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Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Sa 14. Sep 2019, 07:59
von Knaecke77
BDZ warnt vor Stagnation der Berufsperspektiven!

Derzeit können sich interessierte Beschäftigte des mittleren Zolldienstes für die Teilnahme an der fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 BLV bewerben. Das praxisorientierte Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen Dienst soll somit zum zweiten Mal in Folge ausgerichtet werden. Bereits seit wenigen Monaten nehmen etwa 70 Beamte/innen des mittleren Zolldienstes an dem fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt des diesjährigen Aufstiegsverfahrens nach § 38 BLV teil. Auffällig ist, dass die Höchstgrenze der Teilnehmerzahl für die fachspezifische Qualifizierung auch im nächsten Jahr auf 70 Teilnehmer/innen begrenzt ist. Gleichwohl wurden seitens der Generalzolldirektion und der Ortsbehörden ein Bedarf von über 168 Dienstposten für interessierte Beschäftigte des mittleren Zolldienstes an der fachspezifischen Qualifizierung veröffentlicht. Mehr Dienstposten, mehr Aufstiegsmöglichkeiten – das könnte die erfreuliche und logische Konsequenz sein. Die eingeschränkten Aus- und Fortbildungskapazitäten lassen jedoch erneut nur 70 Leistungsträger/innen des mittleren Zolldienstes zur Teilnahme an der fachspezifischen Qualifizierung zu. Der BDZ bemängelt seit Jahren die unzureichenden Aus- und Fortbildungskapazitäten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Generalzolldirektion, die offensichtlich auch die beruflichen Fortkommensmöglichkeiten einschränken. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes kritisiert diesen Zustand vor den jüngsten Entwicklungen der Aufstiegsmöglichkeiten in anderen Bundesbehörden scharf. Außerdem fehlt es nach wie vor an einer vergleichbaren Regelung für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst.

"Unzureichende Investitionen in die personellen und räumlichen Aus- und Fortbildungskapazitäten des Zolls der vergangenen Jahre können als Begründung für reduzierte Aufstiegsmöglichkeiten nicht akzeptiert werden“, betont BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Der BDZ fordert angesichts der enormen Personalfehlbestände im gehobenen Dienst sowie der weiteren Aufgaben- und Stellenentwicklung des Zolls eine deutliche Erhöhung der Teilnehmeranzahl von interessierten Beschäftigten des mittleren Zolldienstes an der fachspezifischen Qualifizierung. Zum Vergleich: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) beabsichtigt in den nächsten Jahren etwa 2.000 leistungsstarke Bundespolizisten des mittleren Dienstes in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu überführen. Hingegen ist die begrenzte Teilnehmerzahl von 70 Zöllnern/innen an dem praxisorientierten Aufstiegsverfahren nach § 38 BLV für das anstehende Kalenderjahr deutlich überschaubar. Die begrenzten Aufstiegsmöglichkeiten werden einer personalstarken Flächenverwaltung wie der Zollverwaltung nicht gerecht.

Laufbahnrechtliche Reformen sind überfällig!

Es ist mehr als offensichtlich, dass die bisherigen Aufstiegsmodelle den fachlichen Anforderungen der Zollbediensteten im Hinblick auf die zahlenmäßig sehr begrenzte Zulassung von Aufstiegsbeamten/innen nicht mehr gerecht werden. Zur nachhaltigen Stärkung der Berufsperspektiven von Bundesbeamten/innen fordert der BDZ ein moderneres und flexibleres Laufbahnrecht. Hierzu zählt die verbesserte Durchlässigkeit der Laufbahnen, die Aufstiegschancen von Bundesbeamten/innen bis in das zweite Beförderungsamt der nächsthöheren Laufbahn ermöglicht und laufbahnrechtlich vorgesehen wird.

