Hallo zusammen,
mir ist vor wenigen Tagen ein Fehler passiert…
Ich bin über eine rote Ampel gefahren und wurde 2x geblitzt - Rotlichtverstoß.
Ich habe mich etwas im Internet umgeschaut und herausgefunden, dass es sich hierbei um eine erhebliche Ordnungswidrigkeit und keine Straftat handelt.
Warum ich mir den Kopf so zerbreche ist, dass in wenigen Monaten die Probezeit vorbei und ich mal gehört habe, dass man nicht ernannt wird, wenn gegen einen ermittelt wird…
Ist das jetzt wirklich das Aus für mich? Wird wegen einem Rotlichtverstoß die Direktion benachrichtigt? Kann ich da nichts mehr tun?
Es kann sein, dass das für den ein oder anderen unvorstellbar ist, aber die Sache bereitet mir wirklich schlaflose Nächte.
Vielleicht hat einer einen Rat oder kann mir weiterhelfen.
Danke im
Voraus für Antworte.
Rotlichtverstoß
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- Kaeptn_Chaos
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Re: Rotlichtverstoß
Was sagt denn der Blick ins Gesetz dazu?
Anscheinend hast du doch mal irgendwann eine Laufbahnprüfung bestanden. Ist es wahrscheinlich, dass deine Ernennung an einer VOwi scheitert? Hast du - in Anbetracht deiner sonstigen Fragestellungen - die Nerven für den Beruf?
Aber nochmal, Hilfe zur Selbsthilfe, zur Vermeidung weiterer schlafloser Nächte bei weiteren Bagatellfragen: Welche RGL regelt das bei euch und was steht da drin?
Anscheinend hast du doch mal irgendwann eine Laufbahnprüfung bestanden. Ist es wahrscheinlich, dass deine Ernennung an einer VOwi scheitert? Hast du - in Anbetracht deiner sonstigen Fragestellungen - die Nerven für den Beruf?
Aber nochmal, Hilfe zur Selbsthilfe, zur Vermeidung weiterer schlafloser Nächte bei weiteren Bagatellfragen: Welche RGL regelt das bei euch und was steht da drin?
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- Police Officer
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Re: Rotlichtverstoß
Mahlzeit,
wie bereits oben angerissen, habe ich mal über den Flurfunk mitbekommen, dass es möglich ist, dass aufgrund von Ermittlungsangelegenheiten die Ernennung nicht möglich ist.
Ob es sich dabei auf eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handelt Weiß ich nicht. In beiden Fällen wird gegen den Beschuldigten/Betroffenen ermittelt.
Demnach habe ich die Frage gestellt, in der Hoffnung, dass mir ggf. einer eine Antwort liefern kann.
wie bereits oben angerissen, habe ich mal über den Flurfunk mitbekommen, dass es möglich ist, dass aufgrund von Ermittlungsangelegenheiten die Ernennung nicht möglich ist.
Ob es sich dabei auf eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handelt Weiß ich nicht. In beiden Fällen wird gegen den Beschuldigten/Betroffenen ermittelt.
Demnach habe ich die Frage gestellt, in der Hoffnung, dass mir ggf. einer eine Antwort liefern kann.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Rotlichtverstoß
Wie bereits angerissen halte ich dich für einen ausgebildeten Vollzugsbeamten, der bei Menschen in Grundrechte eingreift.
Und du kennst jetzt zum Beispiel nicht die Laufbahn VO deines Dienstherrn, die regelt, ob Ermittlungen strafrechtlicher Natur hemmend sind oder alle dieser Erde? Das wäre erschreckend.
Und du kennst jetzt zum Beispiel nicht die Laufbahn VO deines Dienstherrn, die regelt, ob Ermittlungen strafrechtlicher Natur hemmend sind oder alle dieser Erde? Das wäre erschreckend.
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- Police Officer
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Re: Rotlichtverstoß
Soll das jetzt eine Runde ER i.V.m. ÖR werden?
Falls du auf den §24 BSG oder auf den §41BBG Anspielen möchtest, sind mir diese bereits bekannt.
Falls du auf den §24 BSG oder auf den §41BBG Anspielen möchtest, sind mir diese bereits bekannt.
Re: Rotlichtverstoß
Ähm… du bist Polizeibeamter kurz vor Ende deiner Probezeit und musst im Internet recherchieren ob ein Rotlichtverstoß eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist?
Dann wundere ich mich nicht mehr… ich hab alles gesehen und übergebe wieder an den Käpt‘n
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Re: Rotlichtverstoß
Ich verstehe ihn so, dass er den Unterschied kennt und er jetzt recherchiert, ob die Ermittlungen im Owi Verfahren seine Probezeit gefährden.DerLima hat geschrieben: ↑Di 31. Aug 2021, 00:44Ähm… du bist Polizeibeamter kurz vor Ende deiner Probezeit und musst im Internet recherchieren ob ein Rotlichtverstoß eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist?
Dann wundere ich mich nicht mehr… ich hab alles gesehen und übergebe wieder an den Käpt‘n
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Ich muss auch sagen, dass ich da jetzt auch erstmal baff bin zum einen das du es nicht weisst und zum anderen anscheinend auch nicht weisst wo man nachschauen muss.
Kleiner Tipp irgendwelcher Flurfunk ist jetzt nicht die beste Quelle.
Re: Rotlichtverstoß
Du gibst die Antwort doch auch selbst. Auch das BeamtStG lässt sich über die Voraussetzungen zur Entlassung bzw. Nicht-Ernennung doch recht klar aus, solltest du Landesbeamter sein.
Hast du schonmal mitbekommen, dass ein Kollege wegen Erlangung eines Punktes oder ggfs. sogar eines Fahrverbotes aus dem Dienst entfernt wurde? Welche Ermittlungen werden denn da genau angestellt? Mir fallen noch viele andere Fragen ein, die man sich da stellen könnte.
Das ist der eigentliche Knüller, wie Lima schon sagte, und lässt mich annehmen, dass du ein Troll bist. Anders kann ich mir das nicht erklären.Ich habe mich etwas im Internet umgeschaut und herausgefunden, dass es sich hierbei um eine erhebliche Ordnungswidrigkeit und keine Straftat handelt.
Hast du schonmal mitbekommen, dass ein Kollege wegen Erlangung eines Punktes oder ggfs. sogar eines Fahrverbotes aus dem Dienst entfernt wurde? Welche Ermittlungen werden denn da genau angestellt? Mir fallen noch viele andere Fragen ein, die man sich da stellen könnte.
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- WhiskyCharlie
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Re: Rotlichtverstoß
Ich korrigiere mein letzten Beitrag mit natürlich kann ich dir eine Antwort geben; Du brauchst dir keine Sorgen machen um deinem Rotlichtverstoß. Dich schmeißt keiner raus und du wirst ernannt.
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Re: Rotlichtverstoß
So issetWhiskyCharlie hat geschrieben: ↑Mi 1. Sep 2021, 00:00Ich korrigiere mein letzten Beitrag mit natürlich kann ich dir eine Antwort geben; Du brauchst dir keine Sorgen machen um deinem Rotlichtverstoß. Dich schmeißt keiner raus und du wirst ernannt.
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Gruß
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