Tätowieren im aktiven Dienst
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Re: Tätowieren im aktiven Dienst
Wenn ich dem Wahrer der Sachlichkeit hierfür meinen ergebensten Dank ausspreche, habe ICH das Thema kaputt geschrieben, oder?
- Kaeptn_Chaos
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Re: Tätowieren im aktiven Dienst
Du konntest die Frage für BPol beantworten.
Gibt aber noch 16 andere, woll?
Gibt aber noch 16 andere, woll?
- Buford T. Justice
- Lieutenant
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Re: Tätowieren im aktiven Dienst
Was macht Dich da eigentlich so sicher?
Auch, wenn es um die Wurst geht, lese ich (vorm Rudern oder Gestellung von Schützenhilfe) regelmäßig Dinge, die mich gerade daran weiterhin zweifeln lassen.
Re: Tätowieren im aktiven Dienst
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Du konntest die Frage für BPol beantworten.
Gibt aber noch 16 andere, woll?
Ist hier BPOL-Faden, woll
Re: Tätowieren im aktiven Dienst
Für alle Einsteiger bei der Bundespolizei gilt: Tätowierungen dürfen nicht im Sichtbereich (Hals, Nacken, Gesicht und Handflächen) sein. Was für den Bewerber gilt, gilt auch für den Bestandsbeamten. Inwieweit der Vorgesetzte darauf achtet, dass im Dienst das Tattoo z.B. am Arm verdeckt ist, ist eine andere Geschichte.
Damit schließe ich das Thema.
Gruß Supporter
Damit schließe ich das Thema.
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