Hallo zusammen,
mein Sohn hat letzte Woche das Ergebnis seiner Verwendung nach der Laufbahnprüfung erhalten.
Er soll zum auswärtigem Amt nach Berlin.
Er kommt aus NRW und wollte dort auch eigentlich bleiben da er mit seiner Freundin hier eine Zukunft aufbauen wollte.
Freundin kann nicht weg da sie noch in der Ausbildung bei der Stadtverwaltung ist.
Leider kenne ich meinen Sohn zu gut, und er wird definitiv nicht nach Berlin gehen. Da wird er lieber kündigen.
Liegt es nicht im Interesse der BuPol Leute zu halten?
Gibt es eine Möglichkeit auf irgendeinem Weg eine andere Dienststelle in NRW zu bekommen?
Ich weiß, er hat dafür unterschrieben Bundesweit eingesetzt zu werden, jedoch hat man bei der Einstellung
mitgeteilt das dies wohl in den seltensten Fällen passieren würde.
Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.
Danke
Backdraft
Verwendung nach Laufbahnprüfung
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- Kaeptn_Chaos
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Re: Verwendung nach Laufbahnprüfung
Polizei ist nicht "wünsch dir was", sondern "isso".
Die Bedingungen sind vorher bekannt. Planstellen müssen besetzt werden.
Wenn offizielle und andere Tauschbörsen nicht Abhilfe schaffen können, trägt nicht der Dienstherr Schuld an enttäuschten Erwartungen. Fröhlich winkend weit weg aus meiner eigentlichen Heimat schreiben.
Die Bedingungen sind vorher bekannt. Planstellen müssen besetzt werden.
Wenn offizielle und andere Tauschbörsen nicht Abhilfe schaffen können, trägt nicht der Dienstherr Schuld an enttäuschten Erwartungen. Fröhlich winkend weit weg aus meiner eigentlichen Heimat schreiben.
- Vollzugsbub
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Re: Verwendung nach Laufbahnprüfung
Tja wie schon geschrieben, bundesweit einsetzbar.
Fast alle Berufsanfänger haben damit zu kämpfen,
ich war 16 Jahre am Ffm.-Flughafen erst dann ging es wieder heimwärts.......
Fast alle Berufsanfänger haben damit zu kämpfen,
ich war 16 Jahre am Ffm.-Flughafen erst dann ging es wieder heimwärts.......
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............
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Re: Verwendung nach Laufbahnprüfung
Kaeptn_Chaos hat geschrieben: ↑Mo 5. Dez 2022, 22:03. Fröhlich winkend weit weg aus meiner eigentlichen Heimat schreiben.
Da winke ich auch fröhlich und glücklich , fern der eigentlichen Heimat, mit
Re: Verwendung nach Laufbahnprüfung
Sicherlich besteht das Interesse - dennoch müssen Stellen besetzt werden. Irgendjemand muss also nach dort, und im Zweifel dann der, der neu einsteigt.backdraft_68 hat geschrieben: ↑Mo 5. Dez 2022, 12:12Liegt es nicht im Interesse der BuPol Leute zu halten?
Möglicherweise über einen Tausch, wenn jemand anderes eigentlich lieber nach Berlin möchte.backdraft_68 hat geschrieben: ↑Mo 5. Dez 2022, 12:12Gibt es eine Möglichkeit auf irgendeinem Weg eine andere Dienststelle in NRW zu bekommen?
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Re: Verwendung nach Laufbahnprüfung
So, da nun ein paar Tage ins Land gezogen sind hat sich die Lage auch etwas beruhigt.
Er wird den Job in Berlin machen.
Was ich allerdings nicht toll finde, und das sage ich nicht nur als Vater sondern auch als Arbeitnehmer.
Die Jungs werden da mit Ihren Problemen die der neue Dienstort mit sich bringt ziemlich alleine gelassen.
