Reform III
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- Herr-Jemine
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Reform III
[quote=""Trooper""]
Einen Einstellungstest muß man als fertig ausgebildeter PVB normalerweise nicht mehr machen, ...
Von Listenplätzen weiß ich gleichfalls nichts... [/quote]
war in meinem fall auch nur von medizinischer eignung die rede.
und was die listenplätze angeht: zur zeit meiner nachfrage in NRW waren 140 pvb der BPOL auf dieser liste, teils schon seit etlichen jahren.
wie ich schon sagte: keine allgemeingültigkeit.
Einen Einstellungstest muß man als fertig ausgebildeter PVB normalerweise nicht mehr machen, ...
Von Listenplätzen weiß ich gleichfalls nichts... [/quote]
war in meinem fall auch nur von medizinischer eignung die rede.
und was die listenplätze angeht: zur zeit meiner nachfrage in NRW waren 140 pvb der BPOL auf dieser liste, teils schon seit etlichen jahren.
wie ich schon sagte: keine allgemeingültigkeit.
Reform III
Hallo, die Abstimmung zur Reform war ja ein voller Erfolg! Eine Debatte die von unglaublicher Leidenschaft der Abgeordneten geprägt war! Nach meiner Meinung eine Abstimmung die locker unter die TOP 10 gehört! Schade nur das der Initiator diesem Spektakel mit seinem Parlamentarischen Staatssekretär nicht beiwohnen konnte! Auch wenn er im Rahmen der EU gebunden war, hätten die hohen Herren einen anderen Termin finden können, so dass die Hoheitlichkeit der Innenpolitik auch durch Anwesenheit hätte glänzen können! Wurde im übrigen von den Grünen sehr gut dargestellt! Da sieht man aber wieder den Stellenwert der Bundespolizei! Null Respekt, null Interesse, null Beteiligung an dieser Debatte! ich dachte das der Deutsche Bundestag über 600 Parlamentarier beherbergt und nicht knapp 30! Wahrscheinlich waren die restlichen aber schon daheim bei der Frau/Mann oder der/dem Geliebten/Affäre oder aber im Rahmen diverser großer Wirtschaftsunternehmen unterwegs - Gut da gibt es ja auch mehr Geld und das Geld des Steuerzahlers kommt ja sowieso...!
Reform III
[quote=""abi""]
In welchem Vertrag ist die Wartefrist denn eingearbeitet. Gibt es da was genaues?[/quote]
So weit ich weiß, ist das irgenwann zwischen Mitte bis Ende der Neunziger Jahre auf einer Innenministerkonferenz beschlossen worden.
Allerdings habe ich es seinerzeit auch nur so übermittelt bekommen.
Kann man auf solche Protokolle frei zugreifen
Dann wüsste man mehr
MfG
kanopus
In welchem Vertrag ist die Wartefrist denn eingearbeitet. Gibt es da was genaues?[/quote]
So weit ich weiß, ist das irgenwann zwischen Mitte bis Ende der Neunziger Jahre auf einer Innenministerkonferenz beschlossen worden.
Allerdings habe ich es seinerzeit auch nur so übermittelt bekommen.
Kann man auf solche Protokolle frei zugreifen
Dann wüsste man mehr
MfG
kanopus
Glaube nie einem Vorgesetzten und lasse Dir alles schriftlich geben !
-
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Reform III
Diese Wartefrist gibt es aber nicht wenn man zum Land wechselt bzw. dort eine neues Ausbildung in einer anderen Laufbahn macht!
Bin zur Zeit im mD bei der BPol und habe bei nem Einstellungsberater bei der LaPo Hessen nachgefragt und der meinte, dass wenn ich mich für ne Ausbildung im gD bei ihnen bewerbe und dann gibt es keine Wartezeit!
Generell wusste der (hat auch extra noch andere Kollegen gefragt und dann bei mir zurückgerufen) nichst von so einer Wartefrist. Ist also anscheinend in Hessen unbekannt :-)
Bin zur Zeit im mD bei der BPol und habe bei nem Einstellungsberater bei der LaPo Hessen nachgefragt und der meinte, dass wenn ich mich für ne Ausbildung im gD bei ihnen bewerbe und dann gibt es keine Wartezeit!
