Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Erfahrungsberichte, Probleme und Verbesserungsvorschläge...

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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon J12 » So 29. Jan 2017, 10:23

Oder hat sich der BDZ nicht nur einem Thema angeschlossen, was durch die KoSt der GZD bereits seit Monaten verfolgt wird? :gruebel:
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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon Cologne » So 29. Jan 2017, 11:05

J12 hat geschrieben:Oder hat sich der BDZ nicht nur einem Thema angeschlossen, was durch die KoSt der GZD bereits seit Monaten verfolgt wird? :gruebel:
Hat sich die KoSt der GZD nicht nur ein einem Thema angeschlossen, was durch Kommunal- und Landesbehörden, und nicht zu vergessen auch Zollbeschäftigten, seit mehreren Jahren beklagt wird? :)

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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon J12 » So 29. Jan 2017, 11:12

Cologne hat geschrieben:
J12 hat geschrieben:Oder hat sich der BDZ nicht nur einem Thema angeschlossen, was durch die KoSt der GZD bereits seit Monaten verfolgt wird? :gruebel:
Hat sich die KoSt der GZD nicht nur ein einem Thema angeschlossen, was durch Kommunal- und Landesbehörden, und nicht zu vergessen auch Zollbeschäftigten, seit mehreren Jahren beklagt wird? :)
Da ist natürlich was Wahres dran... :pfeif:

Aber das Wichtigste ist jedenfalls, dass für die Kolleginnen und Kollegen, insbesondere im Außendienst, etwas getan wurde und auch weiter getan wird. Wenn sich die Gewerkschaften dem anschließen, soll es uns allen recht sein. :applaus:
Dies wünschte ich mir im Übrigen auch für die waffenführenden ZVB auf der Straße. :ja:
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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon Cologne » So 29. Jan 2017, 13:40

Dem kann man nur zustimmen :zustimm:

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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon Grenzwolf » Fr 17. Feb 2017, 19:58

************Nur meine Meinung ****************

Es hat sich so einiges draußen getan.

Alleine die Vollstreckung der Kfz Steuer hat draußen vieles verändern lassen. ( "kleine Forderungen" große Wirkung )

Die Anzahl an Sachpfändungen ist 2016 bei uns regelrecht "explodiert".

Man kann sich ja denken wie dankbar die Leute sind, wenn man denen sagt : Ich pfände das Kfz durch Wegnahme.

Als ich vor vielen Jahren VB wurde, war auch nicht alles Gold aber 2016 wurde ich noch nie so oft :
"angegangen" (gefilmt, beleidigt und bedroht)

Sprüche wie : ......... der "Wichser" vom Hauptzollamt ist da....... sind da noch die "lustigen"

Zur Zeit möchte die Vorschrift noch, dass die Kollegen viel in den Randzeiten vollstrecken. 06.00-08.00 und 17.00 -21.00 Uhr.

>>> Alleine !!!!!! nur mit RSG als Notwehrwaffe <<<

Die Öffnungszeiten des HZA liegt nicht in den Randzeiten. Fachfragen oder Einwände können nicht mehr geklärt werden.

Wenn man mal die Polizei rufen muss und sagt : "hier ist der Zoll ich benötige Unterstützung"
sind die "Kollegen" immer begeistert und schaffen es in 45 Min da zu sein. ( Oder man wird gefragt warum Vollzugshilfe nötig ist ????? , da der Zoll eigene Vollzugskräfte hat. ) (siehe §47 PolGNRW)

Es kann sich jeder ausmalen wie schön es ist, in "Ghettos" oder sozial schwachen Gegenden bei Dunkelheit zu vollstrecken. (und Autos abzuschleppen inkl. Anfertigen von Zustandsberichten)

Es gäbe vieles was man machen könnte .......................

