Guten Tag,
Ich frage mich, wie eine Rückkehr aus der Elternzeit, welche länger als 6 Monate genommen wurde (d.h der Anspruch auf den bisherigen Dienstposten ist verfallen), abläuft.
Bewirbt man sich schriftlich auf im Gvpl offene Stellen oder nur auf ausgeschriebene Stellen? Oder erfolgt die Zuteilung eines neuen Dienstpostens zunächst "formlos" über ein Gespräch mit dem Dienststellenleiter?
Ist, falls die Bewerbung an eine andere als an die bisherige Stammdienststelle erfolgt, bei einer Bewerbung nach einer Elternzeit von über 6 Monaten an eine andere Dienststelle, die bisherige Stammdienststelle über die Bewerbung zu informieren, d.h. ist der Dienstweg einzuhalten?
Ist solch ein Vorgehen überhaupt aussichtsreich? Oder besteht die Bindung an die Stammdienststelle auch nach Verlust des konkreten Dienstpostens weiter?
Über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.
Danke und liebe Grüße.
Bewerbung nach der Elternzeit
Moderator: Team Zoll
- Skorpion69
- Moderator
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- Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45
Re: Bewerbung nach der Elternzeit
So viele Fragen, die auch der Personalsachbearbeiter hätte beantworten können - und (vorab) sollen.
Auch während der Elternzeit bleibt man bei seiner Stammdienststelle (HZA, Direktion).
Zwar ist die konkrete Stelle meist nicht mehr frei, da man so manche Stelle halt nicht länger unbesetzt lassen kann und will, aber irgendeine Stelle ist immer verfügbar. Im Regelfall macht die Dienststellenleitung oder der Personalsachbearbeiter vor Ablauf der Elternzeit ein Stellenangebot oder auch mehrere, um eine reibungslose Rückkehr sicherzustellen.
Bewerbungen sind nicht erforderlich.
Will man nach der Elternzeit die Dienststelle wechseln gilt natürlich das normale Bewerbungsverfahren auf dem Dienstweg.
Auch während der Elternzeit bleibt man bei seiner Stammdienststelle (HZA, Direktion).
Zwar ist die konkrete Stelle meist nicht mehr frei, da man so manche Stelle halt nicht länger unbesetzt lassen kann und will, aber irgendeine Stelle ist immer verfügbar. Im Regelfall macht die Dienststellenleitung oder der Personalsachbearbeiter vor Ablauf der Elternzeit ein Stellenangebot oder auch mehrere, um eine reibungslose Rückkehr sicherzustellen.
Bewerbungen sind nicht erforderlich.
Will man nach der Elternzeit die Dienststelle wechseln gilt natürlich das normale Bewerbungsverfahren auf dem Dienstweg.
Re: Bewerbung nach der Elternzeit
Das ist genau der Grund dafür, warum viele Kolleginnen/Kollegen eine Elternzeit von 5 Monaten und drei Wochen für sich beantragen.
Hinweis:
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.
Nachwuchswerbung des Zolls:
https://www.talent-im-einsatz.de/DTIEWe ... _node.html
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Re: Bewerbung nach der Elternzeit
Skorpion69 hat geschrieben: ↑Sa 13. Aug 2016, 15:38So viele Fragen, die auch der Personalsachbearbeiter hätte beantworten können - und (vorab) sollen.
Auch während der Elternzeit bleibt man bei seiner Stammdienststelle (HZA, Direktion).
Zwar ist die konkrete Stelle meist nicht mehr frei, da man so manche Stelle halt nicht länger unbesetzt lassen kann und will, aber irgendeine Stelle ist immer verfügbar. Im Regelfall macht die Dienststellenleitung oder der Personalsachbearbeiter vor Ablauf der Elternzeit ein Stellenangebot oder auch mehrere, um eine reibungslose Rückkehr sicherzustellen.
Bewerbungen sind nicht erforderlich.
Will man nach der Elternzeit die Dienststelle wechseln gilt natürlich das normale Bewerbungsverfahren auf dem Dienstweg.
Hallo,
gibt es zu diesem Thema eine Rechtsvorschrift? Bezüglich der Neubewerbung für eine Stelle im HZA? Also genau genommen, dass diese nur 6 Monate gesperrt wird?
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- Corporal
- Beiträge: 404
- Registriert: Mo 6. Feb 2006, 00:00
Re: Bewerbung nach der Elternzeit
Der Arbeitgeber muss nur "eine" Stelle mit der passenden Wertigkeit freihalten - keinesfalls eine Stelle in einem bestimmten Arbeitsbereich oder in einer bestimmten Dienststelle - in der Praxis wird den Elternzeitrückehrerinnen soweit möglich eine passende Stelle (auch räumlich) angeboten - man kehrt aber an die alte (Stamm-) Dienststelle zurück - Wechselwünsche zu einer anderen Dienststelle sollte man rechtzeitig mit der Personalverwaltung besprechen, soweit machbar wird alles möglich gemacht ... auch Versetzungen außerhalb von Stellenausschreibungen, wenn wichtige persönliche Gründe vorliegen.MW2603 hat geschrieben: ↑Mo 26. Feb 2018, 08:41Skorpion69 hat geschrieben: ↑Sa 13. Aug 2016, 15:38So viele Fragen, die auch der Personalsachbearbeiter hätte beantworten können - und (vorab) sollen.
Auch während der Elternzeit bleibt man bei seiner Stammdienststelle (HZA, Direktion).
Zwar ist die konkrete Stelle meist nicht mehr frei, da man so manche Stelle halt nicht länger unbesetzt lassen kann und will, aber irgendeine Stelle ist immer verfügbar. Im Regelfall macht die Dienststellenleitung oder der Personalsachbearbeiter vor Ablauf der Elternzeit ein Stellenangebot oder auch mehrere, um eine reibungslose Rückkehr sicherzustellen.
Bewerbungen sind nicht erforderlich.
Will man nach der Elternzeit die Dienststelle wechseln gilt natürlich das normale Bewerbungsverfahren auf dem Dienstweg.
Hallo,
gibt es zu diesem Thema eine Rechtsvorschrift? Bezüglich der Neubewerbung für eine Stelle im HZA? Also genau genommen, dass diese nur 6 Monate gesperrt wird?
Bei Ausschreibungen ist selbstverständlich der Dienstweg einzuhalten - also die Stammdienststelle zu informieren.
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