Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Erfahrungsberichte, Probleme und Verbesserungsvorschläge...

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon Investigator » Do 10. Nov 2016, 22:36

Ich befürchte, die hiesige Diskussion geht auf Grundlage des GdP Flyers völlig in die falsche Richtung.
Die Lektüre der betreffenden GZD-Verfügung, die auf Grundlage eines Berichtes des ZFA XY erstellt wurde, würde eher für Klarheit sorgen.

Populistische Aussagen, die eine bestimmte Zielrichtung haben, sind dafür eher nicht geeignet. Die entsprechende Passage des LF 371 zum Diensthundeeinsatz gegen Personen bei Festnahmen ist in diesem Kontext wohl fachlich wertvoller, obwohl es nur ein Satz ist.

Allein der Titel dieses Threads wiederspricht inhaltlich erheblich der vorgenannten Verfügung, da dort dem ZFA XY geraten wurde, eigene Schutzhundeteams, die die Belange des ZFD bei speziellen Einsatzlagen abbilden können, ausbilden zu lassen. Hierzu gehört dann natürlich nicht nur die umfangreiche Ausbildung der "Einsatzhundeteams", sondern auch die Ausbildung der ZF-Bediensteten, um in eine abgestimmte Interaktion mit dem Einsatzhundeteam treten zu können, damit der "Einsatzhund" auch die "Bösen" angreift und nicht die "Guten"!

Weiterhin wurde in der Verfügung deutlich darauf hingewiesen, dass Spürhunde der KEen der ZV, die den ZFD unterstützen und dual eine Schutzhundeausbildung genossen haben, im Notwehrfalle selbstverständlich auch gegen Personen eingesetzt werden können, soweit dies erforderlich ist.

Es möge ein Jeder / eine Jede bitte selbst eine fachliche Bewertung der GZD-Verfügung vornehmen, wenn man sie denn gelesen hat.

Nachfolgend Links zu Hundeeinsatzszenarien, die zu fachlichen Überlegungen anregen mögen:
https://www.youtube.com/watch?v=scHsG7_gq-w
https://www.youtube.com/watch?v=Dc7RZAa2xb4
https://www.youtube.com/watch?v=1q85DqtZmCE
zoellner hat geschrieben:Ich habe bislang noch keine Schutzhunde benötigt, was ich aber genauso unverständlich finde ist, dass die Waffen- und Sprengstoffspührhunde beim Zoll abgeschafft werden sollen. Eigensicherung soll der Grund sein.
Sorry aber das solch ein Blödsinn. Waffen sollen nun also einfach so gefunden werden. Auto aufmachen, in Kofferraum schauen und Waffen finden. Wo bitte soll da die bessere Eigensicherung sein?
Kleiner fachlicher Hinweis:
Sowohl die Geruchsstoffe des Waffenöls als auch der Schmauchspuren oder des Treibladungspulvers in Munition entsprechen z.T. den Geruchsspuren von USBV bzw. Sprengstoffen. Diese Verwechslung könnte tödlich enden (daher Eigensicherung) oder an Flughäfen zur kompletten Evakuierung beim Anzeigen eines kombinierten Sprengstoff-/Waffenspürhundes führen, auch wenn tatsächlich nur eine Patrone im Reisegepäck ist.
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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon zoellner » Fr 11. Nov 2016, 00:40

Investigator hat geschrieben: Kleiner fachlicher Hinweis:
Sowohl die Geruchsstoffe des Waffenöls als auch der Schmauchspuren oder des Treibladungspulvers in Munition entsprechen z.T. den Geruchsspuren von USBV bzw. Sprengstoffen. Diese Verwechslung könnte tödlich enden (daher Eigensicherung) oder an Flughäfen zur kompletten Evakuierung beim Anzeigen eines kombinierten Sprengstoff-/Waffenspürhundes führen, auch wenn tatsächlich nur eine Patrone im Reisegepäck ist.
Das USBV nach Sprengstoff oder Waffe riechen ist mir klar. Ich verstehe nur nicht, warum der Hund sie nicht finden darf, aber der menschliche Zollbeamte sie kraft seiner gesetzlichen Aufgabenstellung, finden soll! Der Mensch riecht nicht wo das Zeug liegen soll. Dafür gibt es ja den Hund. Wenn nun statt einer geschmuggelten Waffe da nun leider eine USBV liegt, dann ist das in beiden Fällen, egal ob Mensch oder Hund sie finden, kacke. Beim Hund wird nun aber ein Rückzieher gemacht, beim Menschen aber nicht. Ich habe noch keine Verfügung gelesen, die mir als Beamten verbietet, Waffen und Sprengstoffdurchsuchungen durchzuführen, weil es ja auch USBV sein könnten.

