Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Erfahrungsberichte, Probleme und Verbesserungsvorschläge...

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fwnet1979
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Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon fwnet1979 » Do 18. Mär 2021, 16:12

Beim Blick auf die heute erschienene Besoldungsmitteilung ist dem Einen oder Anderen bestimmt schon aufgefallen, dass die angekündigte Anpassung der Besoldung ab 01.04.2021 nicht umgesetzt wurde. Hier dazu die Erklärung, veröffentlicht heute, 18.03.2021,:

BMF KIPPT FAMILIENZUSCHLAG/ERGÄNZUNGSZUSCHLAG
„Für die einen die Bazooka, für die Bundesbeamt/innen die Platzpatrone“
Mit einem milliardenschweren Konjunkturpaket, stolz Bazooka genannt, will der Finanzminister die Wirtschaft in der Krise ankurbeln. Doch für die Bundesbeamt/innen ist nicht genug Geld da. Der ursprüngliche Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022) sah neben einer Übertragung des Tarifergebnisses vom 25. Oktober 2020 zahlreiche weitere Regelungen vor. U.a. sollte mit dem Entwurf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden. Diese besoldungsrechtlichen Verbesserungen sind nun am Widerstand des Bundesfinanzministeriums gescheitert.

Der vom Bundesinnenministerium für die heutige Verbändeanhörung vorbereitete neue Entwurf sieht im Wesentlichen nur noch die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes vor.

Der BDZ begrüßt die vorgesehene Linearanpassung von 1,2 Prozent zum 1. April 2021 sowie weiterer 1,8 Prozent zum 1. April 2022.

Hier besteht jedoch weiterhin Nachbesserungsbedarf, da auch nach dem aktuellen Entwurf das im Tarifabschluss vorhandene Volumen der Gewährung eines Mindestbetrages den Beamtinnen und Beamten des Bundes nicht in anderer Weise zu Gute kommt. Dafür käme insbesondere die seit Jahren von BDZ und dbb geforderte Rückführung der einseitig erhöhten Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Betracht.

Völlig inakzeptabel ist für den BDZ, dass die Leitung des BMF mit ihrer Blockadehaltung die besoldungsrechtliche Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation für die Bundesbeamt/innen verhindert. Dies hätte durch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages gerade für Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erhebliche Einkommenszuwächse mit sich gebracht und auch zur Anhebung der Grundgehälter des einfachen und mittleren Dienstes geführt.

Gleiches gilt für die im ursprünglichen Entwurf enthaltene Neustrukturierung des Familienzuschlags. Hiermit sollte ein Beschluss des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 23.10.2019 umgesetzt werden, der auf eine Stärkung von Familien mit Kindern durch eine zeitnahe Reform des Familienzuschlags gerichtet war.

Das neu entwickelte Besoldungselement des regionalen Ergänzungszuschlags hätte zwar noch nachgebessert werden müssen. Auch die geplante Neustrukturierung des Familienzuschlags war noch nicht ausgereift, da sie in der Entwurfsfassung Nachteile insbesondere für unverheiratete und verwitwete Beamt/innen mit sich gebracht hätte. Doch hätte man hier im Rahmen der Verbändebeteiligung nachsteuern und interessengerechte Regelungen finden können.

So aber wird mit der Blockade durch das BMF für eine lange Zeit die Chance vertan, für die Bundesbeamt/innen umfassende besoldungsrechtliche Verbesserungen zu erreichen.

Wenn nun andere Gewerkschaften die Rücknahme weiter Teile des Entwurfs als Erfolg feiern, indem sie einseitig die noch zu korrigierenden Schwächen des ersten Entwurfs herausstreichen und dessen besoldungsrechtliches Verbesserungspotential unterschlagen, wird dies dem nach derzeitigem Stand gescheiterten Reformansatz in keiner Weise gerecht.

