2015, 21:13

Knaecke77 hat geschrieben: lediglich für Alarmlagen
Was wäre denn eine solche "Alarmlage" beim Zoll?

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon zam7812 » Di 1. Dez 2015, 21:37

Diag hat geschrieben:
Knaecke77 hat geschrieben: lediglich für Alarmlagen
Was wäre denn eine solche "Alarmlage" beim Zoll?
Ich nehme mal an eine Alarmlage im Sinne des Alarmplan der Zollverwaltung (kurz APZV)..
Der ist allerdings VS-NfD.
Management ist, wenn 10 Leute für das bezahlt werden, was 5 billiger tun könnten, wenn sie nur zu dritt wären und davon 2 krank sind.

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon BAC 57 » Mi 2. Dez 2015, 11:13

Cologne hat geschrieben:
Knaecke77 hat geschrieben: Ich befürworte das ohne wenn und aber. Ich verstehe auch nicht, weshalb die MP 5 nicht bei allen KEs geführt wird?
Gleiches gilt für die FKS. Natürlich muss diese nicht mitgeführt werden, sondern lediglich für Alarmlagen vorrätig gehalten werden.
KE wäre gut, FKS bei Alarmlagen auch.
Die MP5 war richtig gut im Handling. Vielleicht gibt's mittlerweile ja auch was besseres.
Auf Flughäfen oder bei der ZoFa erschließt sich mir der Sinn allerdings nicht.An internationalen Flughäfen habe ich in der Regel andere staatliche Einsatzkräfte die bei entsprechenden Gefährdungslagen eingreifen, die ZoFA seh' ich bei Gefährdungslagen nicht als Kontrollorgan.

Die Thematik hat aber wenig mit dem alten Thread zu tun.
Könnte man auch einen eigenen für aufmachen :)
Moien,
bei manchen Einsätzen des ZFA hätte ich mir gewünscht, eine MP 5 mitführen zu können.
(z.B. Hausdurchsuchung im Rockermilieu, zu meiner Zeit gabs noch keine ZUZ)
h.

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon Cologne » Mi 2. Dez 2015, 16:49

Jo,
die Frage ist ja ob man sie heute noch braucht.
Wo siehst du denn den Vorteil einer MP bei Hausdurchsuchungen gegenüber einer Pistole?

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Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Knaecke77 » Mi 2. Dez 2015, 18:10

Da der FKS - Thread für das Thema "Bewaffnung" ungeeignet war.....

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in Frankreich, die deutlich machen, wie nah und ernsthaft terroristische Bedrohungen für Deutschland sind, fordert die GdP-Zoll eine ergänzende Bewaffnung mit der Maschinenpistole MP 5 für alle Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste. Zudem müssen zukünftig wieder alle Vollzugsbeamten an dieser Waffe ausgebildet werden. Die MP 5 wird zu Zwecken des unmittelbaren Zwangs, einschließlich der Sicherung der eingesetzten Beamten, im Streifen-, Postierungs- und Kontrolldienst genauso benötigt, wie bei Zugriffen auf Täter durch die Zollfahndungsbeamten.
http://www.gdp-zoll.de/2015/11/gdp-ford ... des-zolls/

Hier war der Zoll schon mal weiter. Die Älteren werden sich erinnern, dass früher alle Grenzzöllner standardmäßig an der MP 5 ausgebildet wurden. Jede Grenzaufsichtsstelle, jedes Zollamt war damit ausgestattet. (Die Stahlrute nicht zu vergessen).

Heute hingegen ist der Zoll doch sehr ins Hintertreffen geraten. Heute wird meist nur noch die P30 und Pfeffer geführt.

Der Zoll sieht sich bekanntlich (auch) als Teil der Sicherheitsbehörden in Deutschland.

Entsprechend sollte also nachgebessert werden:

- Einheitliche Schießausbildung / Weiterbildung aller ZVB (auch FKSler und Fahnder!!)
- Ausstattung der Dienststellen mit MP 5
- Einführung des Schlagstocks
- Einführung der Überziehwesten in der Zollverwaltung

Der Schlagstock wurde ja nicht grundlos bei den Polizeibehörden der Länder und des Bundes eingeführt.

http://www.badische-zeitung.de/suedwest ... 84904.html

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Cologne » Mi 2. Dez 2015, 18:50

Knaecke77 hat geschrieben:Da der FKS - Thread für das Thema "Bewaffnung" ungeeignet war.....

