Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Erfahrungsberichte, Probleme und Verbesserungsvorschläge...

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endless enigma
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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon endless enigma » Mi 27. Aug 2014, 23:51

Hey Leute,

ich habe ebenfalls entschlossen mich für den Aufstieg zu bewerben und mich dann nächstes Jahr dem EAV zu stellen.
Nun ein paar Fragen welche Voraussetzungen müssen für die Bewerbung erfüllt sein? Meines Wissens das Sportabzeichen und der Rettungsschwimmer sonst noch etwas oder war es das?
Des weiteren wie lange geht die Bewerbungsfrist ich glaube die Deadline ist etwa Februar? Mann kann aber soweit alles erfüllt ist die Bewerbung auch jetzt schon abgeben oder?
Der schriftliche Teil beginnt dann etwa Mai mit der dialektischen Erörterung zu einem politischen Thema was die letzte Zeit in den Medien präsent war, habe bereits im AFZ angerufen jedoch teile man mir dort mit dass man bezüglich der Voraussetzungen für die Bewerbung nicht wisse ob Änderungen oder der Gleichen vorliegen auf der Seite der Akademie finde ich jedoch auch keine konkreten Beschreibungen oder gar Ansprechpartner weiß jemand evtl. wo man diese Infos findet oder gar Ansprechpartner?
Zum Schluss noch wie bewirbt man sich man geht auf das Geschäftszimmer seiner Dienststelle und teilt mit dass man Interesse hat sich zu bewerben erhält man von denen noch Infos die evtl in den Unterlagen stehen? Zudem muss der Dienststellenleiter ja auch eine Stellungnahme abgeben ist das in den meisten Fällen ein Selbstläufer oder habt ihr auch schonmal von negativen Einflüssen dies bezüglich etwas mitbekommen oder gar Erfahrungen gemacht? Bei einem evtl Dienststellenwechsel kann doch die neue Dienststelle die abgegebene Bewerbung im Nachhinein nicht mehr blocken oder wenn sie abgegeben ist nimmt das ganze doch seinen Lauf oder?
Was sind eure Erfahrungen wird der Aufstieg eher gefördert oder habt ich den Eindruck dass machen Dienststellen dies versuchen zu blocken da sie für die Dauer des Aufstiegs auf Personal verzichten müssen?

Sorry für den langen Text sind jedoch alles Fragen die mich derzeit beschäftigen evtl sehe ich dies aber auch zu pessimistisch, über eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß

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Cop65
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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon Cop65 » Fr 29. Aug 2014, 00:37

endless enigma

Ist eine gute Entscheidung, dass du dich bewirbst.
Sportabzeichen und der Rettungsschwimmer sind Pflicht.
Außerdem brauchst du eine Beurteilung von deinem DGL. Er muss dich "für tauglich halten".
Ich weiß nicht mehr den genauen Wortlaut, aber so ähnlich:
- Ist geeignet.......
- Ist noch nicht geeignet.......
- Ist nicht geeignet.......

