Bundespolizei soll Autofahrer kontrollieren

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Beitragvon Trooper » Sa 12. Mai 2007, 19:45

Es kann ja schließlich auch nicht sein dass wir dann schon wieder vor der Tür der LaPo kehren und solche Vorgänge feststellen und dann an die LaPo abgeben.
Ihr könnt aber auch keine eigene Verfolgungskompetenz für solche Dinger kriegen. Aus Gründen der Rechtssicherheit verlangt unsere Verfassung, daß für jeden Sachverhalt jederzeit bestimmbar ist, welche Behörde die alleinige originäre Zuständigkeit dafür besitzt.

Und eine Eilzuständigkeit á la "Wenn die Landespolizei nicht da ist, verfolgt der Bund und gibt dann ab" haut auch nicht hin, weil das de facto in der Masse der Fälle eine eigene Verfolgungskompetenz wäre... denn wenn POM X von der Bundespolizei Kleinkleckersheim irgendwo einen Gurtverstoß feststellt, wird aller Wahrscheinlichkeit gerade keine Streife des Landes um die Ecke biegen.

Im übrigen verfolgt der Zoll ja auch keine Verkehrsordnungswidrigkeiten, obwohl er mit grün-weißen Autos durch die Gegend fährt.

Edit: Zumindest bei uns (nicht im Grenzgebiet) nicht.
Zuletzt geändert von Trooper am Sa 12. Mai 2007, 19:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Vito » Sa 12. Mai 2007, 19:46

[quote=""Trooper""]Die Frage ist, wem damit gedient ist, wenn die Bundespolizei Kompetenzen im Bereich der Straßenverkehrsüberwachung erhält bzw. inwieweit sowas verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Originär liegt diese Aufgabe bekanntlich beim Land. Und eine Doppelzuständigkeit würde gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen.[/quote]

Na ja,

in Hessen gibt es ja auch eine Doppelzuständigkeit :ja: Zum Bleistift 5a

http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetz ... weisvo.htm

Nur leider vergessen das einige von der LAPO immer wieder gerne :D
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Beitragvon Trooper » Sa 12. Mai 2007, 19:48

Ich kann deinen Link zwar öffnen, aber nicht zu § 5a vorblättern...
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Beitragvon Trooper » Sa 12. Mai 2007, 19:51

Oops, du meintest Nr. 5a ;)

Ich finde das aus verfassungsrechtlicher Sicht sehr bedenklich und weiß nicht, ob das ggf. einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.
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Beitragvon SergeantF » Sa 12. Mai 2007, 20:04

[quote=""Trooper""]Wenn das Urteil tatsächlich auf mangelnder Zuständigkeit aufbaut, gehe ich davon aus, daß es mit dem einen oder anderen Argument ohnehin in nächster Instanz gekippt wird. Laut dem Artikel ist es ja noch nicht rechtskräftig.[/quote]

Naja, die meisten Polizeigesetze und auch das BPolG enthalten ja entsprechende Passagen, nachdem der Eine auch im Beritt des Anderen wildern darf, gerade bei entsprechenden Gefahren. Die Maßnahmen gelten dann als Maßnahme der originär zuständigen Behörde.

Ich denke auch, dass in der nächsten Instanz das Ganze etwas anders ausgeht. :ja:
Die Frage ist, wem damit gedient ist, wenn die Bundespolizei Kompetenzen im Bereich der Straßenverkehrsüberwachung erhält bzw. inwieweit sowas verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Originär liegt diese Aufgabe bekanntlich beim Land. Und eine Doppelzuständigkeit würde gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen.
Ich möchte den Straßenverkehr gar nicht überwachen! Ich möchte nur Verkehrsteilnehmer, die sich in meiner erkennbaren Anwesenheit wie eine offene Hose benehmen, entsprechend behandeln können. Wem ist damit gedient, wenn in Deutschland in Anwesenheit eines Polizisten, egal ob Bund oder Land, vor den Augen anderer Verkehrsteilnehmer Verkehrsverstöße begangen werden können?

Aber egal! Anhalten, Personalien feststellen und anzeigen, in Benehmen mit der zuständigen Behörde geht immer! Alles eine Frage der Begründung. Möchte also jeden warnen, der meint, in Gegenwart eines Bundespolizisten kann man die StVO ruhig etwas großzügiger zu seinen Gunsten auslegen! Kann ins Auge gehen! ;-D [/quote]
Zuletzt geändert von SergeantF am Sa 12. Mai 2007, 20:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Vito » Sa 12. Mai 2007, 20:05

Eine komlette Abgrenzung in originär und subsidär zuständiger Behörde würde hier doch praktisch gar nicht möglich sein :nein:

Mal ein paar kleine Beispiele für Frankfurt:

Für das Ausländerrecht ist gemäß der Zuweisungsverordnung die allgemeine Ordnungsbehörde zuständig. In Frankfurt ist es das Ordnungsamt. Die Mitarbeiter befinden sich hier 24h im Dienst. Ergo müsste doch dann die Polizei z.B. bei allen ausländerrechtlichen Maßnahmen (z.B. Einlieferung in die Haftzellen wegen ill. Aufenthaltes) die originär zuständige Behörde verständigen. Erst wenn diese nicht, oder nicht rechtzeitig einschreiten kann, käme die subsidäre Zuständigkeit zu tragen.