Nun habe ich also keinen Hund mehr und muss selbst alles auf link drehen um das finden, was ich suche. Nun kommt es dabei aber vielleicht dazu, dass ich mangels vorwarnung durch den Hund, eine explosiven Gegenstand in einem Versteck finde und dieser umsetzt. Hätte ich einen Hund der mir vorer anzeigt, dass dort etwas liegen könnte, kann ich meine Handlung besser planen.

Und was das Thema Schutzhunde angeht. Ich weiß nicht was ihr euch vorstellt, was wir bei der Fahndung mit den Hunden vor haben? Die sollen nicht als SEK-Hund Einsatzlagen für uns bereinigen. Die sollen lediglich die Gelichen SChutzaufgaben übernehmen, wie bei den uniformierten Zöllnern. Z.B. wenn Verdächtiger flüchtet, ihn einfangen.

Dem Hund isses doch egal, ob er bei der Zollfahndung ist, oder beim Hauptzollamt. Die Kripo hat auch keine Kripohunde (Halt Stopp... Die hatten Kommissar Rex als Mordkommissionshund).

Der Zoll scheint hier wieder wie immer, im vorauseilenden Gehorsam eine Regelung zu erfinden, die völlig Praxisfern ist, aber nem Juristen gut gefällt. :motz: :motz: :motz:

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon Cologne » Sa 12. Nov 2016, 09:49

zoellner hat geschrieben:
Dem Hund isses doch egal, ob er bei der Zollfahndung ist, oder beim Hauptzollamt.
Ich sag's ja immer, die Fahnder zu den HZÄ, dann ist auch das Problem gelöst :) :) :)

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon zoellner » Sa 12. Nov 2016, 21:33

Nee.. Blos nicht!
Wir sind nicht resozialisierbar für Hauptzollämter. :polizei2:

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon Ole171048 » So 13. Nov 2016, 08:41

zoellner hat geschrieben:Ich habe bislang noch keine Schutzhunde benötigt, was ich aber genauso unverständlich finde ist, dass die Waffen- und Sprengstoffspührhunde beim Zoll abgeschafft werden sollen. Eigensicherung soll der Grund sein.

Sorry aber das solch ein Blödsinn. Waffen sollen nun also einfach so gefunden werden. Auto aufmachen, in Kofferraum schauen und Waffen finden. Wo bitte soll da die bessere Eigensicherung sein?

Gerade auch bei Durchsuchungen brauchen wir häufig Waffenspührhunde. In sehe vielen Fällen, haben gerade die Hunde Waffenverstecke in Wohnungen gefunden.

Nun dürfen wir auch hierfür wieder bei den Polizeien um Unterstützung bitten. :motz: :stupid:

und der Kollege der Kontrolleinheit trifft nun unvorbereitet auf gefährliche Waffen, da er keinen Hund hat, der ihn vorher schon darauf hinweisen kann.

Klasse Lösung!!! :stupid: :stupid:
Hallo " Zoellner",- Du hast Recht,wo bleibt die Eigensicherung bei den Kontrollen in der Dunkelheit ,- den Fahrzeugen mit unbekannten Insassen und Anzahl? Mit erschreckenden Überraschungen, von mir im Dienst vielfach erlebt ! Ein Schutzdiensthund würde bei diesen Kontrollen sehr helfen, Waffen finden können wir auch selbst. aber den nötigen Schutz kann uns nur ein guter Schutzdiensthund bei den Kontrollen geben, z.B. bei den vor dem,
Auto stehenden Insassen bei den weiteren Ermittlungen der Personenüberprüfungen des Abtastens der Personen zur Eigensicherung und bei der Fahrzeugdurchsuchung mit den noch anwesenden Kollegen geben.Wie vielfach bewiesen sorgt alleine der Anblick eines großen starken Schutzdiensthundes für den nötigen Respekt und ist dabei eine große Hilfe zur Durchsetzung der nötigen Schritte! ( aus meinen jahrelangen Erfahrungen bei dem täglichem Wahnsinn der Kontrollen). In einer "Kontrolleinheit Verkehrswege". Grüße aus Aachen von Burkhard.

