BAL vergessen worden
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BAL vergessen worden
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage bezüglich des Beamten auf Lebenszeit.
Wie sieht es aus wenn man durch einen blöden Zufall durch das Raster gerutscht ist und nicht zum BAL ernannt wird, bzw. jetzt erst einen Monat später.
Kann diese Urkunde/ Ernennung auch rückwirkend erfolgen, was passiert wenn ich mir genau in dieser Zeit eine Verletzung die zur DU führt zuziehe? Habe ich dann Ansprüche oder eher nicht ? Letztendlich ist es ja ein grober Fehler der Behörde gewesen!?!
Beste Grüße
ich hätte da mal eine Frage bezüglich des Beamten auf Lebenszeit.
Wie sieht es aus wenn man durch einen blöden Zufall durch das Raster gerutscht ist und nicht zum BAL ernannt wird, bzw. jetzt erst einen Monat später.
Kann diese Urkunde/ Ernennung auch rückwirkend erfolgen, was passiert wenn ich mir genau in dieser Zeit eine Verletzung die zur DU führt zuziehe? Habe ich dann Ansprüche oder eher nicht ? Letztendlich ist es ja ein grober Fehler der Behörde gewesen!?!
Beste Grüße
Re: BAL vergessen worden
Die Ernennung erfolgt mit der Aushändigung der Urkunde. ( s. § 10 bbg). EIne rückwirkende Ernennung ist nicht vorgesehen.
Der Dienstherrn hat ein Ermessen bei der Ernennung ein.
Allerdings hat der Beamte einen Gleichbehandlungsanspruch (Art. 3GG).
Es dürfte also Wege geben, aus dem Fehler der Verwaltung keinen Nachteil für den Beamten werden zu lassen. Aber es ist kompliziert. Ich werd mal schauen. Ich glaube, die Art des Fehlers wird eine Rolle spielen.
Der Dienstherrn hat ein Ermessen bei der Ernennung ein.
Allerdings hat der Beamte einen Gleichbehandlungsanspruch (Art. 3GG).
Es dürfte also Wege geben, aus dem Fehler der Verwaltung keinen Nachteil für den Beamten werden zu lassen. Aber es ist kompliziert. Ich werd mal schauen. Ich glaube, die Art des Fehlers wird eine Rolle spielen.
Zuletzt geändert von 1957 am Do 4. Mär 2021, 10:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BAL vergessen worden
Warum meldet sich der Beamte denn nicht selbst und klärt die Sache zeitnah auf ?
Ein Anruf ......
Ein Anruf ......
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: BAL vergessen worden
Ja prinzipiell hätte ein bisschen Eigendynamik nicht geschadet im voraus...
Aber trotzdem muss man sagen, dass es eine Personalabteilung dafür gibt. Die dafür zuständig ist, dass der Personalapparat funktioniert. Genau wie es einen Fahrzeugwart gibt, Waffenwart etc... Es entbindet einen nicht von der eigenen Pflicht sich um seine eigenen Belange zu kümmern bzw. die Ausrüstung die man mitführt (als Beispiel), jedoch haben wir (ich spreche jetzt man nur für den WUW) noch genug andere Aufgaben zu erledigen. Daher kann man von einer zuständigen Abteilung auch Leistung erwarten.
Ich würde mich da an den Personalrat wenden und deine Möglichkeiten abwägen. Sowas kann in weiteren Stellenverfahren ein fieser Nachteil sein...
Grüße
Trusted
Aber trotzdem muss man sagen, dass es eine Personalabteilung dafür gibt. Die dafür zuständig ist, dass der Personalapparat funktioniert. Genau wie es einen Fahrzeugwart gibt, Waffenwart etc... Es entbindet einen nicht von der eigenen Pflicht sich um seine eigenen Belange zu kümmern bzw. die Ausrüstung die man mitführt (als Beispiel), jedoch haben wir (ich spreche jetzt man nur für den WUW) noch genug andere Aufgaben zu erledigen. Daher kann man von einer zuständigen Abteilung auch Leistung erwarten.
Ich würde mich da an den Personalrat wenden und deine Möglichkeiten abwägen. Sowas kann in weiteren Stellenverfahren ein fieser Nachteil sein...
Grüße
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Re: BAL vergessen worden
Man könnte dennoch peinlich genau nachfragen,
weshalb der Beamte seinen Dienstherrn denn nicht auf diesen sooooo offensichtlichen Fehler aufmerksam machte ......
Also ich würde da "tief" nachbohren
weshalb der Beamte seinen Dienstherrn denn nicht auf diesen sooooo offensichtlichen Fehler aufmerksam machte ......
Also ich würde da "tief" nachbohren
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Re: BAL vergessen worden
Ja, Controller, das stimmt. Das kann nicht lapidar mit "wir haben ja schließlich genug zu tun" gerechtfertigt werden.
Das wird eine Rolle spielen.
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Re: BAL vergessen worden
jupp
Beamte können sich nicht einfach rausreden, wenn sie einen Fehler bemerken:
"Oh, das ist zwar Scheisse, aber nicht mein Aufgabenbereich, also lass ich es mal laufen"
So geht es nicht!
Vlt. klärt es sich ja so ?
Beamte können sich nicht einfach rausreden, wenn sie einen Fehler bemerken:
"Oh, das ist zwar Scheisse, aber nicht mein Aufgabenbereich, also lass ich es mal laufen"
So geht es nicht!
nun ja, mal sehen, was das für ein Zufall gewesen istHarrri hat geschrieben:Wie sieht es aus wenn man durch einen blöden Zufall durch das Raster gerutscht ist
Vlt. klärt es sich ja so ?