Die sind momentan voll im Prüfungsstreß, und sollen am 27.02.2023 in Berlin antreten.
Wie stellt sich der Dienstherr das vor? Woher soll eine Wohnung kommen in einem 700 Km entfernten Ort?
Ohne Besichtigungstermine wahrnehmen zu können bekommt man keine Wohnung.
Und mal eben 700 Km hin und wieder zurück für einen Termin während der Prüfungsphase ist auch nicht drin.
Also hier hätte ich wirklich ein bisschen mehr Unterstützung erwartet.
Selbst in der freien Wirtschaft besorgt mir der Arbeitgeber zumindest eine vorübergehende Bleibe.
Er wird den Job in Berlin machen.
Was ich allerdings nicht toll finde, und das sage ich nicht nur als Vater sondern auch als Arbeitnehmer.
Die Jungs werden da mit Ihren Problemen die der neue Dienstort mit sich bringt ziemlich alleine gelassen.
Die sind momentan voll im Prüfungsstreß, und sollen am 27.02.2023 in Berlin antreten.
Wie stellt sich der Dienstherr das vor? Woher soll eine Wohnung kommen in einem 700 Km entfernten Ort?
Ohne Besichtigungstermine wahrnehmen zu können bekommt man keine Wohnung.
Und mal eben 700 Km hin und wieder zurück für einen Termin während der Prüfungsphase ist auch nicht drin.
Also hier hätte ich wirklich ein bisschen mehr Unterstützung erwartet.
Selbst in der freien Wirtschaft besorgt mir der Arbeitgeber zumindest eine vorübergehende Bleibe.
Re: Verwendung nach Laufbahnprüfung
Ich denke dein Sohn hat die richtige Entscheidung getroffen, auch wenn dies anfangs vielleicht schwer fällt.
Bei mir liegt genau dieser Zeitpunkt ein wenig zurück, war aber in der gleichen Situation (anderes Bundesland, künftige Dienststelle 200 km entfernt vom Studienort). Auch wenn es in dem Moment schwierig ist, dein Sohn wird an dieser Situation wachsen. Zumindest kann ich dies 10 Jahre später von mir sagen.
Und wie Du eingangs sagtest, mit dem Dienstantritt bei der BuPo hätte ihm klar sein müssen, dass es so kommen kann.
Bei mir liegt genau dieser Zeitpunkt ein wenig zurück, war aber in der gleichen Situation (anderes Bundesland, künftige Dienststelle 200 km entfernt vom Studienort). Auch wenn es in dem Moment schwierig ist, dein Sohn wird an dieser Situation wachsen. Zumindest kann ich dies 10 Jahre später von mir sagen.
Und wie Du eingangs sagtest, mit dem Dienstantritt bei der BuPo hätte ihm klar sein müssen, dass es so kommen kann.
Re: Verwendung nach Laufbahnprüfung
Es hört sich evtl. hart an, aber ich war 02/2018 in der gleichen Situation. Nur muss ich ehrlich sagen, dass es jedem von uns bewusst war. Schon im ersten DJ haben wir erfahren, dass wir evtl. Erst zwei Wochen vor Laufbahnlehrgangende unsere Dienstposten erhalten. Wenn Ihr Sohn das nicht auf dem Schirm hatte wurde wohl aktiv weggehört (nicht böse gemeint). Weiterhin sind die schriftlichen Prüfungen im Januar durch und dann hat man ca. 3-4 Woche Luft bis zu den mündlichen Prüfungen. Für diese braucht man wenn man nicht auf den Kopf gefallen ist und für die schriftlichen gelernt hat 1-2 Tage Vorbereitung. Meines Erachtens ist hier kein Problem vorhanden was Wohnungsbesichtigungen etc. im Wege steht.
Wir haben damals Mitte Februar ca. zwei Wochen vor Ende der Prüfungen erst unsere Dienstposten bekommen.