OT geändert. Wenn man einen Beitrag zitiert, sollte man seinen eigenen Kommentar nicht mitten in den Text setzen.
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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon Cologne » Do 17. Nov 2016, 21:32

Hier die (für mich) erste nähere Information zu dem Thema
Dienstvorschrift über den Ankauf, den Einsatz, die Haltung und die Ausbildung von Diensthunden der Zollverwaltung (DV- ZH)
In der Sitzung wurde abschließend über die überarbeitete Fassung der DV-ZH beschlossen. Diese ersetzt nun die Zollhundebestimmungen (ZHBest). Wesentliche Änderungen ergeben sich hinsichtlich der Verwendung bzw. Versetzung von Zollhundetrainern, welche die fachlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen oder aus anderen, dienstlichen Gründen nicht mehr geeignet sind. Zollhundeführer dürfen zudem nicht mehr weitere Sonderfunktionen (Sport-/Schieß-/Einsatztrainer) belegen.
Erstmals wird auch geregelt, welche Hunderassen in der Zollverwaltung als Schutzhunde zugelassen sind.
Zudem ist geregelt, dass ein Zollhundeführer nur dem Sachgebiet C angehören kann. Kollegen der Zollfahndung, der Zollabfertigung oder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben lediglich die Möglichkeit, einen Zollhund zur Unterstützung anzufordern. Die Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll – hat mit ihrem Flugblatt vom 21. Oktober 2016 bereits über die nicht zufriedenstellende Situation hinsichtlich des Einsatzes von Zollhunden außerhalb der Sachgebiete C berichtet und deutlich gemacht, dass Schutzhunde auch zur Durchführung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in der Zollfahndung und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingesetzt werden können.
Quelle: http://www.gdp-zoll.de/2016/11/klartext ... mber-2016/

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon Ole171048 » Fr 18. Nov 2016, 08:56

Cologne hat geschrieben:Hier die (für mich) erste nähere Information zu dem Thema
Dienstvorschrift über den Ankauf, den Einsatz, die Haltung und die Ausbildung von Diensthunden der Zollverwaltung (DV- ZH)
In der Sitzung wurde abschließend über die überarbeitete Fassung der DV-ZH beschlossen. Diese ersetzt nun die Zollhundebestimmungen (ZHBest). Wesentliche Änderungen ergeben sich hinsichtlich der Verwendung bzw. Versetzung von Zollhundetrainern, welche die fachlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen oder aus anderen, dienstlichen Gründen nicht mehr geeignet sind. Zollhundeführer dürfen zudem nicht mehr weitere Sonderfunktionen (Sport-/Schieß-/Einsatztrainer) belegen.
Erstmals wird auch geregelt, welche Hunderassen in der Zollverwaltung als Schutzhunde zugelassen sind.
Zudem ist geregelt, dass ein Zollhundeführer nur dem Sachgebiet C angehören kann. Kollegen der Zollfahndung, der Zollabfertigung oder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben lediglich die Möglichkeit, einen Zollhund zur Unterstützung anzufordern. Die Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll – hat mit ihrem Flugblatt vom 21. Oktober 2016 bereits über die nicht zufriedenstellende Situation hinsichtlich des Einsatzes von Zollhunden außerhalb der Sachgebiete C berichtet und deutlich gemacht, dass Schutzhunde auch zur Durchführung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in der Zollfahndung und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingesetzt werden können.[

Quelle: http://www.gdp-zoll.de/2016/11/klartext ... mber-2016/
Von Burkhard. " Warum dürfen Zollhundeführer plötzlich keine weiteren Sonderfunktionen ausführen? ,- oder meist Du Zollhundetrainer? Grüße aus Aachen.
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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon 2fast4u » Fr 18. Nov 2016, 10:50

Das meint nicht Cologne, sondern die GdP. Und diese beruft sich auf die neue "DV-ZH".

