Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

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checker88
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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon checker88 » So 20. Nov 2016, 15:48

Investigator hat geschrieben:
Ole171048 hat geschrieben: Dann war ich Ole ,- bzw. Burkhard,- wohl Doppeltbelastet und trotzdem an der Front Grüße aus Aachen.
Wäre nur noch zu klären, wie oft das Zollhundeteam in dieser Konstellation durchnittlich im Monat "an der Front" war.

Zu beachtende Parameter für einen ZHF, der auch noch z.B. nebenamtlicher Schießtrainer war:

1. Hundepflegestunden pro Monat (45 Minuten pro Tag)
2. ZH-Training
3. ZH-Lehrgänge in Neuendettelsau oder Bleckede
4. Leistungsüberprüfungen des ZH-Teams
5. Schießtrainingsveranstaltungen als nebenamtlicher Schießtrainer incl. Vor- und Nachbereitung
6. Vertieferlehrgänge für Schießtrainer in Sigmaringen (oder Plessow)
7. Sonstige Fortbildung
8. Eigene Zolltrainingsverpflichtungen
9. Urlaub
10. Sonstiges

Ich vermute mal, dass da ein Durchschnitt von max. 8 Tagen im Monat für den Dienst "an der Front", also im praktischen Außendienst der KE, heraus gekommen war. Dies wären im Regelfall (bei 21 Arbeitstagen im Monat) also noch nicht einmal 40 % der Arbeitstage eines KE-Bediensteten im Außendienst ohne zusätzliche Funktionen.
Effizienz sieht anders aus!
Dann muss man evtl. einfach mehr Kollegen als Hundeführer arbeiten lassen und Dienstposten einrichten. Wenn jemand eine entsprechende Qualifikation zum Einsatztrainer/Schieß- oder Sporttrainer hat, dann soll er dieses Nebenamt aus meiner Sicht auch ausüben können. Die Trainerbereiche haben meines Wissens auch nicht gerade zu viel Personal und wohl auch an manchen Standorten Probleme, geeigneten Nachwuchs zu finden....... Warum nicht bei einer KE mit 15 Leuten z.B. vier Hundeführer anstatt zwei????? Achja, das liebe Geld :stupid: :stupid: :stupid:

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon Apollo » So 20. Nov 2016, 20:09

1957 hat geschrieben:Da steht von einem Verbot nichts.
Das ist wohl eher eine organisatiorische Veränderung.
DIe Zollfahndung hat dann keinen eigenen Hunde.
Die Zollhunde sind als eine Organisationseinheit zusammenfasst und können von anderen angefordert werden. Ist kein Zollhund verfügbar, wird die Polizei um Amts-/VOllzughilfe ersucht.

So verstehe ich das.
Der Zoll verfügt leider über keine eigenen Hundestaffeln. Die ZH-Teams sind in die Kontrolleinheiten integriert.

Ich würde das aber befürworten....
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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon zoellner » So 20. Nov 2016, 21:43

Cologne hat geschrieben:
zoellner hat geschrieben: Dem Hund isses doch egal, ob er bei der Zollfahndung ist, oder beim Hauptzollamt. Die Kripo hat auch keine Kripohunde
Soll denn der Einsatz von Hunden bei der ZoFa verboten werden?
So sehr ich auch suche, ich finde da nichts drüber...
Die GZD hat es wohl untersagt, dass Schutzhunde des Zolls, bei Einsätzen der Zollfahndung und der FKS eingesetzt werden dürfen. Dem Hund würde es an der Ausbildung fehlen.

Weiterhin hat die neue DV den Inhalt, dass das Waffen- und Sprengstoffhundewesen der Zollverwaltung eingestampft wird. Es wird sie nicht mehr geben. Bestehende dürfen noch bis Dienstzeitende arbeiten oder werden ausgesmustert. Hier wird die Eigensicherung vorgeschoben. Unter vorgehaltener Hand habe ich jedoch gehört, dass die Flughafenbetreiber sich beschwert haben, dass jedesmal ein Terminal geräumt werden musste, wenn ein Waffen- und Sprengstoffhund an einem Gepäckstück angezeigt hat.