Darüber hinaus fordert der BDZ eine laufbahnrechtliche Ausweitung der fachspezifischen Qualifizierung für den Aufstieg von Beschäftigten des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst. Somit könnte berufs- und lebenserfahrenen Beamtinnen und Beamten – auch unter dem Gesichtspunkt der besseren Vereinbarung von Beruf und Familie – die Teilnahme an einem vergleichbaren, praxisorientierten Aufstiegsmodell ermöglicht werden.

Die fachspezifische Qualifizierung - ein Erfolg des BDZ!­

Das Aufstiegsmodell der fachspezifischen Qualifizierung entspricht einer modifizierten Form des vormaligen Praxisaufstiegs, der im Rahmen einer Übergangsregelung bis Ende 2015 fortgeführt wurde. Das für Dienstrecht federführende Bundesinnenministerium (BMI) plante zum damaligen Zeitpunkt den ersatzlosen Wegfall der praxisorientierten Aufstiegsformate im Bundeslaufbahnrecht. Durch massiven gewerkschaftlichen Druck von Vertretern des BDZ und dbb konnte das BMI im Rahmen diverser Beteiligungsgespräche hinsichtlich der dauerhaften Fortführung eines im Wesentlichen dem früheren Praxisaufstieg entsprechendes Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen Dienst überzeugt werden: die sogenannte fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV. Zur Umsetzung der fachspezifischen Qualifizierung machte der BDZ bereits 2015 deutlich, dass diese nicht auf eine Spitzenförderung einzelner Beamter/innen beschränkt werden darf. Vielmehr bedarf es einer breit angelegten Verbesserung der Berufsperspektiven der Zöllnerinnen und Zöllner und damit deutlich mehr Aufstiegsmöglichkeiten als derzeit vorgesehen werden.
@ Quelle BdZ

Das ist doch wohl ein schlechter Witz. Weshalb orientiert man sich nicht an den Zahlen des BMI? Oder hat man in der Verwaltung schlicht kein Interesse daran, dass es mehr "Aufsteiger" aus dem mD gibt?

Re: Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Sa 14. Sep 2019, 09:09
von Cologne
Wie sind denn die Zahlen des BMI?

Re: Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Sa 14. Sep 2019, 10:26
von Knaecke77
Cologne hat geschrieben:
Sa 14. Sep 2019, 09:09
Wie sind denn die Zahlen des BMI?
Was hat der BMI gegenüber der GdP in Aussicht gestellt:

Als Zeichen der Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei möchte der Minister als sogenanntes „Seehofer-Programm“ die 2.000 leistungsstärksten und erfahrensten Polizeihauptmeister der Bundespolizei nach einem Feststellungsgespräch in den gehobenen Dienst überführen – so wie seinerzeit beim § 30 Abs. 12 BGSLV. Weitere 3.000 Polizeiober- und -hauptmeister sollen im verkürzten Aufstiegsverfahren nach der Novellierung des § 16 BPolLV vom mittleren in den gehobenen Dienst überführt werden.


Quelle : GdP

Zahlen für das Jahr 2015:
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/68707 ... pen&search


Bei Zolls hingegen ist dergleichen natürlich nicht geplant. Wie man so bei der FKS zu einer angepeilten Besetzung von 50%mD / 50gD der Dienstposten kommen will entzieht sich meiner Kenntnis. :gruebel:

Re: Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Sa 14. Sep 2019, 20:08
von Cologne
Das wäre zu schön um wahr zu werden,
aber träumen darf man!

Re: Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Sa 21. Sep 2019, 08:04
von Knaecke77
Cologne hat geschrieben:
Sa 14. Sep 2019, 20:08
Das wäre zu schön um wahr zu werden,
aber träumen darf man!

Es ist erst dann eine Vision wenn es die Vorstellungskraft der anderen übersteigt.

Tatuljan, David

Sich mit dem bisher erreichten zufrieden zu geben ist keine Option. Ein Scholz-Programm für den Zoll mus her.

Re: Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Mi 25. Dez 2019, 10:47
von fmaster2000
Gibt es Kollegen die zurzeit Ihren Praxisaufstieg machen??

