IT-Ausstattung SG C - Hardware + Software + benutzerfreundliche Anwendungen

Erfahrungsberichte, Probleme und Verbesserungsvorschläge...

Moderator: Team Zoll

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IT-Ausstattung SG C - Hardware + Software + benutzerfreundliche Anwendungen

Beitragvon ostkev » Do 1. Nov 2018, 15:15

Angesichts des hier gerade berichteten,
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/20 ... lizei.html
können wir uns selbst verorten.

Wo stehen wir eigentlich?

Ein Beispiel:
Derzeit umfassen unsere "vereinfachten Verfahren(nach §32ZollVG)" gefertigt über STRADA
29 ausgedruckte Blatt DIN A4 ! + eine Quittung (handgeschrieben mit Durchschlag). :gruebel:

da kapituliert jedes Tablet ...





... ach übrigens. Es gibt in Berlin noch ein weiteres Projekt: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/20 ... ering.html :applaus:

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Re: IT-Ausstattung SG C - Hardware + Software + benutzerfreundliche Anwendungen

Beitragvon kegelbert » Do 1. Nov 2018, 16:10

Hallo ostkev,

deine Darstellung möchte ich hier so nicht stehen lassen. Mein Beispiel ist die Erhebung von Zoll/EUSt mit Vordruck 0468. Das sind bei mir zwei A4-Seiten + Quittung.

Bitte erläutere, welchen Fall du schilderst und was genau deine 29 Seiten umfasst.

Vielen Dank.

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Re: IT-Ausstattung SG C - Hardware + Software + benutzerfreundliche Anwendungen

Beitragvon ostkev » Do 1. Nov 2018, 16:24

kegelbert hat geschrieben:
Do 1. Nov 2018, 16:10
Hallo ostkev,

deine Darstellung möchte ich hier so nicht stehen lassen. Mein Beispiel ist die Erhebung von Zoll/EUSt mit Vordruck 0468. Das sind bei mir zwei A4-Seiten + Quittung.

Bitte erläutere, welchen Fall du schilderst und was genau deine 29 Seiten umfasst.

Vielen Dank.
Zur Erhebung von Tabaksteuer mit Zuschlag für z.B. das gewerbliche Verbringen von Zigaretten bis 250,-€ Steuerbetrag nach §32 ZollVG und die Sicherstellung der Zigaretten + Tabaksteuervereinnahmung benötigen wir derzeit aneinandergelegt 1,87m² bedrucktes Papier.
Das entspricht der Fläche von 29 bedruckten Blatt DIN A4 und 2 Blatt DIN A5(Quittungspapier).

Andere Besteuerungsvorgänge wie z. B. der Energiesteuerbescheid (für privates Verbringen von Kraftstoff über die Freimenge von 20 Litern hinaus) kommen mit etwas weniger (9 Blatt DIN A4+Quittung = 0,62m²) aus, was aber ebenso unzeitgemäß ist, wenn man die Entwicklungen bei anderen Behörden und Institutionen im mobilen Sektor vergleicht, die Einnahmen tätigen. (Hand-Berechnungsgeräte mit Touchoberfläche, integriertem Kartenleser und einem Papierschnipsel als Beleg)

Wir hinken der Entwicklung meilenweit hinterher und eine wirkliche Umstellung auf zeitgemäße effektive Einnahmeverfahrensweisen ist m.W. noch nicht einmal angedacht.

M.E. wäre der richtige Ansatz:
Weg vom "das Büro auf die Straße holen" zum "das rollende Büro auf der Straße durch innovative technische Ausstattung überflüssig machen."

Wichtiger als die effektivere Einnahme von Abgaben durch die KEVen scheint aber derzeit und zukünftig die statistische Erfassung und Risikoanalyse der Vorgänge zu sein.


@kegelbert :hallo:

Kannst du das jetzt so stehen lassen oder hast du dem noch etwas entgegenzusetzen?