Nun muss also der Zollbeamte mit den Händen nach den Waffen und Waffenteilen und Sprengstoffen suchen, ohne dass ein Hund ihn vorwarnte. Ist natürlich aus Eigensicherungsgründen völlig verständlich und nachvollziehbar. :stupid:

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon Vollzugsbub » Mo 21. Nov 2016, 06:15

zoellner hat geschrieben:
Weiterhin hat die neue DV den Inhalt, dass das Waffen- und Sprengstoffhundewesen der Zollverwaltung eingestampft wird. Es wird sie nicht mehr geben. Bestehende dürfen noch bis Dienstzeitende arbeiten oder werden ausgesmustert. Hier wird die Eigensicherung vorgeschoben. Unter vorgehaltener Hand habe ich jedoch gehört, dass die Flughafenbetreiber sich beschwert haben, dass jedesmal ein Terminal geräumt werden musste, wenn ein Waffen- und Sprengstoffhund an einem Gepäckstück angezeigt hat.

Nun muss also der Zollbeamte mit den Händen nach den Waffen und Waffenteilen und Sprengstoffen suchen, ohne dass ein Hund ihn vorwarnte. Ist natürlich aus Eigensicherungsgründen völlig verständlich und nachvollziehbar. :stupid:

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Ich denke mal wie bei so Vielem wird die
Bpol groß einsteigen............. (Ein Schelm der Böses dabei denkt.....) ;D

Mfg.
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon grenzwertig » Mo 21. Nov 2016, 07:30

zoellner hat geschrieben:
Cologne hat geschrieben:
zoellner hat geschrieben: Dem Hund isses doch egal, ob er bei der Zollfahndung ist, oder beim Hauptzollamt. Die Kripo hat auch keine Kripohunde
Soll denn der Einsatz von Hunden bei der ZoFa verboten werden?
So sehr ich auch suche, ich finde da nichts drüber...
Die GZD hat es wohl untersagt, dass Schutzhunde des Zolls, bei Einsätzen der Zollfahndung und der FKS eingesetzt werden dürfen. Dem Hund würde es an der Ausbildung fehlen.

Weiterhin hat die neue DV den Inhalt, dass das Waffen- und Sprengstoffhundewesen der Zollverwaltung eingestampft wird. Es wird sie nicht mehr geben. Bestehende dürfen noch bis Dienstzeitende arbeiten oder werden ausgesmustert. Hier wird die Eigensicherung vorgeschoben. Unter vorgehaltener Hand habe ich jedoch gehört, dass die Flughafenbetreiber sich beschwert haben, dass jedesmal ein Terminal geräumt werden musste, wenn ein Waffen- und Sprengstoffhund an einem Gepäckstück angezeigt hat.

Nun muss also der Zollbeamte mit den Händen nach den Waffen und Waffenteilen und Sprengstoffen suchen, ohne dass ein Hund ihn vorwarnte. Ist natürlich aus Eigensicherungsgründen völlig verständlich und nachvollziehbar. :stupid:

Frei nach der Parole "Keine Kontrolle ist auch eine Kontrolle"
Meinem Vernehmen nach ist die Verfügung betreffend dem Schutzhundeeinsatz im Entwurf von einem fachfremden SB der GZD mit heißer Nadel gestrickt worden, schlußendlich jedoch durch eine "Einzelfallprüfung" durch den GZD-P abgemildert.
Allerdings sollte man sich schon Gedanken machen, was den Fall der Fälle anbetrifft. Es wurde ja weiter oben schon erwähnt, dass es bereits mehrere Fälle missglückter SH- Einsätze gab. Vielleicht ergibt sich ja demnächst mal die Gelegenheit, die entsprechende Verfügung im Wortlaut zu sehen.