1. Abends nur noch zu 2.
2. zu bekannten "Bürgern" mit angepasster Stärke - (2 oder sogar 3 Beamte)
(Wenn so mancher telefoniert, ist in kurzer Zeit eine Menschentraube um einen. Wenn ich telefoniere kommt ???????)
3. Rufbereitschaft eines Sachbearbeiters per Handy in den Randzeiten.
4. Dienstmarken - damit die Herrn "Reichsbürgern" nicht Name, Vorname, geb. Datum mit Lichtbild fotografieren oder abschreiben.
5. Gesetze anpassen. - Ist zwar schön dass der § 285-287 AO so lange bestand hatte aber es fehlt an einfachen Rechten.
z.B. : Person wird in der Wohnung des VS mit "fetter Rolex" angetroffen und sagt er ist nicht der Schuldner. Hab dann keine Rechtliche Möglichkeit das er mir den Ausweis zeigen muss.
5.B
Es werden zum Beispiel bei der Durchsuchung Zufallsfunde gemacht............. dann steht der §35 SGBI in vielen Fällen entgegen und Straftaten können nicht verfolgt werden. z.B. Kollegen haben "was auch immer" gefunden und durften es nach RS mit dem HZA nicht weiterleiten weil Rechtslage so ist.............. (§73 SGB X kommt laut HZA nicht in Betracht)
6. RSG ist zwar schön aber ehrlich gesagt, kurzer Abstand in der Wohnung wer will da ein RSG einsetzen. Da wäre ein Teleskopstock besser.
7. Bei richterlichen Durchsuchungen - Dienstkleidung und oder Schutzwesten-
8. Laptops sollten auch unterwegs mit dem Internet verbunden sein . (Wertermittlung etc.)

9. Schulungen sind ja immer schön gesagt aber nicht die Lösung -( Es kann sich doch jeder denken, dass man da nicht die Staatsmacht raushängen lässt . Man versucht zu überleben und die Maßnahmen durchzusetzen. (Fingerspitzengefühl ist angesagt)

ich könnte die Liste weiterführen aber ich glaub das reicht erstmal .................

**** Ich spreche nur für mich mit meinen subjektiven Eindrücken *****

Ich mache den "Job" sehr gerne und nicht alle Schuldner sind wie oben beschrieben aber es hat sich deutlich was getan...............
Eine Anpassung ist erforderlich.

PS: Ich stelle mir einen FKS Beamten bei einer Prüfung alleine ohne Dienstwaffe und Schutzweste vor.
Genau das kann und will sich keiner vorstellen. Eigensicherung wird ja groß geschrieben.............

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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon J12 » Sa 18. Feb 2017, 18:03

Wichtig erscheint mir, dass VB und VBinnen zukünftig verstärkt entweder selbst oder über die Leitung des HZA Strafanzeigen (z.B. wegen Beleidigung) gegen renitente VS erstatten.
Die Meldungen nach § 22 GO-ÖB bzw. Angriffs- und Ereignismeldungen aus dem Bereich der Vollstreckung wurden in den letzten Jahren zudem recht stark vernachlässigt, so dass viele Probleme der VB/VBinnen im Vollstreckungsaußendienst gar nicht erst (statistisch) erfasst werden konnten. Melden macht nicht nur frei, sondern ermöglicht erst eine entsprechende Erfassung und Gefährdungsbeurteilung!

Tätliche Angriffe werden übrigens zukünftig stärker sanktioniert; siehe hierzu:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811161.pdf

@grenzwolf:

Viele der Maßnahmen, die du katalogisiert hast, befinden sich bereits in der Umsetzung! Einge Maßnahmenvorschläge lassen sich aber auch schon auf der Ortsebene durch organisatorische Veränderungen umsetzen!
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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon Vollzugsbub » Sa 18. Feb 2017, 18:07

J12 hat geschrieben:Wichtig erscheint mir, dass VB und VBinnen zukünftig verstärkt entweder selbst oder über die Leitung des HZA Strafanzeigen gegen renitente VS erstatten.
Das nutzt am Tag der Maßnahme und eines Ereignisses herzlich wenig.........!!!!!!


Mfg.
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............

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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon J12 » Sa 18. Feb 2017, 18:22

Vollzugsbub hat geschrieben:
J12 hat geschrieben:Wichtig erscheint mir, dass VB und VBinnen zukünftig verstärkt entweder selbst oder über die Leitung des HZA Strafanzeigen gegen renitente VS erstatten.
Das nutzt am Tag der Maßnahme und eines Ereignisses herzlich wenig.........!!!!!!

