Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
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Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
Nabend,
irgendwie blicke ich nicht ganz durch bei Euren Dienstaltersstufen.
Ich habe gerade einen Ringtausch zu laufen. Möchte von der LaPo Berlin zur BPol.
Bin 35 Jahre, A10, und habe die in Berlin die Dienstaltersstufe 7.
Was würde ich denn bei der BPol für eine Dienstaltersstufe bekommen? Geht ja irgendwie nur bis 8, dann diese Ü-Stufen sagen mir gar nichts.
Kann mir da einer helfen?
irgendwie blicke ich nicht ganz durch bei Euren Dienstaltersstufen.
Ich habe gerade einen Ringtausch zu laufen. Möchte von der LaPo Berlin zur BPol.
Bin 35 Jahre, A10, und habe die in Berlin die Dienstaltersstufe 7.
Was würde ich denn bei der BPol für eine Dienstaltersstufe bekommen? Geht ja irgendwie nur bis 8, dann diese Ü-Stufen sagen mir gar nichts.
Kann mir da einer helfen?
- spADer
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Re: Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
Die Stufen orientieren sich an deiner Dienstzeit ab Verleihung deines ersten Amtes.
Die Übergangsstufen galten nur bis Ende 2008
Die Übergangsstufen galten nur bis Ende 2008
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Re: Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
Gilt der PKA dann schon als erstes Amt oder erst der PKzA oder erst der PK? Und in welchen Abständen steigen die Stufen?spADer hat geschrieben:Die Stufen orientieren sich an deiner Dienstzeit ab Verleihung deines ersten Amtes.
Die Übergangsstufen galten nur bis Ende 2008
Habe manche Sachen davon inzwischen selber gefunden...
- spADer
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Re: Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
PK zA
Wenn du Dienstaltersstufen bei google eingibst, wirst du Antworten finden. Wann wie was steigt, und so
Wenn du Dienstaltersstufen bei google eingibst, wirst du Antworten finden. Wann wie was steigt, und so
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Re: Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
...nur das es "zA" nicht mehr gibt.spADer hat geschrieben:PK zA
LG
Re: Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
Danke für die Antwort...ich war damals noch PKzA...habe die Tabellen inzwischen gefunden, immerhin, Stufe 5 bin ich dann schon...
Re: Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
Hallo,
das Thema ist für mich auch sehr interessant und sehr aktuell, denn ich habe genau das selbe Szenario wie "Flashtogo".
Ich bin Anfang des Jahres von der LaPo NRW zur BuPo gewechselt. Bei mir gibt es jetzt aber richtig Probleme wegen der Umstellung von LaPo-Dienstaltersstufe zur BuPo-Erfahrungsstufe.
Ich habe jetzt eine wesentlich schlechtere Erfahrungsstufe (monetär) bei der BuPo, als Dienstaltersstufe bei der LaPo. Sprich ich bekomme weniger Geld als noch vor ein paar Monaten.
Das "besondere" bei mir ist mein Alter. Ich bin auch 35 und hätte in NRW die Dienstaltersstufe 7 (bis letztes Jahr Stufe 6). Da ich aber relativ spät mit der Ausbildung begonnen habe (habe früher etwas anderes gelernt) und zwar erst mit 29, war ich erst mit 32 fertig (Ernennung zum PK).
Jetzt wird mir nur die Zeit von Ende des Studiums bis heute anerkannt (2,5 Jahre) und keine anderen Zeiten, damit wäre/bin ich erst in Erfahrungsstufe 2.
Dies bedeutet aber ein richtig finanzieller Einschnitt.
Momentan läuft bei mir ein Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid der Festsetzung der Erfahrungsstufe . Paralell lasse ich aber durch meinen Anwalt eine Klage vorbereiten, wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird.
Wenn jemand Tipps hat, dann sagt Bescheid.....
das Thema ist für mich auch sehr interessant und sehr aktuell, denn ich habe genau das selbe Szenario wie "Flashtogo".