Das Thema Sprengstoffhunde ist allerdings nicht das Thema der Verfügung und des GdP-Flugblatts.
Dennoch kann man, wenn man den eigenen Horizont mal überblickt, die angeblichen Argumente der Flughafenbetreiber (hab ich so auch gerüchteweise vernommen), die Kosten betreffend, nachvollziehen. Die Tatsache, dass ein Hund, wie bereits erwähnt, nicht zwischen Schmauchspuren und einer USBV unterscheiden kann, macht ihn zu einem Einsatzmittel, dass mutmaßlich eine hohe "Fehlerquote" produziert. Denn eigensicherungstechnisch muss im Falle, dass der Hund anschlägt, ja vom "worst case" ausgegangen werden, es sich also um eine USBV handelt. Machen meines Wissens die Kollegen der BPol und die Entschärfer des LKA und der BW nicht anders.
In der Konsequenz muss also beispielsweise der komplette Arbeitsbetrieb in einem Postverteilzentrum eingestellt weden, bis fachkundige Kräfte herangeführt werden und Entwarnung geben können. Was das für Auswirkungen, auch finanzieller Art, hat, brauch ich wohl nicht weiter ausführen. Und wenn man dann die vermeintlich (und zum Glück) sehr geringe Erfolgsquote betreffend tatsächlicher USBV-Funde betrachtet, die einen solchen Totalausfall rechtfertigen, dann muss man zu dem Schluss kommen, dass der Sprengstoffhund ein unzuverlässiges Einsatzmittel ist, da eine zu hohe Fehlerquote produziert wird. Ich habe keine belastbaren Zahlen hierzu, aber die Tatsache, dass eben keine Unterscheidung zwischen hochgefährlicher USBV und (vermeintlich) harmlosen Schmauchspuren o.ä. gemacht werden können, spricht schon für sich.
Konsequenz müsste dann sein, effektivere Einsatzmittel (Detektionsgeräte) zu beschaffen und einzusetzen. Ein ersatzloser Wegfall des Einsatzmittels Sprengstoffhund kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein - auch und insbesondere unter Aspekten der Eigensicherung!

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon 1957 » Mo 21. Nov 2016, 11:04

Checker und burkhardt,

weil ein DHF mit Zusatzaufgaben unwirtschaftlich und nicht effizient ist.
Das wurde bereits erklärt. insofern erspare ich mir weiteres.

Ich habe ja keinen Einblick in den Zoll und dessen Organisation, kann aber der Zielrichtung der Verfügung o.ä. folgen.

Ähnliches hat sich bei den Polizeien schon vor 30 Jahren und mehr entwickelt.

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon Cologne » Mo 21. Nov 2016, 12:06

grenzwertig hat geschrieben: Ich habe keine belastbaren Zahlen hierzu, aber die Tatsache, dass eben keine Unterscheidung zwischen hochgefährlicher USBV und (vermeintlich) harmlosen Schmauchspuren o.ä. gemacht werden können, spricht schon für sich.
Konsequenz müsste dann sein, effektivere Einsatzmittel (Detektionsgeräte) zu beschaffen und einzusetzen. Ein ersatzloser Wegfall des Einsatzmittels Sprengstoffhund kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein - auch und insbesondere unter Aspekten der Eigensicherung!
Volle Zustimmung.
Die Gründe entsprechende Hunde nicht an Flughäfen einzusetzen sind verständlich.
Der Waffen/Sprengstoffhund muss aber nicht notwendigerweise an Flughäfen eingesetzt werden.
Hier ist die Wahrscheinlichkeit des Auffindens einer USBV ohnehin gering, da die Passagiere vor Abflug sicherheitsgecheckt werden.
Warum entsprechend ausgebildete Hunde aber keine Verwendung bei der KEG/KEV oder ZoFa Verwendung finden dürfen erschließt sich mir nicht.
Grade hier ist nach meiner Meinung der Einsatz zweckmäßig und sinnvoll.

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon checker88 » Mo 21. Nov 2016, 12:33

1957 hat geschrieben:Checker und burkhardt,

weil ein DHF mit Zusatzaufgaben unwirtschaftlich und nicht effizient ist.
Das wurde bereits erklärt. insofern erspare ich mir weiteres.

Ich habe ja keinen Einblick in den Zoll und dessen Organisation, kann aber der Zielrichtung der Verfügung o.ä. folgen.

