Bewaffnung der BZV ausreichend?
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?
Großkontrollstellen hatten wir früher öfter, hat sich aber beruhigt.
Erstens ist einiges an Organisationsaufwand und Kräfteeinsatz nötig. Zweitens ist der Erfolg im Vergleich zum Aufwand meistens negativ zu sehen.
Pressetechnisches Flagge zeigen und Abschreckung sind wohl eher der Beweggrund solcher Mammutveranstaltungen.
Erstens ist einiges an Organisationsaufwand und Kräfteeinsatz nötig. Zweitens ist der Erfolg im Vergleich zum Aufwand meistens negativ zu sehen.
Pressetechnisches Flagge zeigen und Abschreckung sind wohl eher der Beweggrund solcher Mammutveranstaltungen.
Zuletzt geändert von DonFalcone am Mo 7. Dez 2015, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?
Ne, so natürlich nicht.grenzwertig hat geschrieben:
Und ganz ehrlich (um mal wieder einen Bezug zum Thread herzustellen): glaubt hier wirklich einer, dass das BMF auch nur ansatzweise über die Einführung der MP5 bei der FKS nachdenkt? Wenn ja, hat der/diejenige den Schuß nicht gehört. Im wahrsten Sinne des Wortes. Anders gesagt: wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen.
Es ginge doch eher darum die MP 5 für die Zollverwaltung zu reaktivieren.
Warum sollten KEV/KEF nicht mit MP5 ausgerüstet werden.
Wir haben in wesentlich ruhigeren Zeiten deutlich mehr Kollegen mit dieser Ausrüstung gehabt - ohne Schutzwesten, Kommunikationsschulungen etc.
Da wurd' ja auch nicht wild mit rumgeballert.
Allerdings fühlte man sich insbesondere bei TE-Massnahmen seinem potentiellen gegenüber mehr gewachsen. Kam natürlich auch damals schon drauf an wer mit der Aufgabe des SiPo betraut war.
PS:
Ich geh dann morgen mal zum Doc

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?
Knaecke77 hat geschrieben:Wie werden von den Kontrolleinheiten Verkehrswege eigentlich Großkontrollstellen organisiert?
Diese Frage ist in einem öffentlichen Forum doch sicherlich nicht ernsthaft gemeint?
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?
Um es mal ganz kurz und knapp zu formulieren: weil es Geld kostet. Und die ZV (wie jede öffentliche Verwaltung) den Haushaltsgrundsätzen des Grundgesetzes verpflichtet ist; hier speziell dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 114 Abs. 2 Satz 1 GG, § 6 HGrG, § 7 BHO). Und wenn man mal dieses Thema, abseits der eigenen Wunschvorstellung, rational betrachtet, kann man das auch nachvollziehen. Denn ich wage zu behaupten, dass in 99,9999 Prozent unsere Bewaffnung ausreicht, um unsere Aufgaben zu erfüllen und den Grundsätzen der Eigensicherung gerecht zu werden (das Thema "MES" mal ausgeblendet). Aber für eine (Wieder-)Bewaffnung aller KEen, etc., einschl. Aus-/ Fortbildung, Beschaffung, etc. dürfte es kein sinnvolles, einer Wirtschaftlichkeitsprüfung standhaltendes Argument geben.Cologne hat geschrieben: Ne, so natürlich nicht.
Es ginge doch eher darum die MP 5 für die Zollverwaltung zu reaktivieren.
Warum sollten KEV/KEF nicht mit MP5 ausgerüstet werden.
Wir haben in wesentlich ruhigeren Zeiten deutlich mehr Kollegen mit dieser Ausrüstung gehabt - ohne Schutzwesten, Kommunikationsschulungen etc.
Da wurd' ja auch nicht wild mit rumgeballert.
Allerdings fühlte man sich insbesondere bei TE-Massnahmen seinem potentiellen gegenüber mehr gewachsen. Kam natürlich auch damals schon drauf an wer mit der Aufgabe des SiPo betraut war.
PS:
Ich geh dann morgen mal zum Doc
Wahrscheinlich werde ich dafür jetzt von einigen Unverständnis ernten... ok. Aber wie geschrieben, es ist eine rationale Betrachtung. Das es mir persönlich auch lieber wäre, in einer Ausnahmesituation alle möglichen und auf dem Markt befindlichen Ausrüstungsgegenstände zur Hand zu haben, streite ich nicht ab. Die Frage ist nur: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass so eine Situation eintritt? Nach meinen obigen Ausführungen 0,0001% (nicht valide erhoben, rein subjektive Einschätzung). Wenn ich mich aber gegen alle Unwägbarkeiten des Berufs absichern will, dann kann ich nicht mehr vernünftig arbeiten. Das ist wie mit den Versicherungen. Es gibt für alle möglichen Lebensrisiken eine. Wenn man jedes Risiko absichern will, geht man wohl pleite.