Auch da war es für alle möglich eine Wohnung zu finden inklusive mir.
Ihr Sohn hat also mit der Mitteilung im Dezember mehr als genug Zeit.
Tut mir leid für die scharfen Worte, aber es ist für jeden den ich kenne, auch die Leute die sich jetzt im 1. DJ befinden schon bekannt was auf sie zu kommt und auch so kurzfristig.
Wir haben damals Mitte Februar ca. zwei Wochen vor Ende der Prüfungen erst unsere Dienstposten bekommen.
Auch da war es für alle möglich eine Wohnung zu finden inklusive mir.
Ihr Sohn hat also mit der Mitteilung im Dezember mehr als genug Zeit.
Tut mir leid für die scharfen Worte, aber es ist für jeden den ich kenne, auch die Leute die sich jetzt im 1. DJ befinden schon bekannt was auf sie zu kommt und auch so kurzfristig.
- WhiskyCharlie
- Constable
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- Registriert: Fr 10. Mai 2019, 18:10
Re: Verwendung nach Laufbahnprüfung
Ja und Nein Harri.. on das die feine englisch Art ist, ist fraglich. Die Behörde braucht Personal und genau so vergrault man die zukünftigen Kollegen. Ich erwarte seitens der Behörde mehr Verständnis und hier spielt es keine Rolle, dass es sich um eine Bundesbehörde mit bundesweiten Dienstellen handelt.Harrri hat geschrieben:Es hört sich evtl. hart an, aber ich war 02/2018 in der gleichen Situation. Nur muss ich ehrlich sagen, dass es jedem von uns bewusst war. Schon im ersten DJ haben wir erfahren, dass wir evtl. Erst zwei Wochen vor Laufbahnlehrgangende unsere Dienstposten erhalten. Wenn Ihr Sohn das nicht auf dem Schirm hatte wurde wohl aktiv weggehört (nicht böse gemeint). Weiterhin sind die schriftlichen Prüfungen im Januar durch und dann hat man ca. 3-4 Woche Luft bis zu den mündlichen Prüfungen. Für diese braucht man wenn man nicht auf den Kopf gefallen ist und für die schriftlichen gelernt hat 1-2 Tage Vorbereitung. Meines Erachtens ist hier kein Problem vorhanden was Wohnungsbesichtigungen etc. im Wege steht.
Wir haben damals Mitte Februar ca. zwei Wochen vor Ende der Prüfungen erst unsere Dienstposten bekommen.
Auch da war es für alle möglich eine Wohnung zu finden inklusive mir.
Ihr Sohn hat also mit der Mitteilung im Dezember mehr als genug Zeit.
Tut mir leid für die scharfen Worte, aber es ist für jeden den ich kenne, auch die Leute die sich jetzt im 1. DJ befinden schon bekannt was auf sie zu kommt und auch so kurzfristig.
Die BPOL sollte danach schauen wo die Kollegen herkommen und Sie dementsprechend auch dort einsetzten. Mittlerweile wird das zum Teil auch schon praktiziert.
Gruß Whisky
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Re: Verwendung nach Laufbahnprüfung
Grundsätzlich gebe ich Dir natürlich recht. Aber wie Du sicherlich besser weißt als ich, gibt es, was die Zuständigkeit der BuPol angeht, Ballungszentren, die entsprechend Personal ziehen. Daher sieht es nun einmal schlecht aus für Kollegen, deren Heimat weit entfernt liegt. Es jedem recht zu machen ist nun einmal nicht möglich (auch nicht bei der LaPo).
Und in meinen Augen ist es auch mehr als nachvollziehbar, dass erst einmal Kollegen heimatnah versetzt werden, die schon jahrelang fern der Heimat Dienst versehen haben.
Und in meinen Augen ist es auch mehr als nachvollziehbar, dass erst einmal Kollegen heimatnah versetzt werden, die schon jahrelang fern der Heimat Dienst versehen haben.
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