Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Beurteilung und dem Laufbahnwechsel. Grundsätzlich ist es ja so, dass man i.d.R nach einer Beförderung in seiner Beurteilung zurückgestuft wird. Doch wie ist es wenn man kurz vor dem Aufstiegsende mD —> gD eine gute Beurteilung erhält. Besteht diese auch noch mit der Ernennung in die neue Laufbahn oder wird die Ernennung in den gD mit eine Beförderung gleichgesetzt und muss sofort neu beurteilt werden.
Beste Grüße
Beurteilung und Laufbahnwechsel
Moderatoren: Old Bill, supporter, Holger73
Re: Beurteilung und Laufbahnwechsel
Ohne die einschlägigen Vorschriften dazu zu suchen und mich zu belesen sehe ich das so:
Du bist erst Polizeiobermeister oder Polizeihauptmeister, also mittleren Dienst und wirst dort beurteilt und zwar mit den Polizeiobermeistern oder Polizeihauptmeistern deines Bereiches. Zwischen diesen wird ja der Vergleich angestellt. Nun gehst du zum Aufstieg, wirst zum Kommissar ernannt. Wer ist denn deine Vergleichsgruppe? Wohl nicht mehr die Polizeiober- oder Hauptmeister. Das sind dann die Kommissare deines Bereiches.
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Du bist erst Polizeiobermeister oder Polizeihauptmeister, also mittleren Dienst und wirst dort beurteilt und zwar mit den Polizeiobermeistern oder Polizeihauptmeistern deines Bereiches. Zwischen diesen wird ja der Vergleich angestellt. Nun gehst du zum Aufstieg, wirst zum Kommissar ernannt. Wer ist denn deine Vergleichsgruppe? Wohl nicht mehr die Polizeiober- oder Hauptmeister. Das sind dann die Kommissare deines Bereiches.
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Re: Beurteilung und Laufbahnwechsel
Grundsätzlich ist das alles so korrekt.
Doch gilt die Beurteilung ja für drei Jahre. Drum die Frage gilt sie noch oder werde ich unmittelbar abgestuft
Doch gilt die Beurteilung ja für drei Jahre. Drum die Frage gilt sie noch oder werde ich unmittelbar abgestuft
Re: Beurteilung und Laufbahnwechsel
Die wird Gültigkeit haben und zwar so lange bis du dich auf eine Beförderungsstelle oder eine Stellenausschreibung bewirbst. Dann wird es wohl eine Anlassbeurteilung geben.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Re: Beurteilung und Laufbahnwechsel
Danke für die Antwort,
natürlich, wenn ich wegbewerbe muss eine neue Anlassbeurteilung her.
natürlich, wenn ich wegbewerbe muss eine neue Anlassbeurteilung her.
Re: Beurteilung und Laufbahnwechsel
Ich habe selber nochmal ein bisschen nachgeforscht und man wird nach einem Laufbahnwechsel zurückgestuft.
Aber ich belebe das Thema nochmal neu und hoffe das mir einer die folgende Frage beantworten kann.
In der BPOL ist nun auch die Beförderung während des 26 monatigen Aufstiegs möglich. Wie sieht es hier mit der Beurteilung aus. Letztendlich befinden Man sich ja nicht auf der Dienststelle und hat sozusagen keine Vergleichsgruppe bzw. geschweige den einen Beurteiler. Ist dies vergleichsweise (weit hergeholt) mit Elternzeit zu vergleichen, da behält man auch bei Beförderung die Beurteilung bei und wird nicht abgestuft…
Beste Grüße
Aber ich belebe das Thema nochmal neu und hoffe das mir einer die folgende Frage beantworten kann.
In der BPOL ist nun auch die Beförderung während des 26 monatigen Aufstiegs möglich. Wie sieht es hier mit der Beurteilung aus. Letztendlich befinden Man sich ja nicht auf der Dienststelle und hat sozusagen keine Vergleichsgruppe bzw. geschweige den einen Beurteiler. Ist dies vergleichsweise (weit hergeholt) mit Elternzeit zu vergleichen, da behält man auch bei Beförderung die Beurteilung bei und wird nicht abgestuft…
Beste Grüße
Re: Beurteilung und Laufbahnwechsel
M.W. bleibt man während des Aufstiegs Angehöriger der Stammbehörde. Befördert wird nach dem Ergebnis der letzten Beurteilung.
Die Vergleichsgruppe ist immer die Gruppe der Amtsbrüder und - schwestern. Also alle a8er etc. Sollte im Ausnahmefall mal eine Anlassbeurteilung fällig werden, so ist der Erstbeurteiler der letzte unmittelbare Vorgesetzte in der Stammdienststelle.
Die Vergleichsgruppe ist immer die Gruppe der Amtsbrüder und - schwestern. Also alle a8er etc. Sollte im Ausnahmefall mal eine Anlassbeurteilung fällig werden, so ist der Erstbeurteiler der letzte unmittelbare Vorgesetzte in der Stammdienststelle.
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