Konkurrentenklage
Moderator: Team Zoll
Konkurrentenklage
Servus,
mal ein paar Fragen zur Konkurrentenklage!
1.) wie lange dauert so ein Klage bis zur
Rechtssprechung?
2.) bekommt der Beamte, der die
Stellenausschreibungen „gewonnen“ hat
auch noch Bescheid das geklagt wird?
3.) Erfolgsquote für den Kläger(innen)?
Danke…..
mal ein paar Fragen zur Konkurrentenklage!
1.) wie lange dauert so ein Klage bis zur
Rechtssprechung?
2.) bekommt der Beamte, der die
Stellenausschreibungen „gewonnen“ hat
auch noch Bescheid das geklagt wird?
3.) Erfolgsquote für den Kläger(innen)?
Danke…..
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 26560
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Konkurrentenklage
Einleitend (weil da oft Unklarheiten entstehen) sei gesagt, es gibt kein Recht auf Ernennung. Das Gericht wird auch nie die Auswahlentscheidung treffen, sondern lediglich Mängel oder Formfehler aufzeigen. Das Gericht maßt sich auch nicht an, die Beurteilung neu zu schreiben. Wiederum wird jeder Anwalt immer suggerieren, dass es Ansetzpunkte gibt und das alles unrechtmäßig ist.
Aus meiner Erfahrung nach acht Jahren als Rechtschutzonkel einer erfolgreichen Gewerkschaft LaPo für den VG / OVG Bereich NRW:
1) Kommt auf den Klagegrund an. Wenn es der Klassiker "Mimimi, ich müsste eigentlich besser beurteilt sein" ist, haben die VG keine Eile. Ich habe in den acht Jahren auf dieser Grundlage mehrere Verfahren betreut, das kann sich schon zwei, drei Jahre hinziehen. Bei uns wird alle drei Jahre beurteilt, bis dahin hat sich der Klagegrund meist erledigt.
Bei klaren Kackeinwendungen, weil man zB in einem IBV nicht zum Zuge kam und man ja nur Anspruch auf amtsangemessene Verwendung hat, kann es auch nur acht Wochen dauern.
2) Nein, aber in der Regel erwirkt der Kläger ja eine Eilentscheidung und legt Rechtsmittel ein. Folglich wird der Auserkorene nicht in Amt und Würden kommen. Zugewandte Vorgesetzte und Personalvertretungen lassen ihn das initiativ wissen. Sonst halt auf Nachfrage, warum der Rotz nicht weitergeht.
3) Aus o. g. Gründen nach meiner Erfahrung gering. Klar wird hier jetzt gleich wieder einer um die Ecke kommen, mit dem einen Fall, wo die korrupte Behörde ihre Schranzen fördern wollte und vom VG angezählt wurde...in der Realität wird halt zumeist gerügt, dass ein Beurteilungsbeitrag fehlt oder nicht gewürdigt wurde....und die Beurteilung neu geschrieben werden soll.
Ich habe erst einmal erlebt, dass das Gericht anwies, ein (bei uns insgesamt 8) Merkmal anzuheben - und so der Kläger nach 28 Monaten tatsächlich zum Zuge kam.
Meist ist das nur nervig für alle Beteiligten und geht aus wie das Hornberger Schießen.
Aus meiner Erfahrung nach acht Jahren als Rechtschutzonkel einer erfolgreichen Gewerkschaft LaPo für den VG / OVG Bereich NRW:
1) Kommt auf den Klagegrund an. Wenn es der Klassiker "Mimimi, ich müsste eigentlich besser beurteilt sein" ist, haben die VG keine Eile. Ich habe in den acht Jahren auf dieser Grundlage mehrere Verfahren betreut, das kann sich schon zwei, drei Jahre hinziehen. Bei uns wird alle drei Jahre beurteilt, bis dahin hat sich der Klagegrund meist erledigt.
Bei klaren Kackeinwendungen, weil man zB in einem IBV nicht zum Zuge kam und man ja nur Anspruch auf amtsangemessene Verwendung hat, kann es auch nur acht Wochen dauern.
2) Nein, aber in der Regel erwirkt der Kläger ja eine Eilentscheidung und legt Rechtsmittel ein. Folglich wird der Auserkorene nicht in Amt und Würden kommen. Zugewandte Vorgesetzte und Personalvertretungen lassen ihn das initiativ wissen. Sonst halt auf Nachfrage, warum der Rotz nicht weitergeht.
3) Aus o. g. Gründen nach meiner Erfahrung gering. Klar wird hier jetzt gleich wieder einer um die Ecke kommen, mit dem einen Fall, wo die korrupte Behörde ihre Schranzen fördern wollte und vom VG angezählt wurde...in der Realität wird halt zumeist gerügt, dass ein Beurteilungsbeitrag fehlt oder nicht gewürdigt wurde....und die Beurteilung neu geschrieben werden soll.
