BPOL-Chef Romann angezeigt
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Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
Hallo Controller,
auch an der scheint ja aus rechtsstaatlicher Sicht nichts zu beanstanden zu sein. Falls es noch darum geht, ob das jetzt völkerrechtlich ein Fauxpas gegen den Irak gewesen ist, auch dazu wurde weiter vorne bereits alles gesagt. Dass von der irakischen Regierung nach einem kurzen und betont unaufgeregten (unaufgeregt ist in dieser Region eher selten) Statement nie wieder etwas von dieser Angelegenheit im autonomen kurdischen Verwaltungsgebiet zu hören war, bestätigt wie die Einstellung des Verfahrens aus meiner Sicht jene Stimmen, die hier von Anfang an von einer entsprechenden Rechts- und Handlungssicherheit des Dr. Romann ausgegangen sind.
Deshalb kurz nachgefragt, vielleicht missinterpretiere ich Dich auch, aber: Was gibt es denn jetzt noch an der Zielerreichung auszusetzen?
Viele Grüße
Kulinka
auch an der scheint ja aus rechtsstaatlicher Sicht nichts zu beanstanden zu sein. Falls es noch darum geht, ob das jetzt völkerrechtlich ein Fauxpas gegen den Irak gewesen ist, auch dazu wurde weiter vorne bereits alles gesagt. Dass von der irakischen Regierung nach einem kurzen und betont unaufgeregten (unaufgeregt ist in dieser Region eher selten) Statement nie wieder etwas von dieser Angelegenheit im autonomen kurdischen Verwaltungsgebiet zu hören war, bestätigt wie die Einstellung des Verfahrens aus meiner Sicht jene Stimmen, die hier von Anfang an von einer entsprechenden Rechts- und Handlungssicherheit des Dr. Romann ausgegangen sind.
Deshalb kurz nachgefragt, vielleicht missinterpretiere ich Dich auch, aber: Was gibt es denn jetzt noch an der Zielerreichung auszusetzen?
Viele Grüße
Kulinka
Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
Im Irak hätte er eine härtere Zeit vor sich gehabt.
Ob er dann auch tatsächlich abgeschoben wird, werden wir sehen.
Es würde mich nicht wundern, wenn sich dann Gründe finden, warum der junge Mann zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschoben werden kann :pfeiff:
Ob er dann auch tatsächlich abgeschoben wird, werden wir sehen.
Es würde mich nicht wundern, wenn sich dann Gründe finden, warum der junge Mann zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschoben werden kann :pfeiff:
- Controller
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Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
so, ist das so ?? Weil die STA einstellte ? ah, okauch an der scheint ja aus rechtsstaatlicher Sicht nichts zu beanstanden zu sein.
Das wurde doch gar nicht geklärt; es gibt da durchaus verschiedene Meinungen.
auch dazu wurde weiter vorne bereits alles gesagt
ehrlich ?
Da muss dann aber jemand später kräftig nacheditiert haben.
Ich las da nur die Meinungen der User.
Sie war aus meiner Sicht ungesetzlich, dazu kommen die ganzen offenen Fragen der PM, auf die hier aber niemand einging, weil es nicht zur eigenen Meinung passten.Was gibt es denn jetzt noch an der Zielerreichung auszusetzen?
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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- schutzmann_schneidig
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Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
Wie zu einem späteren Zeitpunkt mit dem dann hoffentlich nicht mehr ganz so jungen Mann umgegangen wird, wird man sehen. Das kann aber kein Kriterium dafür sein, auf eine Auslieferung zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.Officer André hat geschrieben: ↑Fr 1. Feb 2019, 19:43Es würde mich nicht wundern, wenn sich dann Gründe finden, warum der junge Mann zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschoben werden kann :pfeiff:
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
Die STA hat lediglich festgestellt, dass kein strafrechtliche relevantes Verhalten vorlag.
Das war für mich eigentlich klar.
Hier ging es eher um die Missachtung rechtstaatlicher Prinzipien wie Zuständigkeit, Dienstwege etc.
Ob die Erklärung ausreicht, um diese Fragwürdigkeiten zu erklären, weiß ich aber nicht.
Das war für mich eigentlich klar.
Hier ging es eher um die Missachtung rechtstaatlicher Prinzipien wie Zuständigkeit, Dienstwege etc.
Ob die Erklärung ausreicht, um diese Fragwürdigkeiten zu erklären, weiß ich aber nicht.
Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
Diesen Standpunkt teile ich nichtschutzmann_schneidig hat geschrieben: ↑Fr 1. Feb 2019, 21:51Wie zu einem späteren Zeitpunkt mit dem dann hoffentlich nicht mehr ganz so jungen Mann umgegangen wird, wird man sehen. Das kann aber kein Kriterium dafür sein, auf eine Auslieferung zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.
Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
Hallo Controller,
Als hier die Rechtmäßigkeit in Frage gestellt wurde, war das Fazit: Es wird überprüft, werden wir dann ja sehen, was dabei rauskommt. Nun wurde es überprüft und – das Ermittlungsverfahren eingestellt. Einige relevante Gründe dafür kann man u.a. hier https://www.tagesschau.de/inland/romann-103.html nachlesen, interessanterweise wird da verschiedenes bestätigt, was in dieser Diskussion an Hypothesen zur Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Umlauf war.
