Gehaltsstufe als ehemaliger SaZ

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Gehaltsstufe als ehemaliger SaZ

Beitragvon gallus90 » Mo 8. Okt 2018, 21:25

Guten Tag Kollegen,

ich stelle meine Frage einfach mal unter diesem Menü, da sie sich auf mein späteres Dienstleben bezieht.

Ich befinde mich momentan im Laufbahnlehrgang des mittleren Dienstes bei der BPOL. Mit Beendigung des Laufbahnlehrgangs werde ich 29 Jahre alt sein. Während meiner vorherigen Tätigkeiten war ich u. a. 2 Jahre Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr (SaZ2).

Ich werde also in der Gehaltsgruppe A7 eingestellt. Habe ich die Möglichkeit in der Gehaltsstufe höher eingestuft zu werden auf Grund der vorherigen Dienstzeit oder meines Alters oder beginne ich dort auch bei Stufe 1? An wen muss ich mich ggf. wenden, um dies rechtzeitig in die Wege zu leiten?

Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt. Ich danke euch für mögliche Antworten.

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Re: Gehaltsstufe als ehemaliger SaZ

Beitragvon Gesichtsrico » Mo 8. Okt 2018, 22:44

Ich als FWDL23 (gabs damals noch) konnte mir meine 23 Monate für die Erfahrungsstufe anrechnen lassen, bin also relativ schnell in Stufe 2 gerutscht. Ist zwar schon etwas her, aber meine damals einen formlosen Antrag mit den notwendigen Unterlagen (Nachweis durch Bundeswehr) mit der Bitte um Anrechnung der Vordienstzeit an das BADV geschickt zu haben. Solltest du in die Rentenkasse eingezahlt haben besteht für dich auch die Möglichkeit, nach Ablauf der Probezeit, die eingezahlten Beträge auszahlen zu lassen.

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Re: Gehaltsstufe als ehemaliger SaZ

Beitragvon CarlL » Do 11. Okt 2018, 09:11

Ich denke auch dass das möglich ist, würde das bei deinem Vorgesetzten erfragen oder spätestens wenn du fertig bist mich an das "Büro" der BPOL richten, bzw. die die für die Gehaltsfragen da sind.

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Re: Gehaltsstufe als ehemaliger SaZ

Beitragvon MICHI » Do 11. Okt 2018, 09:18


CarlL hat geschrieben:...... das "Büro" der BPOL richten, bzw. die die für die Gehaltsfragen da sind.
?????????



Gruß
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Re: Gehaltsstufe als ehemaliger SaZ

Beitragvon CarlL » Do 11. Okt 2018, 09:22

Ja entweder grade wo er noch angestellt ist fragen oder beim badv danach

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Re: Gehaltsstufe als ehemaliger SaZ

Beitragvon MICHI » Do 11. Okt 2018, 09:27

CarlL hat geschrieben:Ja entweder grade wo er noch angestellt ist fragen oder beim badv danach
Unterlasse einfach die Beteiligung an Diskussionen, bei denen die der Einblick fehlt, und spamme nicht jeden Thread zu.
Gruß
MICHI


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Gehaltsstufe als ehemaliger SaZ

Beitragvon vladdi » Do 11. Okt 2018, 15:34

Badv ?

Na egal.




Bezüglich der Anrechnung aus Vordienstzeiten, nimmst du am besten nach Beginn der Ausbildung Verbindung mit den Sachbereich Personal / Haushaltskosten auf. (Persönlich, einfach hingehen, die sind normalerweise freundlich und erklären dir das).


Möglicherweise werden diese Fragen auch schon in den ersten Einführungswochen beantwortet. Also bis zur Nachfrage, etwas abwarten.

Edit

Ich sehe, du bist schon auf Laufbahnlehrgang. Also nicht abwarten. Geh in den Stab und Frage freundlich bei Pers/Haushalt

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Re: Gehaltsstufe als ehemaliger SaZ

Beitragvon Caparzo » Fr 12. Okt 2018, 13:23

Deine Zeiten werden auf die Erfahrungsstufe nach §28 Abs 1 Nr. 2 BBesG angerechnet. Du kommst damit in die Stufe 2. Danach brauchst du für jeden Aufstieg bis einschließlich Stufe 5 jeweils 3 Jahre an Erfahrungszeit und in die Stufen 6-8 vier Jahre.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__28.html

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Gehaltsstufe als ehemaliger SaZ

Beitragvon vladdi » Fr 12. Okt 2018, 14:03

Danke für den Link auf den Gesetzestext.

Es bleibt noch die Frage offen, ob Anträge gestellt werden müssen, Nachweise erbracht werden müssen. So dass ich zu oben angeführter Stelle gehen würde.

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Re: Gehaltsstufe als ehemaliger SaZ

Beitragvon Caparzo » Fr 12. Okt 2018, 16:47

Nach §27 Abs. 2 BBesG ist mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge (also keine Anwärterbezüge mehr) eine Stufe festzusetzen. Hierzu wird die Personalakte des Beamten herangezogen. Die Behörde muss das von sich aus machen, die Norm räumt kein Ermessen ein (Formulierung "Die Stufe WIRD [...] festgesetzt" [§ 27 Abs. 2 S. 2 BBesG]). Mit der Ernennung erhält der Beamte die Stufenfestsetzung, gegen die er/sie Widerspruch einlegen kann, falls etwas nicht berücksichtigt wurde. Da Wehrdienstbescheinigungen Teil der Personalakte sind, müssen diese nicht gesondert eingereicht werden, da man diese IM REGELFALL mit den gesamten Bewerbungsunterlagen einreicht. Im Zweifelsfall einfach mal einen Blick in die eigene Personalakte werfen (§110 BBG), ob alles da ist. Anders ist das bei der Probezeit. Möchte man diese verkürzt haben (vorherige Tätigkeit muss nach Art und Schwierigkeit der Laufbahn des Amtes entsprechen - da kommt z.B. eine Tätigkeit als Feldjäger von der Art her in Betracht und von der Schwierigkeit her kommt es drauf an, ob im mD/gD ist und Uffz oder Offz war) muss man selber aktiv werden. Grundsätzlich schadet ein Anruf bei der Personalverwaltung aber nie. :zustimm:

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Re: Gehaltsstufe als ehemaliger SaZ

Beitragvon vladdi » Fr 12. Okt 2018, 17:42

Stimmt alles soweit.

Wie gesagt, ich würde in den Stab rüber gehen und persönlich mit denen reden

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Re: Gehaltsstufe als ehemaliger SaZ

Beitragvon DerLima » Sa 13. Okt 2018, 06:52

Wehrdienstzeitbescheinigung bei der festsetzenden Stelle a.d.D. einreichen und dann SOLLTE das ein Selbstläufer sein.
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Re: Gehaltsstufe als ehemaliger SaZ

Beitragvon gallus90 » So 21. Okt 2018, 09:52

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Ihr habt mir da sehr weiter geholfen :)


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