Generell wusste der (hat auch extra noch andere Kollegen gefragt und dann bei mir zurückgerufen) nichst von so einer Wartefrist. Ist also anscheinend in Hessen unbekannt :-)
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Reform III
hi leute,
also so ganz werde ich aus dem ganzen kram nicht schlau, was besagt denn die neue reform jetzt tatsächlich ausser das irgendwelche präsidien zentraler zusammen gelegt werden?
also so ganz werde ich aus dem ganzen kram nicht schlau, was besagt denn die neue reform jetzt tatsächlich ausser das irgendwelche präsidien zentraler zusammen gelegt werden?
Reform III
@ Bereitschaft: Bei Deinem Kommentar find ich es traurig, dass Du sagst, Du seist im mD der BPOL. Falls das so sein sollte, dann sollte Dich die Reform soweit interessieren, dass Du Dir diese Frage selber beantworten kannst.
Und nebenbei: wenn Du im gD beim Land anfangen willst und z. Zt. im mD BPOL bist, wäre das eine neue Ausbildung für Dich, ein "neuer" Beru quasi. Da ziehen die Fristen nicht.
Und nebenbei: wenn Du im gD beim Land anfangen willst und z. Zt. im mD BPOL bist, wäre das eine neue Ausbildung für Dich, ein "neuer" Beru quasi. Da ziehen die Fristen nicht.
"Bürger, treten Sie zurück!"
- Herr-Jemine
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Reform III
[quote=""Mark_BPol""]@ Bereitschaft: [/quote]
ähh... du meintest wohl eher bpolmeister... 8)
ähh... du meintest wohl eher bpolmeister... 8)
Reform III
Ich hoffe es wird nicht als Werbung gewertet.
Aber auf der Homepage der GdP-Bundespolizei steht seit heute morgen ein etwas ausführlicher Bericht zur "Reform III".
Lest selbst:
http://www.gdp-bundespolizei.de/?p=985#more-985
MfG
kanopus
PS: Der Neutralität halber habe ich natürlich auch bei DPolG und bgv geschaut, dort stand aber noch nichts...
Aber auf der Homepage der GdP-Bundespolizei steht seit heute morgen ein etwas ausführlicher Bericht zur "Reform III".
Lest selbst:
http://www.gdp-bundespolizei.de/?p=985#more-985
MfG
kanopus
PS: Der Neutralität halber habe ich natürlich auch bei DPolG und bgv geschaut, dort stand aber noch nichts...
Glaube nie einem Vorgesetzten und lasse Dir alles schriftlich geben !
- Herr-Jemine
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Reform III
laut aussage von herrn schäuble sollen nun doch 20% der "jupps im trupp" in den genuss der möglichkeit von A9 kommen. ;-D
Reform III
Wie sehen denn die Chancen aus, wenn man mit folgender Eingabe an den Petitionsausschuss geht?
Wechsel BPOL/LAPO
Nach meiner Kenntnis wurde die Vereinbarung in einer Innenministerkonferenz Mitte der 90er Jahre zwischen dem Bund und den Ländern bzgl. des Wechsels BPOL/LAPO getroffen. Danach muss ein Jahr ohne Beschäftigung zwischen Kündigung und Neueinstellung liegen.
So eine Absprache verstößt meines Erachtens gegen das GG, Europarecht und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
In anderen Behörden ist der Wechsel von Beamten zwischen Bund/Land/Kommune ohne Hürden möglich, sofern die richtige Laufbahnausbildung für die neue Stelle vorliegt.
Wer von der BPOL endlich einmal Ruhe bzgl. der vergangenen und noch anstehenden Reformen haben möchte, sollte die Möglichkeit haben, zum Land zu wechseln.
Das Dienststellennetz der Länder ist umfassender, dies wäre eine weitere Möglichkeit der sozialverträglichen Umsetzbarkeit der Reform.
Vielleicht hätte hier noch einer für mich Urteile bzgl. Europarecht oder Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes?
Um weitere Gründe die ich aufführen könnte bzgl. der Aufhebung des Sabbatjahres wäre ich dankbar.