Dein Beispiel "Zoll/EUSt mit Vordruck 0468" zeigt doch nur wie es auch gehen kann, ist aber auch der Tatsache geschuldet, dass dieser Vordruck als "Relikt aus besseren Zeiten" es irgendwie ins Jetzt geschafft hat.

Gruß

ostkev

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Re: IT-Ausstattung SG C - Hardware + Software + benutzerfreundliche Anwendungen

Beitragvon kegelbert » Mo 5. Nov 2018, 11:47

Ooch, ich habe meistens noch etwas entgegenzusetzen.

Dein geschilderter TabSt-Fall ergibt in meinem Strada zwar auch eine Menge Papier - aber im Vergleich „nur“ 18 Seiten. Vielleicht schreibst du mal, welche Vordrucke deine Fallkonstellation umfasst.

Zum Thema „effektivere Verfahrensweise“ teile ich dir mit, dass mit der Weiterentwicklung von Strada zu einem echten Vorgangsbearbeitungssystem viele Dinge in Planung sind. Auf deine Schilderung bezogen wären das z. B. Entfall der manuellen Quittung durch Schnittstelle zu NIZZA, Wegfall der Papierexemplare für die Dienststelle durch Unterschriftsleistung mittels Signpad und Übergang in die elektronische Akte, automatische Statistikerfassung und Bedienung der Risikoanalyse im Rahmen der Vorgangsbearbeitung.

So Long

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Re: IT-Ausstattung SG C - Hardware + Software + benutzerfreundliche Anwendungen

Beitragvon ostkev » Mo 5. Nov 2018, 17:34

kegelbert hat geschrieben:
Mo 5. Nov 2018, 11:47
Ooch, ich habe meistens noch etwas entgegenzusetzen.

Dein geschilderter TabSt-Fall ergibt in meinem Strada zwar auch eine Menge Papier - aber im Vergleich „nur“ 18 Seiten. Vielleicht schreibst du mal, welche Vordrucke deine Fallkonstellation umfasst.
"Meine" Fallkonstellation und die "meines" gesamten Hauptzollamtes, in "meinem" strada umfasst für den TabstFall

den Tabaksteuerbescheid in 3-facher Ausfertigung,
den Zuschlagbescheid in 3-facher Ausfertigung und
das Sicherstellungsprotokoll in 3-facher Ausfertigung
sowie die Quittung in 2-facher Ausfertigung.

Mich würde schon interessieren, was du davon weglässt.
Zum Thema „effektivere Verfahrensweise“ teile ich dir mit, dass mit der Weiterentwicklung von Strada zu einem echten Vorgangsbearbeitungssystem viele Dinge in Planung sind. Auf deine Schilderung bezogen wären das z. B. Entfall der manuellen Quittung durch Schnittstelle zu NIZZA, Wegfall der Papierexemplare für die Dienststelle durch Unterschriftsleistung mittels Signpad und Übergang in die elektronische Akte, automatische Statistikerfassung und Bedienung der Risikoanalyse im Rahmen der Vorgangsbearbeitung.

So Long

kegelbert

Ferne Zukunftsmusik. Drum schrieb ich ja auch eingangs - wo stehen wir jetzt und heute?
Die von dir geschilderte Zukunft(Unterschriftsleistung mittels Signpad-nutzt seit Jahren schon jeder Paketbote) ist Stand der jetzigen Technik und wenn das dann irgendwann mal bei uns Einzug hält, dann ist es schon wieder von gestern.

Gruß

ostkev

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Re: IT-Ausstattung SG C - Hardware + Software + benutzerfreundliche Anwendungen

Beitragvon ZI_HB » Di 6. Nov 2018, 21:46

Vordruck 1600 beinhaltet inzwischen den Zuschlag, also kann man den streichen. Die Quittung erzeugt sich logischerweise auch nicht in Strada...

