Hallo liebe Community,
zurzeit bereite ich mich auf meine Abschlusspräsentation vor.
Noch verfasse ich meine Hausarbeit.
In dieser Hausarbeit muss ich Statistiken angeben zu Todesfällen und Kündigungen in diesem Polizeiberuf (muss nicht unbedingt nur Bundespolizei sein) .
Weiß jemand wo ich Statistiken zu "Verunglückte Polizeibeamten durch Selbstmorde, etc" oder "Kündigungen im Polizeiberuf" finde?
Leider bin ich trotz Google nicht fündig geworden.
danke im Voraus
Abschlusspräsentation - Bundespolizei
Moderatoren: Old Bill, supporter, Holger73
Abschlusspräsentation - Bundespolizei
23.08.2016 Auswahlverfahren Teil 1 + 2 ( Diktat + Sport ) = bestanden
15.09.2016 Auswahlverfahren Teil 3 ( Interview ) = bestanden
29.09.2016 Auswahlverfahren Teil 4 ( PÄU ) = Polizeidiensttauglich
15.09.2016 Auswahlverfahren Teil 3 ( Interview ) = bestanden
29.09.2016 Auswahlverfahren Teil 4 ( PÄU ) = Polizeidiensttauglich
Re: Abschlusspräsentation - Bundespolizei
Das Thema erscheint mir interessant, gleichwohl ich nicht zwingend einen Zusammenhang der beiden Faktoren sehe.
Was sind bitte "verunglückte PB durch Selbstmorde". "Verunglücken" und "Selbstmord" sind in diesem Zusammenhang sachlich falsche Begriffe.
Ich rechne nicht damit, dass eine Polizeibehörde über entsprechende Statistiken verfügt. Bundespolizei lässt sich vermutlich auch nicht 1:1 auf die Polizei übertragen. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass man bei einer großen Polizeibehörde mit einem entsprechenden Personalkörper bei Bedarf Zahlen erheben könnte. Allerdings benötigt der Untersuchende dafür vermutlich Wohlwollen und ein schönes Schreiben der eigenen Behörde.
Grüße
Was sind bitte "verunglückte PB durch Selbstmorde". "Verunglücken" und "Selbstmord" sind in diesem Zusammenhang sachlich falsche Begriffe.
Ich rechne nicht damit, dass eine Polizeibehörde über entsprechende Statistiken verfügt. Bundespolizei lässt sich vermutlich auch nicht 1:1 auf die Polizei übertragen. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass man bei einer großen Polizeibehörde mit einem entsprechenden Personalkörper bei Bedarf Zahlen erheben könnte. Allerdings benötigt der Untersuchende dafür vermutlich Wohlwollen und ein schönes Schreiben der eigenen Behörde.
Grüße
Man darf eine Meinung haben, man muss nicht! Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal "Fresse halten"! Dieter NUHR
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