Indem von diesen Gewerkschaften in einem Atemzug das Entfallen des geplanten Ergänzungszuschlags akzeptiert wird und gleichzeitig versprochen wird, man setze sich für eine amtsangemessene Alimentation und einen Kaufkraftausgleich für Hochpreisregionen ein, wird die Widersprüchlichkeit ihres gewerkschaftspolitischen Handelns überdeutlich.

Im Übrigen hat nicht das BMI den Entwurf zurückgezogen, sondern ausschließlich die politische Leitung des BMF, da die Kosten aus deren Sicht zu hoch wären. Das BMF hat aber auch keinen alternativen Vorschlag gemacht.

Trotz dieses Rückschlags, ausgelöst durch das BMF, wird sich der BDZ gemeinsam mit dem dbb weiterhin nachhaltig für die berechtigten Besoldungsinteressen der Bundesbeamt/innen einsetzen.

Quelle: BDZ - https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/d ... trone.html

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Hagebutte » Do 18. Mär 2021, 16:37

fwnet1979 hat geschrieben:Beim Blick auf die heute erschienene Besoldungsmitteilung ist dem Einen oder Anderen bestimmt schon aufgefallen, dass die angekündigte Anpassung der Besoldung ab 01.04.2021 nicht umgesetzt wurde. Hier dazu die Erklärung, veröffentlicht heute, 18.03.2021,:

BMF KIPPT FAMILIENZUSCHLAG/ERGÄNZUNGSZUSCHLAG
„Für die einen die Bazooka, für die Bundesbeamt/innen die Platzpatrone“
Mit einem milliardenschweren Konjunkturpaket, stolz Bazooka genannt, will der Finanzminister die Wirtschaft in der Krise ankurbeln. Doch für die Bundesbeamt/innen ist nicht genug Geld da. Der ursprüngliche Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022) sah neben einer Übertragung des Tarifergebnisses vom 25. Oktober 2020 zahlreiche weitere Regelungen vor. U.a. sollte mit dem Entwurf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden. Diese besoldungsrechtlichen Verbesserungen sind nun am Widerstand des Bundesfinanzministeriums gescheitert.

Der vom Bundesinnenministerium für die heutige Verbändeanhörung vorbereitete neue Entwurf sieht im Wesentlichen nur noch die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes vor.

Der BDZ begrüßt die vorgesehene Linearanpassung von 1,2 Prozent zum 1. April 2021 sowie weiterer 1,8 Prozent zum 1. April 2022.

Hier besteht jedoch weiterhin Nachbesserungsbedarf, da auch nach dem aktuellen Entwurf das im Tarifabschluss vorhandene Volumen der Gewährung eines Mindestbetrages den Beamtinnen und Beamten des Bundes nicht in anderer Weise zu Gute kommt. Dafür käme insbesondere die seit Jahren von BDZ und dbb geforderte Rückführung der einseitig erhöhten Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Betracht.

Völlig inakzeptabel ist für den BDZ, dass die Leitung des BMF mit ihrer Blockadehaltung die besoldungsrechtliche Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation für die Bundesbeamt/innen verhindert. Dies hätte durch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages gerade für Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erhebliche Einkommenszuwächse mit sich gebracht und auch zur Anhebung der Grundgehälter des einfachen und mittleren Dienstes geführt.

Gleiches gilt für die im ursprünglichen Entwurf enthaltene Neustrukturierung des Familienzuschlags. Hiermit sollte ein Beschluss des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 23.10.2019 umgesetzt werden, der auf eine Stärkung von Familien mit Kindern durch eine zeitnahe Reform des Familienzuschlags gerichtet war.

Das neu entwickelte Besoldungselement des regionalen Ergänzungszuschlags hätte zwar noch nachgebessert werden müssen. Auch die geplante Neustrukturierung des Familienzuschlags war noch nicht ausgereift, da sie in der Entwurfsfassung Nachteile insbesondere für unverheiratete und verwitwete Beamt/innen mit sich gebracht hätte. Doch hätte man hier im Rahmen der Verbändebeteiligung nachsteuern und interessengerechte Regelungen finden können.