Ich bin Anfang des Jahres von der LaPo NRW zur BuPo gewechselt. Bei mir gibt es jetzt aber richtig Probleme wegen der Umstellung von LaPo-Dienstaltersstufe zur BuPo-Erfahrungsstufe.
Ich habe jetzt eine wesentlich schlechtere Erfahrungsstufe (monetär) bei der BuPo, als Dienstaltersstufe bei der LaPo. Sprich ich bekomme weniger Geld als noch vor ein paar Monaten.
Das "besondere" bei mir ist mein Alter. Ich bin auch 35 und hätte in NRW die Dienstaltersstufe 7 (bis letztes Jahr Stufe 6). Da ich aber relativ spät mit der Ausbildung begonnen habe (habe früher etwas anderes gelernt) und zwar erst mit 29, war ich erst mit 32 fertig (Ernennung zum PK).
Jetzt wird mir nur die Zeit von Ende des Studiums bis heute anerkannt (2,5 Jahre) und keine anderen Zeiten, damit wäre/bin ich erst in Erfahrungsstufe 2.
Dies bedeutet aber ein richtig finanzieller Einschnitt.
Momentan läuft bei mir ein Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid der Festsetzung der Erfahrungsstufe . Paralell lasse ich aber durch meinen Anwalt eine Klage vorbereiten, wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird.
Wenn jemand Tipps hat, dann sagt Bescheid.....
- spADer
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Re: Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
Mein Tipp: ärgere dich damit..
Ich habe das ebenfalls durch. Solche speziellen Fälle finden keine Berücksichtigung in der Tabelle.
Es werden nur (vor)Dienstzeiten des ÖD anerkannt.
Dass du in der Sieben warst zählt für den Bund nicht mehr, da, wie weiter oben bereits geschrieben, die Erfahrungsstufentabelle Übergang vor zwei Jahren ihre Gültigkeit verloren hat.
In meinem Fall konnte ich auf eine längere Vordienstzeit des md verweisen (plus Dienstaltersstufe) und habe nachvollziehbar argumentiert.
BVA, Justiziariat, BMF und Personalwesen haben meinen Fall mehrere Monate geprüft und sich auf einen Kompromiss eingelassen
Ich habe das ebenfalls durch. Solche speziellen Fälle finden keine Berücksichtigung in der Tabelle.
Es werden nur (vor)Dienstzeiten des ÖD anerkannt.
Dass du in der Sieben warst zählt für den Bund nicht mehr, da, wie weiter oben bereits geschrieben, die Erfahrungsstufentabelle Übergang vor zwei Jahren ihre Gültigkeit verloren hat.
In meinem Fall konnte ich auf eine längere Vordienstzeit des md verweisen (plus Dienstaltersstufe) und habe nachvollziehbar argumentiert.
BVA, Justiziariat, BMF und Personalwesen haben meinen Fall mehrere Monate geprüft und sich auf einen Kompromiss eingelassen
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Re: Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
@spADer
Hallo,
dann hätte ich da noch eine Frage: Ich wurde ja vom Land zum Bund versetzt und nicht ausgestellt(beim Land) und wieder eingestellt(beim Bund). Sprich eine "Beamtensekunde" wie sie es früher gegeben hat, gab es bei mir nicht.(Nur eine Versetzung)
Wenn ich versetzt werde, darf mir ja dadurch keine "Schlechterstellung" widerfahren.
§28 Abs.2 BBG besagt: Eine Versetzung ist auf Antrag der Beamtin oder des Beamten oder aus dienstlichen Gründen ohne ihre oder seine Zustimmung zulässig, wenn das Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt, und die Tätigkeit aufgrund der Vorbildung oder Berufsausbildung zumutbar ist.