Vielleicht könnte man von den jetzigen Erfahrungen berichten?

Re: Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Di 1. Sep 2020, 19:07
von BenutzterName
Guten Tag zusammen.

Ich interessiere mich sehr für den „Praxisaufstieg“, jedoch stecke ich vermeintlich in einem „Luxusproblem“.

Ich habe es mit Anfang 30 geschafft zu A9 befördert zu werden und bin dafür äußerst dankbar, dass man mir bisher eine derartige Karriere ermöglicht hat.

In meiner letzen Beurteilung auf A8 hatte ich keine 10 Punkte oder mehr um die Voraussetzungen für den Praxisaufstieg zu erfüllen (36 BLV). Nun auf A9 fehlt es an einer Beurteilung und realistisch gesehen wird man auf Ebene der Hauptzollämter oder niedriger nie in der ersten Beurteilung diese 10 Rangpunkte erreichen. Nach dem Motto „Es staut sich unter dem Dach“.

Klar hätte ich damals die A9er stelle nicht antreten können und auf A8 dementsprechend schnell die Punktzahl in der nächsten Beurteilungsrunde gehabt, aber wäre es rein spekulativ gewesen einen Platz für den „Praxisaufstieg“ zu ergattern.

Gibt es für derartige Fälle Ausnahmen, die von den mind. 10 Punkten auf A9 absehen, die nicht im 36 BLV geregelt sind?

Über die Möglichkeit eines Ausbildungsaufstieges bin ich mir bewusst!

Re: Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Mi 2. Sep 2020, 13:47
von zulu
Du wirst dich in A9 erst "beweisen" müssen, um wieder in den entsprechenden Punktebereich zu kommen. Alles andere würde keinen Sinn machen. Was für eine Regelung sollte es da geben? Wäre der Beamte in A8 geblieben, hätte er jetzt vielleicht genug punkte für den Aufstieg, also lassen wir ihn einfach zu? Das wäre weit entfernt von allen Fairnessgrundsätzen. Sonst könnte man auch sagen: "Wäre er in A7 geblieben, hätte er jetzt bestimmt 15 Punkte" - Direktzulassung. :pfeif:

Re: Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Mi 2. Sep 2020, 17:45
von BenutzterName
zulu hat geschrieben:
Mi 2. Sep 2020, 13:47
Was für eine Regelung sollte es da geben? Wäre der Beamte in A8 geblieben, hätte er jetzt vielleicht genug punkte für den Aufstieg, also lassen wir ihn einfach zu? Das wäre weit entfernt von allen Fairnessgrundsätzen. Sonst könnte man auch sagen: "Wäre er in A7 geblieben, hätte er jetzt bestimmt 15 Punkte" - Direktzulassung.
Nur mal so am Rande: A7 ist ausgenommen. Man könnte annehmen, dass Sie sich bisher nicht mit der Thematik auseinander gesetzt haben.

Jeder auf HZA Ebene oder niedriger, der dort beurteilt wird, weiß sehr wohl um die überdimensionalen Unterschiede auf A8 zu A9 im Bezug auf die Beurteilungen Bescheid. Auf die von Ihnen thematisierten A7ern erst recht nicht zu sprechen zu kommen.

Quasi „Fairnessgrundsätze“, das Wort was Sie verwenden, ist im Bezug auf die Praxis der Beurteilung realistisch gesehen völlig fehl am Platz. Man hat mir als Verwaltung objektiv gesehen eine „super“ Karriere ermöglicht und urplötzlich ist dies nicht mehr der Fall aufgrund der beschriebenen Zwickmühle - bei der man selbst mit Topleistungen kaum entgegenwirken kann.

(A8er mit guten Beurteilungen werden nicht befördert trotz Freigabe bis 7 Punkte, da diese über keinen A9er Posten verfüge - somit sind schon viele gute Beurteilungen gesperrt durch die Quotierung.

