Tätowieren im aktiven Dienst
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Tätowieren im aktiven Dienst
hallo,
ich bin noch nicht tätowiert und bin mir auch noch nicht sicher ob ich das möchte will das aber vorher mal klären. Bei der Einstellung damals mussten diejenigen die tätowiert waren ein Foto einreichen und sozusagen absegnen lassen. Wenn ich mich neu tätowieren lassen kann ich da vorher das Motiv und die Stelle auch irgendwie absegnen lassen?
lg
ich bin noch nicht tätowiert und bin mir auch noch nicht sicher ob ich das möchte will das aber vorher mal klären. Bei der Einstellung damals mussten diejenigen die tätowiert waren ein Foto einreichen und sozusagen absegnen lassen. Wenn ich mich neu tätowieren lassen kann ich da vorher das Motiv und die Stelle auch irgendwie absegnen lassen?
lg
Re: Tätowieren im aktiven Dienst
Du solltest mit solchen Fragen den Ansprechpartner in deiner Behörde kontaktieren. Jede LaPo tickt da etwas anders. Am Ende wird es jedes Mal eine Einzelfallentscheidung sein wenn du es absegnen lässt.
Ich kenne einige, die haben es nicht absegnen lassen - da gabs kein Stress. Bei anderen schon. Während der Probezeit würde ich dir von abraten, außer es ist abgesegnet.
Danach stört es niemanden, jedenfalls wirkt es so in Berlin ("hörensagen"). Wenn du es abklären lässt bist du aber immer auf der sicheren Seite.
Welche Motive du dir schleunigst nicht auf den Körper malen lassen solltest, dass denke ich ist dir bewusst.
Ich kenne einige, die haben es nicht absegnen lassen - da gabs kein Stress. Bei anderen schon. Während der Probezeit würde ich dir von abraten, außer es ist abgesegnet.
Danach stört es niemanden, jedenfalls wirkt es so in Berlin ("hörensagen"). Wenn du es abklären lässt bist du aber immer auf der sicheren Seite.
Welche Motive du dir schleunigst nicht auf den Körper malen lassen solltest, dass denke ich ist dir bewusst.
Tätowieren im aktiven Dienst
Das sich jemand das genehmigen lassen hat, habe ich noch nie gehört. Ich wüßte auch nicht, wer da zuständig für wäre.
Tattoos dürfen beim Tragen der Dienstkleidung nicht sichtbar sein und nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen und keine diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder sonstigen gesetzlich verbotenen Motive enthalten und keinen achtungs- und vertrauensunwürdigen Eindruck erwecken.
Tattoos dürfen beim Tragen der Dienstkleidung nicht sichtbar sein und nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen und keine diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder sonstigen gesetzlich verbotenen Motive enthalten und keinen achtungs- und vertrauensunwürdigen Eindruck erwecken.
Re: Tätowieren im aktiven Dienst
Das genehmigt zum Beispiel die Ausbildungs-/Seminarleitung.
Re: Tätowieren im aktiven Dienst
@vladdi
also uns wurde das tatsächlich so vermittelt während des Studiums. Auch auf den jeweiligen Dienststellen ist das natürlich immer wieder ein Thema. Da ist der Tonus ähnlich. Tatsächlich ist diese Regelung mit der Sichtbarkeit auch etwas...naja, nennen wir es mal "Auslegungssache". Bei uns haben sich etliche Leute beispielsweise die Arme volltattowiert also diese typischen "Sleeves" an den Armen.
Ich kenne einen Fall, da war Einstellungsbedingung, dass sich derjenige sein Tattoo am Unterarm bis Ende der Ausbildung weglasern lässt. Kurz vor Beendigung hatte er ca. die Hälfte der Farbmalerei weglasern lassen. Dann hieß es, es sei in Ordnung wenn er es trage und einfach langärmliche Hemden trage. Da wurde die Regelung aufeinmal aufgelockert. Mittlerweile ist es völlig egal und er läuft kurzärmlich rum.
Es wird auch immer wieder gesagt, gerade bei "sichtbaren" Tattoos sollte man das Motiv absegnen lassen bei der dafür vorgesehenden Stelle.
also uns wurde das tatsächlich so vermittelt während des Studiums. Auch auf den jeweiligen Dienststellen ist das natürlich immer wieder ein Thema. Da ist der Tonus ähnlich. Tatsächlich ist diese Regelung mit der Sichtbarkeit auch etwas...naja, nennen wir es mal "Auslegungssache". Bei uns haben sich etliche Leute beispielsweise die Arme volltattowiert also diese typischen "Sleeves" an den Armen.
Ich kenne einen Fall, da war Einstellungsbedingung, dass sich derjenige sein Tattoo am Unterarm bis Ende der Ausbildung weglasern lässt. Kurz vor Beendigung hatte er ca. die Hälfte der Farbmalerei weglasern lassen. Dann hieß es, es sei in Ordnung wenn er es trage und einfach langärmliche Hemden trage. Da wurde die Regelung aufeinmal aufgelockert. Mittlerweile ist es völlig egal und er läuft kurzärmlich rum.
Es wird auch immer wieder gesagt, gerade bei "sichtbaren" Tattoos sollte man das Motiv absegnen lassen bei der dafür vorgesehenden Stelle.
Re: Tätowieren im aktiven Dienst
Sichtbare Tattoos sind nich zulässig (s.o.)
Jedoch sehe ich immer mehr, die sichtbare Tattoos haben... irgendjemand wird die Folgen bestimmt zu spüren bekommen...
Jedoch sehe ich immer mehr, die sichtbare Tattoos haben... irgendjemand wird die Folgen bestimmt zu spüren bekommen...
