Außendarstellung in der ÖA

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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon Controller » Di 9. Jan 2018, 17:44

werden Aufgaben wahrgenommen ?
ist es eine Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug ?

Ich sage ja und ja
warum sollte also die Regelung nicht anwendbar sein ?

Der Staat maskiert sich nicht bei seinen Aufgaben und hoheitlichen Handlungen,
dennoch hat er auch Schutzpflichten seinen Mitarbeitern gegenüber, so dass diese Schutzmasken manchmal unumgänglich sind.
Und dafür ist mit den dienstlichen oder gesundheitlichen Erfordernissen auch Vorsorge getroffen.
Mir erscheint jedoch, dass diese Masken in der Fläche inflationär verwendet werden und daher fragte ich, wer das Erfordernis prüft und anordnet, eben um das geforderte "Gesicht zeigen" nicht zur Farce verkommen zu lassen.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon schutzmann_schneidig » Di 9. Jan 2018, 19:16

Sehe ich bei der Fertigung eines Fotos anders. Aber gut, dann wäre streng genommen hiernach:
bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug
ein Verhüllen des Gesichts auch während des Ausfegens der Fahrzeughalle in der Liegenschaft untersagt. :pfeif:
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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon Controller » Di 9. Jan 2018, 19:38

lol,

Hölzchen/Stöckchen ?

Gerne;

liegt da in der Halle soviel Staub und Dreck, dass ein gesundheitliches Erfordernis besteht ?
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Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon grenzwertig » Di 9. Jan 2018, 20:51

Nachdem selbst die ZUZ am Tag der offenen Tür in Köln auf eine Vermummung abseits der Vorführung verzichtet hat,scheint die Auslegung der Erforderlichkeit einen breiten Maßstab zu haben :ja:

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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 9. Jan 2018, 23:10

Controller hat geschrieben:
Di 9. Jan 2018, 19:38
lol,

Hölzchen/Stöckchen ?

Gerne;

liegt da in der Halle soviel Staub und Dreck, dass ein gesundheitliches Erfordernis besteht ?
Der Zoll nutzt ja auch jede Menge software manipulierte Diesel Passat... ;D
:lah:

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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mi 10. Jan 2018, 17:38

Controller hat geschrieben:
Di 9. Jan 2018, 19:38
lol,

Hölzchen/Stöckchen ?

Gerne;

liegt da in der Halle soviel Staub und Dreck, dass ein gesundheitliches Erfordernis besteht ?
Ich ging davon aus, du würdest deine Ansicht ein wenig substanzieller hinterlegen. Schade.

Der Passus bzgl. des Verhüllens des Gesichts wurde erst im Juni 2017 in das BBG, BeamtStG und diverse andere Gesetze eingefügt. Hintergrund und letztlicher Anstoß war das damals in der Diskussion stehende "Burkaverbot" und der Wunsch der Bundesregierung, ein Verhüllen des Gesichts durch Angehörige des öffentlichen Dienstes (oft wurden Lehrerinnen als Beispiel genannt) sowie in den Bereichen des öffentlichen Lebens gesetzlich zu verhindern, in denen das rechtlich möglich erschien (z.B. Bundeswahlordnung).

Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 18/11180) geht eindeutig hervor, dass sich die Gesetzesänderung auf die Ausübung des Dienstes oder solche Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug bezieht, in denen eine vertrauensvolle Kommunikation mit dem Bürger sowie eine solche Kommunikation zwischen den Mitarbeitern der Verwaltung nicht durch eine Verhüllung des Gesichts erschwert oder unmöglich gemacht werden soll.
Zielrichtung der Gesetzesänderung ist es demnach, dass das Vertrauen in das Amt des Beamten nicht durch die Erschwerung einer solchen Kommunikation beeinträchtigt werden soll.

