§ 90a Stgb und Christoph Harting

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Beobachter » Sa 10. Sep 2016, 16:20

Gibts also doch ne politische Vorauswahl?
Die Bekenntnisse erfordert und wo man Formen und Rituale unhinterfragt hinzunehmen hat? Na, sowas.
Keine Angst...dafür würde ich mich nicht beworben haben. Als ich noch rüstig war.
Weder hier noch da.

Respektsbekundung gegenüber dem sportlichen Gegner? Film gesehen? Die haben sich ausnehmend freundschaftlich umarmt. Das ist als Geste unter Menschen genug. Der Flaggenkram ist an die Nation gerichtet und ich würde ihn nicht brauchen.
Faschistenstaat? Habe ich weder geschrieben noch gemeint. Du willst mich missverstehen.
Ich hab nur gefragt, ob dieses antike Bannergetue notwendig ist. Wenn ja, wofür. Und ob man wohl so nen Bohei drum machen muss, wenn einer das nicht so ernst nehmen will.
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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon vladdi » Sa 10. Sep 2016, 16:33

Ich denke das Problem ist, dass zu viele in diesem Land die Achtung für ihr Land verloren haben

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Controller » Sa 10. Sep 2016, 16:56

Aber als Dienstherr muss man auch abwägen, ob das ggü. anderen Beamten, die bereits bei kleineren, medial unbeachteten Entgleisungen eine übergebraten bekommen haben, gerecht ist.
oh, du meinst praktisch z.B. die Herren der Hockeymannschaft (ist da einer dabei aus dem ö.D);
also prüfen, ob die auch den richtigen Ton getroffen haben, als sie ihren A cappella Auftritt hinlegten?

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/ ... eggesungen

Oder die Briten @ Loewe :polizei1:

http://www.sueddeutsche.de/sport/olympi ... -1.3120365

Oder wenn mal eine ganz falsche Hyme ertönt, was macht man dann ?
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon vladdi » Sa 10. Sep 2016, 17:15

Jetzt komme ich zu dem, was ich hier auch immer sage: nicht was die anderen machen interessiert, sondern was du gemacht hast interessiert

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Controller » Sa 10. Sep 2016, 17:19

schöner Spruch milka, nur leider nuztlos,
denn es war ja die Rede vom Dienstherrn, der ja gucken muss,
wie einer guckt
bei manchen Anlässen :pfeif:
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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon vladdi » Sa 10. Sep 2016, 17:49

Der Dienstherr muss sich jetzt fragen ob das Verhalten ein Pflichtverstoß war. Falls er zu dem Ergebnis kommt, dass es sich um Fehlverhalten handelt, muss er sich fragen wie er das ahnden will.

Da auch Strafanzeigen vorliegen, muss die Staatsanwaltschaft sich fragen ob einer Straftat vorliegt.


Nach meiner Einschätzung haben wir keine Straftat aber einen Pflichtverstoß

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon DerLima » Sa 10. Sep 2016, 17:59

Ja, es gibt eine politische Vorauswahl. Und zwar im Rahmen des Beamtenrechts bei der Einstellung. Auch ein Sportpolizist oder Sportsoldat hat einen Diensteid geschworen. Und muss eben auch den Beamtenpflichten nachkommen. Das im Rahmen der Wohlverhaltenspflicht dort vielleicht andere Maßstäbe gelten, als es bei anderen Beamten der Fall ist, kann/muss geprüft werden.

Ich habe mir das Video nicht angesehen und nur die Debatte hier verfolgt.
Ich weiß jedoch, wie man sich benehmen kann und wie man sioch (aus MEINER persönlichen Sicht) benehmen sollte, wenn man im Staatsdienst steht.
Nicht zu vergessen, dass Sportler auch heute nich durchaus eine Vorbildfunktion haben. Symbole des Staates sind auch Teile der nationalen Identität. Und daher darf man sich in den drei Minuten Siegerehrung auch durchaus angemessen benehmen. Und nicht so daneben, dass es eine Debatte auslöst.

Disziplinarrechtlich muss man wahrscheinlich zumindest mal prüfen, wenn eine solche Debatte ausgelöst wird.
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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 10. Sep 2016, 18:43

Beobachter hat geschrieben:Wirkt auf mich irgendwie...."ostig".
Dort sollte man auch bei jeder Gelegenheit "sein Land" repräsentieren und zwar nach vorgeschriebener Choreographie.
Lasst ihn doch in Freiheit hampeln, tanzen, whatever! Er trägt eure Farben und gewinnt für euch...damit is genug fürs Vaterland getan.
Strammstehen war hoffentlich gestern.
Was genau bedeutigt "ostig"? Der Rest ist mal wieder so selbstsprechend. Er gewinnt für euch!
Das passt auch zu anderen Kommentaren. :applaus:

Er tritt für Deutschland an, damit hat er sich zu benehmen! Er ist eine Person, welche als Olympiasieger im öffentliche Fokus steht. Er ist Beamter. Damit unterliegt er div. Beamtenpflichten.
Er kann hinterher im Olympischen Dorf die Sau rauslassen. Aber gerade im Moment, wo UNSERE Hymne gespielt wird, und alle Kameras auf ihn gerichtet sind, hat er sich zu benehmen.

Andere Sportler bekommen es doch auch hin.

Straftat, ich glaube nicht. Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht, oh ja!

