Versetzung

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Versetzung

Beitragvon Labret » Mi 28. Dez 2022, 23:22

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Versetzung innerhalb der BuPo (nach der Ausbildung/ Erstverwendung) Wie läuft das Versetzungsverfahren ab? Kann man immer nur zu einem Stichtag (zb 01.09) in eine andere Direktion oder Dienststelle wechseln?

Gibt es ein Sozial Punkte System wie zb in NRW? Dort gibt es Punkte zb für verheiratet, Kind, Entfernung etc.

Kann man sich bei deinem Wechsel der Direktion, von zb Sankt Augustin nach Koblenz den genauen Ort aussuchen oder lediglich die Direktion angeben?

Gibt es eine Mindestverweildauer, in NRW zb. 4 Jahre in der Erstverwendung.

Vielen Dank!

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Re: Versetzung

Beitragvon Old Bill » Fr 30. Dez 2022, 08:00

Moin!
Zunächst ist es eine Umsetzung, da du beim gleichen Dienstherrn bleibst. Normalerweise läuft es derart ab, dass man sich zu einem gewissen Zeitpunkt zu einer anderen Direktion bewirbt. Stichtag so wie du es nanntest.
Bei uns (Lapo BW) gibt es für den mD den 01.09. und den 01.03., für den gD den 01.04., müsste bei euch eigentlich ähnlich sein. Innerhalb der Direktion hängt es von der Personalpolitik ab, normalerweise wird man da verwendet, wo die Leute gebraucht werden. Das macht auch Sinn, dass belastete Dienststellen entsprechend mehr Personal hat als weniger belastete Dienststellen.
Wegen den „Sozialpunkten“ würde ich mal beim Personalrat anfragen, die wissen das mit Sicherheit.
Ansonsten erstmal viel Spaß bei der Erstverwendung, es sind schon etliche Umsetzungswillige bei der Erstverwendung hängen geblieben, weil die Dienststelle doch nicht so grausig war wie man es vermutet hat :hallo:
Gruß
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Re: Versetzung

Beitragvon 1957 » Fr 30. Dez 2022, 16:47

Na, ich mein, die Bupo hat auch verschiedene Behörden, ein Wechsel wäre eine Versetzung.

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Re: Versetzung

Beitragvon Vollzugsbub » Sa 31. Dez 2022, 02:33

Antreten des Dienstes bei neuer Dienststelle ist Versetzung......
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............

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Re: Versetzung

Beitragvon 1957 » Sa 31. Dez 2022, 18:26

Das kommt darauf an, ob die Dienststelle in einer anderen Behörde ist oder nicht.

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Re: Versetzung

Beitragvon Vollzugsbub » Sa 31. Dez 2022, 19:20

1957 hat geschrieben:
Sa 31. Dez 2022, 18:26
Das kommt darauf an, ob die Dienststelle in einer anderen Behörde ist oder nicht.
Wenn man innerhalb der Dienststelle einen anderen Dienstposten besetzt ist es
Umsetzung, wenn ich vom Ffm-Flugh. zum Ffm-Bahnhof wechsele ist es Versetzung.
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............

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Re: Versetzung

Beitragvon 1957 » Sa 31. Dez 2022, 21:52

Grundlage von Versetzung oder Umsetzung ist die Organisationsstruktur. Innerhalb einer Behörde/Einrichtung ist es Umsetzung. Der Wechsel zu einer anderen Behörde ist Versetzung. Wenn das in dem von dir beschriebenen Fall so ist, handelt es sich um den Wechsel von einer in die andere Behörde/Einrichtung.

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Re: Versetzung

Beitragvon Old Bill » So 1. Jan 2023, 00:37

Da das jetzt geklärt ist...gibt es noch praktische Tipps bzw. Erfahrungsberichte für den TE?
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