Stellenauschreibung mD

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Re: Stellenauschreibung mD

Beitragvon Trainer » Fr 19. Jun 2020, 07:10

Feta hat geschrieben:
Sa 13. Jun 2020, 22:59
Ich bin dann jedenfalls beruhigt, denn die Ausschreibung deckt sich mit dem, was ich immer vermutet, aber nicht geglaubt habe.
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Glaubt denn wirklich jemand, dass man den Zoll innerhalb dieser Sicherheitsstruktur überhaupt noch ernst nimmt, wenn er seine Arbeitskräfte nach ein paar Wochen UT und einem Lehrgang FKS in Kontrollen entlässt?
Eine fundierte Ausbildung ist eigentlich nicht mehr von Nöten, denn learning by doing ist ausreichend, Hauptsache man kann im Bereich der FIU und FKS Grün melden?
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Bitte nicht falsch verstehen, wir freuen uns über jeden neuen Kollegen, aber bitte nach einer fundierten Ausbildung von 2-3 Jahren.
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Und nein, ich nehme hier die Kollegen der Justiz oder der Polizei ausdrücklich heraus, denn hier hat eine entsprechende Ausbildung an der Waffe etc. schon stattgefunden, diverse Prüfungen wurden abgenommen und teilweise über Jahre hinweg vertieft. Diese Kollegen sind es gewohnt, mit dem teilweise entsprechenden Klientel umzugehen.

Man man man, wo ist der Zoll da nur angekommen. Hört dann in Zukunft bitte auch auf mit dem Ruf nach einer Finanzpolizei, denn damit hat das ganze in 10 oder 20 Jahren nichts mehr zu tun.
Deinem Post zu urteilen, vermute ich, dass Du Deine Ausbildung im GZD gemacht hast?
Hm, ich gehe mal einfach auf Deinen Post ein.
Du bist der Meinung, 2 Jahre mD im Grenzzolldienst (inkl. dem UT) macht dich zum Vollzugsbeamten der alles kann? Weil Du an der Waffe ausgebildet bist? Oder weil Du im UT die Prüfung in WSV, Eigensicherung und Waffenkunde erfolgreich bestanden hast?
Wie verhielt es sich denn seinerzeit mit dem g.D. oder dem mittleren Binnenzolldienst nach der Ausbildung?
Im g.D. kam man meistens an ein Grenzzollamt, ab und an zur Fahndung, das dreijährige Studium hatte nicht unbedingt viel mit Zollabfertigung geschweige mit organisiertem oder gar bandenmäßigem Schmuggel zu tun.
Der g.D. hatte keinerlei vollzugsrechtliche Ausbildung. Standard war dann IRGENDWANN der ESB ZF, 6 Wochen (der mD im GZD hatte teilweise 12 Wochen die Waffenausbildung etc.).
Im Binnenzoll lief es ähnlich, keine Waffenausbildung oder Vollzugsrecht. Danach gingen nicht wenige zur ZoFa...gleiches Spiel...
Später kam dann die BillBZ hinzu.... da hatte niemand in den ersten Jahren so richtig Ahnung von der Materie...

Also, zum einen sagst Du, nur eine fundierte Ausbildung zählt....
Was meinste damit genau?

und....
Warum nimmst Du davon die Polizei und Justiz ausdrücklich heraus?

Bin mal auf Deine fundierte und fachliche Antwort gespannt...


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