Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Controller » So 2. Mai 2021, 20:22

dass sie dennoch an Gehaltserhöhungen partizipieren dient ausschließlich der Beibehaltung des Betriebsfriedens
meinst du wirklich die "unorganisierten" würden da was reissen können am Frieden ?

Ich denke nicht :polizei10:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Tylor » So 2. Mai 2021, 20:44

Nun ja, der gewerkschaftliche Organisiationsgrad bei der Polizei ist bekanntlich signifikant höher als im übrigen Teil der arbeitenden Bevölkerung, und ich zweifle auch gar nicht an, dass die Nicht-Mitglieder schmarotzende Trittbrettfahrer sind.
Allerdings hattest du die Tarifabschlüsse ins Spiel gebracht, die wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden. Im Geltungsbereich von TVL und TVÖD sind die gewerkschaftlich Organsierten eine Minderheit. Insofern ja, ich sehe keine Gewaltexzesse, aber wenn die Mehrheit nicht dieselbe Kohle kriegt, wie eine Minderheit, dann wird sich das wohl irgendiwe auswirken, zuallererst in sinkender Arbeitsmoral, sodann in höherem Krankenstand.

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Controller » So 2. Mai 2021, 20:48

oder eben in Gewerkschaftsbeitritten, was nicht unbedingt jedem gefallen dürfte .....
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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Tylor » So 2. Mai 2021, 21:01

jo, das sehe ich auch so.

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Fachmann » Mo 3. Mai 2021, 14:27

Da scheint ja nicht viel Kenntnis im Beamten- und Tarifrecht vorhanden zu sein.
Tarifbeschäftigte unterschreiben in ihrem Arbeitsvertrag, dass die tariflichen Regelungen für die jeweilige Behörde/Betrieb als vereinbart gelten. Somit erfolgen Bezahlung und Vergütung nach den jeweiligen Tarifverträgen. So steht es auch in den Arbeitsverträgen der jeweiligen sog. Gewerkschaftsmitglieder. Es kann sich auch niemand dagegen wehren, denn ohne diese Klausel gibt es keinen Arbeitsvertrag. Das Nichtmitglieder von Gewerkschaften die Erhöhungen nur wegen Wahrung des Betriebsfriedens erhalten ist somit Quatsch. Sie haben einen arbeitsvertraglichen Anspruch darauf.
Die Beamten sind jedoch dem Wohlwollen der Politik und Gesetzgebers ausgesetzt. Ohne Übernahme der Tarifabschlüsse für Tarifbeschäftigte würden die Beamten leer ausgehen. Ohne Gesetz kein Geld.
Vielen sind die Nullrunden für Beamte bestimmt noch in Erinnerung. Tarifbeschäftigte bekamen mehr Geld und Beamte gekommen NICHTS. Dies hat das Land NRW mehrfach betrieben. Da können auch die Interessenvertretungen für Beamte nichts ausrichten.
Zeigt sich doch auch jetzt. Die Politik will die Zuschläge für die Ballungsräume nicht, dann gibt es auch keine. Kann sie aber auch bei den Besoldungserhöhungen machen. Wartet mal ab wenn die Kosten für Corona feststehen, dann wird es bestimmt für Beamte in dem ein oder anderen Bundesland NULLRUNDEN geben.
Gruß vom Fachmann

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Tylor » Mo 3. Mai 2021, 18:48

Fachmann hat geschrieben:
Mo 3. Mai 2021, 14:27
Da scheint ja nicht viel Kenntnis im Beamten- und Tarifrecht vorhanden zu sein.
Nur dem Anschein nach (vgl. Duden)...

