Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
Moderator: Team Zoll
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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
Das Wissen und Können, Erfahrung auch dadurch verloren geht, weil die Kollegen/-innen altersbedingt ausscheiden (Pension) - das ist nun mal eine unabdingbare gesetzliche Vorgabe - und irgendwann ist halt der Dienst vorbei...
In allen anderen Fällen sollte es aber nicht so sein, dass "Know-How" geopfert oder verloren geht (eigentlich anderes Thema...)
Hier geht es aber um die Altersgrenzen - nehmen wir "60" im Vollzug/ 62/63 in andere Verwaltungsbereichen - es ist finanzierbar.
In Zukunft wird der globale Handel noch digitaler - und die Strukturen werden sich weiter angleichen - ob dann wirklich so viel Personal benötigt wird - wie man jetzt "hochrechnet"? - nun anderes Thema....
In allen anderen Fällen sollte es aber nicht so sein, dass "Know-How" geopfert oder verloren geht (eigentlich anderes Thema...)
Hier geht es aber um die Altersgrenzen - nehmen wir "60" im Vollzug/ 62/63 in andere Verwaltungsbereichen - es ist finanzierbar.
In Zukunft wird der globale Handel noch digitaler - und die Strukturen werden sich weiter angleichen - ob dann wirklich so viel Personal benötigt wird - wie man jetzt "hochrechnet"? - nun anderes Thema....
Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
Wenn Kontrollen gemacht werden benötigt man das Personal auf jeden Fall.Sauerkraut hat geschrieben: ↑Do 14. Mär 2019, 09:07In Zukunft wird der globale Handel noch digitaler - und die Strukturen werden sich weiter angleichen - ob dann wirklich so viel Personal benötigt wird - wie man jetzt "hochrechnet"? - nun anderes Thema....
Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
Wenn den Meldungen der letzten Tage Glauben geschenkt werden kann, führt die demographische Entwicklung genau zum Gegenteil. Es dürfte also eher in Richtung höheres Pensionsalter gehen. Derzeit wird ernsthaft um eine weitere Erhöhung des Rentenalters auf 70 diskutiert
Gleichwohl bin ich der persönlichen Auffassung, dass Penisonierungen mit 60 - 63 selbst bei Polizei, Feuerwehr etc. nicht durchweg ihre Berechtigung haben.
Das sollte Bereichen mit wirklich besonderen Belastungen vorbehalten bleiben. Ansonsten können Beamte genau so lange arbeiten wie andere auch.
Gleichwohl bin ich der persönlichen Auffassung, dass Penisonierungen mit 60 - 63 selbst bei Polizei, Feuerwehr etc. nicht durchweg ihre Berechtigung haben.
Das sollte Bereichen mit wirklich besonderen Belastungen vorbehalten bleiben. Ansonsten können Beamte genau so lange arbeiten wie andere auch.
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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
Die können anders doch gar nicht mit dem knappen Gut umgehen.
De facto würde das bei Bundesbeamten bedeuten, dass wir alle mehr umziehen dürfen.
Bis Mitte 40 in den Vollzug, ab dann halt raus aus dem Vollzug.
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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
Es wäre Euch zu gönnen. Ich kann mir aber denken, aus welcher Richtung ich dann hier lesen würde, dass jedes Zollamt ein gewisses Kontingent Tagesdienstposten zwingend vorhalten müssen soll, weil der Beruf, im Rennen um die besten der besten Köpfe, anders nicht mehr sozialverträglich gestaltet werden kann.Sammelzoellner hat geschrieben: ↑So 17. Mär 2019, 13:52De facto würde das bei Bundesbeamten bedeuten, dass wir alle mehr umziehen dürfen.
Bis Mitte 40 in den Vollzug, ab dann halt raus aus dem Vollzug.
Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
Erschreckend wie manche Kollegen solche "Maßnahmen" auch noch propagieren. Also die Personalstellen sollen so kreativ handeln um möglichst vielen Kollegen eine frühere Pensionierung vorzuenthalten?