So aber wird mit der Blockade durch das BMF für eine lange Zeit die Chance vertan, für die Bundesbeamt/innen umfassende besoldungsrechtliche Verbesserungen zu erreichen.

Wenn nun andere Gewerkschaften die Rücknahme weiter Teile des Entwurfs als Erfolg feiern, indem sie einseitig die noch zu korrigierenden Schwächen des ersten Entwurfs herausstreichen und dessen besoldungsrechtliches Verbesserungspotential unterschlagen, wird dies dem nach derzeitigem Stand gescheiterten Reformansatz in keiner Weise gerecht.

Indem von diesen Gewerkschaften in einem Atemzug das Entfallen des geplanten Ergänzungszuschlags akzeptiert wird und gleichzeitig versprochen wird, man setze sich für eine amtsangemessene Alimentation und einen Kaufkraftausgleich für Hochpreisregionen ein, wird die Widersprüchlichkeit ihres gewerkschaftspolitischen Handelns überdeutlich.

Im Übrigen hat nicht das BMI den Entwurf zurückgezogen, sondern ausschließlich die politische Leitung des BMF, da die Kosten aus deren Sicht zu hoch wären. Das BMF hat aber auch keinen alternativen Vorschlag gemacht.

Trotz dieses Rückschlags, ausgelöst durch das BMF, wird sich der BDZ gemeinsam mit dem dbb weiterhin nachhaltig für die berechtigten Besoldungsinteressen der Bundesbeamt/innen einsetzen.

Quelle: BDZ - https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/d ... trone.html
Tja macht mir nix, werd deswegen nicht verhungern. Bei manchen in der "Freihen Wirtschaft" sieht's da schon anders aus. Kein Grund zum jammern.

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon fmaster2000 » Do 18. Mär 2021, 17:17

Das Trauerspiel ist immer gleich. BMF geizt wenn es um die Besoldung geht.

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Vollzugsbub » Do 18. Mär 2021, 18:52

.....so sieht Wertschätzung aus
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Apollo » Fr 19. Mär 2021, 06:35

Euch ist schon klar dass der REZ durch Gehaltskürzungen bei einigen Kollegen finanziert werden sollte?
"All gave some, some gave all"

In Xanadu schuf Kubla Khan
Ein prunkvolles Vergnügungsschloss.
Wo Alph, der heil´ge Strom, durchfloss,
die tiefen Höhlen, unendlich groß,
hinab zum dunklen Ozean.


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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon MW2603 » Fr 19. Mär 2021, 07:16

kommt voraussichtlich mit der Juni Abrechnung mit einer Vorbehaltszahlung.
Nur der REZ ist vom Tisch.

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon fmaster2000 » Fr 19. Mär 2021, 12:42

Das man als BMF gegen REZ ist, verstehe ich. (anscheinend ist die Bazuka Politik vorbei) jedoch, dass die 50 Euro Mindestbetrag gestoppt wird, finde ich eine Unverschämtheit.

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon MW2603 » Do 22. Apr 2021, 09:38

Ja, das ist mir dann bei genaueren Hinsehen auch aufgefallen.

Das ist wirklich..

Aber naja kann man nichts machen.
Klar verhungern wir nicht.
Zumindest ich nicht, da mein Mann auch noch ein volles Einkommen hat.

Aber was ist mit Familienvätern, die ihre Familie nur durch dieses Einkommen finanzieren müssen.
Und die Wertschätzung, die erkennt man auch nicht wirklich.

Aber die erkennt man nicht nur aufgrund der fehlenden 50 Euro Mindestbetrages nicht.

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon fmaster2000 » Do 22. Apr 2021, 09:47

MW2603 hat geschrieben:
Do 22. Apr 2021, 09:38
Ja, das ist mir dann bei genaueren Hinsehen auch aufgefallen.

Das ist wirklich..

Aber naja kann man nichts machen.
Klar verhungern wir nicht.
Zumindest ich nicht, da mein Mann auch noch ein volles Einkommen hat.

Aber was ist mit Familienvätern, die ihre Familie nur durch dieses Einkommen finanzieren müssen.
Und die Wertschätzung, die erkennt man auch nicht wirklich.

