eben!während es für andere Berechtigte genügt, in einem bestimmten Verwaltungsteil anzugehören.
Polizeizulage - BMF unterliegt vor BVerwG
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Re: Polizeizulage - BMF unterliegt vor BVerwG
Re: Polizeizulage - BMF unterliegt vor BVerwG
Ja genau das wurde so geregelt.frodo_beutlin hat geschrieben: ↑Mi 17. Jan 2018, 07:20bisherige Regelung - Waffe weg Polizeizulage weg
und wen reiner Innendienst FKS zum Bezug der Polizeizulage berechtigt, wäre auch das SG F1 (auch FKS!) zulagenberechtigt ... und bitte nicht gleich zetern .. es gibt in der BZV schon jede Menge Schreibtischtäter die polizeizulagenberechtigt sind (nur die haben eine Lobby)
Klar gibt's jede Menge Schreibtischtäter. Deswegen soll ja die Zulagenberechtigung für ganze Bereiche eingeführt werden.
Ob man das unbedingt noch Polizeizulage nennen muss lassen wir mal dahin gestellt.
Der Missstand war früher an der Grenze auch. Waffe weg - Zulage weg.
Re: Polizeizulage - BMF unterliegt vor BVerwG
News zur Polizeizulage:
Quelle: http://www.bdz.eu/medien/nachrichten/de ... ulage.htmlAnpassung der Verwaltungsvorschrift (VV-BMF-PolZul)
Die Regelung, wonach zusätzlich zur Tätigkeit in einem typisierten Bereich besondere körperliche, gesundheitliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen (Ziffer 5.2 VV-BMF-PolZul), wird gestrichen.
Rückwirkung
Die Anpassung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2014, so dass Nachzahlungsansprüche im Rahmen der 3-jährigen Verjährungsfrist geltend gemacht werden können.
Betroffener Personenkreis
Die derzeit ca. 500 bis 600 Beschäftigten (Beamte und Angestellte), denen trotz Verwendung in einem typisierten Bereich die Zahlung der Polizeizulage bislang mit der Begründung verweigert wurde, dass sie die besonderen körperlichen, gesundheitlichen und fachlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten rückwirkend die Polizeizulage. Die Nachzahlung erfolgt von Amts wegen.
Hinzu kommen ehemals in den typisierten Bereichen Beschäftigte, die eine Nachzahlung jedoch voraussichtlich nur auf Antrag erhalten.
Weiterhin haben Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, die in den typisierten Bereichen der Zollverwaltung seit dem 01.01.2014 ausgebildet wurden oder werden, Anspruch auf die Polizeizulage.
Re: Polizeizulage - BMF unterliegt vor BVerwG
Ich bin Bediensteter in der Geschäftsstelle des Sachgebietes C. Habe mit den Musterschreiben die Zahlung der Polizeizulage beantragt. Am Freitag kam der Ablehnungsbescheid des Service-Centers. Für mich unverständlich, da die Sachgebietsleitung und Mitarbeiter der Gebietsleitungen (welche vollzugspolizeilichen geprägte Tätigkeit haben diese genau?!) die Polizeizulage durch die Typisierung erhalten. Da stellt sich doch tatsächlich die Frage, wieso hat das BMF diesen Bereich typisiert und nicht die Geschäftsstellen des Sachgebietes C. Typisiert werden dürfen doch auch nur die Bereiche, die vollzugspolizeilich geprägt sind (siehe Gesetzeswortlaut als auch die -begründung). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Wäre echt spannend, wie ein Gericht dies sieht.
Auszug aus dem Ablehnungsbescheid:
Hat jemand ähnliches Schreiben erhalten? Ist bekannt, ob eine Klage anhängig ist bzw. jemand wegen der Nichtgewährung der Polizeizulage in der Geschäftsstelle klagen wird?
Auszug aus dem Ablehnungsbescheid:
Die in Ihrem Antrag o.g. Antrag aufgeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bezieht sich ausschließlich auf Bereiche, in denen gemäß Bestimmung des Bundesministerium der Finanzen typischerweise vollzugspolizeilichen geprägte Tätigkeiten wahrgenommen werden.
Diese Bereiche werden in den Ziffern 4.3.5.2. bis 4.3.5.5. der VV-BMF-PolZul genannt.
Ihnen wurde ein Dienstposten in der fachlichen Geschäftsstelle des Sachgebietes C übertragen.
Dieser findet keine Zugehörigkeit zu einem der in den Ziffern 4.3.5.2. bis 4.3.5.5. der VV-BMF-PolZul genannten Bereichen, sondern ist in Ziffer 4.3.5.6 VV-BMF-PolZul sogar explizit ausgeschlossen.
Daher ist die von Ihnen angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes für Sie nicht anwendbar. Eine rückwirkende Gewährung der Polizeizulage kommt somit nicht in Betracht.
Hat jemand ähnliches Schreiben erhalten? Ist bekannt, ob eine Klage anhängig ist bzw. jemand wegen der Nichtgewährung der Polizeizulage in der Geschäftsstelle klagen wird?
Re: Polizeizulage - BMF unterliegt vor BVerwG
Ist genau die Problematik auf die in den Veröffentlichungen hingewiesen wurden
http://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/M ... mmer_1.pdf..................Nicht erfasst sind damit insbesondere Beschäftigte in den unter Ziffer 4.3.5.6. der VV-BMF-PolZul angeführten Bereichen (z.B. fachliche Geschäftsstellen der Sachgebiete C und E der Hauptzollämter).................
Wünsche dir viel Erfolg falls du klagst!
LG
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