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in Frankreich, die deutlich machen, wie nah und ernsthaft terroristische Bedrohungen für Deutschland sind, fordert die GdP-Zoll eine ergänzende Bewaffnung mit der Maschinenpistole MP 5 für alle Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste. Zudem müssen zukünftig wieder alle Vollzugsbeamten an dieser Waffe ausgebildet werden. Die MP 5 wird zu Zwecken des unmittelbaren Zwangs, einschließlich der Sicherung der eingesetzten Beamten, im Streifen-, Postierungs- und Kontrolldienst genauso benötigt, wie bei Zugriffen auf Täter durch die Zollfahndungsbeamten.
http://www.gdp-zoll.de/2015/11/gdp-ford ... des-zolls/

Hier war der Zoll schon mal weiter. Die Älteren werden sich erinnern, dass früher alle Grenzzöllner standardmäßig an der MP 5 ausgebildet wurden. Jede Grenzaufsichtsstelle, jedes Zollamt war damit ausgestattet. (Die Stahlrute nicht zu vergessen).

Heute hingegen ist der Zoll doch sehr ins Hintertreffen geraten. Heute wird meist nur noch die P30 und Pfeffer geführt.

Der Zoll sieht sich bekanntlich (auch) als Teil der Sicherheitsbehörden in Deutschland.

Entsprechend sollte also nachgebessert werden:

- Einheitliche Schießausbildung / Weiterbildung aller ZVB (auch FKSler und Fahnder!!)
- Ausstattung der Dienststellen mit MP 5
- Einführung des Schlagstocks
- Einführung der Überziehwesten in der Zollverwaltung

Der Schlagstock wurde ja nicht grundlos bei den Polizeibehörden der Länder und des Bundes eingeführt.

http://www.badische-zeitung.de/suedwest ... 84904.html
Jaja, die "Alten".
Also bei uns waren die GASten damit ausgerüstet, auf den Zollämtern habe ich nie eine MP 5 gesehen, es sei denn die Kontrolle des Reiseverkehrs wurde durch Beamte des GAD wahrgenommen.
Insbesondere bei den Zollämtern "R" gab's zumindest in unserem damaligen Bereich an der NL Grenze keine MPs.

Für heute fände ich die MP5 -oder ggfls Modelle die nach heutigem Standard besser sind-
für die KEV als Standard und für die FKS bei Gefährdungslagen sinnvoll.
Bei Flughäfen und Zollfahndung sehe keinen sinnvollen Anwendungsbereich - lass mich da aber gerne von anderer Argumentation überzeugen.
Wenn sowas eingeführt würde wäre es zumindest sinnvoll alle Waffen tragenden Beamten zu schulen.

Beim Schlagstock weiß ich ehrlich gesagt nicht wo der außerhalb der KEV/FKS Verwendung finden könnte.


Gruß

Cologne

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Knaecke77 » Mi 2. Dez 2015, 19:18

Cologne hat geschrieben: Jaja, die "Alten".
Also bei uns waren die GASten damit ausgerüstet, auf den Zollämtern habe ich nie eine MP 5 gesehen, es sei denn die Kontrolle des Reiseverkehrs wurde durch Beamte des GAD wahrgenommen.
Insbesondere bei den Zollämtern "R" gab's zumindest in unserem damaligen Bereich an der NL Grenze keine MPs.
Die kleinen Nebenzollämter "R" waren auch hier nicht mit MP 5 ausgestattet.Nur die größeren.
By the way....für was stand noch mal das "R"?

Cologne hat geschrieben: Für heute fände ich die MP5 -oder ggfls Modelle die nach heutigem Standard besser sind-
für die KEV als Standard und für die FKS bei Gefährdungslagen sinnvoll.
Bei Flughäfen und Zollfahndung sehe keinen sinnvollen Anwendungsbereich - lass mich da aber gerne von anderer Argumentation überzeugen.
Wenn sowas eingeführt würde wäre es zumindest sinnvoll alle Waffen tragenden Beamten zu schulen.

Beim Schlagstock weiß ich ehrlich gesagt nicht wo der außerhalb der KEV/FKS Verwendung finden könnte.


Gruß

Cologne
Volle Zustimmung. Natürlich wird nicht jede "Fähigkeit" im alltäglichen Dienst benötigt.
Wichtig scheint mir allerdings, dass alle Beamten im waffentragenden Bereich einen gemeinsamen Level haben.
So erspart man sich, dass der FKSler bei einem Wechsel zur KEG erst noch an der MP ausgebildet werden muss.