Auf A9 staut es sich unter dem Dach immens und somit ist durch die Quotierung es noch schwerer an eine gute Beurteilung zu kommen. Freigabe meist im Bereich 13-15 Punkte.

Jeder kennt zu dem das „neueinreihen“ nach Beförderungen)

Viele Themen, die Personal anbelangen, bekommt man nicht automatisch mitgeteilt, vor allem wenn man nicht im SGA oder Personalrat sitzt. Daher auch meine Frage dazu, da ich im dienstlichen Alltag nicht die Zeit habe derartiges anzulesen und die vielen Erlasse durchzugehen.

Re: Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Mi 2. Sep 2020, 19:53
von Kaeptn_Chaos
Dann mach doch mal einen Termin beim PR und lass dich beraten?
Neu einreihen nach Beförderung ist Standard - wenn man es anständig begründet.

Re: Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Do 3. Sep 2020, 07:18
von Knaecke77
BenutzterName hat geschrieben:
Mi 2. Sep 2020, 17:45

A8er mit guten Beurteilungen werden nicht befördert trotz Freigabe bis 7 Punkte, da diese über keinen A9er Posten verfüge - somit sind schon viele gute Beurteilungen gesperrt durch die Quotierung.

Auf A9 staut es sich unter dem Dach immens und somit ist durch die Quotierung es noch schwerer an eine gute Beurteilung zu kommen. Freigabe meist im Bereich 13-15 Punkte.
So sieht es aus!!!!!! Der Zoll benötigt ein "Seehofer-Programm".

Die GdP und der DGB haben im heutigen Beteiligungsgespräch (§ 118 BBG) mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erfolgreich für die Bundespolizistinnen und -polizisten verhandelt und eine Reihe von vorgesehenen Benachteiligungen, insbesondere für Frauen, aus dem Entwurf der neuen Bundespolizei-Laufbahnverordnung beseitigt. Sven Hüber und Martin Schilff vertraten dabei die Interessen der GdP-Mitglieder.
Die am 11. Juli 2019 zwischen Horst Seehofer, Sven Hüber und Martin Schilff vereinbarte Überführung von 2.000 Polizeihauptmeisterinnen und -hauptmeistern in den gehobenen Dienst wird nun durch § 18 BPolLV laufbahnrechtlich gangbar gemacht. Im Beteiligungsgespräch wurden die vom BMI ursprünglich vorgesehenen 20 Jahre Dienstzeit und sechs Jahre im Statusamt erfolgreich auf zehn Dienstjahre und drei Jahre PHM/in herunter verhandelt.

Auch im verkürzten Aufstieg in den gehobenen Dienst (§ 16 BPolLV) konnten die Zugangsvoraussetzungen von 20 auf zehn Dienstjahre herunter verhandelt werden. Zudem soll es zukünftig beim vereinfachten Aufstieg – wie von der GdP seit langem gefordert – in der theoretischen Ausbildung auch Fernlernmethoden (e-Learning) geben.

Verbesserungen gibt es auch im Fachaufstieg für Kolleginnen und Kollegen, die eine externe Fachausbildung absolviert haben und darüber nach einem gemeinsamen Auswahlverfahren aufsteigen können. Der GdP gelang es, die vorgesehene Altersgrenze für die Zulassung weg zu verhandeln.
Zukünftig kann sowohl über eine Delegierung zum externen Studium über § 39 BLV als auch durch eine Fachausbildung nach § 12 BPolLV der Zugang in die höhere Laufbahn erreicht werden.