Mfg.
Da hast du recht, aber man muss auch Rückschlüsse aus einem konkreten Fall für die Zukunft ziehen können. Nur so lassen sich ggf. präventive Maßnahmen (aktive und passive Eigensicherung) für die Zukunft überhaupt durchsetzen.

Auch ein Zollbeamter oder eine Zollbeamtin muss sich nicht alles gefallen lassen - schon gar nicht Beleidigungen oder tätliche Angriffe!
Vielleicht ist aber auch die Toleranzschwelle bei unseren Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren zu sehr "gedehnt" worden und der Unwille zur Anfertigung von Meldungen und/oder Strafanzeigen zu groß geworden.

Man hört ja oft "Das bringt doch nichts!". Das sind aber "postfaktische" Aussagen, die nichts mit der Verurteilungsquote, z.B. bei angezeigten Delikten wie Widerstand oder Beleidigung, zu tun haben.
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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon Apollo » So 19. Feb 2017, 21:31

Und ich verstehe bis heute noch nicht warum die Vollstreckung keine Kollegen aus E oder C zur Unterstützung anfordern darf.....
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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon grenzwertig » So 19. Feb 2017, 23:01

§287 AO
(3) Wenn er Widerstand findet, kann er Gewalt anwenden und hierzu um Unterstützung durch Polizeibeamte nachsuchen.
Da die Polizei 24/7 erreichbar und auch originär für die Gefahrenabwehr /Strafverfolgung bei solchen Sachverhalten zuständig ist... :gruebel:

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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon Apollo » So 19. Feb 2017, 23:32

Zuständigkeit ist klar aber Zollbeamter ist Zollbeamter vor dem Gesetz.

Spätestens mit dem neuen 10a ZollVG könnte jeder C´ler und E´ler zur Sicherung von Zollbediensteten und Einrichtungen der Zollverwaltung eingesetzt werden.
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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon grenzwertig » Mo 20. Feb 2017, 07:50

Würde es Sinn machen? Nein.

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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon Apollo » Mo 20. Feb 2017, 12:49

Warum sollte es keinen Sinn machen?
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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon 1957 » Mo 20. Feb 2017, 13:32

ZItat: "Wenn man mal die Polizei rufen muss und sagt : "hier ist der Zoll ich benötige Unterstützung"
sind die "Kollegen" immer begeistert und schaffen es in 45 Min da zu sein."

das ist eine allzu pauschale und undifferenzierte Behauptung.

Die Umstände im Einzelnen machen den Unterschied. Ich bin sicher, dass keiner lange auf polizeiliche Hilfe warten muss, wenn es pressiert.

Ein Amtshilfeersuchen ist nicht immer dringlich.
Sie sind i.d.R. auch schriftlich zu stellen.

Frage: Was sind Cler und Eler ?

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Re: Mehr Sicherheit für Vollziehungsbeamte

Beitragvon grenzwertig » Mo 20. Feb 2017, 14:22

Apollo hat geschrieben:Warum sollte es keinen Sinn machen?
1. Rechtlich, weil die AO eindeutig regelt,dass die Polizei zu verständigen ist.

2. Praktisch:
Unter der Prämisse,der von dir erwähnte Paragraf 10 des ZollVG (neu) gilt:
Der Zoll verfügt über keine Dauerverfügbarkeit im Sinne einer "Zollwache" und hat auch bei weitem nicht das Personal (flächendeckend) zur Verfügung wie die Lapo. Macht es dann Sinn,dass der VZB in einer brenzligen Situation die nächste SprfuZ kontaktiert, die erstmal schauen muss,ob überhaupt Kräfte zu der Zeit bzw im betreffenden Bereich verfügbar (und frei) sind,um in Zweifel wieder auf die Polizei zurückzugreifen?

Nicht alles,was wir praktisch können,dürfen wir rechtlich auch. Und es macht auch nicht alles taktisch Sinn,selbst wenn wir es dürften und könnten.


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