Jetzt heißt es: Okay, strafbar war daran nichts, aber rechtsstaatlich war es auch nicht, Zuständigkeiten, Dienstwege. Klar, kann man machen. Klingt aber nach einer Ausflucht. Zumal die Staatsanwaltschaft, siehe den verlinkten tagesschau-Artikel, ganz offenbar auch die Zuständigkeit und mithin die verwaltungsrechtlichen Aspekte des Vorfalls geprüft hat.
Viele Grüße
Kulinka
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war sie nach Prüfung offenbar nicht ungesetzlich. Und die Fragen wurden hier lebhaft diskutiert, dass man unterschiedlicher Meinung ist, heißt nicht, man wäre nicht darauf eingegangen.Controller hat geschrieben:Sie war aus meiner Sicht ungesetzlich, dazu kommen die ganzen offenen Fragen der PM, auf die hier aber niemand einging, weil es nicht zur eigenen Meinung passten.
Als hier die Rechtmäßigkeit in Frage gestellt wurde, war das Fazit: Es wird überprüft, werden wir dann ja sehen, was dabei rauskommt. Nun wurde es überprüft und – das Ermittlungsverfahren eingestellt. Einige relevante Gründe dafür kann man u.a. hier https://www.tagesschau.de/inland/romann-103.html nachlesen, interessanterweise wird da verschiedenes bestätigt, was in dieser Diskussion an Hypothesen zur Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Umlauf war.
Jetzt heißt es: Okay, strafbar war daran nichts, aber rechtsstaatlich war es auch nicht, Zuständigkeiten, Dienstwege. Klar, kann man machen. Klingt aber nach einer Ausflucht. Zumal die Staatsanwaltschaft, siehe den verlinkten tagesschau-Artikel, ganz offenbar auch die Zuständigkeit und mithin die verwaltungsrechtlichen Aspekte des Vorfalls geprüft hat.
Viele Grüße
Kulinka
Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
Mal so ganz generell: Eine Einstellung durch die StA ist nicht mit "es war legal" gleichzusetzen.
Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
Die StA sieht kein strafrechtlich relevantes Verhalten.
Worüber wird denn hier diskutiert?
Die Polizei, die Gerichte, der Staat wird von Rechtsbrechern nicht mehr ernst genommen.
Hier hat der Staat sich durchgesetzt und einen Straftäter dem Gericht zugeführt.
Dabei wurde eine vielleicht fragwürdige Rückholung nicht auf den Rücken des Streifendienst ausgetragen, sondern der Chef selber stellt sich in die erste Reihe.
Respekt und Anerkennung!
Was fragwürdig ist, wie eine Gruppe Kurden den Staat nicht anerkennen und einen Staatsbürger ausweisen.
Jedoch ist das eine staatsrechtliche Frage bezüglich Kurdistan, die die betreffenden Länder und Völker lösen müssen.
Ansonsten ist genau das passiert, was sonst auch passiert, wenn Menschen ausgewiesen werden und an Board eines deutschen Flugzeugs kommen: es wird Sicherheit gewährt. Auf deutschem Boden greift dann die normale Festnahme durch die örtliche Polizei.
Es wäre falsch, diese Rücküberstellung den deutschen Sicherheitsbehörden zum Vorwurf zu machen. Über den Täter und das Opfer macht sich dabei keiner Gedanken. Stattdessen Vorwürfe gegen die Polizei. Das ist das, was in diesem Land krank ist.
Worüber wird denn hier diskutiert?
Die Polizei, die Gerichte, der Staat wird von Rechtsbrechern nicht mehr ernst genommen.
Hier hat der Staat sich durchgesetzt und einen Straftäter dem Gericht zugeführt.
Dabei wurde eine vielleicht fragwürdige Rückholung nicht auf den Rücken des Streifendienst ausgetragen, sondern der Chef selber stellt sich in die erste Reihe.
Respekt und Anerkennung!
Was fragwürdig ist, wie eine Gruppe Kurden den Staat nicht anerkennen und einen Staatsbürger ausweisen.
Jedoch ist das eine staatsrechtliche Frage bezüglich Kurdistan, die die betreffenden Länder und Völker lösen müssen.
Ansonsten ist genau das passiert, was sonst auch passiert, wenn Menschen ausgewiesen werden und an Board eines deutschen Flugzeugs kommen: es wird Sicherheit gewährt. Auf deutschem Boden greift dann die normale Festnahme durch die örtliche Polizei.
Es wäre falsch, diese Rücküberstellung den deutschen Sicherheitsbehörden zum Vorwurf zu machen. Über den Täter und das Opfer macht sich dabei keiner Gedanken. Stattdessen Vorwürfe gegen die Polizei. Das ist das, was in diesem Land krank ist.
