Bewaffnung der BZV ausreichend?

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Moderator: Team Zoll

Knaecke77
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Knaecke77 » Sa 17. Sep 2016, 13:51

SirJames hat geschrieben:Moin,

als außenstehender PVB kann ich diesen 'zivilen' Duktus des Zolls nicht nachvollziehen. Wenn ich mich als Behörde dazu entschließe Teile meiner Kräfte zu bewaffnen, dann sollte diese Bewaffnung adäquat sein. Ich kann mir durchaus Lagen vorstellen, wo ich als Funkwagen dankbar wäre, wenn gut ausgerüstete Zollbeamte, und sei es auch nur zufällig, in der Nähe sind und sich unterstützend einbinden ließen.

Es ist aus meiner Perspektive angesichts der Gefahrenlage nicht vermittelbar, dass man sich da auf seine 'Service-Ausrichtung' zurückzieht.

Aber wie gesagt das sind nur meine paar cent als Außenstehender.

Gruß

Vollkommen richtig. Es geht ja nicht nur um Bewaffnung und Dienstkleidung
Die Strukturen haben sich im großen und ganzen seit dem Wegfall der Grenzkontrollen nicht geändert.

Es gibt keine "Zollwachen" die 24/7/365 erreichbar sind.
Ich vermute, dass mancher Polizist nicht weiß, wo er anrufen müsste, wenn samstags oder sonntags eine Zollstreife benötigt werden würde....vom Bürger ganz zu schweigen.

Ob Dienstpläne von BP oder Zoll an der Grenze miteinander abgestimmt werden weiß ich nicht. Gehört aber vielleicht auch nicht in ein offenes Forum.

Im Ministerium selbst legt man großen Wert darauf, als Partner der Wirtschaft oder Dienstleister wahrgenommen zu werden.

Den "grünen Teil" der BZV benötigt man dafür den am Tag der offenen Türe. Da hat selbst die ZUZ ihren großen Auftritt im Berliner Finanzministerium.
Unter Schröder und Merkel knallhart weggekürzt! Politiker: Haltet eure Zusagen aus den 00er Jahren ein!
Deshalb --> Urlaubs- und Weihnachtsgeld & 38,5 h - Wochenarbeitszeit (ohne Einkommensverlust) auch wieder für Beamte! JETZT!! :zustimm:

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon BAC 57 » Sa 17. Sep 2016, 14:12

M hat geschrieben:
Hey! in meiner kuzen Zeit beim Zoll, konnte ich auch in jedem Bereich mal mitlaufen. Allerdings gibt es aus meiner Sicht, nicht einen Bereich (mal abgeshen von der OEZ vllt.) wo eine mp5 oder ähnliches wirklich Sinn macht bzw. ernsthaft gebraucht wird. Ist meine Meinung.
Bei deiner Argumentation frage ich mich warum es dann vielleicht bei einer OEZ Sinn machen würde? :gruebel:

MP5 beim Observieren unter dem Hemd tragen oder wie......
Moien,
muß grinsen, der ich gut!!!! Aber im Ernst: Die MP5k kannst Du im Schulterholster tragen oder verdeckt im speziellen Schießkoffer, Abzug ist im Tragegriff, mit LSpur schiessen machte richtig Spaß!!!

Das sich der BMF als "Dienstleister" und "Freund" sieht, ist mir schon in meiner aktiven Zeit sauer aufgestoßen! Wobei der Hinweis auf die derzeitige Ausrüstung im Schlaraffenland zutreffend ist, mit T2 und 50 PS und Lodenumhang (das Ding hatte allerdings auch praktischen Nutzen wie eingenähte Taschen für Klappschmieren und Thermoskanne!!!!) konnte man höchstens den Dorfdepp mit Fahrrad einholen. Gott sei Dank hatten wir die Ausführung mit 2 Liter Motor und 75 PS. (S-GASt)
h.

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Vollzugsbub » Sa 17. Sep 2016, 15:25

Sven1337 hat geschrieben:Nur ich sehe den Zoll nicht wirklich als erste Betroffene Instanz in einer solchen Extremsituationen.
.....kommt noch, keine Angst!

Mfg.
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon RaBe » Sa 17. Sep 2016, 21:36

Das Thema zielt wohl eher auf die Bewaffnung der Kontrolleinheiten.
Die MP5 macht aus meiner Sicht bei einer KEV durchaus Sinn. Kontrollstellen kann man so mit einem Sicherungsposten verstärken. Bei den Kollegen der Polizei durchaus so praktiziert. Auch bei gemeinsamen Kontrollstellen schon gesehen. Das "Gegenüber" auf welches man abzielt oder auf welches man auch zufällig in einer Kontrollstelle treffen kann, unterscheidet sich meiner Meinung nach nicht so großartig, dass die Gefährdung einer KEV geringer ist.

