Weiß zufällig jemand, zu wann die bereits beurteilten Kolleginnen und Kollegen in den Genuss der Zulagen kommen könnten (die entsprechenden Planstellen und Punktezahl wird vorausgesetzt - mD/gD)?

Moderator: Team Zoll
Vermutlich wird sich da dieses Jahr auch nichts mehr tun in Sachen Z. Bei 13 Punkten wird dann auch endgültig Schluss sein bei der aktuellen Beurteilungsrunde.
In der Tat ist das bitter. Ich selbst gehöre zu dem betroffenem Personkreis. Aufgrund der Quote, ist eine tatsächlich leistungsabbildende Beurteilung vielfach nicht möglich. Das Z scheint Lichtjahre entfernt zu sein.
Quelle:BDZ
Vorstellungen zum Dienst- und Laufbahnrecht erörtert
BDZ im Dialog mit Konstantin Kuhle MdB (FDP)
(...)
Bund darf im Wettbewerb mit Bundesländern nicht zurückfallen
Beide Gesprächspartner waren sich darin einig, dass die Nachwuchsgewinnung innerhalb der Bundesfinanz- und Bundeszollverwaltung voraussetze, dass die Existenz des Fachkräftemangels im Behördenbereich nicht länger geleugnet wird. Liebel schilderte die Erfahrungen des BDZ mit entsprechenden Stellen aus dem Innenressort, denen aus Sicht des BDZ die Dringlichkeit des Themas nicht hinreichend bewusst ist. Das Bundesministerium des Innern würde die vom BDZ geforderte Durchlässigkeit der Beamtenlaufbahnen für den mittleren und gehobenen Dienst nicht angehen wollen, u.a. weil ein klarer politische Auftrag fehle. Ein für Anfang nächstes Jahr vorgesehener Referentenentwurf zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung klammert nach Auffassung des BDZ die nötige Laufbahndurchlässigkeit aus und sieht ferner auch keinen Abbau praktischer Hürden bei der Nutzung bestehender Aufstiegsverfahren vor. Liebel unterstrich, dass das Thema nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden dürfe und warnte, dass der Bund drohe, bei der Fachkräftegewinnung hinter den Bundesländern zurückzufallen. Denn diese hätten häufig bereits viel weitergehende Regelungen in ihrem Laufbahnrecht enthalten, die ein berufliches Fortkommen losgelöst von den starren Laufbahnsystemen ermöglichen.
Knaecke77 hat geschrieben: ↑Mi 8. Nov 2023, 07:18In der Tat ist das bitter. Ich selbst gehöre zu dem betroffenem Personkreis. Aufgrund der Quote, ist eine tatsächlich leistungsabbildende Beurteilung vielfach nicht möglich. Das Z scheint Lichtjahre entfernt zu sein.
Vorschläge, dieses unbefriedigenden Zustand abzuhelfen gäbe es. Im BMI /BMF ist man aber nicht bereit, diese Vorschläge aufzugreifen.
Quelle:BDZ
Vorstellungen zum Dienst- und Laufbahnrecht erörtert
BDZ im Dialog mit Konstantin Kuhle MdB (FDP)
(...)
Bund darf im Wettbewerb mit Bundesländern nicht zurückfallen
Beide Gesprächspartner waren sich darin einig, dass die Nachwuchsgewinnung innerhalb der Bundesfinanz- und Bundeszollverwaltung voraussetze, dass die Existenz des Fachkräftemangels im Behördenbereich nicht länger geleugnet wird. Liebel schilderte die Erfahrungen des BDZ mit entsprechenden Stellen aus dem Innenressort, denen aus Sicht des BDZ die Dringlichkeit des Themas nicht hinreichend bewusst ist. Das Bundesministerium des Innern würde die vom BDZ geforderte Durchlässigkeit der Beamtenlaufbahnen für den mittleren und gehobenen Dienst nicht angehen wollen, u.a. weil ein klarer politische Auftrag fehle. Ein für Anfang nächstes Jahr vorgesehener Referentenentwurf zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung klammert nach Auffassung des BDZ die nötige Laufbahndurchlässigkeit aus und sieht ferner auch keinen Abbau praktischer Hürden bei der Nutzung bestehender Aufstiegsverfahren vor. Liebel unterstrich, dass das Thema nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden dürfe und warnte, dass der Bund drohe, bei der Fachkräftegewinnung hinter den Bundesländern zurückzufallen. Denn diese hätten häufig bereits viel weitergehende Regelungen in ihrem Laufbahnrecht enthalten, die ein berufliches Fortkommen losgelöst von den starren Laufbahnsystemen ermöglichen.
Man hat den Eindruck, dass zwar viele Gespräche geführt werden, aber im Laufbahnrecht alles extrem langsam vorankommt.