Daher bleibt ein Risiko. Das Berufsrisiko. Das ist für uns aber nicht das gleiche wier bei Lapo oder BPOL. Die Sicherung von Flughäfen etc. z.B. gehört einfach nicht zu unseren Aufgaben. Da hat die BPOL den gesetzlichen Auftrag. Und die setzen dann eben auch auf publikumswirksame "show of force", wenn sie mit MP und schwerer Weste durch den Bahnhof oder Flughafen streifen.
Übrigens passieren Anschläge auch eher dann, wenn es niemand erwartet. Und nicht, wenn Alarmstufe rot herrscht. Daher ist die Investition in die Stärkung der Geheimdienste, der Polizei (insbes. im Bereich Staatschutz) etc. wohl wichtiger als Waffen zu beschaffen, die dann nur der (repressiven) Abschreckung dienen sollen.
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?
Okay, mein Unverständnis hast Du sicher......
Erkläre mir mal, wieso ich z.B. bei einer Fahrzeugkontrolle weniger gefährdet bin wie ein Polizist???

Erkläre mir mal, wieso ich z.B. bei einer Fahrzeugkontrolle weniger gefährdet bin wie ein Polizist???
Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?
Ich kann mich nur wiederholen.grenzwertig hat geschrieben:
Um es mal ganz kurz und knapp zu formulieren: weil es Geld kostet. Und die ZV (wie jede öffentliche Verwaltung) den Haushaltsgrundsätzen des Grundgesetzes verpflichtet ist; hier speziell dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 114 Abs. 2 Satz 1 GG, § 6 HGrG, § 7 BHO). Und wenn man mal dieses Thema, abseits der eigenen Wunschvorstellung, rational betrachtet, kann man das auch nachvollziehen. Denn ich wage zu behaupten, dass in 99,9999 Prozent unsere Bewaffnung ausreicht, um unsere Aufgaben zu erfüllen und den Grundsätzen der Eigensicherung gerecht zu werden (das Thema "MES" mal ausgeblendet). Aber für eine (Wieder-)Bewaffnung aller KEen, etc., einschl. Aus-/ Fortbildung, Beschaffung, etc. dürfte es kein sinnvolles, einer Wirtschaftlichkeitsprüfung standhaltendes Argument geben.
Wahrscheinlich werde ich dafür jetzt von einigen Unverständnis ernten... ok. Aber wie geschrieben, es ist eine rationale Betrachtung. Das es mir persönlich auch lieber wäre, in einer Ausnahmesituation alle möglichen und auf dem Markt befindlichen Ausrüstungsgegenstände zur Hand zu haben, streite ich nicht ab. Die Frage ist nur: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass so eine Situation eintritt? Nach meinen obigen Ausführungen 0,0001% (nicht valide erhoben, rein subjektive Einschätzung). Wenn ich mich aber gegen alle Unwägbarkeiten des Berufs absichern will, dann kann ich nicht mehr vernünftig arbeiten. Das ist wie mit den Versicherungen. Es gibt für alle möglichen Lebensrisiken eine. Wenn man jedes Risiko absichern will, geht man wohl pleite.
Daher bleibt ein Risiko. Das Berufsrisiko. Das ist für uns aber nicht das gleiche wier bei Lapo oder BPOL. Die Sicherung von Flughäfen etc. z.B. gehört einfach nicht zu unseren Aufgaben. Da hat die BPOL den gesetzlichen Auftrag. Und die setzen dann eben auch auf publikumswirksame "show of force", wenn sie mit MP und schwerer Weste durch den Bahnhof oder Flughafen streifen.
Übrigens passieren Anschläge auch eher dann, wenn es niemand erwartet. Und nicht, wenn Alarmstufe rot herrscht. Daher ist die Investition in die Stärkung der Geheimdienste, der Polizei (insbes. im Bereich Staatschutz) etc. wohl wichtiger als Waffen zu beschaffen, die dann nur der (repressiven) Abschreckung dienen sollen.
Ich hätte das für bestimmte Eineiten gerne als normale Ausrüstung, nicht zu Showzwecken oder für Sicherheitsaufgaben.
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?
Wo bringt dir die MP da Vorteile? Insbesondere, wenn du zu zweit bis?DonFalcone hat geschrieben:Okay, mein Unverständnis hast Du sicher......![]()
Erkläre mir mal, wieso ich z.B. bei einer Fahrzeugkontrolle weniger gefährdet bin wie ein Polizist???