Und der "Vordruck" als Relikt aus alten Tagen überlebt, weil er kriesensicher funktioniert, egal ob Drucker und Laptop grade Lust haben, miteinander zu kommunizieren oder nicht... :polizei3:

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Beitragvon ostkev » Di 6. Nov 2018, 23:41

ZI_HB hat geschrieben:
Di 6. Nov 2018, 21:46
Vordruck 1600 beinhaltet inzwischen den Zuschlag, also kann man den streichen. Die Quittung erzeugt sich logischerweise auch nicht in Strada...
Der überarbeitete 1600 gibt (bisher noch) nicht komplett das wieder, was das Zuschlagformular enthält.
Wie oft verwendest du denn den 1600er?
Und der "Vordruck" als Relikt aus alten Tagen überlebt, weil er kriesensicher funktioniert, egal ob Drucker und Laptop grade Lust haben, miteinander zu kommunizieren oder nicht... :polizei3:
Genau das ist die Logik die hinterm sturen Festhalten am DIN A4 Formular steckt und jegliche Innovation verhindert.

Als Rückfallebene wäre nichts dagegen zu sagen. Für den Normalfall und gerade für mobile Anwendungen ist es einfach nur unzeitgemäß. Andere Institutionen und die Wirtschaft lebt uns das vor.

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Re: IT-Ausstattung SG C - Hardware + Software + benutzerfreundliche Anwendungen

Beitragvon Sauerkraut » Mi 7. Nov 2018, 07:31

Die enormen Warenströme, die heute "just in time" fließen, kann der Zoll nur mit moderner Verfahrens- und Logistiktechnik bewältigen, um Kosten und Zeitaufwand in Grenzen zu halten, die gleichmäßige und gerechte Abgabenerhebung sicherzustellen und zugleich die Sicherheit der Lieferkette zu gewährleisten.
https://www.extra-verlag.de/langenhagen ... 78421.html
Tja der Zoll ist eine "moderne Verwaltung" - back to the roots......

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Re: IT-Ausstattung SG C - Hardware + Software + benutzerfreundliche Anwendungen

Beitragvon ostkev » Mi 7. Nov 2018, 17:55

@kegelbert

Könntest du bitte meine Frage noch beantworten, warum der Umfang deiner Ausdrucke zum o.g. Vorgang nur 18 Blatt umfasst?

Ich lerne gern dazu, wenn darum geht Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden.

Gruß
ostkev :hallo:

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Re: IT-Ausstattung SG C - Hardware + Software + benutzerfreundliche Anwendungen

Beitragvon kegelbert » Do 8. Nov 2018, 12:54

18 Seiten beinhalten den 1600 zweifach (Wofür du ein drittes Exemplar brauchst, ist mir schleierhaft.) und den 033525 dreifach. Der Zuschlagsbescheid ist überflüssig auch wenn der 1600 in Hinsicht auf die Dokumentation der Zuschlagserhebung noch verbesserungswürdig ist.

Im Übrigen:

Mein weiterer Beitrag bezog sich auf deine Aussage „...Umstellung auf zeitgemäße effektive Einnahmeverfahrensweisen ist m.W. noch nicht einmal angedacht.“ Und diese Aussage ist nun mal falsch.

Gruß, kegelbert

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Beitragvon ostkev » Do 8. Nov 2018, 14:36

kegelbert hat geschrieben:
Do 8. Nov 2018, 12:54
18 Seiten beinhalten den 1600 zweifach (Wofür du ein drittes Exemplar brauchst, ist mir schleierhaft.) und den 033525 dreifach. Der Zuschlagsbescheid ist überflüssig auch wenn der 1600 in Hinsicht auf die Dokumentation der Zuschlagserhebung noch verbesserungswürdig ist.
Eingangs schrieb ich, dass in meinem Fall die fällige Tabaksteuer und der Zuschlag ganz oder auch teilweise vereinnahmt werden, dafür sieht bezüglich der Tabaksteuer der 1600 einen weiteren Ausdruck für die Zollzahlstelle vor, wobei diesen zu finden und zu aktivieren sich derzeit noch etwas (ver)kompliziert gestaltet. Gebraucht wird dieser bei der Einzahlung der vereinnahmten Steuer in der Zollzahlstelle. (zur Erinnerung: Wofür das jeweilige Exemplar des 1600 bestimmt ist, steht auf den jeweiligen Blättern 1 ziemlich weit oben geschrieben!)