Ich habe erst einmal erlebt, dass das Gericht anwies, ein (bei uns insgesamt 8) Merkmal anzuheben - und so der Kläger nach 28 Monaten tatsächlich zum Zuge kam.
Meist ist das nur nervig für alle Beteiligten und geht aus wie das Hornberger Schießen.

Re: Konkurrentenklage
Wo siehst Du einen Anhaltspunkt, dass Du Erfolg haben könntest?SWD hat geschrieben: ↑Sa 19. Mär 2022, 18:11Servus,
mal ein paar Fragen zur Konkurrentenklage!
1.) wie lange dauert so ein Klage bis zur
Rechtssprechung?
2.) bekommt der Beamte, der die
Stellenausschreibungen „gewonnen“ hat
auch noch Bescheid das geklagt wird?
3.) Erfolgsquote für den Kläger(innen)?
Danke…..
Gleiche Beurteilungspunktzahl?
Re: Konkurrentenklage
Nein, der Kollege hat ein Punkt mehr, aber ich habe eine A8er Beurteilung und der Kollege eine A7er Beurteilung.Trainer hat geschrieben: ↑Mo 21. Mär 2022, 12:26Wo siehst Du einen Anhaltspunkt, dass Du Erfolg haben könntest?SWD hat geschrieben: ↑Sa 19. Mär 2022, 18:11Servus,
mal ein paar Fragen zur Konkurrentenklage!
1.) wie lange dauert so ein Klage bis zur
Rechtssprechung?
2.) bekommt der Beamte, der die
Stellenausschreibungen „gewonnen“ hat
auch noch Bescheid das geklagt wird?
3.) Erfolgsquote für den Kläger(innen)?
Danke…..
Gleiche Beurteilungspunktzahl?
- Vollzugsbub
- Sergeant
- Beiträge: 780
- Registriert: Di 15. Nov 2011, 20:03
Re: Konkurrentenklage
......das haben wir der schwachsinnigen
BRZV zu verdanken, wo sogar Statusbewerber
mit Qualifikation von einem Bewerber des unteren Amtes mit
höherer Bepunktung im unteren Amt ausgestochen werden können.
So was hat der HPR unterschrieben, schämt euch......
BRZV zu verdanken, wo sogar Statusbewerber
mit Qualifikation von einem Bewerber des unteren Amtes mit
höherer Bepunktung im unteren Amt ausgestochen werden können.
So was hat der HPR unterschrieben, schämt euch......
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............
Re: Konkurrentenklage
Was soll das jetzt heißen? Wer auf eingebündelten Dienstposten sitzt und die meisten Punkte hat, hat gewonnen?Vollzugsbub hat geschrieben: ↑Mo 21. Mär 2022, 16:00......das haben wir der schwachsinnigen
BRZV zu verdanken, wo sogar Statusbewerber
mit Qualifikation von einem Bewerber des unteren Amtes mit
höherer Bepunktung im unteren Amt ausgestochen werden können.
So was hat der HPR unterschrieben, schämt euch......
Re: Konkurrentenklage
Noch mal zum Verständnis:
Du bist A8 und hast eine A8 Regelbeurteilung aus 2021.
Er ist auch A8 und hat aber noch eine A7 Regelbeurteilung aus 2021, die jedoch mit einem Punkt mehr als du in deiner A8er Regelbeurteilung?
Soweit korrekt?
Oder ist er noch A7?
Bei den meisten Landesbehörden gäbe es so ein Problem gar nicht, weil der ohne Regelbeurteilung im aktuellen Amt natürlich eine Anlassbeurteilung bekäme.
Wieso der Zoll dieses Mittel explizit nur aus zwei anderen Gründen nutzt ist mir ein Rätsel und hat mich selber zuerst auch völlig sprachlos gemacht.

Du bist A8 und hast eine A8 Regelbeurteilung aus 2021.
Er ist auch A8 und hat aber noch eine A7 Regelbeurteilung aus 2021, die jedoch mit einem Punkt mehr als du in deiner A8er Regelbeurteilung?
Soweit korrekt?
Oder ist er noch A7?
Bei den meisten Landesbehörden gäbe es so ein Problem gar nicht, weil der ohne Regelbeurteilung im aktuellen Amt natürlich eine Anlassbeurteilung bekäme.
Wieso der Zoll dieses Mittel explizit nur aus zwei anderen Gründen nutzt ist mir ein Rätsel und hat mich selber zuerst auch völlig sprachlos gemacht.
Vorurteile sind unsichtbare Handschellen...