Bei der aktuellen Sicherheitslage kann man natürlich auch Überlegungen anstellen, ob eine MP5 auch am Flughafen Sinn macht.

Meine Meinung :hallo:

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Ivolution » Sa 17. Sep 2016, 21:47

RaBe hat geschrieben: Bei der aktuellen Sicherheitslage kann man natürlich auch Überlegungen anstellen, ob eine MP5 auch am Flughafen Sinn macht.
Da hingegen bin ich mir gar nicht so sicher.
Erst sollte man den Beamten dort die Schutzweste geben, dann über weitere Bewaffnung nachdenken. Die MP5 an der Reisendenabfertigung halte ich für nicht so praktisch. Immerhin sind Konflikte in dem Bereich eher auf kurze Distanz und dadurch sind "schwere Geschütze" eher schwer zu begründen.
Die Kollegen von der Bundespolizei laufen ja sowieso mit der MP5 oder UMP-45 (?) am Flughafen herum und das sollte reichen.

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 17. Sep 2016, 21:53

Bin mir nicht sicher, wie die Kollegen aus Istanbul das beurteilen.
:lah:

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Ivolution » Sa 17. Sep 2016, 22:02

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Bin mir nicht sicher, wie die Kollegen aus Istanbul das beurteilen.
Ich meine, dass auf einer Sicherheitskameraaufnahmen ein Terrorist von einem Polizisten mit einer Pistole niedergeschossen wurde, bevor dieser sich 30 Sekunden später in die Luft jagte. Der Schuss kam von hinten. Da der Angriff dort nach den Sicherheitskontrolle stattfand, wären die Zöllner am Ausgang - wo die Reisendenabfertigung stattfindet - ja auch hinter dem Angreifer.

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Knaecke77 » So 18. Sep 2016, 11:25

BAC 57 hat geschrieben:

Das sich der BMF als "Dienstleister" und "Freund" sieht, ist mir schon in meiner aktiven Zeit sauer aufgestoßen! Wobei der Hinweis auf die derzeitige Ausrüstung im Schlaraffenland zutreffend ist, mit T2 und 50 PS und Lodenumhang (das Ding hatte allerdings auch praktischen Nutzen wie eingenähte Taschen für Klappschmieren und Thermoskanne!!!!) konnte man höchstens den Dorfdepp mit Fahrrad einholen. Gott sei Dank hatten wir die Ausführung mit 2 Liter Motor und 75 PS. (S-GASt)
h.
Als ich bei Zolls angefangen habe, wurde der Lodenmantel schon in der "Fundgrube" verramscht.

Hätte ich doch nur zugegriffen. :/

Leider vernimmt man aus dem Mysterium nicht, weshalb man dort nicht alle KE mit MP ausstatten will.

Kostet es zu viel, zu martialisch oder sieht man schlicht keinen Bedarf oder Gefährdung, die eine Anschaffung rechtfertigen würden?

Fragen über Fragen :buhu:

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon RaBe » So 18. Sep 2016, 13:35

Ivolution hat geschrieben:
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Bin mir nicht sicher, wie die Kollegen aus Istanbul das beurteilen.
Ich meine, dass auf einer Sicherheitskameraaufnahmen ein Terrorist von einem Polizisten mit einer Pistole niedergeschossen wurde, bevor dieser sich 30 Sekunden später in die Luft jagte. Der Schuss kam von hinten. Da der Angriff dort nach den Sicherheitskontrolle stattfand, wären die Zöllner am Ausgang - wo die Reisendenabfertigung stattfindet - ja auch hinter dem Angreifer.
Naja ich war bis jetzt nur in der Ausbildung am Flughafen eingesetzt aber dort war es so, dass die Zollkontrollen einen Meter Luftlinie entfernt zum Terminal stattgefunden haben. Getrennt durch eine einfache Schiebetür. Abgesehen davon, waren wir auch im Abflugterminal, Einkaufspassage, Vorplatz, Gepäckband, Parkhaus, Vorfeld, Abflughalle etc. unterwegs. So ganz räumlich abgetrennt von jeglichem Publikumsverkehr sieht anders aus.

Ich bin ja sowieso der Meinung: Lieber haben und nicht brauchen..... :pfeif:
Früher war die MP5 doch auch flächendeckend eingesetzt. Wo sind die ganzen Restbestände? Verkauft? In irgendwelchen Kellern eingemottet? Der Wegfall der Außengrenzen ist doch kein Grund, dass die Kontrollen eigensicherungstechnisch anders zu bewerten sind.