Vor dem Hintergrund dieser Gesetzesbegründung erscheint kein Raum, das Verbot des Verhüllens des Gesichtes auf die Fertigung eines Fotos innerhalb einer Liegenschaft ohne jeglichen Bürgerkontakt zu beziehen.
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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon Controller » Mi 10. Jan 2018, 20:14

oh Schutzmann, Teufel aber auch, du erstaunst mich doch tatsächlich !

Ausgerechnet du ziehst nun eine Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 18/11180) heran um deine Ansicht zu begründen :polizei1:

Das muss man sich merken.

Nun, ich bleibe dennoch bei meiner Meinung, denn auch innerhalb dieser Liegenschaft haben ja Bürgerkontakte stattgefunden, oder sind die Fotographen keine Bürger ?

Und zudem:
Nach Ansicht der Bundesregierung ist es für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung
essentiell, dass eine vertrauensvolle Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern,
aber auch mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich ist.

Eine Beschränkung
auf Tätigkeiten mit Publikumsverkehr ist daher nicht zielführend.


Den Anregungen des DGB folgend hat
die Bundesregierung den Anwendungsbereich der Verbotsnorm außerhalb des Dienstes mit der Formulierung
„bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug“ konkretisiert.
Quelle: dein Link :hallo:
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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mi 10. Jan 2018, 21:53

Controller hat geschrieben:
Mi 10. Jan 2018, 20:14
Ausgerechnet du ziehst nun eine Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 18/11180) heran um deine Ansicht zu begründen :polizei1:

Das muss man sich merken.
Wie meinst du das? Den Thread zur Abschaffung des Richtervorbehalts bei BE schon vergessen?
Nun, ich bleibe dennoch bei meiner Meinung, denn auch innerhalb dieser Liegenschaft haben ja Bürgerkontakte stattgefunden, oder sind die Fotographen keine Bürger ?

Ja, und die Kollegen sind sogar auch Bürger... Bürger in Uniform. :polizei10:
Die Erklärung, wo bei diesem extra für die Fotografen gestellten Foto das Vertrauen zwischen Amtsträger und Bürger durch erschwerte oder verhinderte Kommunikation gestört werden könnte (siehe Zweck der Gesetzesänderung), bist du leider weiterhin schuldig geblieben.
Sie wäre aber in der Tat auch nicht ganz leicht, ohne vollends in Alberne abzudriften.
Quelle: dein Link :hallo:
Ja, ich weiß. Dass das auch für den Umgang der Mitarbeider der Verwaltung untereinander gilt, hatte ich ja extra fett markiert.
Dass das aber nun so rein gar nichts mit dem Posieren für ein solches Foto zu tun hat... wem das nicht einleuchtet (einleuchten will), naja, sei's drum...
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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon Controller » Mi 10. Jan 2018, 23:48

Schutzmann, ich bin dir nichts schuldig, schon gar nicht eine Erklärung dazu, warum der Gesetzgeber dies oder jenes so schrieb, wie er es nun mal tat.

Tatsache sind nun mal die geschriebenen Worte und ich fragte danach,
wer das dienstliche Erfordernis prüft und dann entscheidet.

Meiner Meinung nach kann nämlich eben nicht gerade jeder maskiert herumlaufen will er will.
Ob in einer Unterkunft/Liegenschaft/Unterricht/Ausbildung oder halt beim Posiern zu einem Foto.
Ja, und die Kollegen sind sogar auch Bürger... Bürger in Uniform
eben, siehe hier:
erscheint kein Raum, das Verbot des Verhüllens des Gesichtes auf die Fertigung eines Fotos innerhalb einer Liegenschaft ohne jeglichen Bürgerkontakt zu beziehen.
:lol:

Albern :polizei10:

hm, albern ist es, wenn man dem Trugschluss unterliegt, dass mehr Schein auch zugleich bedeutet mehr zu sein.
Soll heissen auch voll aufgefrödelt wie SE ist man halt doch immer noch der, der man zuvor war!
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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon schutzmann_schneidig » Do 11. Jan 2018, 09:07