Das Gleiche z.B. beim Verkehrsrecht. Hier ist das Straßenverkehrsamt originär zuständig. Demnach wäre ja hier jeder Maßnahme der LAPO ohne vorherige Kontaktierung der Straßenverkehrsbehörde nicht rechtmäßig.

Dies wäre ja nicht im Sinne des Erfinders und praktisch auch gar nicht umsetzbar :nein:
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Beitragvon caligula » Sa 12. Mai 2007, 20:07

[quote=""DasLegat""]

Es dient doch der Sicherheit.[/quote]

Na ja, das Handy-Verbot am Steuer sehe ich eher als Geldmacherei, ich hatte schon Telefone im Auto, da war manch einer der Herren, die mich heute kontrollieren, nicht mal geboren. 8)

Und ich war noch nie mit dem Hörer vom Festeinbau am Ohr in einer Situation, wo es "brenzlich" geworden ist, die ganzen Jahre nicht.

Das wirkliche Problem bei sowas sehe ich eher darin, während der Fahrt SMS zu lesen oder zu schreiben, oder, was bei Frauen sehr beliebt zu sein scheint, beim Klingeln erstmal das Handy aus den Tiefen der Handtasche zu kramen, bei voller Fahrt. :D

MfG caligula
--- Bin KEIN Polizist! --- Wirklich nicht..... :-D

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Beitragvon SergeantF » Sa 12. Mai 2007, 20:16

[quote=""caligula""][quote=""DasLegat""]

Es dient doch der Sicherheit.[/quote]

Na ja, das Handy-Verbot am Steuer sehe ich eher als Geldmacherei, ich hatte schon Telefone im Auto, da war manch einer der Herren, die mich heute kontrollieren, nicht mal geboren. 8)

Und ich war noch nie mit dem Hörer vom Festeinbau am Ohr in einer Situation, wo es "brenzlich" geworden ist, die ganzen Jahre nicht.

Das wirkliche Problem bei sowas sehe ich eher darin, während der Fahrt SMS zu lesen oder zu schreiben, oder, was bei Frauen sehr beliebt zu sein scheint, beim Klingeln erstmal das Handy aus den Tiefen der Handtasche zu kramen, bei voller Fahrt. :D

MfG caligula[/quote]

Kann man mal sehen, wie aufmerksam die anderen Straßenverkehrsteilnehmer waren, dass sie den Stiefel, den du beim Telefonieren zusammengefahren hast, entsprechend parieren konnten! :mrgreen:
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Beitragvon caligula » Sa 12. Mai 2007, 20:24

[quote=""SergeantF""]
Kann man mal sehen, wie aufmerksam die anderen Straßenverkehrsteilnehmer waren, dass sie den Stiefel, den du beim Telefonieren zusammengefahren hast, entsprechend parieren konnten! :mrgreen:[/quote]

Na, wenn Du meinen Fahrstil kennen würdest, würdeste vor Neid erblassen.. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Aber jetzt isses wieder gut mit offtopic. :lach:

Schönes WE, mfG caligula
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Beitragvon Herr-Jemine » So 13. Mai 2007, 11:39

[quote=""BGS""]fakt ist, die bpol hat keine Eilzuständigkeit bei OWI´s.

und wenn das der Einschreitgrund war, dann haben die Kollegen wenig Kentniss ihrer Befugnisse und zurecht 500 Euro Lehrgeld gezahlt !


Das Anhalten und Kontrollieren ist rechtlich kein Problem :!:

Wichtig ist der Zweck :!:

denn es gibt eine Eilkompetenz in der Gefahrenabwehr ![/quote]

meines wissens ist die zuständigkeit der BPOL in den meisten landespolizeigesetzen, so auch in RLP, zur abwehr einer gegenwärtigen erheblichen gefahr als gegeben geregelt.
von dieser gefahr ist bei o.a. fall zumindest bei dunkelheit auszugehen (kein licht, kein helm). je nach argumentation und wetter sicher auch bei tag.

ohne diese gefahr wird´s natürlich schon schwieriger.

eine erweiterung der kompetenz der BPOL sehe ich wie trooper als schwierig an. denkbar wäre eine in allen länderpolizeigesetzen geregelte zuständigkeit zur gefahrenabwehr ohne den zusatz "gegenwärtig erheblich".

