Gestern im Intranet der BPOL veröffentlicht:
Dienstherrnwechsel für Polizeibeamte: Erste Bund-Länder-Besprechung
Das Bundespolizeipräsidium hat Vertreter der Bundespolizeidirektionen, der Bundespolizeiakademie, des Bundeskriminalamtes und der Landespolizeien zur ersten Bund-Länder-Besprechung zum Thema eingeladen.
Ziel des gemeinsamen Erfahrungsaustausches auf Sachbearbeiterebene war es, die unterschiedlichen Verfahren der Länder und des Bundes zum Dienstherrnwechsels von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei und der Länder zu erörtern und weiterzuentwickeln.
Durch die unterschiedlichen personalwirtschaftlichen Verfahrensweisen der 16 Bundesländer und des Bundes liegt die Bearbeitungsdauer der Dienstherrnwechselverfahren zwischen drei und sechs Monaten. In seltenen Fällen auch schon einmal bis zu einem Jahr. Darüber hinaus gilt: Ein Wechsel eines Polizeivollzugsbeamten kann nur mit einem Tauschpartner erfolgen.
Um das Verfahren des Dienstherrnwechsels für alle Beteiligten zu vereinheitlichen wurde beschlossen, dass die Bundespolizei auf der EXTRAPOL-Seite der Bundespolizei in Kürze Informationen zum Dienstherrnwechsel bereitstellt.
Dort werden die Ansprechpartner der Bundespolizei und das Verfahren näher erläutert. Hier wird es auch Links zu den Seiten und Ansprechpartnern der Bundesländer geben.
Die Besprechungsteilnehmer haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, die erfolgreiche Besprechung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, um die Personalmaßnahmen bei Dienstherrnwechsel weiter zu optimieren.
Hintergrund:
So läuft der Dienstherrnwechsel ab (Dauer: grundsätzlich etwa drei bis sechs Monate):
Der Wechsel in den Polizeivollzugsdienst eines Landes/des Bundes kann nur erfolgen, wenn ein amtsadäquater Tauschpartner vom tauschwilligen Beamten benannt wurde. Ein Tausch ohne Partner ist grundsätzlich nicht möglich.
Kann der tauschwillige Beamte (Bund/Land) einen Tauschpartner benennen, gibt er einen Antrag auf Dienstherrnwechsel (mit dem schriftlichen Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personal- und Gesundheitsakten1) mit der Kopie des Antrages seines Tauschpartners bei seiner personalbearbeitenden Dienststelle ab. Sein Tauschpartner verfährt umgekehrt.
Die aufnehmende und die abgebende Dienststelle prüfen die Anträge.
Bei positiven Prüfungsergebnis fordern die Dienststellen die Personal- und Gesundheitsakten der beteiligten Beamten zur Einsicht an.
Sofern die Einsicht erfolgreich erfolgt ist, werden Termine zur polizeiärztlichen Untersuchung vergeben.
Nach Feststellung der Polizeidienstfähigkeit und Vorliegen der personalvertretungsrechtlichen Zustimmung, stimmen die Dienststellen einen
gemeinsamen Versetzungstermin ab.
1 Sofern Gesundheitsakten beim Land geführt werden.
Quelle: BPOLP, Ref. 72 - Personal
Tausch Bund/Land - Land/Bund
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