ASG sind laut StVZO §53(3a) nur für den ZFD zugelassen

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ASG sind laut StVZO §53(3a) nur für den ZFD zugelassen

Beitragvon ostkev » Di 12. Jun 2018, 08:04

Mir ist aufgefallen, dass laut §53(3a) StVZO wir als KEV sowie auch alle Zoll-Dkfz außerhalb des ZFD überhaupt keine ASG haben dürften:
(3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Militärpolizei, der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Zollfahndungsdienstes dürfen folgende Kennleuchten und Signalgeber haben:

1. Anhaltesignal,

2. nach vorn wirkende Signalgeber für rote Lichtschrift sowie

3. nach hinten wirkende Signalgeber für rote oder gelbe Lichtschrift.

Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes des Bundesamtes für Güterverkehr dürfen ...


https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html

Weiß jemand eine rechtliche Fundstelle, die das an der StVZO vorbei für uns legitimiert?

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Re: ASG sind laut StVZO §53(3a) nur für den ZFD zugelassen

Beitragvon BzJoJo » Di 12. Jun 2018, 15:51

Vielleicht § 70 Abs. 4 Satz 1 StVZO?
Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.

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Re: ASG sind laut StVZO §53(3a) nur für den ZFD zugelassen

Beitragvon MICHI » Di 12. Jun 2018, 15:56

BzJoJo hat geschrieben:Vielleicht § 70 Abs. 4 Satz 1 StVZO?
Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.
Dann bräuchte man denn 53a ja nicht.
Gruß
MICHI


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Re: ASG sind laut StVZO §53(3a) nur für den ZFD zugelassen

Beitragvon BzJoJo » Di 12. Jun 2018, 16:26

MICHI hat geschrieben:
Di 12. Jun 2018, 15:56
Dann bräuchte man denn 53a ja nicht.
Schau dir den 70 komplett an. Auch andere "Antragsteller" können von den Regeln des 52 StVZO ausgenommen werden, wenn die obersten Verwaltungsbehörden (oder andere Behörden (Abs. 5) durch Rechtsverordnung) dies genehmigen.

Daher:

Der 52 ist die Regel, der 70 die Öffnung, um Ausnahmen zuzulassen.

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Re: ASG sind laut StVZO §53(3a) nur für den ZFD zugelassen

Beitragvon J12 » Di 12. Jun 2018, 21:16

ostkev hat geschrieben:
Di 12. Jun 2018, 08:04
Mir ist aufgefallen, dass laut §53(3a) StVZO wir als KEV sowie auch alle Zoll-Dkfz außerhalb des ZFD überhaupt keine ASG haben dürften:
(3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Militärpolizei, der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Zollfahndungsdienstes dürfen folgende Kennleuchten und Signalgeber haben:

1. Anhaltesignal,

2. nach vorn wirkende Signalgeber für rote Lichtschrift sowie

3. nach hinten wirkende Signalgeber für rote oder gelbe Lichtschrift.

Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes des Bundesamtes für Güterverkehr dürfen ...


https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html

Weiß jemand eine rechtliche Fundstelle, die das an der StVZO vorbei für uns legitimiert?
Hier sind m.E. die Zivilfahrzeuge der genannten Behörden mit vertarnten Kennleuchten (Frontblitzer) und Signalgebern (ausfahrbahres Innendisplay an Front- und/oder Heckscheibe) erfasst.

Ansonsten s. §§ 52 (3), 55 (3), 55 (3a) StVZO + generelle Betriebsgenehmigung für die Visualisierung von Verwaltungsakten oder Anordnungen durch Vollzugsbehörden (gucke mal in die Zulassung des folierten DKfz oder die mitgelieferte ABE).
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/

Ansonsten beim TD der DII (TB für das Kraftfahrwesen) anfragen.
Hinweis:
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.

Nachwuchswerbung des Zolls:
https://www.talent-im-einsatz.de/DTIEWe ... _node.html

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Re: ASG sind laut StVZO §53(3a) nur für den ZFD zugelassen

Beitragvon ostkev » Mi 13. Jun 2018, 00:29

BzJoJo hat geschrieben:
Di 12. Jun 2018, 16:26
MICHI hat geschrieben:
Di 12. Jun 2018, 15:56
Dann bräuchte man denn 53a ja nicht.
Schau dir den 70 komplett an. Auch andere "Antragsteller" können von den Regeln des 52 StVZO ausgenommen werden, wenn die obersten Verwaltungsbehörden (oder andere Behörden (Abs. 5) durch Rechtsverordnung) dies genehmigen.

Daher:

Der 52 ist die Regel, der 70 die Öffnung, um Ausnahmen zuzulassen.
Wir sind also die Ausnahme seit ca 20 Jahren(solange in etwa gibt es schon ASG bei Zollfahrzeugen der MKGen) und das später hinzugekommene BAG mit seinen Fahrzeugen ist die Regel?
Irgendwie nicht schlüssig. M. E. wurde schlicht versäumt, die mobilen Vollzugskräfte des Zolls als Ganzes aufzunehmen.

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Re: ASG sind laut StVZO §53(3a) nur für den ZFD zugelassen

Beitragvon ostkev » Mi 13. Jun 2018, 00:31

J12 hat geschrieben:
Di 12. Jun 2018, 21:16
Hier sind m.E. die Zivilfahrzeuge der genannten Behörden mit vertarnten Kennleuchten (Frontblitzer) und Signalgebern (ausfahrbahres Innendisplay an Front- und/oder Heckscheibe) erfasst.
Hat das im §52(3a)StVZO genannte BAG etwa Zivilfahrzeuge mit ASG?
Das wäre mir neu.

Dieses eigentlich nebensächliche Beispiel belegt recht anschaulich, dass es schon lange einer durchgreifenden Reform vieler Gesetze und Vorschriften bedarf, die entrümpelt und geglättet gehören, weil sie durch jahrelange Änderungen und Anpassungen so verschachtelt und unverständlich geworden sind, dass sie oftmals nur noch durch Juristen begriffen bzw. durch die Anwender einfach nach Gusto ausgelegt bzw. interpretiert werden.
Warum sollten Behörden, die aufgrund ihrer spezifischen Tätigkeit ASG einsetzen(müssen), nicht in einem Paragrafen der StVZO erfasst und genannt werden?


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