Wechsel BPOL/LAPO
Nach meiner Kenntnis wurde die Vereinbarung in einer Innenministerkonferenz Mitte der 90er Jahre zwischen dem Bund und den Ländern bzgl. des Wechsels BPOL/LAPO getroffen. Danach muss ein Jahr ohne Beschäftigung zwischen Kündigung und Neueinstellung liegen.
So eine Absprache verstößt meines Erachtens gegen das GG, Europarecht und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
In anderen Behörden ist der Wechsel von Beamten zwischen Bund/Land/Kommune ohne Hürden möglich, sofern die richtige Laufbahnausbildung für die neue Stelle vorliegt.
Wer von der BPOL endlich einmal Ruhe bzgl. der vergangenen und noch anstehenden Reformen haben möchte, sollte die Möglichkeit haben, zum Land zu wechseln.
Das Dienststellennetz der Länder ist umfassender, dies wäre eine weitere Möglichkeit der sozialverträglichen Umsetzbarkeit der Reform.
Vielleicht hätte hier noch einer für mich Urteile bzgl. Europarecht oder Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes?
Um weitere Gründe die ich aufführen könnte bzgl. der Aufhebung des Sabbatjahres wäre ich dankbar.
Reform III
Das könnte evtl. daran scheitern, daß die Regelung anscheinend nirgendwo offiziell niedergeschrieben steht. Zumindest konnte mir bisher kein Personalsachbearbeiter eine andere Antwort als "Das ist halt so" geben. Wenn das Ding tatsächlich ein rein inoffizielles "gentlemen's agreement" zwischen den Landesinnenministerien ist, dürfte es schwer sein, dagegen gerichtlich oder auf dem Petitionswege vorzugehen.
Dear Kids,
There is no Santa. Those presents are from your parents.
Sincerely, Wikileaks
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- Constable
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Reform III
Ich wage mal zu bezweifeln, dass es inoffizielle "Gentlemens Agreements" gibt. Alles was nicht niedergeschrieben ist, taugt auch nichts ... und gerichtlich oder auf dem Petiotionswege lohnt sich schon dann, wenn es bereits einmal eine "Umsetzung" mit der Jahrespause gegeben hat. Das wären dann greifbare Fakten, die ja auf irgendwas beruhen müssen.
Wir wissen aber selbst alle, wie schwierig es ist, an eine Verfügung oder einen Erlass ranzukommen, für den man ja auch belehrt wurde. Ich glaube fast, dass niemand mehr weiß, in welchen lustigen Aktenkellern diese Dinger verschwunden sind.
Wir wissen aber selbst alle, wie schwierig es ist, an eine Verfügung oder einen Erlass ranzukommen, für den man ja auch belehrt wurde. Ich glaube fast, dass niemand mehr weiß, in welchen lustigen Aktenkellern diese Dinger verschwunden sind.
Prävention: schönes deutsches Wort für häufig fehlgeleitete Aktivitäten
Reform III
@abi:
Das wäre ja total geil, wenn sich jemand zum Land klagen würde! Stell' Dir mal diese Riesenwelle vor, die dann in Gang kommen könnte
Ich selber mag (noch) nicht wechseln, aber das ganze Vorhaben wäre mit Sicherheit so interessant, dass man dies etwas größer aufziehen müsste. Schon Kontakt mit den Pers.vertretern und Gerwerkschaften aufgenommen?
Ich kann mir vorstellen, dass dieses Thema durchaus einen etwas größeren Raum in Anspruch nehmen wird.
Gut auf alle Fälle, dass Du es mal ansprichst / antrittst.
Daumen hoch, Mark
Das wäre ja total geil, wenn sich jemand zum Land klagen würde! Stell' Dir mal diese Riesenwelle vor, die dann in Gang kommen könnte
Ich selber mag (noch) nicht wechseln, aber das ganze Vorhaben wäre mit Sicherheit so interessant, dass man dies etwas größer aufziehen müsste. Schon Kontakt mit den Pers.vertretern und Gerwerkschaften aufgenommen?
Ich kann mir vorstellen, dass dieses Thema durchaus einen etwas größeren Raum in Anspruch nehmen wird.
Gut auf alle Fälle, dass Du es mal ansprichst / antrittst.
Daumen hoch, Mark
"Bürger, treten Sie zurück!"