(Nur für Ole171048: Hier wird das mit dem Zitieren in Foren erklärt: http://dokumente.perfektibilistenorden. ... tieren.pdf )

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon 1957 » Fr 18. Nov 2016, 11:21

Mann ole,

Hundeführer sind so etwas wie "Spezialisten". Wenn die auch noch für andere "Sonderaufgaben" verwendet werden, stehen sie für die eigentliche Aufgabe ggf. nicht zur Verfügung.

Ohne die EInzelheiten der Zollprobleme zu kennen: Das ganze macht Sinn. Effizienz ist übrigens wichtig.

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon Ole171048 » Fr 18. Nov 2016, 18:01

1957 hat geschrieben:Mann ole,

Hundeführer sind so etwas wie "Spezialisten". Wenn die auch noch für andere "Sonderaufgaben" verwendet werden, stehen sie für die eigentliche Aufgabe ggf. nicht zur Verfügung.

Ohne die EInzelheiten der Zollprobleme zu kennen: Das ganze macht Sinn. Effizienz ist übrigens wichtig.
Dann war ich Ole ,- bzw. Burkhard,- wohl Doppeltbelastet und trotzdem an der Front Grüße aus Aachen.
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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon 1957 » Fr 18. Nov 2016, 19:29

Ole, dabei geht es nicht um die Doppelbelastung des Hundeführers, sondern darum, dass der Hundeführer dann seinen Job macht, wenn man ihn braucht, bzw. ihn nicht erst aus irgendeiner seiner anderen Tätigkeitsfelder rausholen muss.

Die Rede war hier übrigens von Sport-/Schieß-/Einsatztrainern.

Ganz toll wenn die ihre Sport-/Schieß- oder Einsatztrainingstruppe mal eben wegen einem Hundeeinsatz verlassen.
Zuletzt geändert von 1957 am Fr 18. Nov 2016, 20:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon Investigator » Fr 18. Nov 2016, 19:46

Ole171048 hat geschrieben: Dann war ich Ole ,- bzw. Burkhard,- wohl Doppeltbelastet und trotzdem an der Front Grüße aus Aachen.
Wäre nur noch zu klären, wie oft das Zollhundeteam in dieser Konstellation durchnittlich im Monat "an der Front" war.

Zu beachtende Parameter für einen ZHF, der auch noch z.B. nebenamtlicher Schießtrainer war:

1. Hundepflegestunden pro Monat (45 Minuten pro Tag)
2. ZH-Training
3. ZH-Lehrgänge in Neuendettelsau oder Bleckede
4. Leistungsüberprüfungen des ZH-Teams
5. Schießtrainingsveranstaltungen als nebenamtlicher Schießtrainer incl. Vor- und Nachbereitung
6. Vertieferlehrgänge für Schießtrainer in Sigmaringen (oder Plessow)
7. Sonstige Fortbildung
8. Eigene Zolltrainingsverpflichtungen
9. Urlaub
10. Sonstiges

Ich vermute mal, dass da ein Durchschnitt von max. 8 Tagen im Monat für den Dienst "an der Front", also im praktischen Außendienst der KE, heraus gekommen war. Dies wären im Regelfall (bei 21 Arbeitstagen im Monat) also noch nicht einmal 40 % der Arbeitstage eines KE-Bediensteten im Außendienst ohne zusätzliche Funktionen.
Effizienz sieht anders aus!
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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon Cologne » So 20. Nov 2016, 11:14

zoellner hat geschrieben: Dem Hund isses doch egal, ob er bei der Zollfahndung ist, oder beim Hauptzollamt. Die Kripo hat auch keine Kripohunde
Soll denn der Einsatz von Hunden bei der ZoFa verboten werden?
So sehr ich auch suche, ich finde da nichts drüber...

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon 1957 » So 20. Nov 2016, 11:53

Da steht von einem Verbot nichts.
Das ist wohl eher eine organisatiorische Veränderung.
DIe Zollfahndung hat dann keinen eigenen Hunde.
Die Zollhunde sind als eine Organisationseinheit zusammenfasst und können von anderen angefordert werden. Ist kein Zollhund verfügbar, wird die Polizei um Amts-/VOllzughilfe ersucht.

So verstehe ich das.

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon Cologne » So 20. Nov 2016, 13:07

So verstehe ich das auch.
Meines Wissens verfügte die ZoFa bis jetzt nicht über eigene Hunde.
Umso mehr verwundert mich der Eingangspost.


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