Da sieht man sie wieder die Auswüchse einer Einheitsverwaltung. Ein Argument mehr für eine Laufbahntrennung, dann gibt es solche Spielereien nicht mehr.
Da sieht man sie wieder die Auswüchse einer Einheitsverwaltung. Ein Argument mehr für eine Laufbahntrennung, dann gibt es solche Spielereien nicht mehr.
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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
Das ergab sich jetzt woraus?
Die Schlussfolgerung erschließt sich mir nicht
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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
Die Frage ist doch eher, wie man diese Personalabgänge (falls es kommt) verkraften will ....
die Alten gehen (sorry)
es kommen massenhaft Junge (hohe Einstellungszahlen)
und das Sandwich muss es stemmen ....
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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
Gute Frage - man wird "Strukturen" verändern müssen.frodo-beutlin: Die Frage ist doch eher, wie man diese Personalabgänge (falls es kommt) verkraften will ....
Bei einem Besuch von MdB Marianne Schieder beim Further Zoll 2018 erfuhr man folgendes:
Personalmangel bei Zoll und Polizei -[Karl-Heinz Englert, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV, ) sieht vor allem in der Altersstruktur ein Problem. Der Altersdurchschnitt liege derzeit bei etwa 55 Jahren. Im Kontrollbereich sei dieses Alter nicht unproblematisch. „Mit 63 Jahren oder noch älter auf Lastwagen zu kraxeln ist nicht einfach!“
Bereits 2015 kam Ver.di zu folgendem Ergebnis: Erschwerend hinzu kommt für den Zoll der demografische Faktor: In den nächsten fünf Jahren werden etwa ein Fünftel der Kolleginnen und Kollegen in den wohlverdienten Ruhestand treten. Wer hätte das gedacht! Dies macht von derzeit gut 34.600 Beschäftigten bundesweit etwa 1.400 Kolleginnen und Kollegen pro Jahr. Diese Zahlen sind den Personalverantwortlichen seit langem bekannt.
Auch der "Brexit" wirft Fragen auf - Die EU plant in den nächsten Jahren 84 weitere Handels-Abkommen - Zölle werden weiter abgebaut...
Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
Sammelzoellner hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 23:03Würde diese Änderung in dieser Form kommen, würde sie sowieso nur für diejenigen gelten, die zum Stichtag die 22 Jahre voll haben werden. Nach der Einführung dieser Regel wird es niemanden geben, der diese 22 Jahre auch nur annähernd erreichen wird. Die Personalstellen werden den Personalpool entsprechend aktiv bewirtschaften, dass es nur Ausnahmefälle geben wird, die die 22 Jahre erreichen werden.
Man schwächt die Kontrolleinheiten durch völllig sinnfreie Personalfluktuation, nur damit niemand in den "Genuss" der besonderen Altersgrenze kommt.
Das macht natürlich Sinn, man muss schließlich Prioritäten setzen
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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
ich gehe aber davon aus, dass es am Stichtag jede Menge geben wird, die die Voraussetzungen erfüllen .... damit dürften einige Einheiten über Nacht arbeitsunfähig werden .....
was danach ist, wird man sehen - man wird wohl kaum Kollegen gegen ihren Willen versetzen ....
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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
Wenn solch eine Regelung in einigen Jahren wirklich kommen sollte, dann ist das ein durchaus realistisches Szenario.frodo_beutlin hat geschrieben: ↑Di 9. Apr 2019, 15:24ich gehe aber davon aus, dass es am Stichtag jede Menge geben wird, die die Voraussetzungen erfüllen .... damit dürften einige Einheiten über Nacht arbeitsunfähig werden ...
Wobei das weiter oben gebrachte Zitat eines KE-Leiters: „Mit 63 Jahren oder noch älter auf Lastwagen zu kraxeln, ist nicht einfach!“ den ganzen Irrsinn auf den Punkt bringt.
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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
Was denn nun?