So wie es jetzt bei mir ist, liegt mein Endgrundgehalt gut 150 € unter dem, welches ich voher hatte.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Hallo,
dann hätte ich da noch eine Frage: Ich wurde ja vom Land zum Bund versetzt und nicht ausgestellt(beim Land) und wieder eingestellt(beim Bund). Sprich eine "Beamtensekunde" wie sie es früher gegeben hat, gab es bei mir nicht.(Nur eine Versetzung)
Wenn ich versetzt werde, darf mir ja dadurch keine "Schlechterstellung" widerfahren.
§28 Abs.2 BBG besagt: Eine Versetzung ist auf Antrag der Beamtin oder des Beamten oder aus dienstlichen Gründen ohne ihre oder seine Zustimmung zulässig, wenn das Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt, und die Tätigkeit aufgrund der Vorbildung oder Berufsausbildung zumutbar ist.
So wie es jetzt bei mir ist, liegt mein Endgrundgehalt gut 150 € unter dem, welches ich voher hatte.
Würde mich über eine Antwort freuen.
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Re: Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
Ich hatte dich schon richtig verstanden- und auf deine Situation hin geantwortet.
Für andere evtl Betroffene: Das Endgrundgehalt ist zwar niedriger, aber das Grundgehalt A9/10/11 ist beim Bund/BKA höher als in den meisten Ländern
Wenn ich mich nicht täusche, zählt für die von dir zitierte Passage das reine Grundgehalt, also ohne Zulagen usw.
Schick dir ne PN
Für andere evtl Betroffene: Das Endgrundgehalt ist zwar niedriger, aber das Grundgehalt A9/10/11 ist beim Bund/BKA höher als in den meisten Ländern
Wenn ich mich nicht täusche, zählt für die von dir zitierte Passage das reine Grundgehalt, also ohne Zulagen usw.
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Re: Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
Das ist richtig bzw. so ist es gemeint.spADer hat geschrieben: Wenn ich mich nicht täusche, zählt für die von dir zitierte Passage das reine Grundgehalt, also ohne Zulagen usw.
Zum Thema Endgrundgehalt:
Das Grundgehalt ist beim Bund höher. Das stimmt.
Allerdings liegt das nur daran, dass es beim Bund kein Weihnachtsgeld mehr gibt. Das Weihnachtsgeld beim Bund wurde auf die 12 Monate umgelegt und somit bekommt man jeden Monat eben ein bisschen mehr.
Beim Land bekommt man dagegen im Dezember noch das Weihnachtsgeld (was davon übrig ist) on TOP.
Wenn man aber das komplette Jahresgehalt (12x Bund und 12x Land + Weihnachtsgeld) anschaut, ist es beim Bund und Land wieder gleich.
- spADer
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Re: Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
Dass Weihnachtsgeld darf dann ebenfalls nicht eingerechnet werden?!
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Re: Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
Wenn Du das Weihnachtsgeld beim Bund rausrechnest, fällt das Grundgehalt wieder genauso hoch aus wie bei den Ländern.
- spADer
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Re: Dienstaltersstufe bei Wechsel von LaPo zur BPol
Nö-
Weil das Weihnachtsgeld mWn nicht als Weihnachtsgeld aufgeführt wird, sondern das Grundgehalt angehoben wurde.
fiktiv:
Grundgehalt Bund: 2000€
Grundgehalt NW: 1900€
Weihnachtsgeld Bund: 0
Weihnachtsgeld Nw: 30%
Nur das Grundgehalt zählt. Viele andere Dinge werden beim Bund auch anders berechnet, auf die man sich nicht beruft
Weil das Weihnachtsgeld mWn nicht als Weihnachtsgeld aufgeführt wird, sondern das Grundgehalt angehoben wurde.
fiktiv:
Grundgehalt Bund: 2000€
Grundgehalt NW: 1900€
Weihnachtsgeld Bund: 0
Weihnachtsgeld Nw: 30%
Nur das Grundgehalt zählt. Viele andere Dinge werden beim Bund auch anders berechnet, auf die man sich nicht beruft
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