Subjektive Empfindungen sind keine harten Fakten, wenn man objektiv argumentieren soll/muss.
Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?
Wegen möglicher Internas editiert. Zoelli ....
Ganz einfach. Es ist nur eine Kostenfrage. Mehr nicht!
EDIT: persönliche Anfeindungen zwischen DonFalcone und grenzwertig beseitigt. Geht das so weiter, gibts Verwarnungen!
Ganz einfach. Es ist nur eine Kostenfrage. Mehr nicht!

EDIT: persönliche Anfeindungen zwischen DonFalcone und grenzwertig beseitigt. Geht das so weiter, gibts Verwarnungen!
Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Ich halte es nicht für angebracht, mit Insiderwissen in einem öffentlichen Forum über bestimmte FEM, über Alarmpläne und Einsatzkonzeptionen der ZV zu diskutieren.
Es wäre wohl Ziel führender, erkannte Ausstattungs- und Ausrüstungslücken in seinem Arbeitsbereich mit entsprechender Begründung adD an das BMF bzw. ab 2016 an die GZD zu berichten.
Dort wird dann, getreu dem Grundsatz "Wer zahlt, bestimmt!", entschieden.
Darüber hinaus wäre es sicherlich auch angebracht, sich selbst zu hinterfragen, ob man die von der ZV im Rahmen der Fürsorgepflicht angebotenen Grundmaßnahmen (z.B. Zolltraining, BSW) mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit annimmt und diese für sich selbst und die Kollegen umsetzt und im Privatbereich weiter ausbaut (z.B. durch sportliches Eigentraining, Lektüre von Fachbüchern).
Eigensicherung und durchdachtes einsatztaktisches Verhalten der Einsatzteams sind weitere Bausteine, um Gefahrenpotentialen wirksam entgegen treten zu können. SW sind dabei lediglich Mittel der Ultima Ratio.
Es gibt aber auch Situationen, die sind nicht oder ggf. überhaupt nur von Spezialeinsatzkräften zu bewältigen. Dessen muss man sich auch als Zöllner im Rahmen seines arbeitsbereichsbezogenen Berufsrisikos bewusst werden. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht!
Hinweis:
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?
Warum wurde dieser "Kram" dann bestellt?zoellner hat geschrieben: Wir haben so viel Kram, den wir wir kaum bis nie brauchen.
Plädierst du hier gerade für die Entwaffnung des ZFD (ausgenommen SEZ)?zoellner hat geschrieben:Wir haben zum Glück kaum Schusswaffeneinsätze, müssen aber öfter üben, als manch LaPo. Wir haben Einsatzmittel (bei der Fahndung) die auf Lagen auserichtet sind, in denen ich eigentlich lieber ne SE brauch (z.B. ballistische Schutzdecke) aber im Gegenzug sehr wenig Widerstände (zumindest in meinem Beritt). Würden wir nun nur nach der Verwendungshäufigkeit unserer Einsatzmittel gehen, dann würde Klemmbrett, Laptop und Handschelle genügen.
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?
Vielen Dank, du sprichst meine Sprache!J12 hat geschrieben:![]()
Ich halte es nicht für angebracht, mit Insiderwissen in einem öffentlichen Forum über bestimmte FEM, über Alarmpläne und Einsatzkonzeptionen der ZV zu diskutieren.
Es wäre wohl Ziel führender, erkannte Ausstattungs- und Ausrüstungslücken in seinem Arbeitsbereich mit entsprechender Begründung adD an das BMF bzw. ab 2016 an die GZD zu berichten.
Dort wird dann, getreu dem Grundsatz "Wer zahlt, bestimmt!", entschieden.
Darüber hinaus wäre es sicherlich auch angebracht, sich selbst zu hinterfragen, ob man die von der ZV im Rahmen der Fürsorgepflicht angebotenen Grundmaßnahmen (z.B. Zolltraining, BSW) mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit annimmt und diese für sich selbst und die Kollegen umsetzt und im Privatbereich weiter ausbaut (z.B. durch sportliches Eigentraining, Lektüre von Fachbüchern).
Eigensicherung und durchdachtes einsatztaktisches Verhalten der Einsatzteams sind weitere Bausteine, um Gefahrenpotentialen wirksam entgegen treten zu können. SW sind dabei lediglich Mittel der Ultima Ratio.
Es gibt aber auch Situationen, die sind nicht oder ggf. überhaupt nur von Spezialeinsatzkräften zu bewältigen. Dessen muss man sich auch als Zöllner im Rahmen seines arbeitsbereichsbezogenen Berufsrisikos bewusst werden. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht!



Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?
Es steht mir eigentlich nicht zu, mich zu diesem Thema zu äußern, da ich seit 1993 nicht mehr Vollzugsbeamter, sondern als Vollziehungsbeamter bei einem HZA tätig bin. Ich hoffe, die folgenden Zeilen nimmt mir deshalb keiner krumm.
An der innerdeutschen Grenze, wo ich bis Ende Juni 1990 als Grenzaufsichtsdienstbeamter Dienst verrichtete, war ich „gut“ bewaffnet: 9 mm-Pistole „P6“ (anfänglich noch die „HK 4“ im Kaliber 7,65 mm getragen), Stahlrute, gelegentlich auch die “Mpi 5“ mitgeführt. Als Zollhundführer hat mich dann später auch mein treuer Vierbeiner gesichert.
Heute, im Vollstreckungsaußendienst, bin ich ganz alleine unterwegs. Das einzige „Schutzmittel“, das man uns seitens der Verwaltung zugesteht, ist ein Pfefferspray. Nun, besser als gar nichts. Dennoch fühlt sich ein Großteil meiner Kollegen sicherlich genauso unwohl wie ich, was unsere „Sicherheit“ anbelangt. Ich glaube, beim Zoll noch nie so gefährdet gewesen zu sein, wie in heutiger Zeit. Da sind manchmal „Kunden“ (Vollstreckungsschuldner) aufzusuchen, die schon einiges auf dem Kerbholz haben. Wenn die Landespolizei diese Leute zuvor abchecken würde (wenn sie dort hin müsste), dann wären wohl manchmal mehr als nur zwei Polizisten zu ihnen unterwegs. Wir Vollziehungsbeamten haben leider nicht die Möglichkeit, vorher mal in den Computer zu gucken, ob Person XY bereits polizeilich bzw. als Gewalttäter aufgefallen ist und somit erhöhte Vorsicht geboten ist. Uns Zöllner lässt man (mit dem Vollstreckungsauftrag in der Hand) einfach klingeln. Mal sehen, was/ob etwas passiert. Nach dem Motto: wird schon gut gehen… Dass es eben nicht immer „glatt“ läuft, habe ich mehr als einmal erlebt (u.a. mal ein 30 cm langes scharfes Brotmesser an meinem Hals gehabt, nachdem ich geäußert hatte, dass das im Besitz des Schuldners befindliche Auto gepfändet werden müsste). Da hat letztlich nur viel Glück dazu beigetragen, dass ich zum Schluss mehr oder weniger „heil“ aus der Sache rausgekommen bin. Situationen wie diese gibt es natürlich nicht häufig. Dennoch hätte ich mir gerade in solchen Augenblicken gewünscht, ich hätte eine Dienstpistole (zu Notwehrzwecken) bei mir gehabt. Es ist verdammt mies, nur darauf hoffen zu dürfen, dass meine Worte (an den Schuldner, vielleicht im Stillen auch an meine Schutzengel) reichen, um das Schlimmste zu verhindern.
Und so stehen meine Kollegen und ich manchmal Ängste aus bzw. Situationen durch, die alles andere als angenehm sind. Angesichts steigender Gewaltbereitschaft, sinkender Hemmschwelle, mangelndem Respekt gegenüber den Beamten ist es wohl nur eine Frage der Zeit, wann es den ersten toten oder schwer verletzten Vollziehungsbeamten gibt (getötete Gerichtsvollzieher hatten wir ja bereits). Manchmal fühle ich mich von unserer Verwaltung ganz schön im Stich gelassen…
An der innerdeutschen Grenze, wo ich bis Ende Juni 1990 als Grenzaufsichtsdienstbeamter Dienst verrichtete, war ich „gut“ bewaffnet: 9 mm-Pistole „P6“ (anfänglich noch die „HK 4“ im Kaliber 7,65 mm getragen), Stahlrute, gelegentlich auch die “Mpi 5“ mitgeführt. Als Zollhundführer hat mich dann später auch mein treuer Vierbeiner gesichert.