Wenn du nicht der dümmste Polizist bist, sollte die Beurteilung kein Problem sein.
Ich glaube, Ende November geht die Bewerbungsfrist los und endet Mitte Februar. Die genauen Fristen findest du im Intranet.
Gib deine Bewerbung in den ausgeschriebenen Fristen ab. Es bringt nichts, es vorher zu tun.
Den schriftlichen Teil habe ich im Mai in meiner Direktion geschrieben. Anonym (Losverfahren).
In der Regel werden wohl 2 Arten von Klausuren drankommen. Entweder dialektisch oder linear.
Das Thema erfährst du natürlich nicht, was aber auch nicht so schlimm ist.
Es ist ein aktuelles Thema. Vor 2 Jahren kam "betrunkene Fußball-Fans in den Zügen der DB AG" und letztes Jahr "Racial Profiling". Also Themen, mit denen jeder Polizist etwas anfangen kann.
Das Formblatt für die Bewerbung findest du im Intranet (bei dem Aufruf zum gD).
Du gehst zu deinem DGL/Vorgesetzten und sagst ihm, dass du das EAV für den gD machen möchtest.
Aus meiner Sicht wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, deine Interesse zu bekunden.
Eine neue Dienststelle hat nicht das Recht, dich nachträglich zu blockieren.
Ich bin in einer Inspektion, wo permanent Personalmangel herrscht.
Sie können dich schon "dreimalnicht" wegen Personalmangel sperren.
Wenn du das EAV bestehst und genügend Punkte hast, bekommst du deine Zulassung.
Die max. Punktezahl ist 350.
In der Erörterung kannst du max. 100 Punkte erreichen.
Im Assessment-Center (mündliche, in Lübeck) bleiben dann noch max. 250 Punkte.
Dort bekommst du drei Aufgaben.
- Gruppendiskussion
- Einzelvortrag
- multimodales Gespräch (heiße Stuhl)
Nach dem Interview werden deine Punkte (schriftlich + mündlich zusammengezählt.
Bestanden hast du mit 175 Punkten.
Aber wenn du nur so wenig Punkte hast, kann es sein, dass du in diesem Jahr keine Zulassung bekommst.
Das bestandene EAV gilt 4 Jahre und du wirst immer mit deiner Punktzahl in den Folgejahren wieder neu eingereiht. Wenn du Pech hast, gehst du auch nach 4 Jahren leer aus.
Ich kenne einen, der hat zwischen 175 und 180 Punkte. Er hat das EAV bestanden, kommt aber wahrscheinlich nicht zum Zug.

Ich behaupte mal, dass die BPOL ein wirkliches Interesse hat.
Der Spaß ist ja auch nicht ganz billig.
Rechne mal 2 Jahre dein Gehalt. Trennungsgeld, Reisekosten, Professoren/Dozenten usw.
Da ist eine Summe von 100.000 Euro nicht übertrieben.

Gruß zurück

Noch was:
Ich empfehle unbedingt die Vorbereitungslehrgänge im AFZ.
Es sind zwei. Einmal für die Erörterung und für das Assessment-Center.
Ich wurde in Lübeck gefragt, warum ich nicht an den Seminaren teilgenommen habe.
Ich habe sie jedoch gemacht, sie waren aber nicht aufgeführt.

endless enigma
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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon endless enigma » So 31. Aug 2014, 19:30

Hallo Cop 65,

erst einmal vielen herzlichen Dank für deine sehr detaillierte und ausführliche Beschreibung.
Es gibt mir somit eine Übersicht über den Ablauf es Verfahrens.
Nur nochmal so zur Erläuterung, ein Kollege der aus dem Verwaltungsbereich kommt und sich mit Beamtenrecht sehr gut auskennt meinte zu mir ich solle mich entscheiden was ich will da dies ein Verfahren sei was man ruhen lassen sollte und nicht durch einen Dienststellenwechsel stören soll und man könne meine Bewerbung ohne Angabe von Gründen zurückziehen das seie so, zudem ist es doch auch so dass auf den Direktionen nur eine Gewisse Zahl von PVB zum Aufstieg dürfen und somit nur eine gewisse Zahl sich auch bewerben oder ist es mir jederzeit freigestellt mich zu bewerben?
Ich dachte auch es gibt doch bestimmt Kollegen die auch mal eine Dienststelle wechseln und sich noch auf der alten Dienststelle beworben haben, ganau so wie es Kollegen gibt die erst seit kurzem evtl. zwei bis drei Monate auf der neuen Dienststelle sind und sich zum Aufstieg bewerben oder nicht?
Denke mal es ist ja auch wie du geschrieben hast im Interesse der BPOL somit darf ja auch keinem PVB der sich weiterentwickeln will diese Chance verbaut werden nur weil ein Vorgesetzter meint "nun ist er gerade erst hier und will schon wieder weg und uns fehlt für die Dauer von 26 Monaten jemand".
Der Kollege meinte der wechsel würde ja auch zu Beginn über Abordnung gehen und ob die neuen aus den oben angesprchenen Gründen dies fördern ist fraglich und bei der jetzigen Dienststelle ist man auch abgeschrieben und existiert quasi nur noch auf dem Papier.

Kann es mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen da es ja wie gesagt im Interesse der BPOL liegt und es somit auch keinem Beamten verbaut werden darf?

