Guten Abend miteinander,
wie aus dem Betreff zu entnehmen, richtet sich meine Frage an das Kindergeld bzw. an den Familienzuschlag.
Ich habe mit einigen Kollegen mündlich persönlich gesprochen und etwas im Internet nachrecherchiert. Verblüffender Weise sind die Aussagen nicht deckend und die Thematik hält sich etwas komplizierter als gedacht.
Zu meiner Angelegenheit:
Soweit ich weiß, erhält ein Beamter der verheiratet ist einen Familienzuschuss (verheiratetenzuschuss). Sollte dazu noch ein Kind kommen, erhöht sich dieser Familienzuschuss.
Wie sieht das mit dem generellen staatlichen Kindergeld aus?
Kassieren die Beamten „doppelt“ ab?
Erhält sogesehen ein Polizeibeamter zu seinem
Familienzuschuss (bestehend aus Verheiratet sein und 1 Kind) noch das staatliche Kindergeld von der Familienkasse oder entfällt das staatliche Kindergeld komplett?
Wäre nett, wenn einer der so einen Fall tatsächlich erlebt berichten würde.
Liebe Grüße
Kindergeld/Familienzuschlag
Moderatoren: Old Bill, supporter, Holger73
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- Police Officer
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Re: Kindergeld/Familienzuschlag
Ja, der Familienzuschlag ist unabhängig vom Kindergeld.
Vorurteile sind unsichtbare Handschellen...
- Kaeptn_Chaos
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Re: Kindergeld/Familienzuschlag
Hat auch nichts mit doppelt abkassieren zu tun, sondern sind zwei unterschiedliche Leistungen zweier unterschiedlicher Leistungsträger mit unterschiedlicher Zielrichtung.
Selbst McDonalds Coupons darfst du als Beamter noch dazu in Anspruch nehmen.
Selbst McDonalds Coupons darfst du als Beamter noch dazu in Anspruch nehmen.
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- Police Officer
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Re: Kindergeld/Familienzuschlag
Hi, wieso möchte man dann beim Antrag wissen, ob der Antragsteller im öffentlichen Dienst arbeitet, obwohl es zwei unterschiedliche Leistungen von zwei unterschiedlichen Zweigen sind? Wo ist die Verbindung?
Ganz plump ausgedrückt:
Ganz normal Kindergeld beantragen mit dem Hinweis das man im öffentlichen Dienst tätig ist und dem Dienstherrn mitteilen, dass man verheiratet ist und ein Kind hat.
Somit Erhaltung staatliches Kindergeld und Familienzuschlag (zusammengesetzt aus verheiratet sein und ein Kind haben)
Richtig?
Ganz plump ausgedrückt:
Ganz normal Kindergeld beantragen mit dem Hinweis das man im öffentlichen Dienst tätig ist und dem Dienstherrn mitteilen, dass man verheiratet ist und ein Kind hat.
Somit Erhaltung staatliches Kindergeld und Familienzuschlag (zusammengesetzt aus verheiratet sein und ein Kind haben)
Richtig?
- Kaeptn_Chaos
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Re: Kindergeld/Familienzuschlag
Man muss angeben, ob man im öD ist, weil sich u. U. der Leistungsträger unterscheidet. In NRW mittlerweile allerdings nicht mehr.
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