Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon ostkev » Mo 13. Apr 2020, 18:10

Cologne hat geschrieben:
Mo 13. Apr 2020, 15:19
Zollabfertigung
24/7

Die "24 Stunden Bereitschaft" ist "normaler" Bereitschaftsdienst.
Du sitzt eine Woche zu Hause und wartest auf die Anforderung deines Dienstherren.
Das stelle ich nicht in Frage.
Mir ging es um die Anrechnung dieses BereitschaftsDienstes.
Niemand kann 24/7 eine Woche lang ununterbrochen Bereitschaft haben.

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon Cologne » Mo 13. Apr 2020, 19:33

Angerechnet wird das Tagesmaß, also bei einer Woche 41 Stunden.
Zwei Tage in der Woche sind frei.
Wo siehst du die Probleme?

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon ostkev » Mo 13. Apr 2020, 19:54

Cologne hat geschrieben:
Mo 13. Apr 2020, 19:33
Angerechnet wird das Tagesmaß, also bei einer Woche 41 Stunden.
Zwei Tage in der Woche sind frei.
Wo siehst du die Probleme?
Na dann wäre das mit der Anrechnung ja geklärt.
Nur hat dann auch niemand 24h am Tag Bereitschaft sondern höchstens das Tagesdienstmaß.
Bei Bereitschaftsdienst muss der Arbeitnehmer, ohne persönlich am Arbeitsplatz anwesend sein zu müssen, ständig für den Arbeitgeber erreichbar sein, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können.

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon grenzwertig » Mo 13. Apr 2020, 20:06

ostkev hat geschrieben:
Mo 13. Apr 2020, 19:54
(...)
Nur hat dann auch niemand 24h am Tag Bereitschaft sondern höchstens das Tagesdienstmaß.
Bei Bereitschaftsdienst muss der Arbeitnehmer, ohne persönlich am Arbeitsplatz anwesend sein zu müssen, ständig für den Arbeitgeber erreichbar sein, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können.
Also insbesondere am Wochenende gibt es durchaus 24h- Rufbereitschaft... Oder bezieht sich deine Aussage nur auf die Corona - Regelung?

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon ostkev » Mo 13. Apr 2020, 20:09

grenzwertig hat geschrieben:
Mo 13. Apr 2020, 20:06
ostkev hat geschrieben:
Mo 13. Apr 2020, 19:54
(...)
Nur hat dann auch niemand 24h am Tag Bereitschaft sondern höchstens das Tagesdienstmaß.
Bei Bereitschaftsdienst muss der Arbeitnehmer, ohne persönlich am Arbeitsplatz anwesend sein zu müssen, ständig für den Arbeitgeber erreichbar sein, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können.
Also insbesondere am Wochenende gibt es durchaus 24h- Rufbereitschaft... Oder bezieht sich deine Aussage nur auf die Corona - Regelung?
Auf die Corona-Regelung, weil dabei die üblichen Bereitschaft-Anrechnungsregeln ja nicht zur Anwendung kommen.

Oder findet bei den wegen Corona zur häuslichen Bereitschaft oder Mobilen Arbeit Verdonnerten irgendeine Form der Arbeitszeiterfassung statt?

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon Cologne » Mo 13. Apr 2020, 20:42

ostkev hat geschrieben:
Mo 13. Apr 2020, 19:54
Bei Bereitschaftsdienst muss der Arbeitnehmer, ohne persönlich am Arbeitsplatz anwesend sein zu müssen, ständig für den Arbeitgeber erreichbar sein, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können.
Jo, so wurde es vermittelt.
Wie sähe denn dann eine Anrechnung nach deiner Meinung aus?

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon fmaster2000 » Mo 13. Apr 2020, 20:58

Ganz einfach erklärt:

CoronaFreistellung dh. Mobile Reserve: Anrechnung 8,25 Stunden (bei 41h Woche)

Rufbereitschaft wie bei Fahndung: Anrechnung 1/8 der Zeit (falls sich was nicht geändert hat)

Homeoffice Tätigkeit d.h. Anrechnung tatsächlich geleisteter Dienst + eventuell DUZ.

