Seite 12 von 26

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: Sa 1. Dez 2018, 20:26
von ZI_HB
Jeder möge sich bitte ernsthaft die Frage beantworten, wie oft er den Stock schon vermisst hat.

Und jeder möge bitte bedenken, dass die MP zwar bei KEGen vorhanden ist, sie aber ausschließlich bei Alarmlagen geführt werden darf, also quasi nie. Dann, wann es sinnvoll wäre, muss sie eh im Schrank bleiben. Zumindest, wenn BMF seine Einstellung zu dieser Waffe nicht ändert...

Und jeder kennt einen mindestens einen Kollegen, der dringend die Waffe abgeben müsste. Tut er es wegen des Schießtestes? Bestimmt nicht, weil der BFE ihn 5 Termine lang drauf vorbereitet. Und sagt nicht, dass der BFE seinen Job dann nicht richtig macht. Das stimmt zwar, aber der weiß auch, dass in der KE jeder Kollege zum Schichtplan dichtmachen gebraucht wird...

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: Sa 1. Dez 2018, 20:53
von ostkev
ZI_HB hat geschrieben:
Sa 1. Dez 2018, 20:26
Jeder möge sich bitte ernsthaft die Frage beantworten, wie oft er den Stock schon vermisst hat.

Und jeder möge bitte bedenken, dass die MP zwar bei KEGen vorhanden ist, sie aber ausschließlich bei Alarmlagen geführt werden darf, also quasi nie. Dann, wann es sinnvoll wäre, muss sie eh im Schrank bleiben. Zumindest, wenn BMF seine Einstellung zu dieser Waffe nicht ändert...

Und jeder kennt einen mindestens einen Kollegen, der dringend die Waffe abgeben müsste. Tut er es wegen des Schießtestes? Bestimmt nicht, weil der BFE ihn 5 Termine lang drauf vorbereitet. Und sagt nicht, dass der BFE seinen Job dann nicht richtig macht. Das stimmt zwar, aber der weiß auch, dass in der KE jeder Kollege zum Schichtplan dichtmachen gebraucht wird...
:applaus: :applaus: :applaus:

Wer Einblick in die bestehende Alterstruktur und gleichzeitige Personalnot in manchen Bereichen hat, der kann dir nur beipflichten.

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: Sa 1. Dez 2018, 22:37
von Shorty1985
Es geht hier gar nicht darum wann man das Einsatzmittel ggf. gebraucht hätte, es geht darum, dass dieses Einsatzmittel in Zukunft helfen könnte unmittelbaren Zwang durchzusetzen.
Die Bundespolizei trägt auch einen EKA...da sagt doch auch keiner dass sie diesen nicht brauchen weil er so gut wie nie benutzt wird.

Jetzt fordern die Gewerkschaften schon die Einführung eines EKA und auch die MP für alle KE ausser der KEG'en und trotzdem ist es wieder nicht richtig.
Wir können froh sein, dass man darüber nachdenkt diese Dinge einzuführen.
Die breite Mehrheit der Kollegen die ich kenne, sind für die Einführung dieser Einsatzmittel.

Und ich kann nur hoffen, dass diese auch bald eingeführt werden.

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: Sa 1. Dez 2018, 22:39
von Kaeptn_Chaos
Ich steh morgen wieder mit der BPol beim kleinen High Risk Spiel. Denke doch, dass die den benutzen.
Wegen mir sollt ihr den gerne haben. Aber die Argumentationskette ist schon wieder so...hmm....durchlässig.

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: So 2. Dez 2018, 08:29
von Knaecke77
Der EKA ist somit eine Waffe für
den Einsatz in Lagen,
 bei denen ein hohes Ag-
gressionspotenzial seitens
des Störers/der Störer
vorliegt oder zu erwarten
ist
 einfache körperliche Ge-
walt nicht erfolgverspre-
chend ist
 der Einsatz von Pfeffer-
spray nicht erfolgreich/
Erfolg versprechend ist
 gegen zahlenmäßig über-
legene Störer vorgegan-
gen werden muss
 Störer erkennbar unter
Drogen stehen und somit
mit Schmerzunempfind-
lichkeit gegenüber kör-
perlicher Gewalt zu re-
chen ist
 der Einsatz dem Schutz
e in e s h o c h r a n g ig e n
Rechtsguts dient (Gefahr
für Leben und Gesund-
heit).

https://www.google.de/url?sa=t&source=w ... dKmF8tNRR8
Werden ZVB mit solchen Einsatzlagen etwa nicht konfrontiert?
Ich vermute, dass man im BMF nicht etwa die Kosten für die Einführung scheut, sondern eher den enormen Schulungsaufwand für dieses Einsatzmittel. :gruebel:

Und ja, natürlich sieht es martialisch aus, wenn dieses Teil am Gürtel hängt. Was insbesondere bei Einsätzen der FKS problematisch werden könnte.