Gruß

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Cologne » So 18. Sep 2016, 13:53

Früher war Zolls anders.
Bewaffneten Kollegen gab es nur an den Grenzen(inklusive Flughäfen aber dort ohne MP), und im Binnenland bei den ZoFÄ.
Flächendeckende Ausrüstung mit der MP bedeutete also auch schon damals "nur" an der Grenze.
Heute gibt's im Binnenland deutlich mehr bewaffnete Zollbeamte als an den Grenzen.
Ob Restbestände vorhanden sind weiß ich nicht.
Die KEGen haben immer noch die MP.
Überschüsse wurden vermutlich ausgemustert.

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon zoellner » So 18. Sep 2016, 14:10

Cologne hat geschrieben:Früher war Zolls anders.
Bewaffneten Kollegen gab es nur an den Grenzen(inklusive Flughäfen aber dort ohne MP), und im Binnenland bei den ZoFÄ.
Flächendeckende Ausrüstung mit der MP bedeutete also auch schon damals "nur" an der Grenze.
Heute gibt's im Binnenland deutlich mehr bewaffnete Zollbeamte als an den Grenzen.....
Da aber die Grenzen nicht so weit vom Binnenland weg waren und auch die Grenzübergänge dichter zusammen lagen, waren es doch eine ganze Menge.

Irgendwann muss es im Ministerium jemanden gegeben haben, der schon immer der Meinung war, das Polizei und Vollzug böse sind und völlig unnötig. Als dann im Zuge von Schengen und EU die Grenzübergänge aufgelöst wurden, muss dieser seiner Chance gesehen haben, aus dem polizeilich ausgerichteten Grenzzolldienst, der in alle Fahndungsmaßnahmen eingebunden war und im Zollgrenzbezik volle Polizeibefugnisse hatte, einen dienstkleidungstragenden Finanzbeamten in Servicefunktion mit Anbiederungs-Gen an Wirtschaftsfunktionäre zu machen.
Dieser Gedanke musste dann auch nicht mehr große revidiert werden, denn man merkte wir viel Geld eingespart werden konnte. Die Steuereinnahmen haben darunter auch nicht gelitten und die Schmuggelzahlen waren auch nicht besonders hoch, denn wen nicht kontrolliert wird, wird auch nicht geschmuggelt, und wenn nicht geschmuggelt wird, und wenn nicht geschmuggelt wird, dann braucht man auch keine bewaffneten Kontrollkräfte. Also alles gut! :hallo:

Ich bin ja der Meinung, dass wir als Zoll so gut aufgestellt sind, dass die Schmuggler Angst haben und sich nicht mehr trauen zu schmuggeln. Somit stellen wir weniger fest und haben unserer gefahrenabwehr- und präventiven Aufgabe genüge getan.

Alles andere war doch sowieso nur das, was der BGS nicht konnte und daher denjenigen überlies, die es richtig konnten ;D

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Cologne » So 18. Sep 2016, 15:53

zoellner hat geschrieben:
Da aber die Grenzen nicht so weit vom Binnenland weg waren und auch die Grenzübergänge dichter zusammen lagen, waren es doch eine ganze Menge.

Irgendwann muss es im Ministerium jemanden gegeben haben, der schon immer der Meinung war, das Polizei und Vollzug böse sind und völlig unnötig. Als dann im Zuge von Schengen und EU die Grenzübergänge aufgelöst wurden, muss dieser seiner Chance gesehen haben, aus dem polizeilich ausgerichteten Grenzzolldienst, der in alle Fahndungsmaßnahmen eingebunden war und Zollgrenzbezik .....
Ja, so oder so ähnlich muss es wohl gewesen sein.
Zoll's wurde an Grenzen von heute auf morgen massiv abgebaut mit dem politischen Versprechen für Ausgleichsmaßnahmen seitens der Polizei der sorgen.
Was war - nix war's.
Zöllner weg, keine Polizisten hin, die Grenzkriminalität stieg rapide, macht in der Statistik bei den Gesamtstraftaten aber nix aus, also ist die Zollwelt in Ordnung.
:applaus: :applaus: :applaus:

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Diag » So 18. Sep 2016, 18:24

Cologne hat geschrieben:...also ist die Zollwelt in Ordnung.
Auch wenn es ein anderes Thema ist: Solange irgendwie Geld eingenommen wird, ist für die Finanzverwaltung (in allen Bereichen) doch alles prima. Straftaten sind doch da nachrangig... Wozu also aufrüsten? Wozu DA an einem Strang ziehen, wenn es sonstwo nicht gemacht wird?