https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/D ... =200110005
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) teilte dem Bundespolizeihauptpersonalrat, der sich wie bekannt aus Vertretern beider großen Polizeigewerkschaften zusammensetzt, in einem gemeinsamen Gespräch mit, dass nach seinem Willen in den nächsten Jahren 2.000 leistungsstarke PHM und PHM(Z) der Bundespolizei prüfungsfrei in den gehobenen Polizeivollzugsdienst übergeleitet werden sollen. Damit erfüllt der Bundesinnenminister auch eine langjährige Forderung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, nämlich viel mehr erfahrene Kolleginnen und Kollegen aus dem mittleren in den gehobenen Dienst aufsteigen zu lassen,
  • ohne die Betroffenen dazu monatelang auf Lehrgänge und in Praktika zu schicken, damit sie künftig die gleiche Arbeit machen, die sie schon Jahre lang erfolgreich erledigt haben,
  • ohne die Heimatdienststellen damit durch lange Abordnungen zusätzlich auszudünnen
  • und ohne dabei die ohnehin am Limit arbeitende Aus- und Fortbildungsorganisation mit ihren völlig überbuchten Liegenschaften und Kapazitäten auch noch zusätzlich zu belasten.
Der Grund für die Entscheidung des Ministers ist das große Personalfehl im gehobenen Dienst in den nächsten Jahren. Gut, dass mit Minister Seehofer nun auch im BMI diese Erkenntnis Eingang gefunden hat. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft weist schon seit Jahren darauf hin, dass wegen der hohen Altersabgänge im gehobenen Dienst (von 2019 – 2029 sind das ca. 5000) eine Nachbesetzung dieser Stellen mit den bisher zulässigen Aufstiegsverfahren (§§ 15 u. 16 BPOLLV) kaum möglich erscheint. Dazu kommen noch die höheren Einstellungsraten im mittleren Dienst.
https://dpolg-bpolg.de/wp/?p=17874
Es ist ja nicht so, dass der Zoll besser aufgestellt wäre als die Schwesterverwaltung im Geschäftsbereich des BMI. Im BMF sieht man keine Notwendigkeit entsprechende Programme aufzulegen und sitzt die sich zuspitzende Entwicklung aus während man bei der Bundespolizei handelt. :polizei4: :polizei10:

Re: Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Do 15. Okt 2020, 09:56
von Cologne
.....zunächst erreichen, dass die Bewerbungsfrist auf diese Ausschreibung über den 9. Oktober 2020 hinaus bis zum 6. November 2020 verlängert wird. Weiterhin konnten Sonderregelungen hinsichtlich des zugelassenen Bewerberkreises für die diesjährigen Auswahlverfahren bewirkt werden. Diese waren aus Sicht des BDZ erforderlich, um eine Benachteiligung von bestimmten Beamt(innen) der Besoldungsgruppe A 8 zu vermeiden, deren Eingangsamt noch in der Besoldungsgruppe A 6 war. Zum Hintergrund: die Anhebung des Eingangsamtes im mittleren Zolldienst erfolgte aufgrund erfolgreicher Initiativen des BDZ zum 1. Januar 2020 auf die Besoldungsgruppe A 7.
Quelle: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/d ... laufb.html

Re: Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Sa 17. Okt 2020, 09:21
von Knaecke77
Wir brauchen beim Zoll für besonders leistungsstarke Bedienstete den prüfungsfreien Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn. Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist lediglich Kosmetik.

Re: Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Sa 17. Okt 2020, 16:06
von Cologne
Knaecke77 hat geschrieben:
Sa 17. Okt 2020, 09:21
Wir brauchen beim Zoll für besonders leistungsstarke Bedienstete den prüfungsfreien Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn.
Kann man machen. Wer stellt die Leistungsstärke fest?
Das jetzige System ist denkbar ungeeignet.

Re: Aufstieg beim Zoll

Verfasst: Sa 17. Okt 2020, 17:33
von Vollzugsbub
Knaecke77 hat geschrieben:
Sa 17. Okt 2020, 09:21
Wir brauchen beim Zoll für besonders leistungsstarke Bedienstete den prüfungsfreien Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn. Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist lediglich Kosmetik.
Wir brauchen im die durchgängigen Laufbahnen (A7/A11 m.D. A10/A14 g.D.), aber leider...........