Noch was zu dem EAV habe im AFZ nachgefragt und es werden keine Vorbereitungsseminare mehr angeboten aus irgend welchen Gründen ich hätte diese auch gerne besucht aber dies ist scheinbar nicht mehr möglich oder weiß jem. zufällig ob und wo es noch welche für das EAV evtl in den Direktionen meinten die aus dem AFZ?

Die Themen die du mir genannt hast kommt da nur der Übergebriff dran als "Betrunkene Fans in Zügen" oder ist dort dann auch eine Aufgabenstellung was von einem gewollt ist? Z.B. nehmen Sie Stellung zum Problem oder Vor- oder Nachteil.....? Sowie der Begriff "Racial Profiling" steht dann auch die deutsche Übersetzung und Aufgabenstellung dabei oder nur der Begriff und man muss damit zurechtkommen?

So merke gerade ich habe wieder einen sehr langen Text verfasst sorry aber es ist leider notwendig um meine Fragen zu klären sorry.

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße

A_Z93
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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon A_Z93 » Di 17. Feb 2015, 22:55

Wie hoch ist eigentlich der Anteil von mD und gD in der Bundespolizei ? Es gibt ja ca. 33000 Polizeivollzugsbeamte dort.
Ist das in den Bundesländern ungefähr gleich aufgeteilt ?

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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 18. Feb 2015, 11:33

Nein.

Manche BL haben gar keinen mD mehr, sondern bezahlen alle ihre PVB fair und angemessen.
:lah:

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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon A_Z93 » Mi 18. Feb 2015, 11:51

Nein, ich meine von den 33000....also z.B. 70% sind im mD und 30 % gD ungefähr ?

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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon berlinmitteboy » Mi 18. Feb 2015, 13:09


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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon supporter » Mi 25. Feb 2015, 15:28

Bitte hier nur Beiträge, die konkret was mit dem Aufstiegsverfahren zu tun haben. Alles was abschweift, wird zukünftig gelöscht-danke.

Gruß

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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon Redrun » Di 5. Mai 2015, 21:20

Guten Abend zusammen,

hat sich vllt jmd für den Aufstieg für das Jahr 2016 beworben?

Es wurde ja jetzt neu geregelt, sodass man sich sofort auf einen Listenplatz z.B. bei einer Direktion bewirbt...
Z.B. Direktion STA: 10 Stellen..

LG

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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon Timsche84 » Mi 20. Jan 2016, 10:50

Ist das Das und DLRG Abzeichen schon bei der Berlwerbung Pflicht oder kann man sich erst bewerben und es dann machen?!

vladdi
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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon vladdi » Mi 20. Jan 2016, 16:19

Bei der Bewerbung muss (musste) das vorliegen.

maxd.
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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon maxd. » Fr 23. Jun 2017, 18:53

Ist das mit der Voraussetzung von 5 Jahren Dienstzeit nach der Ausbildung für den Aufstieg vom md in den gd noch aktuell?

jo5496
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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon jo5496 » Fr 23. Apr 2021, 12:40

Hallo,

ich hätte generell die Frage wie das abläuft.
Bin in der Ausbildung zum mittleren Dienst und möchte in den höheren Dienst.

Muss ich dazu den Einstellungstest des höheren Dienstes durchlaufen?
Und muss ich dann anschließend trotz der Ausbildung noch drei Jahre studieren?

Oder was würde da auf mich zukommen, wenn ich den Sprung vom mittleren Dienst in den höheren Dienst machen möchte?

MfG :)

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MICHI
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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon MICHI » Fr 23. Apr 2021, 14:17

Um von dem mittleren in den höheren Dienst zu kommen, musst du zunächst in den gehobenen Dienst. Dazu ist ein Studium erforderlich.
Gruß
MICHI


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1957
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Re: Aufstieg vom md -> gd (EAV)

Beitragvon 1957 » Fr 23. Apr 2021, 17:09

:zustimm:
Manchmal kann man über soviel Naivität nur staunen. Du must das Studium für den gehobenen Dienst schaffen und dann das Studium für den h. D.. Beiden ist ein Auswahlverfahren vorgeschaltet.


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