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[quote=""Mark_BPol""]@abi:
Das wäre ja total geil, wenn sich jemand zum Land klagen würde! Stell' Dir mal diese Riesenwelle vor, die dann in Gang kommen könnte
[/quote]
Es geht mir nicht darum, mich zum Land zu klagen. Ich finde es nur nicht gut, wenn der Dienstherr von den Beamten verlangt, sich an Recht und Gesetz zu halten, jedoch selber andere Maßstäbe für sich anlegt.
Die Ausbildung zum PVB im mD und gD ist überall in Deutschland anerkannt. Das zeigen auch die damaligen Wechselquoten vom Bund zum Land.
(Artikel 12 (1) GG “Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. ....”)
Des weiteren wurde bereits bei Gerichtsurteilen auf Europaebene zu Gunsten der Arbeitnehmer entschieden.
Im Hinterkopf habe ich auch noch das "Bosman-Urteil" das unter anderem die Ablösesumme (und damit Hinderungsgrund für einen neuen Arbeitgeber) nach abgelaufenem Vertrag als Rechtswidrig empfand.
Auch lief da mal was mit Managern, denen nicht ein mehrjähriges Arbeitsverbot erteilt werden konnte bzgl. nach Kündigung zu einem anderen Unternehmen zu wechseln.
Dann ist da noch das neue "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz".
Warum können normale Beamte zwischen Bund/Land/Kommune wechseln, ohne "Sabbatjahr" und wir nicht?
Sollte dem Polizeibeamten nicht die Möglichkeit zustehen, den Dienstherren ohne Komplikationen zu wechseln?
Warum wird jemand, der so einen Beruf ausübt, in seiner Freizügigkeit innerhalb der Bundesrepublik so eingeschränkt?
Daher wäre ich um Grundsatzurteile bzgl. des Themas Freie Wahl des Arbeitsplatzes usw. dankbar.
Ich möchte den Schritt erst gehen, wenn ich auch über genügend Feedback verfüge.
Beim GdP-Forum habe ich in Beiträgen das Thema bereits 3 mal angesprochen. Eine Antwort darauf blieb bisher leider noch aus.
Das wäre ja total geil, wenn sich jemand zum Land klagen würde! Stell' Dir mal diese Riesenwelle vor, die dann in Gang kommen könnte
[/quote]
Es geht mir nicht darum, mich zum Land zu klagen. Ich finde es nur nicht gut, wenn der Dienstherr von den Beamten verlangt, sich an Recht und Gesetz zu halten, jedoch selber andere Maßstäbe für sich anlegt.
Die Ausbildung zum PVB im mD und gD ist überall in Deutschland anerkannt. Das zeigen auch die damaligen Wechselquoten vom Bund zum Land.
(Artikel 12 (1) GG “Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. ....”)
Des weiteren wurde bereits bei Gerichtsurteilen auf Europaebene zu Gunsten der Arbeitnehmer entschieden.
Im Hinterkopf habe ich auch noch das "Bosman-Urteil" das unter anderem die Ablösesumme (und damit Hinderungsgrund für einen neuen Arbeitgeber) nach abgelaufenem Vertrag als Rechtswidrig empfand.
Auch lief da mal was mit Managern, denen nicht ein mehrjähriges Arbeitsverbot erteilt werden konnte bzgl. nach Kündigung zu einem anderen Unternehmen zu wechseln.
Dann ist da noch das neue "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz".
Warum können normale Beamte zwischen Bund/Land/Kommune wechseln, ohne "Sabbatjahr" und wir nicht?
Sollte dem Polizeibeamten nicht die Möglichkeit zustehen, den Dienstherren ohne Komplikationen zu wechseln?
Warum wird jemand, der so einen Beruf ausübt, in seiner Freizügigkeit innerhalb der Bundesrepublik so eingeschränkt?
Daher wäre ich um Grundsatzurteile bzgl. des Themas Freie Wahl des Arbeitsplatzes usw. dankbar.
Ich möchte den Schritt erst gehen, wenn ich auch über genügend Feedback verfüge.
Beim GdP-Forum habe ich in Beiträgen das Thema bereits 3 mal angesprochen. Eine Antwort darauf blieb bisher leider noch aus.
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