Entweder ist der Vollzug derart anstrengend, dass ab einem gewissen Alter die körperlichen Defizite zunehmen, sodass man früher in Pension muss oder man kann die mit dem Lebensalter zunehmenden körperlichen Defizite durch mehr Erfahrung wettmachen, sodass man nicht früher in Pension muss.
Man ist Beamter auf Lebenszeit und nicht Vollzugsbeamter auf Lebenszeit. Es gibt ein dienstliches Leben vor als auch nach der Vollzugstätigkeit. Wer mit 63 nicht auf den LKW kommt, der kann im HZA bis zur Regelaltersgrenze Papiere bearbeiten.
Ich betone es noch einmal: Der Zoll ist im Vergleich zu anderen Bundesbehörden nicht diejenige Behörde, die die Bereitschaft zu Versetzungen im gesamten Bundesgebiet einfordert und auch sehr oft abruft.
Die vollzugsfixierten Kollegen wussten bei Eintritt in die Verwaltung, dass es keine besondere Altersgrenze gibt wie bei der Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr.
Die Zollverwaltung ist auch außerhalb des Vollzugs ungesund überaltert. Die Absenkung der Wochenarbeitszeit wird schon mit dem Argument Personalmangel abgelehnt, wie wird es dann mit einer geringeren Altersgrenze sein? Unrealistische Forderung.
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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
Wir "vollzugsfixierten" Kollegen ahnten bei Eintritt in die Verwaltung weder was von ständiger Schusswestentragepflichtanordnung, noch von unserem späteren Verbleib im Vollzugsdienst bis sogar ins sechszigste Lebensjahrzehnt.Sammelzoellner hat geschrieben: ↑Di 9. Apr 2019, 21:20Die vollzugsfixierten Kollegen wussten bei Eintritt in die Verwaltung, dass es keine besondere Altersgrenze gibt wie bei der Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr.
In der "guten alten Zollwelt" verblieben die meisten Vollzugler solange im Vollzug, bis die Pensionsberechtigung der Zulage erreicht war und dann rückten die Jüngeren nach.
Mit den Entwicklungen der letzten 30 Jahre hat sich die Zollwelt grundlegend geändert und auch die Anforderung in bestimmten Bereichen sind gestiegen.
Wenn wir "vollzugsfixierten" Kollegen nun rückblickend feststellen, dass die Kollegen vom ehemaligen BGS (jetzt BuPoli) für einen sehr vergleichbaren Dienst in der Dienststelle nebenan, weit eher einen Pensionsanspruch genießen, dann dürfte die Forderung nach Gleichbehandlung durchaus legitim sein.
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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.
so isses !ostkev hat geschrieben: ↑Di 9. Apr 2019, 23:20Wir "vollzugsfixierten" Kollegen ahnten bei Eintritt in die Verwaltung weder was von ständiger Schusswestentragepflichtanordnung, noch von unserem späteren Verbleib im Vollzugsdienst bis sogar ins sechszigste Lebensjahrzehnt.Sammelzoellner hat geschrieben: ↑Di 9. Apr 2019, 21:20Die vollzugsfixierten Kollegen wussten bei Eintritt in die Verwaltung, dass es keine besondere Altersgrenze gibt wie bei der Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr.
In der "guten alten Zollwelt" verblieben die meisten Vollzugler solange im Vollzug, bis die Pensionsberechtigung der Zulage erreicht war und dann rückten die Jüngeren nach.
Mit den Entwicklungen der letzten 30 Jahre hat sich die Zollwelt grundlegend geändert und auch die Anforderung in bestimmten Bereichen sind gestiegen.
Wenn wir "vollzugsfixierten" Kollegen nun rückblickend feststellen, dass die Kollegen vom ehemaligen BGS (jetzt BuPoli) für einen sehr vergleichbaren Dienst in der Dienststelle nebenan, weit eher einen Pensionsanspruch genießen, dann dürfte die Forderung nach Gleichbehandlung durchaus legitim sein.
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............
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