Gruß

Cologne
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Cologne » Mi 2. Dez 2015, 19:26

Zollämter R = Reiseverkehr - keine Abfertigung von gewerblichen Einfuhren.


Da haben wir wir ja ausnahmsweise mal die gleiche Meinung :zustimm: :)

LG

:hallo:

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon DerLima » Mi 2. Dez 2015, 20:12

Knaecke77 hat geschrieben: Volle Zustimmung. Natürlich wird nicht jede "Fähigkeit" im alltäglichen Dienst benötigt.
Wichtig scheint mir allerdings, dass alle Beamten im waffentragenden Bereich einen gemeinsamen Level haben.
So erspart man sich, dass der FKSler bei einem Wechsel zur KEG erst noch an der MP ausgebildet werden muss.

Gruß
Vielleicht so als Denkanstoß:
Ich weiß ja nicht, wie oft und regelmäßig solche Wechsel vorkommen, aber wenn der FKSler erst bei einem Wechsel ausgebildet wird, hat das zwei Vorteile:
1. Weniger Ausbildungsaufwand im allgemeinen, da nicht alle FKSler aufwändig ausgebildet werden müssen (im Sinne der sinnvollen Ressourcennutzung)
2. Das Wissen ist dann frisch, wenn es gebraucht wird. Und nicht schon wieder zehn Jahre alt, weil eine Erstausbildung stattfand, auf Weiterbildung aber verzichtet wird, da der Nutzen nicht da ist.
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon BAC 57 » Do 3. Dez 2015, 12:49

Cologne hat geschrieben:Zollämter R = Reiseverkehr - keine Abfertigung von gewerblichen Einfuhren.


Da haben wir wir ja ausnahmsweise mal die gleiche Meinung :zustimm: :)
LG

:hallo:
Moien,
war wohl von OFD zu OFD verschieden. In der "meinigen" wurden ab 1978 alle ZA R mit der MP 5 sowie 60 Schuß in zwei Magazinen ausgerüstet, alle ZA-Beamten, soweit nicht vorher beim GAD wurden an der Waffe ausgebildet. Ebenso wurde die MP5 bei unserem Eisenbahngrenzzollamt geführt. Es war sogar üblich bei Einzelstreifen mit dem Kombi den ZK 52 oder später das G-3 mitzuführen. Bei größeren Strassenkontrollen war der Sicherungsposten immer mit dem G-3 ausgerüstet. Allerdings kann ich dies nur für die OFD Koblenz
belegen.
h.
Zuletzt geändert von BAC 57 am Do 3. Dez 2015, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Chaotische Situation der FKS

Beitragvon BAC 57 » Do 3. Dez 2015, 12:56

Cologne hat geschrieben:Jo,
die Frage ist ja ob man sie heute noch braucht.
Wo siehst du denn den Vorteil einer MP bei Hausdurchsuchungen gegenüber einer Pistole?
Moien,
da fällt mir spontan eine Durchsuchung im ländlichen Bereich (abgelegener ehm. Bauernhof, Rockermilieu) ca. 15 Rocker, ganze vier Beamte von C mit der P6 bzw. mit der Stupsnase S&W Chief Special im Kaliber .38 Das Drohpotenzial einer MP 5 ist um einiges größer als die einer Stupsnase!
Ein SEK im Rahmen der Amtshilfe war nicht zu bekommen, die Landpolizei hat dann einen Audi mit 2 Mann zur Unterstützung geschickt!
h.

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon master2000 » Do 3. Dez 2015, 12:58

das war noch der richtige Zoll :) :)

Was aufjedenfall kommen muss sind einsatzorientierte Dienstkleidung mit Überziehwesten und Schkagstöcken als Einsatzmittel.
Bevor man über die MP5 diskutierert sollte man diese Punkte erst abarbeiten.

Wenn ich teilweise seh, wie die Bundespolizei ausgerüstet ist und der Zoll, da kann man nur noch den Kopf schütteln.
Fängt schon an, mit der Dienstkleidung beim Zoll.. Alles viel zu martialisch. :stupid:
Einsatzhosen sind teilweise verboten.
Überziehwesten (falls welche vorhanden) absolutes taboo..

Aber bundesweite repräsente Vollzugseinheit laut BMF.......


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