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon kegelbert » Mo 13. Apr 2020, 21:02

Wg. Rufbereitschaft s. § 12 AZV:
„Zeiten der Rufbereitschaft sind keine Arbeitszeit. Hat die Beamtin oder der Beamte jedoch über die Arbeitszeit hinaus mehr als zehn Stunden im Kalendermonat Rufbereitschaft, wird innerhalb von zwölf Monaten ein Achtel der über zehn Stunden hinausgehenden Zeit bei feststehender Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleitender Arbeitszeit dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.“

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon Tom_CGN » Mo 13. Apr 2020, 21:57

kegelbert hat geschrieben:
Mo 13. Apr 2020, 21:02
Wg. Rufbereitschaft s. § 12 AZV:
„Zeiten der Rufbereitschaft sind keine Arbeitszeit. Hat die Beamtin oder der Beamte jedoch über die Arbeitszeit hinaus mehr als zehn Stunden im Kalendermonat Rufbereitschaft, wird innerhalb von zwölf Monaten ein Achtel der über zehn Stunden hinausgehenden Zeit bei feststehender Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleitender Arbeitszeit dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.“
Erlass der GZD Präsidentin sagt „Der Bereitschaftsdienst stellt Arbeitszeit dar“ und der ist für die aktuelle Zeit maßgeblich. Das bedeutet bei 5 Tagen in einer Woche Bereitschaft 24 h = 41 h Anrechnung Arbeitszeit.

Genauso wurde es bei uns im HZA verfügt. Und im Normalfall wird man ja auch nicht angefordert. ( Bei Anforderung würde man eine „normale“ Schicht verrichten)

Deswegen war es für mich auch alles missverständlich, ob man Zulagen bekommt oder nicht. Da man ja keine normale „Rufbereitschaft“ hat. Vom Sinn her wäre es ja auch Quatsch die Zulage zu bekommen.

Dementsprechend werde ich die Juliabrechnung abwarten und bei Ungereimtheiten an die entsprechende Stelle wenden.
Zuletzt geändert von Tom_CGN am Mo 13. Apr 2020, 22:02, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon ostkev » Mo 13. Apr 2020, 21:58

Lest einfach mal genau, was dazu in der o.g. Verfügung die mit "Im Lichte der ..." beginnt steht, auf Grund nur derer die "häusliche Bereitschaft" und das "mobile Arbeiten" für unseren Bereich geregelt wurden!

Besonders unter Absatz II. der letzter Satz.

Insofern kann der so angeordnete Bereitschaftsdienst nicht mehr als die regelmäßige Arbeitszeit umfassen.

@kegelbert
Mit der Rufbereitschaft gem. § 12 Arbeitszeitverordnung hat das nichts zu tun.

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon ostkev » Mo 13. Apr 2020, 22:39

Interessant in Zusammenhang mit dem oben zitierten Satz aus dem Erlass/der Verfügung "Der Bereitschaftsdienst stellt Arbeitszeit dar" ist, ob für diese Art Bereitschaft auch die Zulagen für DzuZ angerechnet werden (müssen), fällt diese Bereitschaft auf die Nachtzeit oder Sonn- und Feiertage. :gruebel:

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon Controller » Mo 13. Apr 2020, 22:41

In unserem Bereich geht es darum, dass niemand Verluste hat, also Miese einfährt, egal welcher Dienst gerade geleistet wird.
Wer richtig im Einsatz ist, bekommt natürlich auch Zulagen bzw. Mehrarbeit, so sie anfällt.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon ostkev » Di 14. Apr 2020, 08:49

Controller hat geschrieben:
Mo 13. Apr 2020, 22:41
Wer richtig im Einsatz ist, bekommt natürlich auch Zulagen bzw. Mehrarbeit, so sie anfällt.
Bauch und Kopf sagen mir das auch - der zitierte Satz selbst sagt etwas anderes.

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon ZI_HB » Di 14. Apr 2020, 13:25

Ist eigentlich klar geregelt: wer im Corona-Bereitschaftsdienst zu Hause ist, kriegt Duz aber kein Wechselschicht und kein Zusatzurlaub. So wurde es bei uns im Hause verfügt und so stehts im Gesetz.

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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten

Beitragvon ostkev » Di 14. Apr 2020, 13:29

ZI_HB hat geschrieben:
Di 14. Apr 2020, 13:25
Ist eigentlich klar geregelt: wer im Corona-Bereitschaftsdienst zu Hause ist, kriegt Duz aber kein Wechselschicht und kein Zusatzurlaub. So wurde es bei uns im Hause verfügt und so stehts im Gesetz.
Welches Gesetz regelt denn den Corona-Bereitschaftsdienst? :gruebel:

Und so "klar geregelt" scheint das auch nicht zu sein, wenn ich sehe was Controller dazu schreibt.


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