Es ist eben immer ein Abwägen Pro/Contra. Braucht der ZVB dieses Einsatzmittel?
Ich denke ja.

Si vis pacem para bellum

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: So 2. Dez 2018, 08:42
von MICHI
Knaecke77 hat geschrieben:
Der EKA ist somit eine Waffe für
den Einsatz in Lagen,
 bei denen ein hohes Ag-
gressionspotenzial seitens
des Störers/der Störer
vorliegt oder zu erwarten
ist
 einfache körperliche Ge-
walt nicht erfolgverspre-
chend ist
 der Einsatz von Pfeffer-
spray nicht erfolgreich/
Erfolg versprechend ist
 gegen zahlenmäßig über-
legene Störer vorgegan-
gen werden muss
 Störer erkennbar unter
Drogen stehen und somit
mit Schmerzunempfind-
lichkeit gegenüber kör-
perlicher Gewalt zu re-
chen ist
 der Einsatz dem Schutz
e in e s h o c h r a n g ig e n
Rechtsguts dient (Gefahr
für Leben und Gesund-
heit).

https://www.google.de/url?sa=t&source=w ... dKmF8tNRR8
Werden ZVB mit solchen Einsatzlagen etwa nicht konfrontiert?
Ich vermute, dass man im BMF nicht etwa die Kosten für die Einführung scheut, sondern eher den enormen Schulungsaufwand für dieses Einsatzmittel. :gruebel:

Und ja, natürlich sieht es martialisch aus, wenn dieses Teil am Gürtel hängt. Was insbesondere bei Einsätzen der FKS problematisch werden könnte.

Es ist eben immer ein Abwägen Pro/Contra. Braucht der ZVB dieses Einsatzmittel?
Ich denke ja.

Si vis pacem para bellum
Nun bleib mal auf dem Teppich.

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: So 2. Dez 2018, 09:37
von Knaecke77
MICHI hat geschrieben:
So 2. Dez 2018, 08:42
Nun bleib mal auf dem Teppich.
Vielleicht wärst Du so freundlich, Deine Argumentation etwas umfangreicher darzulegen.

Früher wurden sogar die Anwärter, nach bestandenem UT (heute ESB), mit einer Stahlrute ausgestattet. Zusätzlich zur Schusswaffe. Hiervon hat man sich bei Zolls bekanntlich zwischenzeitlich auch verabschiedet. Leider.
(Die 1 zu 1 Besetzung im Dienst (1 Stammbeamter + Anwärter) war hingegen Murks.)

Und auch die Ausstattung mit MP5 ist tatsächlich ein alter Hut. Früher wurden alle Grenzzöllner daran ausgebildet. Die GASten und ZÄ1 waren damit ausgestattet.

Eine (Wieder) Ausstattung mit diesen Einsatzmitteln wäre also nicht wirklich revolutionär. :polizei4:

Natürlich ist das Argument, dass diese Einsatzmittel schon früher geführt wurden, kein wirklicher Grund, weshalb man es heute auch (wieder) benötigt.

Vielleicht sollten wir erst einmal herausarbeiten, weshalb die Ausstattung mit MP, Stahlrute und G3 damals erfolgte? Kalter Krieg, R.A.F.?

Sind die Zeiten seitdem sicherer geworden? Die Gesellschaft friedfertiger? Hat der Zoll tatsächlich keine Berühungspunkte zu Lagen die der o.g. Aufzählung
entsprechen?

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: So 2. Dez 2018, 10:29
von ostkev
Ist eigentlich der Personenkreis der nun unbedingt mit EKA und MPi ausgerüstet werden möchte identisch mit dem, der die neue Uniform blau und mit DGA sehnlichst forderte, sie aber jetzt nur in seinem (recht seltenen) Außendienst tragen will? :gruebel:

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: So 2. Dez 2018, 10:30
von MICHI
Knaecke77 hat geschrieben:
MICHI hat geschrieben:
So 2. Dez 2018, 08:42
Nun bleib mal auf dem Teppich.
Vielleicht wärst Du so freundlich, Deine Argumentation etwas umfangreicher auszuführen.

