worüber man aber auch hier durchaus reden kann.und der Bürger den Grund hinreichend ausräumen kann
Hat sich denn die Freundin ausgewiesen
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worüber man aber auch hier durchaus reden kann.und der Bürger den Grund hinreichend ausräumen kann
Nach dieser Urteilsbegründung scheint die Maßnahme ja in diesem Fall nicht korrekt gewesen zu sein. Ich wollte damit auch sagen, dass ich diese gerichtliche Begründung für ein falsches Signal und Schwächung der polizeilichen Autorität halte.Peppermintpete hat geschrieben:Ich schrieb HINREICHEND ausgeräumt.
Ob dies der Fall ist, oder nicht, kann man eigenständig und lageabhängig beurteilen.
Jemanden in seinen Grundrechten einzuschränken, obwohl die entsprechende Grundlage offensichtlich nicht besteht klingt nicht gerade nach Rechtsstaat...
e/ Ich stelle mir das gerade mal Praktisch vor.
Guten Tag, ich würde gerne Ihren Ausweis sehen - Dürfen sie das denn? - Nein, aber ich möchte das und zu Not werde ich das mit Zwang durchsetzen...
Ich habe es gelöscht, weil bei mir Verwirrung aufkam, wen Du jetzt mit Deinem Posting meintest.Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Jo. Knüppel frei und mit der MP 5 dicht über Köpfe hinweg schießen geht in dieselbe Richtung.
Controller kriegt Puls, wenn er den Nonsens liest.
Was lasse ich einem denn durchgehen, wenn der Grund der Maßnahme entfallen ist?
Edit: Na, noch fx gelöscht?
Neee, es geht nicht darum *das ist so einer* es geht um´s Prinzip.malfragen hat geschrieben:@Jaguar1986
Puh, die aussage ist nicht so gut.
Wenn man auf jemanden zugeht und sich denkt der ist so einer, dem lasse ich nix durchgehen, fragwürdig.
Sprichtwort sagt "Der Ton macht die Musik" kann ja sein das der Ton der Ansprache nicht so treffend war, wurde ja von gewissem Klientel ausgegangen.
Kann aus eigener Erfahrung sagen das die Art und Weise der Ansprachen stark variieren kann.
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Man darf nicht strenge, mit rechtlich einwandfrei verwechseln.Jaguar 1986 hat geschrieben:Neee, es geht nicht darum *das ist so einer* es geht um´s Prinzip.malfragen hat geschrieben:@Jaguar1986
Puh, die aussage ist nicht so gut.
Wenn man auf jemanden zugeht und sich denkt der ist so einer, dem lasse ich nix durchgehen, fragwürdig.
Sprichtwort sagt "Der Ton macht die Musik" kann ja sein das der Ton der Ansprache nicht so treffend war, wurde ja von gewissem Klientel ausgegangen.
Kann aus eigener Erfahrung sagen das die Art und Weise der Ansprachen stark variieren kann.
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Nach meinem persönlichen Empfinden, springt man der Polizei auf der Nase herum, wenn man nur lange genug mit ihnen diskutiert um dann am Ende doch nichts vorzeigen zu müssen.
Da ist ja jeder Kindergärtner konsequenter.
Dieses Thema gehört für mich zum Gesamtpaket der fehlenden Strenge. Aber das diskutieren wir ja bereits im Silvester-Fred.
Was genau?Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Sagt das dein Mann?
Das sind meiner persönlichen Meinung nach aber genau die tollen Pappenheimer und Gutmenschen, die uns zu so einer lari fari Gesellschaft machen. Weswegen hier viel zu viele machen was sie wollen. Aber gut, vllt. habt ihr Beispiele im Kopf wo es für den Bürger schlecht ausgehen könnte, wenn er dieses Recht sich durchzusetzen nicht hat.In jeder studentischen Stadt gibt es eine Vielzahl völlig unbescholtener und rechtschaffener Bürger, die es genau auf sowas ankommen lassen. Dein Hörensagenpseudowissen kannste stecken lassen
wirft Fragen auf!Für das Gericht steht fest, dass die Polizisten dazu berechtigt waren, den Ausweis von Uchegbu zu verlangen. Allerdings sei den Beamten nach einem Gespräch mit ihm und seiner Freundin klar gewesen, weshalb er sich zu der Zeit im Bahnhof aufhielt.
Es sei demnach nicht mehr erforderlich gewesen, auf der Wache immer noch auf den Ausweis zu bestehen.
Dieser letzte Teil der polizeilichen Maßnahme sei als rechtswidrig einzustufen.
Das finde ich, wie von Controller bereits erwähnt, in diesem Fall nicht eindeutig, da das warum und weshalb fehlt.malfragen hat geschrieben:In diesem Fall war ein teil der Maßnahme sogar rechtswidrig
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