Zweitverwendung
Moderator: Team Zoll
Zweitverwendung
Hallo Kollegen ,
Ich bin neu hier in Forum und habe auf den ersten Blick kein Thread mit obigem Thema gefunden. Ich habe diesen Juli die Laufbahnprüfung bestanden und bin für das SG C vorgesehen. Die Zweitverwendung auf dem ZA. Diese ist bei uns 12 Monate. Bei einem anderen HZA im
selben Bundesland wohl teilweise nur 7 Monate. Wie kann das sein ? Und wie kann es sein, das leite mit erstverwendung E auch die Zweitverwendung in E absolvieren können ? Kann mir da evtl jemand weiterhelfen ? Und gibt es evtl die Möglichkeit in der Probezeit das HZA zu wechseln ?
Kollegiale Grüße
Ich bin neu hier in Forum und habe auf den ersten Blick kein Thread mit obigem Thema gefunden. Ich habe diesen Juli die Laufbahnprüfung bestanden und bin für das SG C vorgesehen. Die Zweitverwendung auf dem ZA. Diese ist bei uns 12 Monate. Bei einem anderen HZA im
selben Bundesland wohl teilweise nur 7 Monate. Wie kann das sein ? Und wie kann es sein, das leite mit erstverwendung E auch die Zweitverwendung in E absolvieren können ? Kann mir da evtl jemand weiterhelfen ? Und gibt es evtl die Möglichkeit in der Probezeit das HZA zu wechseln ?
Kollegiale Grüße
- Skorpion69
- Moderator
- Beiträge: 1503
- Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45
Re: Zweitverwendung
Die Zweitverwendung während der Probezeit soll gem. Erlass regelmäßig 12 Monate dauern, mindestens aber 6 Monate und höchstens 18 Monate. Wie lang sie im Einzelfall ist entscheidet das jeweilige Hauptzollamt/die Dienststelle, auch in Abhängigkeit von der Hauptverwendung.
Wo die Zweitverwendung absolviert wird ist ebenfalls Entscheidung des Hauptzollamts/der Dienststelle. Entscheidend ist nicht unbedingt ein Wechsel des Sachgebiets, sondern ggf. ein Wechsel der Haupttätigkeit (auch innerhalb eines Sachgebietes), um die Bewährung in unterschiedlichen Aufgabengebieten nachzuweisen. Letzteres wurde insbesondere für das SG E zugelassen.
Ein Dienststellenwechsel innerhalb der Probezeit ist im Grundsatz nur möglich, wenn ein Tauschpartner zur Verfügung steht. Dazu ist die Tauschbörse des BWZ zu nutzen.
Im Einzelfall können Initiativbewerbungen aus schwerwiegenden persönlichen Gründen zu einer Versetzung ohne Tauschpartner führen, wenn die aufnehmende Dienststelle einen entsprechenden Dienstposten hat.
Wo die Zweitverwendung absolviert wird ist ebenfalls Entscheidung des Hauptzollamts/der Dienststelle. Entscheidend ist nicht unbedingt ein Wechsel des Sachgebiets, sondern ggf. ein Wechsel der Haupttätigkeit (auch innerhalb eines Sachgebietes), um die Bewährung in unterschiedlichen Aufgabengebieten nachzuweisen. Letzteres wurde insbesondere für das SG E zugelassen.
Ein Dienststellenwechsel innerhalb der Probezeit ist im Grundsatz nur möglich, wenn ein Tauschpartner zur Verfügung steht. Dazu ist die Tauschbörse des BWZ zu nutzen.
Im Einzelfall können Initiativbewerbungen aus schwerwiegenden persönlichen Gründen zu einer Versetzung ohne Tauschpartner führen, wenn die aufnehmende Dienststelle einen entsprechenden Dienstposten hat.
Re: Zweitverwendung
Guten Morgen @Custom-officer
erstmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung. Zu deinen Fragen hat sich ja bereits @Skorpion69 geäußert.
Allerdings möchte ich hier noch eines erwähnen:
Du bist ein Bundesbeamter. Das bedeutet, dass der Zoll dich dort einsetzen kann wo er will bzw. dich benötigt.
Wenn du mal hier im Forum schaust, wirst du feststellen, dass zur Zeit viele Beamte zur Probe in der Zweitverwendung in sogenannte Hotspots gesteckt werden.
