Bewaffnung der BZV ausreichend?

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Ivolution
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Ivolution » So 27. Jan 2019, 20:35

ZI_HB hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 17:36
J12 hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 07:37
Heutzutage erfolgt eine adressatengerechte, laufbahnunabhängige, arbeitsbereichsbezogene und wirtschaftlichere Fortbildung im Bereich ESB beim Zoll.
Wenn Nachwuchskräfte teilweise über ein Jahr in Kontrolleinheiten ohne ESB, also unverwendbar als zweiter Mann, rumlaufen, dann stelle ich die Wirtschaftlichkeit durchaus in Frage. Andere Dinge genauso.
Jetzt soll der ESB ja ab Mitte des Jahres auf 7 Wochen verkürzt werden sowie die Teilnehmerzahl auf 24 steigen.
Aktuell dauert er 8 Wochen mit 18 Teilnehmern. Das ist ja auch nicht der richtige Weg.
Quantiät statt Qualität. Hm.

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon ZI_HB » So 27. Jan 2019, 20:51

Ist vielleicht nicht schön, aber die richtige Reaktion auf aktuelle Entwicklungen. Es gibt noch immer Rückstande, es kommen die externen Einstellungen, und jedes Jahr werden mehr Anwärter fertig. Lehrende allerdings werden es nicht mehr, da sich nur SIG und Plessow sich das ESB-Monopol teilen. Folgerichtig muss man andere Stellschrauben drehen...

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon J12 » Mo 28. Jan 2019, 06:18

Ivolution hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 20:35
Jetzt soll der ESB ja ab Mitte des Jahres auf 7 Wochen verkürzt werden sowie die Teilnehmerzahl auf 24 steigen.
Bitte um belastbare Quellenangabe zu dieser Information.
Hinweis:
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.

Nachwuchswerbung des Zolls:
https://www.talent-im-einsatz.de/DTIEWe ... _node.html

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Knaecke77 » Mo 28. Jan 2019, 06:48

J12 hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 15:19
zulu hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 13:11
Also jede Behörde mag Abkürzungen, aber der Zoll steigert sich da ja richtig rein.

Und zum Thema: Mir fällt im Jahre 2019 kein Grund ein, warum eine Behörde, welche Sicherheitsaufgaben wahrnimmt, nicht über einen soliden Rüstsatz an FEM verfügen sollte. Dazu gehört für mich eine Pistole, eine Maschinenpistole, ein Schlagstock und Reizstoff. Die Schutzweste sollte klar sein. Diese gern auch mit optionaler Zusatzballistik. Über den Rest kann man sich dann tatsächlich streiten.
Bestimmte Einheiten des Zolls verfügen bereits seit Jahren über die von dir genannten Waffen und Ausrüstungsgegenstände (und noch einiges mehr).
Die Frage ist nur, ob die FKS, unsere KEVen und KEen an den Flughäfen ebenfalls über eine Bewaffnung mit MP und EKA verfügen sollten.
Da bedarf es halt einer differenzierten Betrachtungsweise unter den Gesichtspunkten der entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen.
Mit Ausnahme des EKA. Vielleicht wird der bei einer Sondereinheit geführt, nicht aber bei einer normalen KE oder der FKS.
Was die MP betrifft: Ich sehe keine Notwendigkeit FKS-Dienststellen damit auszustatten, plädiere aber dafür, dass jeder ZVB damit umgehen können sollte. Schon aufgrund des beständigen Wechsels von Personal, dass von E nach C wechselt. :pfeif:

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Knaecke77 » Mo 28. Jan 2019, 07:40

Old Bill hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 17:56
Knaecke77 hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 07:19
Bei Kontrollstellen der Guardia di Finanza ist mir z.B. aufgefallen, dass diese grundsätzlich mit einem MP-Posten abgesichert wurden. Die werden das ja nicht nur aus Jux und Dollerei machen.
Eventuell haben diese Herrschaften öfter mal mit mafiösen Vereinigungen zu tun und wenn man Wikipedia glauben darf, dann...
Wikipedia hat geschrieben:Die Guardia di Finanza ist militärisch organisiert und übernimmt im Verteidigungsfall im Rahmen der Streitkräfte Grenzsicherungsaufgaben. Ihre derzeit rund 61.000 Angehörigen haben Kombattantenstatus.
Von daher ist das nicht vergleichbar.
Die Aktivitäten der Mafia beschränken sich ja nicht auf Italien. Grundsätzlich erscheint es mir sinnvoll zu sein, eine Kontrollstelle auch entsprechend abzusichern. Eine KEV hätte diese Möglichkeit erst gar nicht.