dem bürger kann einfach nicht einleuchten, warum ein erkennbarer polizeibeamter bei derartigen klamotten nicht einschreitet/einschreiten darf.


zur ursprungsfrage: nee, nix von gehört. wie auch? es wird ja grad erst im BMI "nachgedacht"...
für mich persönlich wäre ein intensives nachdenken über die reform III auch wichtiger... ;-D

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Beitragvon gereg » So 13. Mai 2007, 17:04

So, wie ich den Artikel lese, haben die Beamten das Urteil nicht für die Zuständigkeitsüberschreitung bei dem Anhalten des Fahrzeugs bekommen sondern für eine eventuell überzogene Aktion oder Reaktion bei der "Behandlung" der Insassen/Aufsitzer. Insofern ist eine Zuständigkeitsdiskussion zwar interessant aber nur nebensächlich.

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Beitragvon Codex-geloescht » So 13. Mai 2007, 18:09

Hallo Kollegen,

möcht hier auch mal kurz meinen Beitrag zum Thema leisten.

1. Kommentare von Usern, die dieses Urteil gegen "unsere" Kollgen für Legitim halten, halte ich für absolut überflüssig. :nein: Da versuchen zwei Kollegen mal nicht weg zu schauen und sagen nicht, "lass ma, da sind wa eh nicht zuständig, gibt bloß ärger", sondern handeln nach besten Wissen und Gewissen und werden am Ende auch noch für so eine aufgeplatzte Lippe bestraft. Ja Herren sagt doch mal, wo leben wir eigentlich? Gilt hier Anarchie oder was? Darf jeder machen, was er will nur weil da ja bloß die "dummen" Bundespolizisten rum fahren...
(Bsp.: Erst in der letzten Woche hupt uns doch ein türkischer Mitbürger mitten in Berlin fast von der Überholspur, weil wir nicht schnell genug rüber gefahren sind. Brauchst nicht mal versuchen dich mit den Leuten anzulegen, wir haben ja keine Befugnis und am Ende sieht man ja was dabei raus kommt, 500€ für die Kasse)

2. Ganz kurz zu den Plänen, ich bin dafür. Traurig das man bei Owi´s so oft nur den Kopf schütteln kann ohne wirklich einzugreifen.
Auf eigenen Wunsch am 02.10.2008 gelöscht.

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Beitragvon caligula » So 13. Mai 2007, 18:48

@ Codex

Für "aufgeplatzte Lippen" usw. werden Polizeibeamte hierzulande meiner Meinung nach noch viel zu selten bestraft.

Polizisten mit Deiner Einstellung sind mitverantwortlich dafür, daß Ihr in manchen Teilen der Bevölkerung inzwischen das "Feindbild Nummer 1" darstellt, und das nicht nur bei sogenannten "Straftätern"....

Wenn ich zum Beispiel im Forum der Jurathek verfolge, was da teilweise in Sachen "BtM-Kontrollen bei Fussgängern/Beifahrern" abgeht, kann ich so manchen verstehen, der zum Opfer Eurer (teilweisen) Willkür geworden ist, und seine (ursprünglich mal neutrale) Meinung zur Polizei gründlich revidiert hat.

:/

MfG caligula
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Beitragvon Codex-geloescht » So 13. Mai 2007, 19:23

@caligula:

Ich bin lediglich vom o.g. Sachverhalt ausgegangen und wenn sich die "Bürger" der Maßnahme entziehen wollen, kommt es eben zu solchen Verletzungen. DU musst dir den Sachverhalt mal durchlesen. (Ohne Helm, ohne Licht und ein Diebstahl) So siehts aus... Ich bin der freundlichste Beamte und hab eine sehr große Hemmschwelle!!!!! Also verurteile nicht mich, sondern das Verhalten DIESER o.g. Bürger!!!! :nein:

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!!!

Willkürliche Beamte, das sind schwarze Scharfe und natürl. müssen diese, für ihr Handeln bestraft werden!! Da bin dann auch ganz deiner Meinung!!!!
Auf eigenen Wunsch am 02.10.2008 gelöscht.

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Beitragvon caligula » So 13. Mai 2007, 19:34

@ Codex

Ok, auf den obigen Sachverhalt bezogen kann ich Deinen Standpunkt nachvollziehen, ist auch ok so.

Ich hatte das allerdings dann wohl etwas falsch verstanden, ich dachte, das meintest Du grundsätzlich. Aber wenn du mal in die Jurathek schaust, findest Du auch schnell ein paar von "meinen" Beispielen.... leider!

Und bei diesen Fällen ist eben meist die Beweisführung unheimlich schwer bzw. völlig unmöglich, da der "Delinquent" fast immer keine Zeugen hat, im Gegensatz zu den ausführenden Beamten.

Sorry dann.

mfG caligula
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