Die Lektüre der betreffenden GZD-Verfügung, die auf Grundlage eines Berichtes des ZFA XY erstellt wurde, würde eher für Klarheit sorgen.
Populistische Aussagen, die eine bestimmte Zielrichtung haben, sind dafür eher nicht geeignet. Die entsprechende Passage des LF 371 zum Diensthundeeinsatz gegen Personen bei Festnahmen ist in diesem Kontext wohl fachlich wertvoller, obwohl es nur ein Satz ist.
Allein der Titel dieses Threads wiederspricht inhaltlich erheblich der vorgenannten Verfügung, da dort dem ZFA XY geraten wurde, eigene Schutzhundeteams, die die Belange des ZFD bei speziellen Einsatzlagen abbilden können, ausbilden zu lassen. Hierzu gehört dann natürlich nicht nur die umfangreiche Ausbildung der "Einsatzhundeteams", sondern auch die Ausbildung der ZF-Bediensteten, um in eine abgestimmte Interaktion mit dem Einsatzhundeteam treten zu können, damit der "Einsatzhund" auch die "Bösen" angreift und nicht die "Guten"!
Weiterhin wurde in der Verfügung deutlich darauf hingewiesen, dass Spürhunde der KEen der ZV, die den ZFD unterstützen und dual eine Schutzhundeausbildung genossen haben, im Notwehrfalle selbstverständlich auch gegen Personen eingesetzt werden können, soweit dies erforderlich ist.
Es möge ein Jeder / eine Jede bitte selbst eine fachliche Bewertung der GZD-Verfügung vornehmen, wenn man sie denn gelesen hat.
Nachfolgend Links zu Hundeeinsatzszenarien, die zu fachlichen Überlegungen anregen mögen:
https://www.youtube.com/watch?v=scHsG7_gq-w
https://www.youtube.com/watch?v=Dc7RZAa2xb4
https://www.youtube.com/watch?v=1q85DqtZmCE
Kleiner fachlicher Hinweis:zoellner hat geschrieben:Ich habe bislang noch keine Schutzhunde benötigt, was ich aber genauso unverständlich finde ist, dass die Waffen- und Sprengstoffspührhunde beim Zoll abgeschafft werden sollen. Eigensicherung soll der Grund sein.
Sorry aber das solch ein Blödsinn. Waffen sollen nun also einfach so gefunden werden. Auto aufmachen, in Kofferraum schauen und Waffen finden. Wo bitte soll da die bessere Eigensicherung sein?
Sowohl die Geruchsstoffe des Waffenöls als auch der Schmauchspuren oder des Treibladungspulvers in Munition entsprechen z.T. den Geruchsspuren von USBV bzw. Sprengstoffen. Diese Verwechslung könnte tödlich enden (daher Eigensicherung) oder an Flughäfen zur kompletten Evakuierung beim Anzeigen eines kombinierten Sprengstoff-/Waffenspürhundes führen, auch wenn tatsächlich nur eine Patrone im Reisegepäck ist.