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Re: BAL vergessen worden
Ich muss noch mal auf den 8 BeamtSG hinweisen. Die Behörde hat ein Ermessen. Es gibt keinen Anspruch auf eine Ernennung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Ich bin überzeugt, dass aus einem solchen Fehler kein Anspruch erwächst. Shit häppens.
Ich bin überzeugt, dass aus einem solchen Fehler kein Anspruch erwächst. Shit häppens.
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Re: BAL vergessen worden
Ist das eine Ernennung?
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Re: BAL vergessen worden
Ja.
An den TE:
Es geht um die Bundespizei, richtig? Es gibt nämlich unterschiedliche Regelungen.
An den TE:
Es geht um die Bundespizei, richtig? Es gibt nämlich unterschiedliche Regelungen.
- schutzmann_schneidig
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Re: BAL vergessen worden
In was für künftigen "Stellenverfahren" kommt es denn darauf an, welcher Beamte früher als ein anderer BaL geworden ist?
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: BAL vergessen worden
ALso das spielt in NRW bei Stellenbesetzungsverfahren (Beförderungen etc) keine Rolle.
In NRW hat ein Beamter auf Probe einen Rechtsanspruch auf eine Verbeamtung auf Lebenszeit ( 15 LBG).
Trotzdem gilt die Ernennung erst mit dem Tag der Aushändigung der Urkunde.
Sollte dann in dem in Rede stehenden Zeitraum ein Problem auftreten, müsste der BaP wie ein BAL behandelt werden.
Das ist für Bundesbeamte aber anders. Hier gilt der Rechtsanspruch nur auf der Grundlage des 11 Abs 2 BBG, wonach ein BaP spätestens nach 5 Jahren zum BAL zu ernennen ist.
Das ist nat. nur eine grobe Einschätzung . Das Beamtenrecht ist ziemlich komplex und umfangreich.
Bei Problemen sollte daher frühzeitig ein Fachanwalt hinzugezogen werden.
In NRW hat ein Beamter auf Probe einen Rechtsanspruch auf eine Verbeamtung auf Lebenszeit ( 15 LBG).
Trotzdem gilt die Ernennung erst mit dem Tag der Aushändigung der Urkunde.
Sollte dann in dem in Rede stehenden Zeitraum ein Problem auftreten, müsste der BaP wie ein BAL behandelt werden.
Das ist für Bundesbeamte aber anders. Hier gilt der Rechtsanspruch nur auf der Grundlage des 11 Abs 2 BBG, wonach ein BaP spätestens nach 5 Jahren zum BAL zu ernennen ist.
Das ist nat. nur eine grobe Einschätzung . Das Beamtenrecht ist ziemlich komplex und umfangreich.
Bei Problemen sollte daher frühzeitig ein Fachanwalt hinzugezogen werden.
Re: BAL vergessen worden
Bei uns stellt das Datum der Verbeamtung zur Lebenszeit ein relevantes Datum in der Beförderungsreihenfolge, sowie auch bei einem Auswahlverfahren dar. Bei gleicher Eignung stellt nach Dienstgrad, Alter etc... das BAL Datum ein Faktor dar um zwei Beamte miteinander zu Vergleichen.schutzmann_schneidig hat geschrieben: ↑Mi 3. Mär 2021, 16:37
In was für künftigen "Stellenverfahren" kommt es denn darauf an, welcher Beamte früher als ein anderer BaL geworden ist?
Re: BAL vergessen worden
@1957 also in NRW habe ich bereits erlebt, dass Personen aufgrund einer verspäteten Verbeamtung auf Lebenszeit aus welchen Gründen auch immer, in der Beförderung zurückgefallen sind. Wir sprechen jetzt mal von den Klassikern (später zum PK ernannt worden aufgrund von gescheiterten Sport- Klausurprüfungen, was sich ja dann auch auf das Datum zum BAL auswirkt. Ich vermute mal auch, dass das der Grund war warum der TE außerhalb der „Norm“ zum BAL ernannt und dann leider vergessen wurde.trusted hat geschrieben: ↑Mi 3. Mär 2021, 22:16Bei uns stellt das Datum der Verbeamtung zur Lebenszeit ein relevantes Datum in der Beförderungsreihenfolge, sowie auch bei einem Auswahlverfahren dar. Bei gleicher Eignung stellt nach Dienstgrad, Alter etc... das BAL Datum ein Faktor dar um zwei Beamte miteinander zu Vergleichen.schutzmann_schneidig hat geschrieben: ↑Mi 3. Mär 2021, 16:37
In was für künftigen "Stellenverfahren" kommt es denn darauf an, welcher Beamte früher als ein anderer BaL geworden ist?
Sry das ich jetzt einen Doppelpost gefertigt habe, hab die falsche Taste gedrückt oO
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Re: BAL vergessen worden
@Trusted @1957
Mir sind da auch Fälle bekannt z.B. wegen Wiederholung der Thesis später BaP und dadurch später BaL oder zuviele Krankheitstage und dadurch später BaL (was ich bei Dienstunfällen die sich ziehen immer besonders Leid.)
Das Datum wann BaL geworden ist auch unter den Hilfskriterien aufgeführt zumindest von A9 zu A10.
Mir sind da auch Fälle bekannt z.B. wegen Wiederholung der Thesis später BaP und dadurch später BaL oder zuviele Krankheitstage und dadurch später BaL (was ich bei Dienstunfällen die sich ziehen immer besonders Leid.)
Das Datum wann BaL geworden ist auch unter den Hilfskriterien aufgeführt zumindest von A9 zu A10.
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