Das hat den Hintergrund, dass es an diesen Stellen (Hotspots) ein akuter Personalmangel herrscht.
Proteus
erstmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung. Zu deinen Fragen hat sich ja bereits @Skorpion69 geäußert.
Allerdings möchte ich hier noch eines erwähnen:
Du bist ein Bundesbeamter. Das bedeutet, dass der Zoll dich dort einsetzen kann wo er will bzw. dich benötigt.
Wenn du mal hier im Forum schaust, wirst du feststellen, dass zur Zeit viele Beamte zur Probe in der Zweitverwendung in sogenannte Hotspots gesteckt werden.
Das hat den Hintergrund, dass es an diesen Stellen (Hotspots) ein akuter Personalmangel herrscht.
Proteus
Re: Zweitverwendung
zunächst besten Dank für die schnelle Rückmeldung. Mir leuchtet nur nicht ein das ein Kollege und ich, beide ZS seit dem Jahr, nur eine Schicht bekommen. Und zwar die, die im Grunde keiner will. Mir geht das gehörig auf die E... Ich bin der Überzeugung das man wenn man wechseln will auch einen Weg findet zu wechseln.
Re: Zweitverwendung
Über was für eine Schicht redest du jetzt? Es ging doch grade noch um die Zweitverwendung, deren Länge und das SG dazu.
Und wenn du "der Überzeugung" bist, dass man, wenn man wechseln will, auch einen Weg findet, dann nur zu und worüber reden wir dann hier?
Und wenn du "der Überzeugung" bist, dass man, wenn man wechseln will, auch einen Weg findet, dann nur zu und worüber reden wir dann hier?
Re: Zweitverwendung
Nicht der hellste Stern am Himmel ? Macht aber nix, davon rennen ja viele rum beim Zoll. Also mach dir keinen Kopf.
Zuletzt geändert von J12 am Di 15. Aug 2017, 05:52, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Der User wurde wegen dieses Beitrages verwarnt.
Grund: Der User wurde wegen dieses Beitrages verwarnt.
Re: Zweitverwendung
Hi Custom-officer,Custom-officer hat geschrieben:Nicht der hellste Stern am Himmel ? Macht aber nix, davon rennen ja viele rum beim Zoll. Also mach dir keinen Kopf.
du hast mit dieser Äußerung soeben gegen die Forenregeln verstoßen. - Stichwort ->netiquette<-
Sollte sich so etwas wiederholen, müsste ich dich von der CopZone ausschließen.
Gruß
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- Corporal
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- Registriert: Mo 6. Feb 2006, 00:00
Re: Zweitverwendung
Um mal auf den Ausgangsbeitrag zurück zu kommen
http://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__28.html
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 28 Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung
(1) Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre.
(2) Die Beamtinnen und Beamten haben sich in der Probezeit in vollem Umfang bewährt, wenn sie nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wechselnde Anforderungen ihrer Laufbahn erfüllen können.
(3) Die Beamtinnen und Beamten sind während der Probezeit in mindestens zwei Verwendungsbereichen einzusetzen, wenn nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.
........
ohne jetzt auf die Diskussion bundesweite Einsetzbarkeit zu kommen ...
man kann sich schon fragen, warum bei dem einen ein Aufenthalt nur und ausschließlich in einem Sachgebiet ausreicht (SG E) und man dabei nicht mal den Schreibtisch wechseln muss und andere die Sachgebiete ein bis mehrmals wechseln müssen ...
http://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__28.html
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 28 Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung
(1) Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre.
(2) Die Beamtinnen und Beamten haben sich in der Probezeit in vollem Umfang bewährt, wenn sie nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wechselnde Anforderungen ihrer Laufbahn erfüllen können.
(3) Die Beamtinnen und Beamten sind während der Probezeit in mindestens zwei Verwendungsbereichen einzusetzen, wenn nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.
........
ohne jetzt auf die Diskussion bundesweite Einsetzbarkeit zu kommen ...
man kann sich schon fragen, warum bei dem einen ein Aufenthalt nur und ausschließlich in einem Sachgebiet ausreicht (SG E) und man dabei nicht mal den Schreibtisch wechseln muss und andere die Sachgebiete ein bis mehrmals wechseln müssen ...