Heute, im Vollstreckungsaußendienst, bin ich ganz alleine unterwegs. Das einzige „Schutzmittel“, das man uns seitens der Verwaltung zugesteht, ist ein Pfefferspray. Nun, besser als gar nichts. Dennoch fühlt sich ein Großteil meiner Kollegen sicherlich genauso unwohl wie ich, was unsere „Sicherheit“ anbelangt. Ich glaube, beim Zoll noch nie so gefährdet gewesen zu sein, wie in heutiger Zeit. Da sind manchmal „Kunden“ (Vollstreckungsschuldner) aufzusuchen, die schon einiges auf dem Kerbholz haben. Wenn die Landespolizei diese Leute zuvor abchecken würde (wenn sie dort hin müsste), dann wären wohl manchmal mehr als nur zwei Polizisten zu ihnen unterwegs. Wir Vollziehungsbeamten haben leider nicht die Möglichkeit, vorher mal in den Computer zu gucken, ob Person XY bereits polizeilich bzw. als Gewalttäter aufgefallen ist und somit erhöhte Vorsicht geboten ist. Uns Zöllner lässt man (mit dem Vollstreckungsauftrag in der Hand) einfach klingeln. Mal sehen, was/ob etwas passiert. Nach dem Motto: wird schon gut gehen… Dass es eben nicht immer „glatt“ läuft, habe ich mehr als einmal erlebt (u.a. mal ein 30 cm langes scharfes Brotmesser an meinem Hals gehabt, nachdem ich geäußert hatte, dass das im Besitz des Schuldners befindliche Auto gepfändet werden müsste). Da hat letztlich nur viel Glück dazu beigetragen, dass ich zum Schluss mehr oder weniger „heil“ aus der Sache rausgekommen bin. Situationen wie diese gibt es natürlich nicht häufig. Dennoch hätte ich mir gerade in solchen Augenblicken gewünscht, ich hätte eine Dienstpistole (zu Notwehrzwecken) bei mir gehabt. Es ist verdammt mies, nur darauf hoffen zu dürfen, dass meine Worte (an den Schuldner, vielleicht im Stillen auch an meine Schutzengel) reichen, um das Schlimmste zu verhindern.
Und so stehen meine Kollegen und ich manchmal Ängste aus bzw. Situationen durch, die alles andere als angenehm sind. Angesichts steigender Gewaltbereitschaft, sinkender Hemmschwelle, mangelndem Respekt gegenüber den Beamten ist es wohl nur eine Frage der Zeit, wann es den ersten toten oder schwer verletzten Vollziehungsbeamten gibt (getötete Gerichtsvollzieher hatten wir ja bereits). Manchmal fühle ich mich von unserer Verwaltung ganz schön im Stich gelassen…

Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?
Bitte Unterschied SiPo und SB beachten...Lehrwart67 hat geschrieben:Einer von beiden sollte doch sowieso SiPo sein, da macht es keinen Unterschied ob der die MP beihat.ostkev hat geschrieben:Euch ist aber schon bewusst, dass der/die mit der MPi dann nur noch SiPo ist?
Mit einer üblichen 2-Mann/Frau-Streifen bei einer KEV ist das kaum möglich.
Und woher die Leute nehmen, um die Streife auf mind. 3 Beamte aufzustocken?
Oder ist das bei euch anders geregelt ?

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?
Doch, m.E. steht es dir zu!VZBeamter hat geschrieben:Es steht mir eigentlich nicht zu, mich zu diesem Thema zu äußern, da ich seit 1993 nicht mehr Vollzugsbeamter, sondern als Vollziehungsbeamter bei einem HZA tätig bin.

Die Eigensicherungssituation unserer VzB ist auch aus meiner Sicht in der Tat "suboptimal". Auch der Verweis auf die unbewaffneten GV der Länder seitens der Verwaltung ist nicht sonderlich ermutigend.
Als VzB bist du übrigens nach UZwVwV-BMF auch Vollzugsbeamter des Bundes nach § 6 UZwG wie z.B. die Kollegen und Kolleginnen des ZFD, der FKS und der KEen.

Danke für deinen Post!
Aber auch hier gilt: ohne entsprechende Berichte an BMF/GZD wird sich nichts ändern!
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?
Da der Betreffende nicht direkt ans BMF/die GZD berichten kann(darf), hängt das was letztendlich hinten ankommt, von den "Sichtweisen" der vielen Zwischenberichterstatter auf dem Dienstwege ab.J12 hat geschrieben: Aber auch hier gilt: ohne entsprechende Berichte an BMF/GZD wird sich nichts ändern!
Die Situation, die VZBeamter schildert, ist ja nicht von heute auf morgen entstanden sondern dürfte bereits (auch im BMF) jahrzehntelang bekannt sein.
Es sei denn, man lebt dort in einer Parallelwelt.
Was er da schildert. Dass er allein mit Vollstreckungsauftrag in Wohnungen geht, deren Bewohner vorher nicht einmal auf latente Gewaltbereitschaft abgecheckt werden können, darf einfach nicht wahr sein.
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