Zudem möchte ich daran erinnern, dass ich zumindest noch als Anwärter mit einer Stahlrute ausgestattet wurde.

Und auch die Ausstattung mit MP5 ist tatsächlich ein alter Hut. Früher wurden alle Grenzzöllner daran ausgebildet.. Die GASten und die größeren ZÄ waren ebenfalls damit ausgestattet.

Also, alles nicht wirklich revolutionär Neues. :polizei4:
Selbst bei uns, in einem absoluten polizeilichen Brennpunkt kann ich die Einsätze von EKA, Pfeffer geschweige denn schwerere Geschütze im letzten Jahr an einer Hand abzählen.

Da frage ich mich, welche Anlässe beim Zoll rechtfertigen die Forderung nach EKA und schwerere Bewaffnung?



Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: So 2. Dez 2018, 10:35
von ostkev
MICHI hat geschrieben:
So 2. Dez 2018, 10:30
Da frage ich mich, welche Anlässe beim Zoll rechtfertigen die Forderung nach EKA und schwerere Bewaffnung?
:applaus:

Genau das frage ich mich auch jedesmal, wenn diese Diskussion erneut aufflammt.

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: So 2. Dez 2018, 10:39
von Knaecke77
ostkev hat geschrieben:
So 2. Dez 2018, 10:29
Ist eigentlich der Personenkreis der nun unbedingt mit EKA und MPi ausgerüstet werden möchte identisch mit dem, der die neue Uniform blau und mit DGA sehnlichst forderte, sie aber jetzt nur in seinem (recht seltenen) Außendienst tragen will? :gruebel:
Darum geht es doch gar nicht. Ich will auch schon lange wieder die 38,5 Std.-Woche und das Urlaubsgeld. Beides ist bisher allerdings nicht wieder eingeführt worden.
Leider. :buhu:

Man bedarf schon einer guten und schlüssigen Argumentation, ansonsten wird diese Initative wieder von BMF abgelehnt werden. Wäre auf jeden Fall interessant, welches Ergebnis eine Befragung der Basis zur Ausstattungsinitative des BPR ergeben würde. :polizei4:

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: So 2. Dez 2018, 10:46
von ostkev
Knaecke77 hat geschrieben:
So 2. Dez 2018, 10:39
Darum geht es doch gar nicht.
Doch, genau darum geht es.
Es hat mit der Glaubwürdigkeit der Fordernden zu tun, etwas zu fordern, was sie im täglichen Dienstalltag selten oder überhaupt nicht betrifft.

Wie oft und zu welchen Zwecken musstest du denn je Einsatzmittel zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes oder zur Selbstverteidigung einsetzen?

wenn dir das hier vorschwebt: https://www.youtube.com/watch?v=uG3I7E2Snfg&app=desktop

dann hast du eindeutig bei deiner Berufswahl was falsch gemacht. ;-(

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: So 2. Dez 2018, 13:09
von ZI_HB
Shorty1985 hat geschrieben:
Sa 1. Dez 2018, 22:37
Es geht hier gar nicht darum wann man das Einsatzmittel ggf. gebraucht hätte, es geht darum, dass dieses Einsatzmittel in Zukunft helfen könnte unmittelbaren Zwang durchzusetzen.
Die Bundespolizei trägt auch einen EKA...da sagt doch auch keiner dass sie diesen nicht brauchen weil er so gut wie nie benutzt wird.

Jetzt fordern die Gewerkschaften schon die Einführung eines EKA und auch die MP für alle KE ausser der KEG'en und trotzdem ist es wieder nicht richtig.
Manchmal finde ich es schon sinnvoll, darüber nachzudenken, wie oft man etwas gebraucht hätte, bevor man es flächendeckend anschafft. Gerade bei einem komplett neuen Einsatzmittel mit (vermutlich) recht hohem Schulungsaufwand.
Und ich denke, die Kollegen der Polizei brauchen das Ding leider öfter, als sie es selber gerne würden :/

Bestimmt schießt irgendwann mal jemand auf einen Kollegen in einem DKfz. Sollten wir also nun Panzer kaufen?