- Buford T. Justice
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Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
Um mit der Haltung einer Staatsanwaltschaft bzw. eines einzelnen Staatsanwalts zu argumentieren, wäre einiges mehr an Hintergrundwissen über die tatsächliche Praxis erforderlich. Nicht selten gilt dort mehr als irgendwo anders: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“
Ich habe schon eine Einstellung gelesen, die argumentativ auf „Aussage gegen Aussage“ beruhte, obwohl wir alle in der Schule gelernt haben, dass das im Strafrecht nicht vorgesehen ist.
Im vorliegenden Fall gab es Anzeigen und die Staatsanwaltschaft musste prüfen. Hier dürften alle, allen voran der zuständige Staatsanwalt, zufrieden sein, dass man eine treffende Begründung gefunden hat.
Ich schlafe damit allerdings auch gut.
Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
@Vladdi: Frei nach "Recht ist, was dem Volke nützt" ...
- Buford T. Justice
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Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
Vladimir Vladimirowitsch, das Handeln der Gewalten hinterfragen zu können und zu dürfen, ist das, was eine Gesellschaft gesund und als Teil ihrer zu leben erstrebenswert hält.
Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
Hallo Diag,
Dein formaljuristischer Hinweis soll jetzt im konkreten Zusammenhang was bedeuten? Hier berechtigt die von Auflagen freie Einstellung der Ermittlungen sehr wohl die Aussage, der vorher Beschuldigte habe rechtmäßig gehandelt. Man sollte sich schon die Mühe machen, Links und Begründungen der Staatsanwaltschaft auch zu lesen.
Wenn die Staatsanwaltschaft eine Deiner Maßnahmen als PVB überprüfen muss, weil jemand Dich angezeigt hat, und nach Ermittlungen das Verfahren mit der Begründung einstellt, es hätten keine Anhaltspunkte für ein ungesetzliches Verhalten Deinerseits festgestellt werden können, Deine Schilderungen seien glaubhaft gewesen und Deine Handlungen hätten auch im Hinblick auf Deine Zuständigkeit im Einklang mit geltendem Recht gestanden – was bedeutet das dann? Dass Dein Einschreiten rechtmäßig war?
Viele Grüße
Kulinka
Dein formaljuristischer Hinweis soll jetzt im konkreten Zusammenhang was bedeuten? Hier berechtigt die von Auflagen freie Einstellung der Ermittlungen sehr wohl die Aussage, der vorher Beschuldigte habe rechtmäßig gehandelt. Man sollte sich schon die Mühe machen, Links und Begründungen der Staatsanwaltschaft auch zu lesen.
Wenn die Staatsanwaltschaft eine Deiner Maßnahmen als PVB überprüfen muss, weil jemand Dich angezeigt hat, und nach Ermittlungen das Verfahren mit der Begründung einstellt, es hätten keine Anhaltspunkte für ein ungesetzliches Verhalten Deinerseits festgestellt werden können, Deine Schilderungen seien glaubhaft gewesen und Deine Handlungen hätten auch im Hinblick auf Deine Zuständigkeit im Einklang mit geltendem Recht gestanden – was bedeutet das dann? Dass Dein Einschreiten rechtmäßig war?
Viele Grüße
Kulinka
Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
Hallo Buford,
Wo kein Kläger, da kein Richter, mag also richtig sein, es stimmt aber im hier besprochenen Zusammenhang sehr viel eher: Wo keine Rechtswidrigkeit, da kein Kläger.
Viele Grüße
Kulinka
Nee, denn es ist jedem klar, dass es unterschiedliche Arten von Verfahrenseinstellungen gibt. Selbstverständlich gibt es zum Beispiel Verfahren, die trotz ermittelter Schuldbeweise ohne Anklage gegen Geldstrafe oder andere Auflagen eingestellt werden, da ist eine Einstellung natürlich keine Aussage nach dem Motto "das war alles legal, was der gemacht hat". Genauso wenig wie eine Einstellung wegen geringem öffentlichen Interesse an der Verfolgung der Schuld eine ist. Wenn aber nach Ermittlungen mit der Begründung eingestellt wird, die Maßnahme sei nach staatsanwaltlicher Prüfung rechtmäßig gewesen, verhält es sich durchaus so, dass man dann auch behaupten kann: Die Maßnahme war rechtmäßig.Buford T. Justice hat geschrieben:Um mit der Haltung einer Staatsanwaltschaft bzw. eines einzelnen Staatsanwalts zu argumentieren, wäre einiges mehr an Hintergrundwissen über die tatsächliche Praxis erforderlich.
Wo kein Kläger, da kein Richter, mag also richtig sein, es stimmt aber im hier besprochenen Zusammenhang sehr viel eher: Wo keine Rechtswidrigkeit, da kein Kläger.
Viele Grüße
Kulinka
Re: BPOL-Chef Romann angezeigt
So würde ich das nicht betrachten. Das Vorgehen erfüllt keinen Straftatbestand. Das ist, was die STA prüft und bedeutet nicht, dass dies in Gänze rechtmäßig war. Hier gilt tatsächlich die These, wo kein Kläger, da kein Richter.
Damit ist die Sache für mich erledigt. Der Typ sitzt da, wo er subsidiär hingehört.
Damit ist die Sache für mich erledigt. Der Typ sitzt da, wo er subsidiär hingehört.
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