Eine Möglichkeit könnte sein, besonders leistungsstarken Kolleginnen und Kollegen einen prüfungsfreien Aufstieg bis A 11 zu ermöglichen, ohne dass diese Führungsfunktionen übernehmen müssten.
Korrekt. Was nutzen die besten Regelungen, wenn sie zu Gunsten der Beschäftigten nicht ausgiebig genutzt werden?SHEPHERD hat geschrieben: ↑Mi 8. Nov 2023, 19:38
§ 27 BLV (Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte) gibt es ja!
Wird ja auch angewendet! Jedoch seeeehr wenig. Im Vergleich zu Seehofer bei der BPol verschwindend bzw. lächerlich gering!
Ist in meinen Augen aber ein gutes Mittel wenn man da A9er mit 50+ bis A11 schiebt…
Gibt es denn derzeit noch ein Seehofer Programm?
Das Bundesinnenministerium hat die Verfahrensordnung zu § 18 BPolLV ("GdP-Seehofer-Programm") genehmigt. Das Überleitungsverfahren läuft folgendermaßen:
Jede Direktion erhält eine gewisse Anzahl an Überleitungsmöglichkeiten. Um für das Feststellungsverfahren zugelassen werden zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber einige Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Bei der Zulassung jünger als 59 Jahre
Dienstzeit von mindestens zehn Jahren
Mindestens drei Jahre PHM
Mindestens Note B 1 in der letzten dienstlichen Beurteilung
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man sich um die Zulassung zum Feststellungsgespräch bewerben.
Nach einer positiven Eignungsprognose durch die Erst- und Zweitbeurteilenden erfolgt das Feststellungsgespräch unter Berücksichtigung der bisher wahrgenommenen Aufgaben und der weiteren Verwendung. Das Feststellungsgespräch dauert circa 30 bis 40 Minuten und wird in Gruppen mit maximal vier Teilnehmerinnen / Teilnehmern durchgeführt. Das Feststellungsgespräch kann nach einem Monat auch noch einmal wiederholt werden.
Nach bestandenem Feststellungsgespräch erfolgt die Überleitung in den gehobenen Dienst. Wichtig für PHM mZ: Sie können sofort POK werden!
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/d ... rtet-jetzt
Scheint aber auch problembehaftet gewesen zu sein, siehe hier:
Quelle: https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktu ... ignoriert/....Für das Jahr 2021 plant das Bundespolizeipräsidium 550 PHMz/PHM zu POK/PK zu ernennen. Voraussetzung hierfür sind freie Dienstposten mit der Wertigkeit A9g-11 BBesO. Rechnerisch ist dieses Ziel bundesweit ohne Probleme zu erreichen. Kompliziert wird es jedoch bei der Verteilung der Möglichkeiten in die Bundespolizeidirektionen, der Bundespolizeiakademie und dem Bundespolizeipräsidium. Einige Bundespolizeidirektionen wollen deutlich weniger Möglichkeiten in Anspruch nehmen, als rechnerisch möglich wären. Insgesamt lediglich 458. Begründet wird dieses teilweise mit fehlenden Dienstposten vor Ort oder mit strukturellen Problemen.............
Na ja, die Stellen müssen natürlich heimatnah zur Verfügung gestellt werden. Es kann ja nicht sein, dass die Ortsbehördern, aus welchen Gründen auch immer, die Stellen nicht zur Verfügung stellen können oder wollen.....Für das Jahr 2021 plant das Bundespolizeipräsidium 550 PHMz/PHM zu POK/PK zu ernennen. Voraussetzung hierfür sind freie Dienstposten mit der Wertigkeit A9g-11 BBesO. Rechnerisch ist dieses Ziel bundesweit ohne Probleme zu erreichen. Kompliziert wird es jedoch bei der Verteilung der Möglichkeiten in die Bundespolizeidirektionen, der Bundespolizeiakademie und dem Bundespolizeipräsidium. Einige Bundespolizeidirektionen wollen deutlich weniger Möglichkeiten in Anspruch nehmen, als rechnerisch möglich wären. Insgesamt lediglich 458. Begründet wird dieses teilweise mit fehlenden Dienstposten vor Ort oder mit strukturellen Problemen.............
Quelle: https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktu ... ignoriert/
Stimmt, da gab es doch etwas.Das "Zoll Programm war Ende der 90er. - Zu lange her für einen aktuellen Bezug.
Na ja, dass spricht ja dafür, dass der Zoll zusätzliche Alternativen des Aufstiegs anbieten sollte.Wenn man im Intranet liest gibt es derzeit eher Probleme genügend geeignete Bewerber für den Praxisaufstieg zu finden.
Schönen Feierabend Knaecke!
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