Vergleich mal den Tabsteuerbescheid mit dem Zuschlagbescheid und dem neuen Verbrauchsteuerbescheid, dann wirst du (vielleicht) bemerken, was da alles noch fehlt um alle Informationen abzubilden und den Zuschlagbescheid zukünftig weglassen zu können.

Mir ist übrigens nur das Schriftstück bekannt, welches verfügte dass der extra dafür erschaffene Zuschlagsbescheid für die Zuschlagerteilung und -vereinnahmung zu nutzen ist. Eine Verfügung die dass für den 1600 außer Kraft setzt, muss an mir vorbeigegangen sein. Oder liegt es jetzt etwa im Entscheidungsermessen jedes einzelnen Beamten, welche Vordrucke er für wichtig und welche nicht hält? :gruebel:

Im Übrigen:

Mein weiterer Beitrag bezog sich auf deine Aussage „...Umstellung auf zeitgemäße effektive Einnahmeverfahrensweisen ist m.W. noch nicht einmal angedacht.“ Und diese Aussage ist nun mal falsch.

Gruß, kegelbert
Falsch würde ich das nicht nennen, denn die Ansätze zwischen dem was mir vorschwebt und dem was du als "angedacht" ins Spiel gebracht hast, sind doch recht unterschiedlich.
Solange für die Bearbeitung simpelster Steuereinnahme-Vorgänge ein Laptop und damit (für die KEVen draußen) ein Büromobil incl. Drucker vor Ort von nöten ist, ändert sich ja nichts in die von mir beschriebene Richtung. Und mit der zwingenden Einbindung der von dir genannten Daten-Erfassungs-Systeme sofort und vor Ort ist das von ZI_HB in die Diskussion eingebrachte gute alte Durchschreibe-Papierformular als Rückfallebene auch nicht mehr nutzbar.


Gruß

ostkev :hallo:

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Re: IT-Ausstattung SG C - Hardware + Software + benutzerfreundliche Anwendungen

Beitragvon ZI_HB » Fr 9. Nov 2018, 07:18

ostkev hat geschrieben:
Di 6. Nov 2018, 23:41
ZI_HB hat geschrieben:
Di 6. Nov 2018, 21:46
Vordruck 1600 beinhaltet inzwischen den Zuschlag, also kann man den streichen. Die Quittung erzeugt sich logischerweise auch nicht in Strada...
Der überarbeitete 1600 gibt (bisher noch) nicht komplett das wieder, was das Zuschlagformular enthält.
Wie oft verwendest du denn den 1600er?
Ich habe bis vor wenigen Wochen das fragwürdige Glück gehabt, alle 1600er meiner KE zu sehen... :o
ostkev hat geschrieben:
Do 8. Nov 2018, 14:36
Mir ist übrigens nur das Schriftstück bekannt, welches verfügte dass der extra dafür erschaffene Zuschlagsbescheid für die Zuschlagerteilung und -vereinnahmung zu nutzen ist. Eine Verfügung die dass für den 1600 außer Kraft setzt, muss an mir vorbeigegangen sein. Oder liegt es jetzt etwa im Entscheidungsermessen jedes einzelnen Beamten, welche Vordrucke er für wichtig und welche nicht hält? :gruebel:
Wieso nicht? Solange der Vordruck meine Bedürfnisse abdeckt, und er inhaltlich korrekt ist, nutze ich ihn...

Im Übrigen stand damals in der Einführungsverfügung zum Zuschlagsvordruck, daß er eine Übergangslösung ist, bis die einzelnen VSt-Bescheide unmittelbar die Möglichkeit eingebaut kriegen. Dass ist beim Vordruck 1600 seit ein paar Monaten der Fall. Bekannt gegeben wurde es sicherlich über das allseits geliebte MAPZ. Keiner mag es, aber jeder ist nun einmal verpflichtend, dort reinzuschauen und die Sachen gelten dann eben als bekannt gegeben. Da braucht es nicht zwingend eine gesonderte Verfügung...

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Re: IT-Ausstattung SG C - Hardware + Software + benutzerfreundliche Anwendungen

Beitragvon ostkev » Fr 9. Nov 2018, 10:29

ZI_HB hat geschrieben:
Fr 9. Nov 2018, 07:18

Wieso nicht? Solange der Vordruck meine Bedürfnisse abdeckt, und er inhaltlich korrekt ist, nutze ich ihn...

Im Übrigen stand damals in der Einführungsverfügung zum Zuschlagsvordruck, daß er eine Übergangslösung ist, bis die einzelnen VSt-Bescheide unmittelbar die Möglichkeit eingebaut kriegen. Dass ist beim Vordruck 1600 seit ein paar Monaten der Fall. Bekannt gegeben wurde es sicherlich über das allseits geliebte MAPZ. Keiner mag es, aber jeder ist nun einmal verpflichtend, dort reinzuschauen und die Sachen gelten dann eben als bekannt gegeben. Da braucht es nicht zwingend eine gesonderte Verfügung...
Das Ergebnis dieser bisherigen "Zuschlags-Einbauten" ist ein zumindest perfekt gestalteter neuer Verbrauchssteuerbescheid für Alkohol und Kaffee, ein Tabaksteuerbescheid der daran gemessen "nicht Fisch nicht Fleisch" ist und völlig vermurkste Energiesteuerbescheide, an die sich scheinbar keiner mehr ran traut, nachdem der erste Versuch sie anzupassen voll in die Hose ging.

Ich werd die Tage mal nachschauen, ob ich im MAPZ was Aussagekräftiges finde.

Gruß und schönes WE

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Re: IT-Ausstattung SG C - Hardware + Software + benutzerfreundliche Anwendungen

Beitragvon ostkev » Fr 23. Nov 2018, 23:56

Im Fachteil des aktuellen BDZ-Magazin 11/2018 gibts eine interessante Abhandlung zum Abarbeiten nach §32 ZollVG. Der Autor geht dabei davon aus, dass der Zuschlag mit dem Formular 033323 berechnet, erhoben und bekannt gegeben wird. Des Weiteren empfiehlt er zusätzlich noch eine "genaue Schilderung des Sachverhalts", damit bei eventuellen anschließenden Einspruchsverfahren die SG F, B und auch die erhebenden Beamten etwas in der Hand haben, falls die Sache vor Gericht endet. Insofern reichen die von mir aufgezählten 29 Blatt DIN A4 immer noch nicht. Worin jetzt für uns noch die eigentlich angestrebte Vereinfachung liegen soll, erschließt sich mir so recht nicht. :gruebel:

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Re: IT-Ausstattung SG C - Hardware + Software + benutzerfreundliche Anwendungen

Beitragvon kegelbert » Sa 24. Nov 2018, 07:07

Er schreibt auch, es müsse ein Strafverfahren eingeleitet werden, wenn der Beteiligte sich nicht sofort mit der Zahlung des Zuschlages einverstanden erklärt. Das ist einfach nur Käse.
Und dann erzähl mal noch den Kollegen am Flughafen, sie sollen zu jedem Pausch einen Sachverhalt schreiben.
Hat der 0463 und 0468 noch nie vorgesehen und ich habe dazu noch nie Beschwerden von F gehört. Lass mal die Kirche im Dorf.


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