Ähnliches hat sich bei den Polizeien schon vor 30 Jahren und mehr entwickelt.
Wenn du aber bei einem Hauptzollamt keine geeigneten oder willigen Interessenten für eine Trainertätigkeit findest, so kannst du hier ja schlecht jemanden ohne entsprechende Qualifikation zwangsverpflichten. Ein Hundeführer mit einer Nebentätigkeit ist sicherlich nicht gerade wirtschaftlich, aber wenn dieser einer der wenigen ist, der den Job des Einsatztrainers ausübt!?!?!? Ich halte diese neue Regelung daher für nicht sinnvoll. Wenn ein Hauptzollamt genügend Einsatztrainer hat, ist es auf jeden Fall sinnvoll, den Hundeführer in seiner eigentlichen Verwendung arbeiten zu lassen. Es gibt aber wie gesagt auch andere Dienststellen, die nicht gerade einen Überschuss an Trainern haben. Aber da müssen jetzt halt die jeweiligen HZÄ mit klarkommen. Es wäre nur Schade, wenn dies zu Lasten des Trainingsstandes der restlichen Bediensteten ginge.

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon grenzwertig » Mo 21. Nov 2016, 12:52

Das gleiche Problem hast du doch in jedem Einsatzbereich.

Beispiel Zollfahndung: du gehst in eine Wohnung, lässt den Hund rein, der schlägt an einer Tür, einem Schrank,einem Kellerverschlag an. Weißt du jetzt, ob da sensibler Sprengstoff oder gar eine USBV angezeigt wird, die beim kleinsten Kontakt, möglicherweise schon durch Lichteinfall, umsetzt? Oder ist es vielleicht doch nur eine harmlose Packung Böller,eine Waffe oder ein Waffenteil? Oder nur ein Wurstbrot?
Im Zweifel "worst case",also Wohnung, gesamtes Haus, möglicherweise auch das gesamte Umfeld räumen und auf Entwarnung hoffen und warten.

Beispiel KEV:
Hund schlägt bei einem Pkw an. Handelt es sich um eine fahrende Bombe möglicher Terroristen, um einen illegalen Transport sensiblen Sprengstoffs, der bei unsachgemäßer Behandlung umsetzt oder nur um ein paar Polenböller? Oder eine Packung Landjäger?

Auch hier müsste man,wenn nicht zweifelsfrei erkennbar, dass Schlimmste annehmen und das Beste hoffen. Also Parkplatz, Straße, Autobahnabschnitt sperren und die Experten anfordern.

Wird das so gemacht? Nein. Ist das richtig? Nein.

Man muss sich eben ALLEN Konsequenzen und Gefahren solcher Lagen bewusst sein bzw.werden. Hat man in der Vergangenheit vielleicht zu wenig gemacht und um Glück ist nichts passiert. Und wie oft haben Hunde angeschlagen und nichts wurde gefunden?
Also entweder setzt man weiter Sprengstoffhunde ein,dann aber mit einer klaren und konsequenten Handlungsanweisung für den Fall des Anzeigens, auch auf die Gefahr hin, dass man in der Großzahl der Fälle einen Fehlalarm produziert.
Oder ich denke über andere,zuverlässigere Einsatzmittel nach und führe diese dann auch ein.

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon 1957 » Mo 21. Nov 2016, 13:03

Checker.
Ich halte überhaupt nix von einem derartigen Aufgabenmix.

Wenn es zu wenig Einsatztrainer gibt, dann bedarf es der Steuerung durch die Organisationsleitung und nicht eines Aufgabensplittings.

Aber wie bereits erwähnt. Ich selbst habe zu wenig Einblick in Eure Organisation. Allerdings sehe ich hier die meisten Poster auf einer ähnlichen Schiene.

Wieviele OE und Mitarbeiter hat so ein Hauptzollamt? Könnte man das mit einem Polizeipräsidium (NRW) p.ä. vergleichen?

Die feste Zuweisung von DHF in Kontrolleinheiten muss unbedingt sein? Wie arbeitet so eine Kontrolleinheit?

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon Cologne » Mo 21. Nov 2016, 16:17

@Grenzwertig

Grundsätzlich richtig.
Allerdings ist die Gefahr noch deutlich höher wenn ich als Fahnder oder Kontrollbeamter selbst Hand anlegen statt auf das Hilfsmittel Hund zurückzugreifen.
Der Hund erschnüffelt vor Kontakt, mir geht's in den Finger hoch.