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Knaecke77 » Do 6. Okt 2016, 08:08

 der Polizei – Bezirksgruppe ZollOnline-Ausgabe Nr. 5701 | Donnerstag, 06. Oktober 2016

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Bei der Eigensicherung muss nachgebessert werden

Was in Kiefersfelden mit einer gewöhnlichen Routinekontrolle der Bundespolizei begann, endete mit einer Festnahme von vier Personen und der Sicherstellung von sprengstoffverdächtigem Material und einer stundenlangen Sperrung der A 93. Solche Feststellungen zeigen deutlich, dass Personen- und Warenkontrollen, Fahndungen und Ermittlungsmaßnahmen des Zolls und der Bundespolizei sowohl an den EU-Binnengrenzen, im Inland oder an einer europäischen Außengrenze erhebliche Gefährdungen für die Beamten bedeuten können. Auch eine KEG, eine KEV, eine Ermittlungseinheit der FKS oder des Zollfahndungsdienstes können jeden Tag in ihrem Einsatz auf bedeutsame und vergleichbare Gefährdungssachverhalte stoßen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält es deshalb für notwendig und unverzichtbar, die Eigensicherheitskonzepte der Zollverwaltung auch im Hinblick auf die stetig wachsende Gefährdung bei Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen weiter fortzuschreiben und stetig zu verbessern. Der Zuwachs an Terrorismus, Organisierter Kriminalität und der Gewaltbereitschaft wirkt sich auch auf die polizeilichen Maßnahmen aus.

Die bislang gültigen und zudem fahrlässigen Unterscheidungen innerhalb der verschiedenen Gefährdungsbeurteilungen zwischen den Kontrolleinheiten der Sachgebiete C (KEG, KEV, KEFR, etc.), den Ermittlungssachgebieten E der Hauptzollämter sowie dem Zollfahndungsdienst sind zu beenden. Eine vollzugspolizeiliche Kontroll-, Fahndungs- oder Ermittlungsmaßnahme an der EU-Außengrenze zur Schweiz ist nach Lage der Dinge nicht gefährlicher als eine an der Grenze zu Österreich oder eine im Inland. Dennoch differenziert die Zollverwaltung aus unerklärlichen Gründen bei der Ausrüstung und Bewaffnung der Einheiten und schafft vor Ort in den Einsatzgebieten unterschiedliche Bedingungen und  Eigensicherungskonzepte. Die Kollegen und Kolleginnen fragen jedoch, worin der tatsächliche Gefährdungsunterschied liegt. Die Bedrohung und Gefährdung liegt nämlich immer in der zu kontrollierenden Person und nicht in der Rechtssituation des Kontrollortes (Binnengrenze/EU-Außengrenze/Binnenland). Ein widerstands- und gewaltbereites polizeiliches Gegenüber kann der Beamte überall antreffen.

„Die Grundsätze der Eigensicherung und der Ausrüstung im Zoll müssen deshalb für alle Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste gleich gelten. Der Zoll benötigt eine einheitliche Grundausstattung und Grundbewaffnung mit tauglichen Einsatzmitteln, Schutzausrüstungen und eine gemeinsame Aus- und Fortbildung, die es allen Beamten in allen Einsätzen ermöglicht, sicher zu handeln und vor allem sich auch gegenseitig zu unterstützen. Letztendlich müssen in einer gemeinsamen und einheitlichen Zollverwaltung alle Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste zusammenwirken können. Das bedeutet auch, dass z.B. Zollfahnder oder FKS-Beamte genauso in der Lage sein müssen, im Zweifel eine KEG oder KEV zu unterstützen, wie eine KEV oder KEG die in der Lage sein muss, die Zollfahndung oder die FKS im Einsatz unterstützen. Zudem bedarf es einer soliden gesetzlichen Grundlage, die ein sicheres Einschreiten zur Gefahrenabwehr und zum Schutz Dritter und besonderer Vermögenswerte möglich macht“, erläutert Michael Floeth, stellv. Vorsitzender der GdP-Bezirksgruppe Zoll.
Quelle: GdP

Ob man im Mysterium die von der GdP aufgeworfenen Fragen beantworten kann? :polizei4:

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon master2000 » Fr 7. Okt 2016, 17:40

Wir wissen doch alle dass der Vollzugsbereich ein Dorn im Auge ist. Sie kostet nur Geld und verursacht Probleme. Aber nur zu gut für Werbung und Nachwuchsgewinnung.

Daher denke ich nicht dass sich großartig was ändert


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