Aber die erkennt man nicht nur aufgrund der fehlenden 50 Euro Mindestbetrages nicht.

Ganz davon zu schweigen, dass es 50 Euro BRUTTO geplant waren, und nicht netto.
Dafür wurde 5 Wochen verhandelt. Da frag ich mich, was die jetzige Verhandlungsrunde den Beamten insbesondere mD gebracht hat? Komischerweise wurden die Verhandler jetzt ganz still...

Mein Rat an jeden Kollegen: Austritt von der Gewerkschaften, die 15-20 Euro kann man besser investieren.

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Controller » Do 22. Apr 2021, 18:27

Mein Rat an die Gewerkschaften wäre:

Tarifabschlüsse nur für Mitglieder !!
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon fmaster2000 » Do 22. Apr 2021, 19:02

Controller hat geschrieben:
Do 22. Apr 2021, 18:27
Mein Rat an die Gewerkschaften wäre:

Tarifabschlüsse nur für Mitglieder !!
Kannst ja mal dein Vorschlag
im Ideenmanagement einstellen.. ;)

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Controller » Do 22. Apr 2021, 19:19

Meine Gewerkschaft ist dazu zu sozial, die nimmt die schmarozenden Trittbrettfahrer halt umsonst mit; solltest dankbar sein, jedes mal, wenn du deine 15 - 20 Euro sonst wie verwendest.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Cologne » Do 22. Apr 2021, 20:10

fmaster2000 hat geschrieben:
Do 22. Apr 2021, 09:47
Ganz davon zu schweigen, dass es 50 Euro BRUTTO geplant waren, und nicht netto.
Dafür wurde 5 Wochen verhandelt. Da frag ich mich, was die jetzige Verhandlungsrunde den Beamten insbesondere mD gebracht hat? Komischerweise wurden die Verhandler jetzt ganz still...

Mein Rat an jeden Kollegen: Austritt von der Gewerkschaften, die 15-20 Euro kann man besser investieren.
Mein Rat an dich,
sei doch bitte so fair und zahle alles überflüssige(überschüssige) Geld welches du nur der Existenz von Gewerkschaften zu verdanken hast, an deinen Arbeitgeber zurück. Für die letzten Jahre ist das recht einfach, die Arbeitgeber hatten freiwillig immer 0% angeboten.
Controller hat geschrieben:
Do 22. Apr 2021, 19:19
Meine Gewerkschaft ist dazu zu sozial, die nimmt die schmarozenden Trittbrettfahrer halt umsonst mit; solltest dankbar sein, jedes mal, wenn du deine 15 - 20 Euro sonst wie verwendest.
Sind Gewerkschaften leider immer, sie sollten das trotzdem 3-4 Jahre mal durchziehen, nur so als Erinnerung ;D

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Controller » Do 22. Apr 2021, 21:02

:zustimm: wir verstehen uns :polizei1:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Erstmal keine Besoldungsanpassung ab 01.04.2021

Beitragvon Tylor » So 2. Mai 2021, 19:52

Controller hat geschrieben:
Do 22. Apr 2021, 18:27
Mein Rat an die Gewerkschaften wäre:

Tarifabschlüsse nur für Mitglieder !!
Inwiefern würden Tarifabschlüsse ihre Bindunsgwirkung auf Nichtmitglieder entfalten? Die beiden größten Tarifvertragswerke des öffentlichen Dienstes, wie überhaupt sämtliche Tarifverträge, gelten ausdrücklich nur, wenn beiderseitige Tarifbindung zwischen den Vertragsparteien vorliegt. Letztere besteht auf Seiten des Arbeitnehmers ausschließlich über eine Gewerkschaftsmitgliedschaft. Nicht gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen, dass sie dennoch an Gehaltserhöhungen partizipieren dient ausschließlich der Beibehaltung des Betriebsfriedens -- und dazu, die Leute nicht in Massen in die Arme der Gewerkschaften zu treiben...


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