Der Job ist nicht ungefährlich, aber dafür wird er auch ein kleines bisschen besser bezahlt als der im SG B.

Meine Erfahrung ist, dass der Zöllner immer alles haben will, und dann liegt auch immer viel davon rum. Besser haben als brauchen.

Nochmal zum Thema MP: kann gerne jeder haben. Aber solange nicht mal die, die sie haben und zigmal damit trainieren, sie nutzen bzw führen dürfen, macht es wohl keinen Sinn.

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: So 2. Dez 2018, 14:42
von J12
Shorty1985 hat geschrieben:
Sa 1. Dez 2018, 22:37

Die Bundespolizei trägt auch einen EKA...da sagt doch auch keiner dass sie diesen nicht brauchen weil er so gut wie nie benutzt wird.
Kennst du die EKA-Einsatzstatistiken der BPOL? Dann her damit!

Jedenfalls ist es nach den mir bekannten Statistiken der Polizeien der Länder und des Bundes so, dass in rd. 80% der Lagen der eingesetzte (gezogene) EKA nicht unmittelbar gegen Personen gebraucht wurde, da die Präventivwirkung des ausgezogenen Stockes ausreichte, um die Situation zu deseskalieren.

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Verfasst: So 2. Dez 2018, 19:59
von HessieJames
Knaecke77 hat geschrieben:
So 2. Dez 2018, 09:37
MICHI hat geschrieben:
So 2. Dez 2018, 08:42
Nun bleib mal auf dem Teppich.
.....
Und auch die Ausstattung mit MP5 ist tatsächlich ein alter Hut. Früher wurden alle Grenzzöllner daran ausgebildet. Die GASten und ZÄ1 waren damit ausgestattet.

Eine (Wieder) Ausstattung mit diesen Einsatzmitteln wäre also nicht wirklich revolutionär. :polizei4:

Natürlich ist das Argument, dass diese Einsatzmittel schon früher geführt wurden, kein wirklicher Grund, weshalb man es heute auch (wieder) benötigt.

Vielleicht sollten wir erst einmal herausarbeiten, weshalb die Ausstattung mit MP, Stahlrute und G3 damals erfolgte? Kalter Krieg, R.A.F.?

Sind die Zeiten seitdem sicherer geworden? Die Gesellschaft friedfertiger? Hat der Zoll tatsächlich keine Berühungspunkte zu Lagen die der o.g. Aufzählung
entsprechen?
Bezogen auf Terror- und Amoklagen hatte ich vor einiger Zeit in etwa diese Frage gestellt, bzw. dazu nachgehakt:

viewtopic.php?f=48&t=83829&p=1323945#p1323945

Und das wurde von dir dann so beantwortet:
Solche Szenarien kommen in der Vorstellung der Führungsetage des Hauses nicht vor. Somit braucht man sich damit auch nicht zu befassen.
So einfach ist das (für die).

Da waren wir bis in die 1990er schon mal weiter.
Und von Zoellner noch etwas ausführlicher:

viewtopic.php?f=48&t=83829&start=45#p1324058

So wie ich das verstanden habe, wären die möglichen Berührungspunkte des Zolls mit derartigen Lagen rein zufällig, also nicht geplant. Und würden auf reine Selbstverteidigung und Rückzug hinauslaufen (also nicht gezielt die Konfrontation mit dem Täter suchen). Siehe Zoellners erster Satz in seinem Beitrag.

Mir fällt gerade kein realistisches Szenario ein, in dem der Zoll dann trotzdem gerade SK4, Helm und Gewehr am Mann hat (ZUZ mal außen vor). Und dass man sich in einer Rückzugsbewegung noch die Zeit nimmt, aufzurüsten, kann ich mir kaum vorstellen.

Sprich: In welchen Situationen würdet ihr den Krempel tatsächlich nutzen (können)? Oder hat sich eure innerdienstliche Anweisung in Sachen lebensbedrohliche Einsatzlagen mittlerweile geändert?

Nicht falsch verstehen: Ich missgönne euch eine derartige Ausstattung nicht, ich frage lediglich, ob ihr sie überhaupt einsetzen würdet. Denn die aus meiner Sicht entscheidendere Frage hinsichtlich einer möglichen Beschaffung sollte nicht primär das Geld sein sondern eher, ob die Zeit in die damit verbundene Aus- und Fortbildung sinnvoll investiert wäre.