Controller hat geschrieben:
Mi 10. Jan 2018, 23:48
Schutzmann, ich bin dir nichts schuldig, schon gar nicht eine Erklärung dazu, warum der Gesetzgeber dies oder jenes so schrieb, wie er es nun mal tat.
Stimmt. Diese Erklärung (Begründung der Gesetzesänderung) haben die Verfasser dieser Änderung ja auch selbst bereits sehr deutlich formuliert und der Gesetzgeber (Parlament) hat dem so zugestimmt. :hallo:
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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon Controller » Do 11. Jan 2018, 20:09

eben :polizei1:

Daher versteh ich dein Problem nicht.
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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 12. Jan 2018, 09:24

Es gibt ja auch keins, da das BBG das Posieren mit Maske auf solch einem gestellten Foto nicht untersagt. Wenn du das nun auch so erkennst, ist doch alles wunderbar (und auch wenn nicht, kann sich mit den inzwischen hier ausgetauschten Argumenten und verlinkten Informationen wohl jeder User selbst ein Bild davon machen, was zutreffend ist und was nicht).

Das Agieren mit einer Maskierung in anderen Situationen, insbesondere Einsatzlagen, steht doch auf einem völlig anderen Blatt.
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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon Skorpion69 » Fr 12. Jan 2018, 17:09

Ausgangspunkt dieser Diskussion war die Frage, inwieweit das Auftreten der Zollverwaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit angemessen oder doch zu "martialisch" ist. Die Frage der Rechtmäßigkeit einer Vermummung (hier m.E. zum Schutz der agierenden Beamten) dürfte dabei -wenn überhaupt- nur eine untergeordnete Rolle spielen und lenkt vom eigentlichen Thema ab.
Es wäre schön, wenn wir zum eigentlichen Thema noch etwas lesen würden, sonst mache ich diesen Thread zu :polizei4:

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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon Controller » Fr 12. Jan 2018, 18:16

schutzmann, das BBG untersagt die Maskierung doch nur, wenn kein dienstliches oder gesundheitliches Erfordernis besteht.
Mein Frage war, wer das prüft und einschätzt, denn ohne solche ..... :pfeif:
Wenn du das nun auch so erkennst
hehe, nett
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Re: Außendarstellung in der ÖA

Beitragvon SPC » Fr 12. Jan 2018, 21:27

Controller hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2018, 18:16
Mein Frage war, wer das prüft und einschätzt, denn ohne solche ..... :pfeif:


Wer prüft und schätzt denn ein bei den SEK`s?

Es gibt hier ja Moderatoren, die sich in der ZoFa bestens auskennen - wenn ich, mit meiner laienhaften Meinung, raten müsste, würde ich sagen, dass es eben der entsprechende Leiter/Enstcheidungsträger/Chef des entsprechenden SG innerhalb der ZoFa ist.

Und selbst wen nicht - das immer alles klein, klein entschieden werden muss, kenne ich von SE`s, auch wenn von anderen Behörden, nicht. Warum auch.

Da geht man dann einfach davon aus, dass jeder, der sich den Herausforderungen gestellt hat, die die Zugehörigkeit zu solchen Einheiten mit sich bringt, genug Verstand hat um zu entscheiden, wann die Vermummung zwecks Eigenschutz nun angemessen ist und wann nicht.

Zum Topic:

"Martialisch" finde ich eine MP5 und die hier breit diskutierte Sturmhaube nicht.

Es gibt eben auch beim Zoll Kollegen, die eben nicht nur Bundesfinanzbeamte per se i.S.v. "Verhandler im Anzug" sind.

Warum sollte man das nicht nach außen hin darstellen? Ist ja irgendwo auch eine "kleine Werbung" für die hier genannten SE`s.

Jede SE wirbt mit tollen Dingen....


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