Re: Tätowieren im aktiven Dienst
da sagt deine Behörde aber was anderes
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Re: Tätowieren im aktiven Dienst
Tja, die unerlauten Handlungen und die Konsequenzen....Mittlerweile ist es völlig egal und er läuft kurzärmlich rum.
Viel wichtiger:
Am Samstag, 15.09.2018 ist
"Say thank you to a police. officer day"
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Tätowieren im aktiven Dienst
Morty hat geschrieben:da sagt deine Behörde aber was anderes
Was meine Behörde sagt, habe ich oben geschrieben.
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Re: Tätowieren im aktiven Dienst
@ all danke für die Antworten
ich bin BAL also wäre das erstmal egal, ich wollte halt wissen wer für sowas Ansprechpartner ist (Bundespolizei)
das, das Motiv nicht gegen geltendes Recht verstößt war für mich selbstverständlich
wegen der Sichtbarkeit, kenne auch die ärmelreglung und habe aber auch schon anderes gesehen. mein Gedanke wäre halt die stelle hinterm ohr also recht klein zwischen haaransatz und ohr, bei offenen haaren sieht man es nicht mal, natürlich sind geschlossene haare der normalzustand im dienst daher schwierig allgemein ist der kopf nicht gestartet
ich bin BAL also wäre das erstmal egal, ich wollte halt wissen wer für sowas Ansprechpartner ist (Bundespolizei)
das, das Motiv nicht gegen geltendes Recht verstößt war für mich selbstverständlich
wegen der Sichtbarkeit, kenne auch die ärmelreglung und habe aber auch schon anderes gesehen. mein Gedanke wäre halt die stelle hinterm ohr also recht klein zwischen haaransatz und ohr, bei offenen haaren sieht man es nicht mal, natürlich sind geschlossene haare der normalzustand im dienst daher schwierig allgemein ist der kopf nicht gestartet
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Re: Tätowieren im aktiven Dienst
weshalb solche Regelungen und Abmachungen auch völliger Quatsch sind,kenne auch die ärmelreglung und habe aber auch schon anderes gesehen
da der Wachtmeister, sobald es ihn selbst betrifft, nur allzu gerne bereit ist, 5 mal gerade sein zu lassen,
was beim Bürger natürlich völlig unmöglich ist.
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- Holger73
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Re: Tätowieren im aktiven Dienst
Da hast du deine Antwort schon.Potternerd hat geschrieben: ↑Mi 5. Sep 2018, 19:31@ all danke für die Antworten
ich bin BAL also wäre das erstmal egal, ich wollte halt wissen wer für sowas Ansprechpartner ist (Bundespolizei)
das, das Motiv nicht gegen geltendes Recht verstößt war für mich selbstverständlich
wegen der Sichtbarkeit, kenne auch die ärmelreglung und habe aber auch schon anderes gesehen. mein Gedanke wäre halt die stelle hinterm ohr also recht klein zwischen haaransatz und ohr, bei offenen haaren sieht man es nicht mal, natürlich sind geschlossene haare der normalzustand im dienst daher schwierig allgemein ist der kopf nicht gestartet
ICH bin selber Tattoo-Träger, ziemlich liberal was diese Art Körperschmuck angeht aber Unterarm und Kopf/ Hals sind auch für mich absolute Tabuzonen.
Von mir aus kann sich jede und jeder vollpflastern mit Motiven, sowie die Uniform angezogen ist, sollte davon aber nichts mehr zu sehen sein.
Der Bürger hat für unsere Sparte eine subjektive Norm aufgestellt, wenn wir den Respekt nicht (noch mehr) verleiren wollen, dann sollten wir mit dieser Norm nicht brechen.
Grüße Holger
"Das Problem, ob Denken ohne Sprache möglich sei, ist immer noch umstritten. Dagegen wird die Tatsache, daß Sprache ohne Denken durchaus möglich ist, täglich tausendfach bewiesen."
(Kohlmayer)
(Kohlmayer)
Re: Tätowieren im aktiven Dienst
Volle Zustimmung Holger!
Ich trage ebenfalls großflächige Tattoos.
Nicht im sichtbaren Bereich.
Am Unterarm könnte man noch Bandagen tragen. Kopf und Hals rate ich von ab.
@ TE
Es ist dein erstes Tattoo.
Dann solltest du auf keinen Fall einen sichtbaren Bereich wählen.
Fang erstmal an einer dezenteren Stelle an.
Bei wenigen Leuten bleibt es bei nur einem Tattoo. (Achtung Suchtgefahr! )
Du solltest dich da langsam rantasten.
Ich trage ebenfalls großflächige Tattoos.
Nicht im sichtbaren Bereich.
Am Unterarm könnte man noch Bandagen tragen. Kopf und Hals rate ich von ab.
@ TE
Es ist dein erstes Tattoo.
Dann solltest du auf keinen Fall einen sichtbaren Bereich wählen.
Fang erstmal an einer dezenteren Stelle an.
Bei wenigen Leuten bleibt es bei nur einem Tattoo. (Achtung Suchtgefahr! )
Du solltest dich da langsam rantasten.
Re: Tätowieren im aktiven Dienst
bei uns hat einer Sleeves tätowiert und trägt im Dienst daher hautfarbene Armstulpen. Bei einem anderen sieht man im T-Shirt ein Stück des Tattoos und (bisher) hat dazu niemand etwas gesagt ... stimme dir daher zu, dass sichtbare Tattoos verboten sind - so war es bei uns bisher im Auswahlverfahren bis jetzt auch ... würde da kein unnötiges Risiko eingehen
~~~~~~~~~~~
gD 09/2018
EAV I (06.11.2017) bestanden
EAV II (19.01.2018) bestanden + "gut geeignet"
EAV III (22.03.2018) tauglich
01.09.2018 BPOLAFZ Oerlenbach
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