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon cancer91 » Sa 10. Sep 2016, 18:59

Beobachter hat geschrieben:Gibts also doch ne politische Vorauswahl?
Die Bekenntnisse erfordert und wo man Formen und Rituale unhinterfragt hinzunehmen hat? Na, sowas.
Keine Angst...dafür würde ich mich nicht beworben haben. Als ich noch rüstig war.
Weder hier noch da.

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Mein Gott, wenn man sich von der Bundeswehr oder Bundespolizei sponsern lässt, muss man sich natürlich auch zur Bundesrepublik bekennen :polizei10:
Aber niemand wird dazu gezwungen.
Im Übrigen ist ein Sportler untrainierbar, wenn er/sie ständig hinterfragt, was der Trainer verlangt.

Alle Olympioniken kennen den "Flaggenkram" und wenn man bei Olympia teilnimmt, lässt man sich auch automatisch darauf ein.
Ich verstehe nach wie vor nicht, warum da aus der linken Ecke immer so ein Eiertanz veranstaltet wird. Jedes zweite Wochenende pilgern die Anwohner St.Paulis mit Paulifahnen ins Millerntor und singen die Vereinshymne aber wenn man als Einwohner Deutschlands mit Deutschlandfahne ins Stadion geht und die Nationalhymne singt, ist das abzulehnen ?!


Du hast auf den ersten Seiten etwas nebulöse Andeutungen in die Richtung gemacht. Aber das nebulöse Andeuten und dann erschrockene Zurückweisen entsprechender Vorwürfe, gab es ja auch vor der EM, die Taktik ist nicht neu :polizei2:
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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 10. Sep 2016, 19:15

cancer91 hat geschrieben:.... aber wenn man als Einwohner Deutschlands mit Deutschlandfahne ins Stadion geht und die Nationalhymne singt, ist das abzulehnen ?!
Ja dann bis du rechtspopulistisch, oder gar ein Faschist? :gruebel:
Die Grünen haben da ja ein klasse Beitrag abgegeben, wie sie Fußball und Rassimus gleichsetzen.
nachzulesen hier: KLICK

Der Beobachter macht öfters solche Anspielungen. Das passiert immer dann, wenn der rote Schlips zu eng gezogen wurde :pfeif:

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Controller » Sa 10. Sep 2016, 19:27

es geht nicht um Fußball oder rechts / links

sondern darum, ob das Verhalten ein Diszi verdient :polizei4:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 10. Sep 2016, 20:14

Ich finde das Verhalten, dem Ereignis und dem Beamtenstatus nicht gebührend.

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon cancer91 » Sa 10. Sep 2016, 20:15

Controller hat geschrieben:
sondern darum, ob das Verhalten ein Diszi verdient :polizei4:
Was wiederum davon abhängt, wie man der Nationalhymne und -fahne gegenübersteht.
Der Fußball ist nunmal das Paradebeispiel im Bezug auf diese Diskussion.
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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Beobachter » Sa 10. Sep 2016, 20:21

Ich hab kein Wort über Faschismus geschrieben.
Und den auch nich mal heimlich ins Auge gefasst. Ich find nur, die "nationale Identität" hat nun mit ihren -in Deutschland nur 150 Lenzen- genug Unfrieden gestiftet, genug Menschen verbogen, genug bestraft...und ausgedient.

Es ist nicht mein Traummodell...und im Grundgesetz steht, dass Deutschland ne Flagge hat. Nicht, dass ich ihr zu Füßen liegen soll.
Die Philosophie der Aufklärung, die sie für mich verkörpert, verbietet es meinem Gewissen geradezu, unkritisch zu sein!!!
Wenn ICH an Deutschland denke, dann denk ich u.a. an Heinrich Heine oder Immanuel Kant.
Anders als die meisten, die sie schwenken. Drum möchte ich mit den meisten Menschen, die damit rumlaufen, lieber nicht in einer Reihe stehen.
Gerade diese Fahne verpflichtet mich dazu, zu hinterfragen...zum Beispiel, wieso es "der Anstand" oder die Zugehörigkeit zu "Bundes-Irgendwas" gebietet, an einem so banalen Ort, wie ausgerechnet einem Sportstadion "nationale Ehrfurcht" zu zelebrieren.
Mich hat die Politisierung (und Instrumentalisierung) des Sports früher gestört und sie stört mich jetzt immer noch.
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Alfred Polgar

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Jaguar 1986 » Sa 10. Sep 2016, 20:36

Beobachter hat geschrieben:Ich hab kein Wort über Faschismus geschrieben.
Und den auch nich mal heimlich ins Auge gefasst. Ich find nur, die "nationale Identität" hat nun mit ihren -in Deutschland nur 150 Lenzen- genug Unfrieden gestiftet, genug Menschen verbogen, genug bestraft...und ausgedient.
Stolz ist meiner Meinung nach genau das was uns fehlt.
Das hat sich seit 2006 ein wenig gebessert.
Als Kind empfand ich es als schmerzlich, dass jeder mit Migrationshintergrund eine Art Nationalstolz hatte. Und ich hatte? Nichts. Es war mega langweilig *nur* Deutscher zu sein. Derweil schwellten alle anderen Nationen stolz die Brust.
Wir haben viel worauf wir stolz sein können.
Das Verhalten ist peinlich und respektlos.
Eine Straftat wohl eher nicht, eine Schande alle mal.

Vllt. würden mehr Bürger mit Migrationshintergrund sich für mehr Loyalität zu Deutschland entscheiden, wenn sie hier eine Identität finden würden. Etwas wo sie sich stolz und zugehörig fühlen können. Für mich verständlich, dass sie dann auf eine andere Identität und Stolz ausweichen. Würde ich auch tun.


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