Genehmigung einer neuen Wohnung

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Genehmigung einer neuen Wohnung

Beitragvon Caedmon » Mi 13. Jan 2016, 18:35

Schönen guten Abend Kollegen!

Zur Zeit befinde ich mich im GS, ab Ende Februar bis Ende Juli im 1. Praktikum. Innerhalb dieses Zeitraumes möchten meine Frau und ich gerne umziehen und befinden uns daher jetzt schon inmitten der emsigen Wohnungssuche.

Nun weiß ich, dass dies nicht so ohne weiteres möglich ist, da wir beim Einführungspraktikum eine Dame zugegen hatten, die uns die Bedingungen ausführlich erklärt hat, wovon leider nicht alles hängen geblieben ist. Zum einen, eher kleinen Teil liegt es sicher an der Ausführlichkeit und auch an einem Mangel an persönlichem Bezug, da kein Umzug geplant war. Zum größten Teil jedoch liegt es wohl eher daran, dass so einiges an Wissen in den vergangenen Monaten durch die überdurchschnittlich und ungewohnt hohe Belastung meines Gedächtnisses verdrängt wurde :)

Der § 72 BBG regelt auch nur den groben Rahmen, darüber hinaus konnte ich leider keine näheren Regelungen finden, daher hoffe ich, dass ich hier meine erhofften Antworten oder Verweise auf etwaige DV oder dergleichen erhalten werde.

Ich kann mich noch grob an zwei Bedingungen erinnern. Die eine war die maximale Entfernung vom Dienstort (30 km, wenn ich mich recht entsinne), die andere die maximale Reisedauer mit dem ÖPNV (90 Minuten, meine ich). Und wenn mein Gedächtnis mich doch nicht ganz im Stich gelassen hat, war es eine "entweder-oder" Angelegenheit. Nach dem Prinzip also, dass die neue Wohnung entweder höchstens 30 km vom Dienstort entfernt sein darf, oder, falls sie weiter entfernt liegt, der Dienstort von ihr in höchstens 90 Minuten mit dem ÖPNV zu erreichen ist.

Falls ich richtig liege, bitte ich um Bestätigung, falls nicht, um Richtigstellung.

Mit freundlichsten Grüßen vom Haus am See!

C.

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Re: Genehmigung einer neuen Wohnung

Beitragvon Skorpion69 » Mi 13. Jan 2016, 19:01

Hallo,

zu deinen Fragen empfehle ich dir zunächst die "FAQ" im Intranet des BWZ, mit allen wichtigen Erläuterungen zu Reisekosten, Trennungsgeld und eigenem Hausstand. Ich denke, dort wirst du schnell fündig.

Im Übrigen gilt:
Als Beamter hast du regelmäßig eine Wohnung am Dienstort oder dessen Einzugsgebiet zu nehmen (also im Umkreis von 30km).
Nimmst du eine Wohnung außerhalb des Einzugsgebietes kann dies reisekosten- und trennungsgeldrechtliche Folgen haben. Für Anwärter spielt dies vor allem dann eine Rolle, wenn ein eigener Hausstand während der Ausbildung neu gegründet wird.
Ist bereits ein Hausstand vorhanden, der nun verlegt wird, ist das zunächst unproblematisch, aber mit der Einschränkung, dass die Wohnung für das Trennungsgeld nur dann ein eigener Hausstand ist/bleibt, wenn ein räumlicher Zusammenhang zum (überwiegenden) Dienstort besteht. Das kann u.U. auch weit weg vom HZA sein, wenn du überwiegend in einem Zollamt außerhalb eingesetzt wirst.
Ich würde dir empfehlen, mit deiner Ausbildungsleitung Kontakt aufzunehmen und zu klären, wo du deine Wohnung nehmen kannst - und wo nicht (zumindest, wenn du weiter TG erhalten möchtest).

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Re: Genehmigung einer neuen Wohnung

Beitragvon Caedmon » Mi 13. Jan 2016, 19:34

Danke, hab es gefunden. Das wird sich dann doch etwas komplizierter gestalten als erwartet.

Der geplante neue Wohnort sollte sich eigentlich nicht mehr als 5 - 10 km von unserem jetzigen befinden, da meine Frau mit Kind zur Kita und weiter zur Schule genug auf dem Teller hat. Mein erster Dienstort liegt im Rahmen und würde in den geplanten Zeitraum fallen, mein zweiter - überwiegender - läge jedoch knapp 40 - 45 km entfernt.

Die Ironie an der Sache: Nichtumzug und Umzug hätten bezüglich der Höhe des Anspruchs auf Reisekosten- und Trennungsgeld keinerlei Auswirkung, aber gut, nebensächlich :D

Ich werde wohl tatsächlich nicht drum herum kommen, mal mit der Ausbildungsleitung zu sprechen, evtl mit der guten Dame in der - ich glaube es war die Zahlstelle -, die letzten Endes den neuen Hausstand genehmigen müsste.

Danke nochmal für die Info!

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Re: Genehmigung einer neuen Wohnung

Beitragvon Skorpion69 » Mi 13. Jan 2016, 19:56

Irrtum, gerade der Umzug kann Auswirkungen auf die Höhe von Reisekosten und TG haben - sie könnten nämlich entfallen :buhu:
(es sei denn, du bekommst ohnehin nichts, weil du keinen anerkannten Hausstand hast, was mich wundern würde)

Du kannst im Prinzip hinziehen, wohin du willst. Wenn Du aber z.B. Anwärter in Hamburg bist und dort auch irgendwo einen eigenen Hausstand hast, dann bekommst du in Münster TG und Reisekosten. Ziehst Du jetzt aber nach München, weil du die Stadt so toll findest, kannst du nicht erwarten, dass du die Fahrtkosten nach München bekommst statt nach Hamburg, da ja kein dienstliches Interesse am Umzug bestand. Entsprechend hast Du plötzlich keinen Hausstand mehr, der TG-Anspruch in Münster begründen würde und zahlst in MS Miete.

Wenn Du aber nur 5-10 km weiter ziehst und der Hausstand bereits besteht, sollte es damit keine Probleme geben - und alles (außer der Anschrift) bleibt gleich. Den räumlichen Zusammenhang wird deine Ausbildungsleitung prüfen, denn ihr sind alle deine Einsatzorte bekannt (nicht nur die des Praktikums I).

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Re: Genehmigung einer neuen Wohnung

Beitragvon Caedmon » Mi 13. Jan 2016, 20:36

Das hört sich doch dann gar nicht so hoffnungslos an :)

Meine zukünftigen Einsatzorte könnten, zumindest in meinem Fall, allerdings noch relativ offen sein, da ich als Nachrücker einem 350 km entfernten HZA zugeteilt wurde, meine Ausbildungsleitung in Zusammenarbeit mit der des nächstgelegenen HZA aber bemüht ist, mich dennoch wohnortnah einzusetzen, wodurch die langfristige Planung sicher erschwert wird. Für das P1 hat das aber erfreulicherweise kurzfristig geklappt, wofür ich ausgesprochen dankbar bin, mit dem Hinweis jedoch, dass die Zukunft anders aussehen könnte.

Bundesbeamter halt ;)


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