Dann warte ich mal auf die zuverlässigen Geräte.
Hab ja noch ein paar järchen :)

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon grenzwertig » Mo 21. Nov 2016, 17:31

Die entscheidende Frage ist ja,was passiert, WENN der Hund anschlägt? Ziehe ich die richtigen Konsequenzen und drehe das Riesenrad (so sollte es sein)? Oder gehe ich in freudiger Erwartung eines Waffenfundes (o.ä.) zur manuellen Nachsuche über (so wird es wohl überwiegend gemacht)?

Hier noch ein paar Links betreffend dem Ausgangsposting und den Problemen, die entstehen können :

http://m.rp-online.de/nrw/staedte/duess ... -1.6178750

http://mobil.ksta.de/region/rhein-erft/ ... t-23626940

http://mobil.fm1today.ch/#!mobilenews/d ... cemobile=1

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon BAC 57 » Di 22. Nov 2016, 15:15

Investigator hat geschrieben:
Ole171048 hat geschrieben: Dann war ich Ole ,- bzw. Burkhard,- wohl Doppeltbelastet und trotzdem an der Front Grüße aus Aachen.
Wäre nur noch zu klären, wie oft das Zollhundeteam in dieser Konstellation durchnittlich im Monat "an der Front" war.

Zu beachtende Parameter für einen ZHF, der auch noch z.B. nebenamtlicher Schießtrainer war:

1. Hundepflegestunden pro Monat (45 Minuten pro Tag)
2. ZH-Training
3. ZH-Lehrgänge in Neuendettelsau oder Bleckede
4. Leistungsüberprüfungen des ZH-Teams
5. Schießtrainingsveranstaltungen als nebenamtlicher Schießtrainer incl. Vor- und Nachbereitung
6. Vertieferlehrgänge für Schießtrainer in Sigmaringen (oder Plessow)
7. Sonstige Fortbildung
8. Eigene Zolltrainingsverpflichtungen
9. Urlaub
10. Sonstiges

Ich vermute mal, dass da ein Durchschnitt von max. 8 Tagen im Monat für den Dienst "an der Front", also im praktischen Außendienst der KE, heraus gekommen war. Dies wären im Regelfall (bei 21 Arbeitstagen im Monat) also noch nicht einmal 40 % der Arbeitstage eines KE-Bediensteten im Außendienst ohne zusätzliche Funktionen.
Effizienz sieht anders aus!
Moien,
das geht, bzw. ging schon! Früher aB und ZHF und Schießlehrer, neben den täglichen 30 Minuten für den Hund gab es dann für insgesamt 8 Beamte noch acht mal täglich 15 Minuten, da kann man dann ausrechnen wie oft ein aB tatsächlich im Monat im Dienst war! Überstunden wurden damals ausgezahlt, wenn man das wollte.
h.

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon J12 » Mi 23. Nov 2016, 17:27

Apollo hat geschrieben:
Der Zoll verfügt leider über keine eigenen Hundestaffeln. Die ZH-Teams sind in die Kontrolleinheiten integriert.

Ich würde das aber befürworten....
Nicht gaaanz richtig.
An zwei Flughäfen gibt es Zollhundestaffeln. Wenn die Leitung eines HZA es befürwortet, können weitere eingerichtet werden. Das HZA zahlt ja schließlich auch die Hunde sowie die Folgekosten und stellt das Personal.
Dabei sind die Anschaffungskosten für den Hund noch das geringste Problem.
Hinweis:
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.

Nachwuchswerbung des Zolls:
https://www.talent-im-einsatz.de/DTIEWe ... _node.html

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Re: Keine Schutzhunde für den Zollfahndungsdienst

Beitragvon J12 » So 18. Dez 2016, 05:01

zoellner hat geschrieben: Weiterhin hat die neue DV den Inhalt, dass das Waffen- und Sprengstoffhundewesen der Zollverwaltung eingestampft wird. Es wird sie nicht mehr geben.
Komisch, in der neuen DV Zollhunde sind die ZH mit dem Ausbildungskennzeichen "Sprengstoff" als SSpH aber namentlich genannt.
Woher kommen also deine Erkenntnisse? :gruebel:
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Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.

Nachwuchswerbung des Zolls:
https://www.talent-im-einsatz.de/DTIEWe ... _node.html


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