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon DerLima » Mo 28. Jan 2019, 08:24

vladdi hat geschrieben:
Sa 26. Jan 2019, 18:10
Rechtlich falsch, wenn der Zoll denkt er dürfte nicht handeln
Gerne noch einmal meine Frage: Woraus leitest du eine rechtlichte Handlungspflicht ab, die einen Einsatz einer ballistischen Schutzdecke erfordert?
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Old Bill » Mo 28. Jan 2019, 08:37

Knaecke77 hat geschrieben:
Mo 28. Jan 2019, 07:40
Grundsätzlich erscheint es mir sinnvoll zu sein, eine Kontrollstelle auch entsprechend abzusichern.
Das hatte ich auch nicht bestritten, gerne zitiere ich mich mal selbst:
Old Bill hat geschrieben:
Sa 26. Jan 2019, 09:45
Mich würde es auch nicht stören wenn die Zöllner im täglichen Dienst bis an die Zähne bewaffnet an einer Kontrollstelle stehen, so lange der Bewaffnete eine befreundete Uniform trägt habe ich deshalb keine Panik in den Augen.
Ich habe nur geschrieben, das der Zoll und die Guardia Finaza dahingehend nicht vergleichbar sind weil militärisch organisiert. Jetzt etwas klarer?
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon vladdi » Mo 28. Jan 2019, 08:44

DerLima hat geschrieben:
vladdi hat geschrieben:
Sa 26. Jan 2019, 18:10
Rechtlich falsch, wenn der Zoll denkt er dürfte nicht handeln
Gerne noch einmal meine Frage: Woraus leitest du eine rechtlichte Handlungspflicht ab, die einen Einsatz einer ballistischen Schutzdecke erfordert?

Ich weiß nicht, woher du auf die Idee kommst, ich hätte von einer Handlungsverpflichtung geschrieben.

Kleiner Tipp, bezieh dich doch auf das was ich schreibe.

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 28. Jan 2019, 08:55

Dann begründe doch einfach, wogegen der Zöllner verstößt, Blubber?
:lah:

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon DerLima » Mo 28. Jan 2019, 09:12

vladdi, du hast geschrieben, dass es "moralisch (und rechtlich) falsch ist", wenn der Zoll einfach weiterfährt ohne zu handeln.
Ich habe dir darauf die Frage gestellt, warum das rechtlich falsch ist. Dann schreibst du, dass es "rechtlich falsch ist, wenn der Zoll denkt er dürfe nicht handeln.". Das was der Zoll denkt, war aber gar nicht Teil der Diskussion.
Daher: Wenn es rechtlich falsch sein soll, dass der Zoll nicht einschreitet (und das ist das Thema hier, weswegen unterlassene Hilfeleistung nicht in Frage kommt), dann möchte ich gerne von dir wissen, warum dies rechtlich falsch sein soll, respektive wenn es rechtlich falsch ist (wie von dir behauptet), dann muss es ja eine Handlungspflicht für den Zoll geben.
Welche soll das nun sein?
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon vladdi » Mo 28. Jan 2019, 09:22

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Dann begründe doch einfach, wogegen der Zöllner verstößt, Blubber?

Hä...??

Wo schrieb ich von irgendwelchen Verstößen???

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 28. Jan 2019, 09:24

Muss er ja, wenn er sich rechtlich falsch verhält.
:lah:

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Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon vladdi » Mo 28. Jan 2019, 09:25

vladdi hat geschrieben:
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Dann begründe doch einfach, wogegen der Zöllner verstößt, Blubber?

Hä...??

Wo schrieb ich von irgendwelchen Verstößen???




Lima

Ja, das schrieb ich. Im Bezug auf den Beitrag, auf den ich antwortete, schrieb ich, dass der Schreiber Fehler schrieb

- dass es falsch sei, wenn der Zoll weiterfährt (moralisch)
- dass es falsch ist (rechtlich), dass der Zoll nicht handeln darf.