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- Corporal
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Re: Zweitverwendung
http://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/M ... 29_BPR.PDF
Thema: Vorgezogene Zweitverwendung
Zitat:
Die GZD hat versichert, dass die Nachwuchskräfte keine finanziellen Nachteile hätten und alle zu Trennungsgeldempfängern würden. Ferner würde Wohnraum gestellt werden.
.....
Das wird interessant ... Anmietung von Wohnraum durch die GZD in Ballungsräumen?
Thema: Vorgezogene Zweitverwendung
Zitat:
Die GZD hat versichert, dass die Nachwuchskräfte keine finanziellen Nachteile hätten und alle zu Trennungsgeldempfängern würden. Ferner würde Wohnraum gestellt werden.
.....
Das wird interessant ... Anmietung von Wohnraum durch die GZD in Ballungsräumen?
Re: Zweitverwendung
Da frage ich mich: Wie geht sowas?frodo_beutlin hat geschrieben:http://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/M ... 29_BPR.PDF
Thema: Vorgezogene Zweitverwendung
Zitat:
Die GZD hat versichert, dass die Nachwuchskräfte keine finanziellen Nachteile hätten und alle zu Trennungsgeldempfängern würden. Ferner würde Wohnraum gestellt werden.
.....
Das wird interessant ... Anmietung von Wohnraum durch die GZD in Ballungsräumen?
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Re: Zweitverwendung
par ordre du muftiSPC hat geschrieben:Da frage ich mich: Wie geht sowas?frodo_beutlin hat geschrieben:http://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/M ... 29_BPR.PDF
Thema: Vorgezogene Zweitverwendung
Zitat:
Die GZD hat versichert, dass die Nachwuchskräfte keine finanziellen Nachteile hätten und alle zu Trennungsgeldempfängern würden. Ferner würde Wohnraum gestellt werden.
.....
Das wird interessant ... Anmietung von Wohnraum durch die GZD in Ballungsräumen?
....
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Re: Zweitverwendung
Zusatz ... siehe Personalratsinfo
Zitat:
Auch unter den Bestandsbeschäftigten wird es eine bundesweite Freiwilligenabfrage geben. Ausgenommen sind priorisierte Bereiche und die zu verstärkenden Dienststellen.
Sofern es nicht ausreichend Freiwillige gibt, will die GZD nach bisherigem Kenntnisstand auch mit Zwangsabordnungen arbeiten.
Zitat:
Auch unter den Bestandsbeschäftigten wird es eine bundesweite Freiwilligenabfrage geben. Ausgenommen sind priorisierte Bereiche und die zu verstärkenden Dienststellen.
Sofern es nicht ausreichend Freiwillige gibt, will die GZD nach bisherigem Kenntnisstand auch mit Zwangsabordnungen arbeiten.
Re: Zweitverwendung
Der Präsident kann sich also einfach über (Bundes)Gesetze und Verordnungen hinwegsetzen?frodo_beutlin hat geschrieben:par ordre du muftiSPC hat geschrieben:Da frage ich mich: Wie geht sowas?frodo_beutlin hat geschrieben:http://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/M ... 29_BPR.PDF
Thema: Vorgezogene Zweitverwendung
Zitat:
Die GZD hat versichert, dass die Nachwuchskräfte keine finanziellen Nachteile hätten und alle zu Trennungsgeldempfängern würden. Ferner würde Wohnraum gestellt werden.
.....
Das wird interessant ... Anmietung von Wohnraum durch die GZD in Ballungsräumen?
....
Versteh mich nicht falsch: Ich finde es sehr gut, wenn man den Kollegen da bestmöglich unter die Arme greift. Dachte nur nicht das sowas (gerade beim BMF!) einfach so geht....
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Re: Zweitverwendung
Geht der Zirkus wieder los....wie damals an der Südgrenze.frodo_beutlin hat geschrieben:Zusatz ... siehe Personalratsinfo
Zitat:
Auch unter den Bestandsbeschäftigten wird es eine bundesweite Freiwilligenabfrage geben. Ausgenommen sind priorisierte Bereiche und die zu verstärkenden Dienststellen.
Sofern es nicht ausreichend Freiwillige gibt, will die GZD nach bisherigem Kenntnisstand auch mit Zwangsabordnungen arbeiten.
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