Deine Vorbringungen sind ebenso abenteuerlich, wie sie falsch sind. Die Rechtsnormen eines Tarifvertrags in Deutschland "gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen", das folgt völlig unmissverständlich aus § 4 Tarifvertragsgesetz.
Fachmann hat geschrieben:Tarifbeschäftigte unterschreiben in ihrem Arbeitsvertrag, dass die tariflichen Regelungen für die jeweilige Behörde/Betrieb als vereinbart gelten. Somit erfolgen Bezahlung und Vergütung nach den jeweiligen Tarifverträgen.
Du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf und unterliegst einem klassischen Trugschluss. Niemand hat bezweifelt, dass
die tariflichen Normen samt der tarifvertraglich geschuldeten Entgeltzahlungen de facto für alle gelten. Darum geht es nämlich.
Fachmann hat geschrieben:So steht es auch in den Arbeitsverträgen der jeweiligen sog. Gewerkschaftsmitglieder.
In der Tat, weil die im Geltungsbereich von TVL und TVÖD agierenden und tarifgebundenen öffentlichen Arbeitgeber keine Unterscheidung zwischen nicht-gewerkschaftlichen organisierten und gewerkschaftlich organisierten Angestellten machen. Und warum ist das so? Willst du jetzt behaupten, dies sei so, weil die Gewerkschaften dies zum Wohle ihrer Nicht-Mitglieder ausgehandelt hätten, und die Arbeitgeber deshalb daran gebunden wären, alle gleich zu behandeln? Wohl nicht, also? Warum erhalten alle die gleichen Entgeltleistungen? Weil es im Arbeitsvertrag steht, aha. Und warum steht es im Arbeitsvertrag...?
Fachmann hat geschrieben:Es kann sich auch niemand dagegen wehren, denn ohne diese Klausel gibt es keinen Arbeitsvertrag. Das Nichtmitglieder von Gewerkschaften die Erhöhungen nur wegen Wahrung des Betriebsfriedens erhalten ist somit Quatsch. Sie haben einen arbeitsvertraglichen Anspruch darauf.
Wieder im Kreise gedreht. Dann klär mich auf: warum nimmt die große Mehrheit der Nichtmitglieder an Tariferhöungen teil? Weil es im Arbeitsvertrag steht, du wiederholst dich. Und warum steht es im Arbeitsvertrag? Diese Begründung bist du noch schuldig geblieben.
Fachmann hat geschrieben:Die Beamten sind jedoch dem Wohlwollen der Politik und Gesetzgebers ausgesetzt. Ohne Übernahme der Tarifabschlüsse für Tarifbeschäftigte würden die Beamten leer ausgehen. Ohne Gesetz kein Geld.
Vielen sind die Nullrunden für Beamte bestimmt noch in Erinnerung. Tarifbeschäftigte bekamen mehr Geld und Beamte gekommen NICHTS. Dies hat das Land NRW mehrfach betrieben. Da können auch die Interessenvertretungen für Beamte nichts ausrichten.
Du hast noch vergessen, dass der Stoiber die Beamten ganz gemein hat 42 Stunden arbeiten lassen. Mittlerweile arbeiten bayerische Beamten weniger, als die Tarifbeschäftigten dortselbst. Schon gewusst?
Fachmann hat geschrieben:Zeigt sich doch auch jetzt. Die Politik will die Zuschläge für die Ballungsräume nicht, dann gibt es auch keine. Kann sie aber auch bei den Besoldungserhöhungen machen. Wartet mal ab wenn die Kosten für Corona feststehen, dann wird es bestimmt für Beamte in dem ein oder anderen Bundesland NULLRUNDEN geben.
Als Fachmann kennst du sicher das Ergebnis der letzten Tarifrunde 2020 im TVöD, das für die ersten sieben Monate der Laufzeit ab 09/2020 eine Nullrunde vorsah. "Scheint" mit etwas weltfremd, zu erwarten, dass die Beamtenbesoldung in diesen Zeiten schadlos weiter steigen sollte.

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Controller » Mo 3. Mai 2021, 19:05

:polizei3:

Tja, da staunt der Fachmann und der Laie schmunzelt ....... :lol:
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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Fachmann » Di 4. Mai 2021, 22:33

Da muss der Fachmann nicht staunen, weil er Recht hat.
Schaut euch doch unter www.bmi.bund.de mal die Musterarbeitsverträge für Tarifbeschäftigte an. Ist ganz einfach zu verstehen was drin steht. So, das Thema ist für mich jetzt erledigt. :hallo:

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Tylor » Mi 5. Mai 2021, 21:16

Fachmann hat geschrieben:
Di 4. Mai 2021, 22:33
Ist ganz einfach zu verstehen was drin steht.
Tylor hat geschrieben:
Mo 3. Mai 2021, 18:48
Warum erhalten alle die gleichen Entgeltleistungen? Weil es im Arbeitsvertrag steht, aha. Und warum steht es im Arbeitsvertrag...?
Bruda, du verwechselst Ursache und Wirkung. Wir haben doch schon herausgearbeitet, dass auch Nichtmitglieder einen arbeitsvertraglich gesicherten Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen haben, nun erwähnst du es zum dritten Mal und verlinkst Arbeitsvertragsmuster des Bundes, in denen nichts anderes steht, als dass auf jedes Arbeitsverhältnis der TVöD Anwendung findet. Du verkennst, dass dies eine Arbeitgeberleistung ist, die auf Freiwilligkeit beruht. Mithin ist die vertragliche Zusicherung, dass ein jeder an den Vorteilen des Tarifvertrags partizipiert, nicht die Ursache für die Gewährung derselben, sondern die Wirkung. Letztere wird veranlasst (=Ursache) durch die Befürchtung, den Betriebsfrieden unmittelbar aufgrund von Ungleichbehandlung erheblich zu stören und mittelbar Millionen von Tarifbeschäftigten in die Gewerkschaften zu treiben. Es geht nicht nur um die Entgeltleistungen, es fängt ja bereits beim Urlaubsanspruch an. Ohne Tarifvertrag hätte jeder Beschäftigte den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen gem. § 3 Bundesurlaubsgesetz. Mit Tarifvertrag sind es sechs Tage mehr. Die rudimentäre Kenntnis der Grundrechenarten sollte ausreichen um zu erkennen, dass es im Regelfall lohnender ist, monatlich 1% für die Gewerkschaftsmitgliedschaft zu berappen und dafür 1,x% bis 3,x% mehr Gehalt, Sonderzahlungen und zusätzlichen Urlaub zu erhalten, als dies nicht zu tun.

Kein Arbeitgeber, auch der öffentliche nicht, ist verpflichtet, Tarifvertragswerke auf nicht-gewerkschaftlich Organisierte anzuwenden. Bei knapp 3 Millionen Tarifbeschäftigten im ÖD, von denen wohl unter 10% gewerkschaftlich organisiert sind, tut er es trotzdem, weil die gesamtgesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Folgen politisch Einfluss nehmender Sammelbewegungen mit 3 Millionen Mitgliedern, die von intellektuell minderbemittelten Funktionären geführt werden, fatal wären. :hallo:

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Controller » Mi 5. Mai 2021, 21:55

:lol:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
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