Einfach das ganze Gespräch lesen ;)


Sekundär darf der Zoll handeln und deswegen ist es rechtlich falsch, was dort behauptet wurde, nämlich dass der Zoll primär und sekundär nicht handeln müsse.
Wenn der Zoll handeln darf, dann sollte er nicht weiterfahren. Deswegen ist es moralisch falsch weiterzufahren und rechtlich ist es auch falsch.
In der Folge heißt es jedoch nicht, dass für den Zoll daraus eine rechtliche Handlungsverpflichtung bestünde.


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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon DerLima » Mo 28. Jan 2019, 10:27

EDIT:
Vorab möchte ich mich entschuldigben, dass dieser kleine Exkurs nicht beendet ist, aber ich denke wenn solche unklaren Aussagen getroffen werden, so muss das richtiggestellt sein, um dem unbedarften Leser auch die Möglichkeit zu geben sich (eine Meinung) zu bilden.

Vladdi, da ich selten bis gar nicht trinke, muss meine Wahrnehmung in einer anderen Weise gestört sein.
Ich zitiere dich (zum dritten Mal):
vladdi hat geschrieben:Auch nicht sekundär?
Also weiterfahren anstatt zu helfen?

Moralisch (und rechtlich) falsch.
Das was du da schreibst (auch im Gesprächszusammenhang mit deinem Vorposter) ist eindeutig: Du schreibst, dass der Zoll handeln muss. ob primär oder sekundär (was für Begriffe in dem Zusammenhang - in meiner Welt heisst das: originär und subsidiär) spielt keine Rolle. Denn wenn es rechtlich falsch sein soll nicht zu handeln, bedeutet das nichts anders, als das eine HandlungsPFLICHT besteht. Sonst kann es nicht rechtlich falsch sein.
Auf Nachfrage schreibst du:
vladdi hat geschrieben:rechtlich falsch, wenn der Zoll denkt, dass er nicht handeln dürfe
Woher nimmst du nun diese Erkenntnis und wie leitest du das aus deiner ersten Aussage (oben zitiert) ab?
vladdi hat geschrieben:Sekundär darf der Zoll handeln und deswegen ist es rechtlich falsch, was dort behauptet wurde, nämlich dass der Zoll primär und sekundär nicht handeln müsse.
Wenn der Zoll handeln darf, dann sollte er nicht weiterfahren. Deswegen ist es moralisch falsch weiterzufahren und rechtlich ist es auch falsch.
In der Folge heißt es jedoch nicht, dass für den Zoll daraus eine rechtliche Handlungsverpflichtung bestünde.
Du benutzt falsche Begriffe und ziehst falsche Schlüsse:
Handeln DÜRFEN und handeln MÜSSEN sind zwei verschiedene Dinge. Du schreibst (wieder einmal) wenn der Zoll handeln darf, dann sollte er nicht weiterfahren, das wäre rechtlich falsch. Aus "dürfen" und "sollen" ergeben sich keine Handlungspflichten und daher kann es nicht rechtlich falsch sein. Oder es ist rechtlich falsch und es muss dann heissen "der Zoll muss handeln"
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon vladdi » Mo 28. Jan 2019, 11:24

Ich benutzte die Begriffe, meines Vorredners (auf die ich mich bezog)

Er schrieb, dass der Zoll weder primär noch sekundär dafür da wäre in Terrorlagen einzugreifen.

Und das ist falsch.
Moralisch falsch
Und auch falsch, dass er sekundär nicht eingreifen dürfe.

Daraus mir zu unterstellen, dass ich eine rechtliche Handlungsverpflichtung erfunden hätte, ist Haarspalterei und Themenverschleppung.

Wenn du sowas in Zukunft herauszulesen meinst, dann ergänze doch die Aussage, dass es keine rechtliche Habdlungsverpflichtung gibt, anstatt um den heißen Brei herumzufragen. Das ist eine ätzende Kommunikation (à la, na kleines Kind, was hast du falsch gemacht) und macht das Sachthema kaputt.

Für mich ist das jetzt hier beendet.

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