meinst du wirklich die "unorganisierten" würden da was reissen können am Frieden ?dass sie dennoch an Gehaltserhöhungen partizipieren dient ausschließlich der Beibehaltung des Betriebsfriedens
Ich denke nicht
Moderator: Team Zoll
meinst du wirklich die "unorganisierten" würden da was reissen können am Frieden ?dass sie dennoch an Gehaltserhöhungen partizipieren dient ausschließlich der Beibehaltung des Betriebsfriedens
Nur dem Anschein nach (vgl. Duden)...
Du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf und unterliegst einem klassischen Trugschluss. Niemand hat bezweifelt, dassFachmann hat geschrieben:Tarifbeschäftigte unterschreiben in ihrem Arbeitsvertrag, dass die tariflichen Regelungen für die jeweilige Behörde/Betrieb als vereinbart gelten. Somit erfolgen Bezahlung und Vergütung nach den jeweiligen Tarifverträgen.
In der Tat, weil die im Geltungsbereich von TVL und TVÖD agierenden und tarifgebundenen öffentlichen Arbeitgeber keine Unterscheidung zwischen nicht-gewerkschaftlichen organisierten und gewerkschaftlich organisierten Angestellten machen. Und warum ist das so? Willst du jetzt behaupten, dies sei so, weil die Gewerkschaften dies zum Wohle ihrer Nicht-Mitglieder ausgehandelt hätten, und die Arbeitgeber deshalb daran gebunden wären, alle gleich zu behandeln? Wohl nicht, also? Warum erhalten alle die gleichen Entgeltleistungen? Weil es im Arbeitsvertrag steht, aha. Und warum steht es im Arbeitsvertrag...?Fachmann hat geschrieben:So steht es auch in den Arbeitsverträgen der jeweiligen sog. Gewerkschaftsmitglieder.
Wieder im Kreise gedreht. Dann klär mich auf: warum nimmt die große Mehrheit der Nichtmitglieder an Tariferhöungen teil? Weil es im Arbeitsvertrag steht, du wiederholst dich. Und warum steht es im Arbeitsvertrag? Diese Begründung bist du noch schuldig geblieben.Fachmann hat geschrieben:Es kann sich auch niemand dagegen wehren, denn ohne diese Klausel gibt es keinen Arbeitsvertrag. Das Nichtmitglieder von Gewerkschaften die Erhöhungen nur wegen Wahrung des Betriebsfriedens erhalten ist somit Quatsch. Sie haben einen arbeitsvertraglichen Anspruch darauf.
Du hast noch vergessen, dass der Stoiber die Beamten ganz gemein hat 42 Stunden arbeiten lassen. Mittlerweile arbeiten bayerische Beamten weniger, als die Tarifbeschäftigten dortselbst. Schon gewusst?Fachmann hat geschrieben:Die Beamten sind jedoch dem Wohlwollen der Politik und Gesetzgebers ausgesetzt. Ohne Übernahme der Tarifabschlüsse für Tarifbeschäftigte würden die Beamten leer ausgehen. Ohne Gesetz kein Geld.
Vielen sind die Nullrunden für Beamte bestimmt noch in Erinnerung. Tarifbeschäftigte bekamen mehr Geld und Beamte gekommen NICHTS. Dies hat das Land NRW mehrfach betrieben. Da können auch die Interessenvertretungen für Beamte nichts ausrichten.
Als Fachmann kennst du sicher das Ergebnis der letzten Tarifrunde 2020 im TVöD, das für die ersten sieben Monate der Laufzeit ab 09/2020 eine Nullrunde vorsah. "Scheint" mit etwas weltfremd, zu erwarten, dass die Beamtenbesoldung in diesen Zeiten schadlos weiter steigen sollte.Fachmann hat geschrieben:Zeigt sich doch auch jetzt. Die Politik will die Zuschläge für die Ballungsräume nicht, dann gibt es auch keine. Kann sie aber auch bei den Besoldungserhöhungen machen. Wartet mal ab wenn die Kosten für Corona feststehen, dann wird es bestimmt für Beamte in dem ein oder anderen Bundesland NULLRUNDEN geben.
Bruda, du verwechselst Ursache und Wirkung. Wir haben doch schon herausgearbeitet, dass auch Nichtmitglieder einen arbeitsvertraglich gesicherten Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen haben, nun erwähnst du es zum dritten Mal und verlinkst Arbeitsvertragsmuster des Bundes, in denen nichts anderes steht, als dass auf jedes Arbeitsverhältnis der TVöD Anwendung findet. Du verkennst, dass dies eine Arbeitgeberleistung ist, die auf Freiwilligkeit beruht. Mithin ist die vertragliche Zusicherung, dass ein jeder an den Vorteilen des Tarifvertrags partizipiert, nicht die Ursache für die Gewährung derselben, sondern die Wirkung. Letztere wird veranlasst (=Ursache) durch die Befürchtung, den Betriebsfrieden unmittelbar aufgrund von Ungleichbehandlung erheblich zu stören und mittelbar Millionen von Tarifbeschäftigten in die Gewerkschaften zu treiben. Es geht nicht nur um die Entgeltleistungen, es fängt ja bereits beim Urlaubsanspruch an. Ohne Tarifvertrag hätte jeder Beschäftigte den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen gem. § 3 Bundesurlaubsgesetz. Mit Tarifvertrag sind es sechs Tage mehr. Die rudimentäre Kenntnis der Grundrechenarten sollte ausreichen um zu erkennen, dass es im Regelfall lohnender ist, monatlich 1% für die Gewerkschaftsmitgliedschaft zu berappen und dafür 1,x% bis 3,x% mehr Gehalt, Sonderzahlungen und zusätzlichen Urlaub zu erhalten, als dies nicht zu tun.
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