Re: Konkurrentenklage
Hallo,SHEPHERD hat geschrieben: ↑Mo 21. Mär 2022, 19:39Noch mal zum Verständnis:![]()
Du bist A8 und hast eine A8 Regelbeurteilung aus 2021.
Er ist auch A8 und hat aber noch eine A7 Regelbeurteilung aus 2021, die jedoch mit einem Punkt mehr als du in deiner A8er Regelbeurteilung?
Soweit korrekt?
Oder ist er noch A7?
Bei den meisten Landesbehörden gäbe es so ein Problem gar nicht, weil der ohne Regelbeurteilung im aktuellen Amt natürlich eine Anlassbeurteilung bekäme.
Wieso der Zoll dieses Mittel explizit nur aus zwei anderen Gründen nutzt ist mir ein Rätsel und hat mich selber zuerst auch völlig sprachlos gemacht.
Ich bin A8er und habe eine A8er Beurteilung!
Mein Konkurrent hat eine A7er Beurteilung und wurde mit dieser A8er!
Ich habe einen Punkt weniger als der damalige A7er! Dieser hat den Zuschlag für die A7/A8 Stelle bekommen mit einem Punkt Unterschied!
Widerspruch war erfolglos beim zuständigen Hauptzollamt!
Daher meine Frage ob Klage lohnt oder beim nächsten mal wieder Bewerben!
Re: Konkurrentenklage
Also wie ich vermutete seit ihr beide A8, er frisch und somit noch ohne Regelbeurteilung in A8.
Wenn ich mal fragen darf: Hattest du zuvor in A7 mehr Punkte oder die gleichen Punkte wie jetzt in A8?
Nenn der Einfachheit halber doch einfach mal seine und deine aktuellen und vorherigen Punkte.
Wenn ich mal fragen darf: Hattest du zuvor in A7 mehr Punkte oder die gleichen Punkte wie jetzt in A8?
Nenn der Einfachheit halber doch einfach mal seine und deine aktuellen und vorherigen Punkte.
Vorurteile sind unsichtbare Handschellen...
Re: Konkurrentenklage
Ok.SHEPHERD hat geschrieben: ↑Mo 21. Mär 2022, 20:21Also wie ich vermutete seit ihr beide A8, er frisch und somit noch ohne Regelbeurteilung in A8.
Wenn ich mal fragen darf: Hattest du zuvor in A7 mehr Punkte oder die gleichen Punkte wie jetzt in A8?
Nenn der Einfachheit halber doch einfach mal seine und deine aktuellen und vorherigen Punkte.
Ich habe als A7er damals 8 Punkte gehabt und jetzt mit A8 11Punkte! Wahnsinn!!!!
Mein Konkurrent hat aktuell 12 Punkte als A7 und wurde damit A8er! Dies war meiner Kenntnis nach die Erstbeurteilung!
Re: Konkurrentenklage
SWD hat geschrieben: ↑Mo 21. Mär 2022, 20:40SHEPHERD hat geschrieben: ↑Mo 21. Mär 2022, 20:21Also wie ich vermutete seit ihr beide A8, er frisch und somit noch ohne Regelbeurteilung in A8.
Wenn ich mal fragen darf: Hattest du zuvor in A7 mehr Punkte oder die gleichen Punkte wie jetzt in A8?
Nenn der Einfachheit halber doch einfach mal seine und deine aktuellen und vorherigen Punkte.
Re: Konkurrentenklage
Also verstehe ich nicht: Ein A7er wird a8. ok
Ein A8er bleibt a8. Auch ok.
Wo ist die Konkurrenz?
Ein A8er bleibt a8. Auch ok.
Wo ist die Konkurrenz?
Re: Konkurrentenklage
Wenn das der vollständige Sachverhalt ist, und der "Konkurrent" auf eine Ausschreibung dir vorgezogen wurde, könnte eine Klage Aussicht auf Erfolg haben.
Dann müsste man zumindest mal die Gründe für die Auswahlentscheidung sehen. Wurde das im Widerspruchsverfahren erläutert?
Falls ja, Fachanwalt suchen und mal einen Blick auf die Widerspruchsbegründung werfen lassen. Der Anwalt sollte Fristgerecht Klage einreichen.
Die Klagebegründung kann er ja nachliefern.
Re: Konkurrentenklage
Aso, es geht um eine Stellenbesetzung. Wurde die zu besetzende Stelle ausgeschrieben? Das dort beschriebene Anforderungsprofil hat entscheidende Bedeutung. Der Dienstherr kann Eignungen die durch Vorverwendungen o.ä. erworben wurden, ein größeres Gewicht beimessen als einer besseren Beurteilungsnote (OVG Lüneburg, Entscheidung vom 22.5.2000, Aktenzeichen 5 M 2228/00).
Zuletzt geändert von 1957 am Di 22. Mär 2022, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste